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Rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre an einer<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> – Cui bono?<br />

Rechtsordnung aufzuzeigen, Hintergründe zu erläutern und – wo auch<br />

immer möglich – aktuelle Rechtsfragen aus der Praxis in die Lehre<br />

einzubeziehen. Nur so lässt sich das Interesse der Studierenden an dem Fach<br />

„Rechtswissenschaft“ wecken, das nun nicht jedem an einer <strong>Technische</strong>n<br />

<strong>Universität</strong> gleichsam „in die Wiege“ gelegt wurde. Und nur so lässt sich<br />

auch den Studierenden ein lebendiges und – denken wir an die Aufgaben des<br />

Rechtswissenschaftlers – auch zutreffendes Bild der Rechtswissenschaft<br />

vermitteln, die eben entgegen landläufiger Meinung ganz und gar nicht<br />

trocken ist.<br />

V. Schluss<br />

Bei Larenz heißt es: „Solange die Menschen nicht aufhören, nach einer<br />

gerechten Lösung ihrer mannigfachen Interessenkonflikte und nach einer<br />

ihnen zuträglichen Ordnung ihres Zusammenlebens zu fragen, solange wird<br />

es Rechtswissenschaft geben, wird sie (…) dem Menschen unentbehrlich<br />

sein.“ 34 Auch wenn dem an sich nichts hinzuzufügen ist, soll hier zum<br />

Schluss gleichwohl noch die Frage beantwortet werden: Was ist die<br />

rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre an einer <strong>Technische</strong>n<br />

<strong>Universität</strong> denn nun – wertlos oder unentbehrlich?<br />

Auf diese – bewusst überspitzte – Fragestellung soll in einer für Juristen<br />

typischen Weise geantwortet werden, nämlich wie folgt: „Es kommt darauf<br />

an.“ Wenn und soweit es gelingt, die naturwissenschaftlich-technische<br />

Forschung zu begleiten und zu flankieren, die sich aus dem technischen<br />

Fortschritt ergebenden rechtlichen Fragen frühzeitig aufzugreifen und dabei<br />

Lösungen anzubieten, aber auch Grenzen aufzuzeigen, bei der Vermittlung<br />

der notwendigen Rechtskenntnisse an die Studierenden vor allem auf<br />

Struktur- und Systemverständnis zu setzen und den Studierenden zu<br />

vermitteln, dass es wichtig ist, eine kritische Distanz zu Rechtsnormen,<br />

Gerichtsentscheidungen und Verwaltungshandeln zu wahren, dann ist die<br />

rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre an einer <strong>Technische</strong>n<br />

<strong>Universität</strong> unentbehrlich.<br />

34 LARENZ, (Fn. 12), S. 27.<br />

12

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