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Emissionsprospekt - Pacific Treuhand

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■ Zu 5.<br />

Für die Einrichtung der Portfolioverwaltung erhält die Maritim<br />

Equity Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG einen Betrag in<br />

Höhe von € 400.000,– (inkl. Umsatzsteuer).<br />

■ Zu 6.<br />

Die PTV <strong>Pacific</strong> <strong>Treuhand</strong>- und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Hamburg, erhält für die Einrichtung der <strong>Treuhand</strong>verwaltung<br />

einen Betrag in Höhe von € 200.000,– (inkl. Umsatzsteuer).<br />

■ Zu 7.<br />

In dieser Position ist die Vergütung der Maritim Equity Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, für die Kosten der Vermittlung<br />

des Eigenkapitals, die Durchführung der Emission sowie für<br />

Werbung und Marketing für die Vermögensanlage erfasst. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die Vergütung für die Vermittlung des<br />

Eigenkapitals nach § 4 Nr. 8 f) UStG von der Umsatzsteuer befreit<br />

ist. Sollte die in Position 7 ausgewiesene Vergütung jedoch umsatzsteuerpflichtig<br />

sein, versteht sich die Vergütung zzgl. Umsatzsteuer.<br />

■ Zu 8. und 10.<br />

Diese Positionen umfassen das zu zahlende Agio in Höhe von 5%<br />

des Kommanditkapitals, das für weitere Vertriebsaufwendungen<br />

verwendet wird.<br />

■ Zu 9.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das Kommanditkapital<br />

der Beteiligungsgesellschaft € 10.000,–. Vorgesehen ist,<br />

zunächst weiteres Kommanditkapital in Höhe von € 49.990.000,–<br />

einzuwerben.<br />

Zusätzlich kann das Kommanditkapital um bis zu weitere<br />

€ 25.000.000,– erhöht werden.<br />

Aus dieser Überplatzierung würde nach Zahlung der anteiligen<br />

Emissionskosten eine angemessene Liquiditätsreserve gebildet. Darüber<br />

hinaus können weitere Investitionen in Schiffsgesellschaften<br />

getätigt werden. Die Liquiditätsreserve kann auch zur Begleichung<br />

eventuell anfallender und nicht geplanter Aufwendungen sowie für<br />

die laufenden Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft bis zur<br />

Vollinvestition der Vermögensanlage dienen. Darüber hinaus kann<br />

sie zur Glättung von Auszahlungen verwendet werden.<br />

VERMÖGENSANLAGE IN ZAHLEN<br />

■ Zu 11.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, jederzeit einen Kontokorrentkredit<br />

von bis zu € 2.500.000,– aufzunehmen. Der Kontokorrentkredit<br />

kann für weitere Investitionen sowie zur Glättung von Auszahlungen<br />

in Anspruch genommen werden. Durch die laufenden<br />

Auszahlungen aus den Schiffsgesellschaften ergibt sich jeweils nur<br />

eine teilweise Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites. Demzufolge<br />

entsteht nur eine anteilige Zinsbelastung. Sollte der Kontokorrentkredit<br />

nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden,<br />

so reduziert sich das Investitionsvolumen von MARITIM<br />

EQUITY III entsprechend (Mittelverwendung Position 1/Mittelherkunft<br />

Position 11). Die Besicherung der Kreditlinie erfolgt im banküblichen<br />

Rahmen. Eine Finanzierung wurde bisher nicht beantragt.<br />

Zu den hiermit verbundenen Risiken siehe Risikoteil Seite 19<br />

(„Kontokorrentkredit“).<br />

Eine sonstige Aufnahme von Fremdkapital oder von Zwischen -<br />

finanzierungsmitteln ist nicht vorgesehen.<br />

■ Komprimierte Darstellung<br />

Die Position 1 (€ 45,83 Mio.) beträgt, bezogen auf das Kommanditkapital<br />

(inkl. Agio), 87,29%, bezogen auf die Summe der<br />

Mittelverwendung 83,32%. Die Vergütungen und somit die Positionen<br />

3–8 (€ 9,00 Mio.) betragen, bezogen auf das Kommanditkapital<br />

(inkl. Agio), 17,14% und, auf die Summe der Mittelverwendung,<br />

16,36 %. Die Nebenkosten der Vermögensanlage und<br />

somit die Position 2 (€ 0,17 Mio.) betragen, bezogen auf das<br />

Kommanditkapital (inkl. Agio), 0,33% und, bezogen auf die<br />

Summe der Mittelverwendung, 0,31%.<br />

■ Hinweis<br />

Da es sich bei dieser Vermögensanlage um einen Blind Pool handelt,<br />

bei dem die genauen Investitionsobjekte also nicht feststehen, ist<br />

eine exakte Angabe der Kosten und der geplanten Finanzierung in<br />

den Positionen 1–11 des Investitionsplanes nicht möglich. Zu den<br />

Risiken einer Blind- Pool-Anlage und einer Kostenüberschreitung<br />

beachten Sie bitte die Hinweise auf Seite 18 f.<br />

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