Download - Technische Universität Braunschweig
Download - Technische Universität Braunschweig
Download - Technische Universität Braunschweig
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre an einer<br />
<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> – Cui bono?<br />
vor der Juristischen Gesellschaft in Berlin, einen Vortrag gehalten mit dem<br />
Titel „Über die Unentbehrlichkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft“. 12<br />
In diesem Vortrag hat sich Larenz eingehend mit den Thesen von<br />
Kirchmanns auseinandergesetzt. Die unterschiedlichen Auffassungen der<br />
beiden Juristen bezogen sich vor allem auch auf die Bedeutung der<br />
Rechtswissenschaft für die Rechtspraxis: Während von Kirchmann die<br />
Auffassung vertrat, dass die Rechtswissenschaft nichts für das praktische<br />
Rechtsleben zu leisten vermöge, 13 stellte Larenz dem die These entgegen,<br />
dass die Rechtswissenschaft dem praktischen Juristen „unter den<br />
Bedingungen des heutigen Rechtslebens“ unentbehrlich sei. 14 Larenz ging es<br />
vor allem darum, die Bedeutung der Rechtswissenschaft für die Rechtspraxis<br />
und umgekehrt herauszustellen. Er formulierte dazu in Anlehnung an<br />
Immanuel Kant: 15 „Rechtspraxis ohne Rechtswissenschaft ist blind, aber<br />
reine Rechtswissenschaft, ohne ständige Auseinandersetzung mit dem<br />
Problem, die aus der Praxis auf sie eindringt, ist leer“ 16<br />
Heute, also wiederum gut 40 Jahre später, bedarf die enge Verknüpfung von<br />
Rechtswissenschaft und Rechtspraxis keiner besonderen Betonung mehr. Es<br />
genügt ein kurzer Blick in die rechtswissenschaftlichen Zeitschriften, um<br />
festzustellen, dass sich auch Praktiker, allen voran Rechtsanwälte, aber auch<br />
Richter, lebhaft an dem wissenschaftlichen Diskurs beteiligen. Umgekehrt<br />
gilt das allerdings auch: So bewegen sich die Forschungsprojekte des<br />
Instituts für Rechtswissenschaften nahezu durchgängig in der Schnittfläche<br />
zwischen Rechtspraxis und Rechtswissenschaft. Sämtliche<br />
Forschungsprojekte des Verfassers haben demzufolge ihren Ursprung in der<br />
„realen Welt“ und versuchen Antworten auf Fragen zu geben, die sich in der<br />
Rechtspraxis stellen. Damit kann festgehalten werden: Das von Larenz<br />
geforderte „Rechtsgespräch“ 17 zwischen dem Theoretiker und dem Praktiker<br />
und die enge Verknüpfung von Rechtswissenschaft und Rechtspraxis stellen<br />
heute somit absolute Normalität dar.<br />
12<br />
LARENZ, Über die Unentbehrlichkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft, 1966.<br />
13<br />
Vgl. V. KIRCHMANN, (Fn. 6), S. 32f.<br />
14<br />
LARENZ, (Fn. 12), S. 12.<br />
15<br />
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (KANT, Kritik der reinen<br />
Vernunft, 1985, S. 120).<br />
16 LARENZ, (Fn. 12), S. 12.<br />
17 Vgl. LARENZ, (Fn. 12), S. 5, 20.<br />
5