Heft 4 / 2011 - Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V.
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www.lfvrlp.de<br />
Tacheles aus dem Präsidium!<br />
Liebe Mitglieder,<br />
wir mussten am 11.03.<strong>2011</strong> dieses Jahres schreckliche Nachrichten aus Japan bzw. Fukushima zur Kenntnis<br />
nehmen. Die dortige Katastrophe bezog sich auf Atomkraftanlagen, die in Folge eines Erdbebens der<br />
Stärke 9,0 auf See mit einem Tsunami überutet wurden, wobei teilweise die so wichtigen Kühlsysteme<br />
der Anlagen ausgefallen sind. Vier von sechs Reaktorblöcken des dortigen Atomkraftwerkes wurden<br />
durch den Vorfall außer Betrieb gesetzt. Zu der Situation damals in Japan, - es sind enorme radioaktive<br />
Materialien freigesetzt worden- und von Sicherheitsseite aus gesehen, möchte ich keine Stellung nehmen.<br />
Ich befürchte jedoch, dass dieser Atomunfall entscheidende Auswirkungen für die Zukunft auf unserer<br />
Gewässer hat, denn es wurde daraufhin eine Energiewende eingeleitet und letztendlich der Atomstrom<br />
verdammt.<br />
Augenscheinlich wird in die Zukunft auch nach dem Motto geplant:<br />
Atomkraft runter, Wasserkraft rauf<br />
Das wäre dann der Neubau von weiteren umweltzerstörenden Wasserkraftanlagen (Fischhäckselmaschinen)<br />
und gegen die Forderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.<br />
Zwar ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie mit 2 x 6 Jahren auf das Jahr 2027 verlängert worden,<br />
wobei aber bisher noch keine schereilich wirksamen Anstrengungen für den geforderten guten ökologischen<br />
Zustand in unserem Bundesland nachgewiesen werden können. Es gehört nämlich auch der<br />
von der EU und auch uns geforderte verletzungs- und tötungsfreie Fischabstieg. Den gibt es in unserem<br />
Bundesland bisher leider noch nicht.<br />
Wird jetzt auch unsere Landesregierung bzw. das Ministerium für Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,<br />
Ernährung Weinbau und Forsten mit dem Neubau von Kleinwasserkraftanlagen erlauben, die<br />
letzten durchgängigen Bäche zu vernichten, die somit als notwendiges Laichgewässer verloren gehen?<br />
Wir hoen, dass die Gefahr erkannt wird.<br />
Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 01.03.2010 behandelt im § 34 die Durchgängigkeit<br />
oberirdischer Gewässer. Gefordert ist in diesem Fall die Wasser- und Schifahrtsverwaltung des Bundes,<br />
in unserem Verband wären das Rhein, Mosel und Lahn. Hier haben wir eine außerordentliche Wandlung<br />
bei der W S V auf einmal bemerkt. Plötzlich stellt man gegenüber jahrzehntelanger Interesselosigkeit<br />
fest, dass bei den ganzen Gewässerverbauungen immense Schäden entstehen und auch die Fische auf<br />
einmal geschützt werden müssen. Eine plötzliche ganz neue Erkenntnis!<br />
Der § 35 (WHG) behandelt die Wasserkraftnutzung größtenteils zur Stromgewinnung. So haben wir verstanden,<br />
dass Fischaufstiegsanlagen vom Land künftig geplant und auch mitnanziert werden (siehe<br />
Wasser-Cent). Der so wichtige tötungs- und verletzungsfreie Fischabstieg wird von den Betreibern der<br />
WKA‘s nun verlangt. Das hat bisher eigentlich niemand interessiert denn in dieser so brisanten Situation<br />
wurden die Schäden, wo es ging, totgeschwiegen und nichts wurde unternommen um diese, allgemein<br />
bekannte vorsätzliche Tierquälerei zu beenden. Und es wird auch weiter viele Jahrzehnte noch dauern,<br />
wenn nicht das zuständige Ministerium einschreitet und die notwendigen Verpichtungen für die WKA-<br />
Betreiber festlegt. Da gibt es noch eine Menge zu tun. Unsere Position zu dem so viel gepriesenen „Ökostrom<br />
aus Wasserkraft„ ist unmissverständlich mit vollem Protest ein klares „Nein“. Es gibt in unserem<br />
Bundesland keine WKA die einen guten ökologischen Zustand d.h. die einen tötungs- und verletzungsfreien<br />
Fischabstieg aufzeigen kann. Mit Wasserkraft kann niemals nach dem heutigen Stand der Technik<br />
der sogenannte Ökostrom erzeugt werden und jeder der das Gegenteil behauptet ist nicht aufgeklärt in<br />
der Sache oder er lügt!<br />
Die weiteren schädlichen Auswirkungen von der Fischverletzung und Tötung durch Rechen und Turbine<br />
einmal abgesehen werden seit Jahren totgeschwiegen und das ist eine weitere Verdummung unserer<br />
Gesellschaft. Die Erwärmung des Wasserkörpers in den Stauhaltungen, die gefährliche Methangasbildung<br />
aus den Ablagerungen welches ein 20 mal stärkeres Treibhausgas als CO2 ist, die nicht mögliche<br />
generelle Wanderung unserer Fische durch die Gewässerverbauungen sind als eine üble Hinterlassenschaft<br />
aus der Vergangenheit vorrangig zu beseitigen.<br />
Heinz Günster<br />
-Präsident-<br />
DER LANDESFISCHEREIVERBAND INFORMIERT - HEFT 4 / <strong>2011</strong> - 5