29.10.2013 Aufrufe

Berufliche Eingliederung von ... - Hardy-Landolt.ch

Berufliche Eingliederung von ... - Hardy-Landolt.ch

Berufliche Eingliederung von ... - Hardy-Landolt.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

HARDY LANDOLT / BEAT NYDEGGER<br />

sieren, um den Versi<strong>ch</strong>erten zu befähigen, den Arbeitsrr.e:. Z::-:;^zr-rlegen<br />

oder berufli<strong>ch</strong>e Funktionen zu verri<strong>ch</strong>tenl65'<br />

Bei Bürohilfskräften ist zu unters<strong>ch</strong>eiden, ob die Hilfskraft an stelle eines<br />

Hilfsmittels, das einen behinderungsbedingten Funktionsausfall des Versi-<br />

<strong>ch</strong>erten, z.B. den Verlust der Sehkraft, substituiert, tätig ist oder nur Tätig-<br />

keiten ausführt, die der nur no<strong>ch</strong> teilerwerbsfähige Versi<strong>ch</strong>erte trotz Behin-<br />

derung no<strong>ch</strong> ausführen könnte bzw. ausgeführt hätte. Letztere Tätigkeiten<br />

stellen, au<strong>ch</strong> wenn sie unter der Anleitung und Aufsi<strong>ch</strong>t des Versi<strong>ch</strong>erten<br />

erfolgen und zeitli<strong>ch</strong> relativ kurz sind, z.B. ca. zwei Wo<strong>ch</strong>enstunden, keine<br />

Dienstleistung Dritter darr66.<br />

Das Kreiss<strong>ch</strong>reiben (KHMI) erwähnt insbesondere folgende berufsnotwen-<br />

digen Dienstleistungen Dritter16T'<br />

-<br />

Trnnsport Ltnd Begteitung uon Behinderten uom wohn- zum Arbeitsort an<br />

stelle eines Motorfahrzeuges oder eines Blindenführhundes auf dem<br />

Arbeitsweg, insbesondere au<strong>ch</strong> Taxikosten,<br />

, Vorlesen aon berufsnotwendigen Texten zur Ermögli<strong>ch</strong>ung der Berufs-<br />

-<br />

ausübung im Falle <strong>von</strong> Blindheit oder ho<strong>ch</strong>gradiger sehbehinde-<br />

rungr6s'<br />

Dolmets<strong>ch</strong>en zton speziell anspru<strong>ch</strong>nollem Gesprä<strong>ch</strong>s-lLernstoff, wenn dies<br />

für die Berufsausübung oder den s<strong>ch</strong>ulbesu<strong>ch</strong> im Falle <strong>von</strong> Gehörlo-<br />

sigkeit oder s<strong>ch</strong>werer Hörbehinderung notwendig ist'<br />

Eine Leistungspfli<strong>ch</strong>t für die Kosten eines Gebärdendolmets<strong>ch</strong>ers besteht bei<br />

einem tauben Versi<strong>ch</strong>erten, der eine Ko<strong>ch</strong>lehre absolviert und eine besser<br />

bezahlte stelle als Kü<strong>ch</strong>en<strong>ch</strong>ef in einem Hotel angetreten hat, weil Bespre-<br />

<strong>ch</strong>ungen mit hörenden Mitarbeitern und Kunden nur mögli<strong>ch</strong> sind, wenn<br />

ein Gebärdendolmets<strong>ch</strong>er anwesend ist16e. Kein sol<strong>ch</strong>er Anspru<strong>ch</strong> besteht<br />

165<br />

166<br />

167<br />

168<br />

Vg1. BGE 112 V 11 E. 1b und 96V 84.<br />

Vgl. BGE 1'72V 77 E. 2 und 96 V 84.<br />

Vgl. Rz. 1037 KHMI.<br />

Sielre dazu Urteil BGer vom 18'09.2009 (9C-49312009) E' 5'2-2'3<br />

Vgl. Urteil BGer vom 28.01.2008 (9C-75912007) E.4'

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!