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Sichere Schule - Barrierefreiheit

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Rampen<br />

01 | Informationen<br />

Bei der Gestaltung des Treppenraumes und der Flure<br />

ist besonders darauf zu achten, dass diese auch von<br />

Rollstuhlbenutzern und Gehbehinderten ohne Einschränkung<br />

benutzt werden können. Einzelstufen zum<br />

Höhenausgleich müssen konsequent vermieden werden.<br />

Der Einbau von Rampen und Aufzügen ermöglicht eine<br />

barrierefreie Nutzung der <strong>Schule</strong>.<br />

Eine Möglichkeit, bestehende Höhenunterschiede im<br />

Bestand zu überwinden, ist der nachträgliche Anbau<br />

einer Rampe oder die Montage einer Profilrampe.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Schule</strong> | <strong>Barrierefreiheit</strong> | Bauliche Anforderungen<br />

Bei der Planung und Ausführung von Rampen sind die<br />

folgenden Aspekte zu berücksichtigen:<br />

● Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher<br />

sein. Die nutzbare Laufbreite von Rampen muss<br />

mindestens 1,20 m betragen.<br />

● Die Neigung von Rampenläufen darf maximal 6 %<br />

betragen; eine Querneigung ist unzulässig.<br />

● Am Anfang und am Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche<br />

von mindestens 150 cm x 150 cm<br />

anzuordnen.<br />

● Anfang und Ende von Rampenläufen sollten optisch<br />

kontrastreich und taktil erfassbar (z. B. durch Farb-,<br />

Material- und Strukturwechsel im Bodenbelag<br />

Rampenlauf; Bewegungsfläche, ggf. durch Aufmerksamkeitsfelder)<br />

gekennzeichnet werden.<br />

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-schule.de 39

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