Sichere Schule - Barrierefreiheit
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Rampen<br />
01 | Informationen<br />
Bei der Gestaltung des Treppenraumes und der Flure<br />
ist besonders darauf zu achten, dass diese auch von<br />
Rollstuhlbenutzern und Gehbehinderten ohne Einschränkung<br />
benutzt werden können. Einzelstufen zum<br />
Höhenausgleich müssen konsequent vermieden werden.<br />
Der Einbau von Rampen und Aufzügen ermöglicht eine<br />
barrierefreie Nutzung der <strong>Schule</strong>.<br />
Eine Möglichkeit, bestehende Höhenunterschiede im<br />
Bestand zu überwinden, ist der nachträgliche Anbau<br />
einer Rampe oder die Montage einer Profilrampe.<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Schule</strong> | <strong>Barrierefreiheit</strong> | Bauliche Anforderungen<br />
Bei der Planung und Ausführung von Rampen sind die<br />
folgenden Aspekte zu berücksichtigen:<br />
● Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher<br />
sein. Die nutzbare Laufbreite von Rampen muss<br />
mindestens 1,20 m betragen.<br />
● Die Neigung von Rampenläufen darf maximal 6 %<br />
betragen; eine Querneigung ist unzulässig.<br />
● Am Anfang und am Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche<br />
von mindestens 150 cm x 150 cm<br />
anzuordnen.<br />
● Anfang und Ende von Rampenläufen sollten optisch<br />
kontrastreich und taktil erfassbar (z. B. durch Farb-,<br />
Material- und Strukturwechsel im Bodenbelag<br />
Rampenlauf; Bewegungsfläche, ggf. durch Aufmerksamkeitsfelder)<br />
gekennzeichnet werden.<br />
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