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Emissionsprospekt - Pacific Treuhand

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gungsgesellschaft negativ beeinflusst werden. Dies würde sich wiederum<br />

negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

■ Versicherungen<br />

Schiffe werden normalerweise in marktüblichem Umfang gegen<br />

Risiken versichert. Selbstbehalte bei Schäden würden zu Lasten<br />

der Schiffsgesellschaften und damit letztlich auch zu Lasten der<br />

Beteiligungsgesellschaft gehen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Schadensfälle von Schiffen der Schiffsgesellschaften<br />

nicht versichert sind bzw. werden können oder die verursachten<br />

Fremdschäden (z.B. Umweltschäden) nicht von der jeweiligen Haftpflichtversicherung<br />

gedeckt sind. Des Weiteren könnten nach Schadensfällen<br />

auf Seiten der Schiffsgesellschaften Einnahmeausfälle,<br />

welche im Rahmen der jeweiligen Loss-of-Hire-Versicherung unter<br />

den Selbstbehalt fallen oder die Leistungsfrist übersteigen, das<br />

Ergebnis der Schiffsgesellschaften und somit auch Auszahlungen an<br />

die Beteiligungsgesellschaft und an die Anleger belasten. Eine<br />

detaillierte Überprüfung des Versicherungsschutzes der Schiffsgesellschaften<br />

vor Übernahme der Beteiligungen wird nicht erfolgen.<br />

■ Vertragserfüllungsrisiko<br />

Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung ist der Erfolg der<br />

einzelnen Schiffsgesellschaft wesentlich auch davon abhängig,<br />

dass deren Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus den abgeschlossenen<br />

Verträgen einhalten. Es besteht insoweit das Risiko,<br />

dass die Vertragspartner, insbesondere die Vertragsreeder – sei es<br />

aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft<br />

–, ihre übernommenen Verpflichtungen nicht, nur teilweise<br />

oder fehlerhaft erfüllen. Bei Ausfall von Vertragspartnern<br />

oder dem Neuverhandeln von Verträgen besteht das Risiko, Vertragspartner<br />

nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu<br />

können, was die Aufwendungen der einzelnen Schiffsgesellschaft<br />

erhöhen kann. Vertragsverletzungen der Schiffsgesellschaft selbst<br />

können zur Kündigung von Verträgen führen und ggf. Schadensersatzverpflichtungen<br />

hervorrufen, die das Ergebnis der Schiffs -<br />

gesellschaft und damit auch der Beteiligungsgesellschaft belasten<br />

würden. Dies würde sich wiederum negativ auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger auswirken.<br />

MARITIM EQUITY III<br />

■ Behördliche Genehmigungen<br />

Für einen ordnungsgemäßen Betrieb eines Schiffes sind zahlreiche<br />

in- bzw. ausländische behördliche Genehmigungen erforderlich<br />

(z.B. Flaggenführung, Klasse, Registrierung). Es besteht das Risiko,<br />

dass bei einem Nicht- oder nicht rechtzeitigen Vorliegen der<br />

behördlichen Genehmigungen der Betrieb eines Schiffes untersagt<br />

oder eingeschränkt werden kann. Bei nicht vorhandenen<br />

Genehmigungen kann es zu Off-Hire-Zeiten kommen, die zu Einnahmeausfällen<br />

führen können und damit zu geringeren Ergebnissen<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Dies würde sich außerdem<br />

negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

■ Wertverlust der Beteiligungen an Schiffsgesellschaften<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass eine, mehrere oder sämtliche der von<br />

der Beteiligungsgesellschaft eingegangenen Beteiligungen teilweise<br />

oder vollständig an Wert verlieren. Dadurch kann auch die Beteiligung<br />

des Anlegers erheblich oder vollständig an Wert verlieren.<br />

■ Haftung der Beteiligungsgesellschaft<br />

Für die Haftung der Beteiligungsgesellschaft bei Investitionen in<br />

Kommanditanteile an Schiffsgesellschaften in der Form der KG<br />

oder GmbH & Co. KG gilt das Gleiche wie für die vorstehend auf<br />

Seite 21 beschriebene Haftung eines (Kommandit-)Anlegers in die<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

■ Veränderungen von steuerlichen und rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen auf Ebene der Schiffsgesellschaften<br />

und der Beteiligungsgesellschaft<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die steuerlichen und recht -<br />

lichen Rahmenbedingungen während der Laufzeit der Beteiligung<br />

verändern. Dies könnte zu negativen Abweichungen von den in<br />

diesem Verkaufs pros pekt unterstellten Annahmen und zu entsprechend<br />

negativen Folgen für die Beteiligungsgesellschaft und<br />

den Anleger in Form verminderter Auszahlungen oder einen Totalverlust<br />

der Einlage führen. Verändernde steuerliche Rahmenbedingungen<br />

können sich in einer höheren Steuerlast für die Beteiligungsgesellschaft<br />

und den Anleger und damit in niedrigeren

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