Emissionsprospekt - Pacific Treuhand
Emissionsprospekt - Pacific Treuhand
Emissionsprospekt - Pacific Treuhand
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
24<br />
gungsgesellschaft negativ beeinflusst werden. Dies würde sich wiederum<br />
negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
■ Versicherungen<br />
Schiffe werden normalerweise in marktüblichem Umfang gegen<br />
Risiken versichert. Selbstbehalte bei Schäden würden zu Lasten<br />
der Schiffsgesellschaften und damit letztlich auch zu Lasten der<br />
Beteiligungsgesellschaft gehen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Schadensfälle von Schiffen der Schiffsgesellschaften<br />
nicht versichert sind bzw. werden können oder die verursachten<br />
Fremdschäden (z.B. Umweltschäden) nicht von der jeweiligen Haftpflichtversicherung<br />
gedeckt sind. Des Weiteren könnten nach Schadensfällen<br />
auf Seiten der Schiffsgesellschaften Einnahmeausfälle,<br />
welche im Rahmen der jeweiligen Loss-of-Hire-Versicherung unter<br />
den Selbstbehalt fallen oder die Leistungsfrist übersteigen, das<br />
Ergebnis der Schiffsgesellschaften und somit auch Auszahlungen an<br />
die Beteiligungsgesellschaft und an die Anleger belasten. Eine<br />
detaillierte Überprüfung des Versicherungsschutzes der Schiffsgesellschaften<br />
vor Übernahme der Beteiligungen wird nicht erfolgen.<br />
■ Vertragserfüllungsrisiko<br />
Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung ist der Erfolg der<br />
einzelnen Schiffsgesellschaft wesentlich auch davon abhängig,<br />
dass deren Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus den abgeschlossenen<br />
Verträgen einhalten. Es besteht insoweit das Risiko,<br />
dass die Vertragspartner, insbesondere die Vertragsreeder – sei es<br />
aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft<br />
–, ihre übernommenen Verpflichtungen nicht, nur teilweise<br />
oder fehlerhaft erfüllen. Bei Ausfall von Vertragspartnern<br />
oder dem Neuverhandeln von Verträgen besteht das Risiko, Vertragspartner<br />
nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu<br />
können, was die Aufwendungen der einzelnen Schiffsgesellschaft<br />
erhöhen kann. Vertragsverletzungen der Schiffsgesellschaft selbst<br />
können zur Kündigung von Verträgen führen und ggf. Schadensersatzverpflichtungen<br />
hervorrufen, die das Ergebnis der Schiffs -<br />
gesellschaft und damit auch der Beteiligungsgesellschaft belasten<br />
würden. Dies würde sich wiederum negativ auf die Auszahlungen<br />
an die Anleger auswirken.<br />
MARITIM EQUITY III<br />
■ Behördliche Genehmigungen<br />
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb eines Schiffes sind zahlreiche<br />
in- bzw. ausländische behördliche Genehmigungen erforderlich<br />
(z.B. Flaggenführung, Klasse, Registrierung). Es besteht das Risiko,<br />
dass bei einem Nicht- oder nicht rechtzeitigen Vorliegen der<br />
behördlichen Genehmigungen der Betrieb eines Schiffes untersagt<br />
oder eingeschränkt werden kann. Bei nicht vorhandenen<br />
Genehmigungen kann es zu Off-Hire-Zeiten kommen, die zu Einnahmeausfällen<br />
führen können und damit zu geringeren Ergebnissen<br />
der Beteiligungsgesellschaft. Dies würde sich außerdem<br />
negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
■ Wertverlust der Beteiligungen an Schiffsgesellschaften<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass eine, mehrere oder sämtliche der von<br />
der Beteiligungsgesellschaft eingegangenen Beteiligungen teilweise<br />
oder vollständig an Wert verlieren. Dadurch kann auch die Beteiligung<br />
des Anlegers erheblich oder vollständig an Wert verlieren.<br />
■ Haftung der Beteiligungsgesellschaft<br />
Für die Haftung der Beteiligungsgesellschaft bei Investitionen in<br />
Kommanditanteile an Schiffsgesellschaften in der Form der KG<br />
oder GmbH & Co. KG gilt das Gleiche wie für die vorstehend auf<br />
Seite 21 beschriebene Haftung eines (Kommandit-)Anlegers in die<br />
Beteiligungsgesellschaft.<br />
■ Veränderungen von steuerlichen und rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen auf Ebene der Schiffsgesellschaften<br />
und der Beteiligungsgesellschaft<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die steuerlichen und recht -<br />
lichen Rahmenbedingungen während der Laufzeit der Beteiligung<br />
verändern. Dies könnte zu negativen Abweichungen von den in<br />
diesem Verkaufs pros pekt unterstellten Annahmen und zu entsprechend<br />
negativen Folgen für die Beteiligungsgesellschaft und<br />
den Anleger in Form verminderter Auszahlungen oder einen Totalverlust<br />
der Einlage führen. Verändernde steuerliche Rahmenbedingungen<br />
können sich in einer höheren Steuerlast für die Beteiligungsgesellschaft<br />
und den Anleger und damit in niedrigeren