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Sichere Schule - Barrierefreiheit

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Rampen<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Rampen sind allerdings nur für geringe Höhenausgleiche<br />

geeignet. Eine Rampe mit einer Länge von 6,00 m und<br />

einer Steigung von 6 % ergibt einen Höhenausgleich von<br />

36 cm.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Schule</strong> | <strong>Barrierefreiheit</strong> | Bauliche Anforderungen<br />

Einschließlich der erforderlichen Anfangs-, End- und<br />

Zwischenpodeste und der zwei Rampenlängen von je<br />

6,00 m ergibt sich eine Baulänge von 16,50 m mit einem<br />

resultierenden Höhenausgleich von 72 cm. Eine stärkere<br />

Steigung ist nicht tolerierbar, da bei einigen Rollstühlen<br />

die Kippgefahr schon bei einer Steigung von ca. 8 – 9 %<br />

beginnt.<br />

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-schule.de 41

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