Berufliche Eingliederung von ... - Hardy-Landolt.ch
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umstand begründet wird, dass die versi<strong>ch</strong>erte Person einer. :-.::...:.: -\r-<br />
beitgeber ni<strong>ch</strong>t mehr zumutbar sei). wel<strong>ch</strong>e Gründe au<strong>ch</strong> immer rur eine<br />
sol<strong>ch</strong>erart fehlende Zumutbarkeit einer unselbstständigerwerbenden Tätigkeit<br />
spre<strong>ch</strong>en, bedingen diese zwingend eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen<br />
dieser Eins<strong>ch</strong>ränkungen oder Eigenheiten der versi<strong>ch</strong>erten Per-<br />
son auf eine allfällige selbstständigerwerbende Tätigkeit. Dabei ist zu be-<br />
rücksi<strong>ch</strong>tigen, dass eine selbstständigerwerbende Tätigkeit im Normalfall<br />
höhere Ansprü<strong>ch</strong>e an die Belastbarkeit, Bewegli<strong>ch</strong>keit, Zuverlässigkeit und<br />
Kommunikationsfähigkeit stellt als eine an die Behinderung adaptierte un-<br />
selbstständi gerwerbende Tätigkeit.<br />
Der Gesundheitszustand und die wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Aussi<strong>ch</strong>ten müssen Gewähr<br />
für eine längerfristige und existenzsi<strong>ch</strong>ernde Erwerbstätigkeif bieten' Die<br />
existenzsi<strong>ch</strong>ernde Erwerbstätigkeit wird definiert dur<strong>ch</strong> ein längerfristig<br />
erzielbares dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong>es Bruttoeinkommen, wel<strong>ch</strong>es mindestens dem<br />
Mittelbetrag zwis<strong>ch</strong>en Minimttm und Mnximum der ordentli<strong>ch</strong>en einfa<strong>ch</strong>en Alters-<br />
rente entspri<strong>ch</strong>t (aktuell cHF 20'520.- jährli<strong>ch</strong>lel)-Die Beurteilung des aoraus-<br />
si<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Erfolges hat prospektiv ztt erfolgen, dies bezogen<br />
auf einen längerfristigen Zeitraum. Hierfür wird in der Regel ein detaillier-<br />
ter Business Plan verlangt. sofern ein sol<strong>ch</strong>er effektiv erstellt und vorgelegt<br />
werden kann, ist dessen Interpretation bezügli<strong>ch</strong> der Realisierbarkeit do<strong>ch</strong><br />
mit erhebli<strong>ch</strong>en Unsi<strong>ch</strong>erheiten belastet. Grundsätzli<strong>ch</strong> ist hier eine strenge<br />
praxis zu befürworten, zeigt si<strong>ch</strong> do<strong>ch</strong>, dass die Markt<strong>ch</strong>ancen mehrheitli<strong>ch</strong><br />
deutli<strong>ch</strong> übers<strong>ch</strong>ätzt werden.<br />
Kapitalhilfen können ledigli<strong>ch</strong> für eine selbstständigerwerbende Tätigkeit<br />
geu,ährt werden. sofern eine sol<strong>ch</strong>e ni<strong>ch</strong>t bereits vor Eintritt der Behinderung<br />
ausgeübt wurde, muss die geplante Erwerbstätigkeit die entsPle<strong>ch</strong>enden<br />
Anforderungen erfüllen1e2 und die versi<strong>ch</strong>erte Person muss <strong>von</strong> der<br />
zuständigen Ausglei<strong>ch</strong>skasse den entspre<strong>ch</strong>enden beitragsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Status<br />
erhalten. Oftmals wird die Anerkennung als Selbstständigerwerbender - vor<br />
allem wenn Zweifel bezügli<strong>ch</strong> der Kriterienerfüllung bestehen - vom BSV<br />
191<br />
192<br />
Vgl. Anhang 1 KHMI.<br />
Siehe Rz 1013 ff. Wegleitung über den massgebenden Lohn'