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Die Inkassowirtschaft - Bundesverband Deutscher Inkasso ...

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<strong>Inkasso</strong> || INFORMIERT<br />

GEMEINSAMER ZAHLUNGSRAUM<br />

Wie geht’s weiter mit<br />

der elektronischen Lastschrift?<br />

DIE ANGLEICHUNG DES EUROPÄISCHEN ZAHLUNGSVERKEHRS SCHREITET WEITER VORAN.<br />

DAS HEISST ABER AUCH: DAS BELIEBTE ELEKTRONISCHE LASTSCHRIFTVERFAHREN NACH DEUTSCHEM<br />

MODELL STEHT VOR DEM AUS.<br />

Er ist schon seit Längerem beschlossene Sache, doch nur<br />

allmählich wird Verbrauchern und Unternehmen hierzulande<br />

klar, welche Umstellung er mit sich bringen wird: der<br />

gemeinsame europäische Zahlungsverkehrsraum (oder<br />

englisch abgekürzt: SEPA – Single European Payment<br />

Area), der in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen<br />

und der Schweiz bis zum 1. Februar 2014 errichtet werden<br />

soll. Ein zentraler Teil von SEPA ist nämlich das sogenannte<br />

SEPA-Lastschriftverfahren. Es soll das seit Jahren<br />

in Deutschland bewährte elektronische Lastschriftverfahren<br />

ablösen.<br />

Dabei ist das elektronische Lastschriftverfahren aus dem<br />

Alltag hierzulande kaum wegzudenken. Es kommt völlig<br />

standardmäßig zum Einsatz, zum Beispiel wenn man im<br />

Supermarkt mit der EC-Karte an der Kasse bezahlt und<br />

dort entweder durch die Eingabe des PINs oder per Unterschrift<br />

Zahlungen auslöst. Genauso alltäglich ist es aber<br />

auch bei Bestellungen im Internet, wenn man auf der<br />

Homepage durch Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl<br />

bequem eine Lastschrift beauftragt und somit ein<br />

Produkt oder eine <strong>Die</strong>nstleistung bezahlt. Das Problem<br />

jedoch: Genau solche elektronischen<br />

Lastschriftverfahren, wie sie in Deutschland<br />

zum Alltag für die meisten Verbraucher<br />

und Unternehmen gehören, sind in<br />

dieser Form in SEPA nicht vorgesehen.<br />

Grenzüberschreitend abbuchen<br />

Stattdessen gibt es die sogenannte SEPA-Lastschrift unter<br />

Verwendung der internationalen Kontokennung IBAN.<br />

Deren Vorteil: Bankkunden können Beträge grenzüberschreitend<br />

von Girokonten einziehen oder einziehen lassen,<br />

ohne dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen. Dabei<br />

wer den die Transaktionen ausschließlich in Euro abgewickelt.<br />

Der Nachteil jedoch: <strong>Die</strong> deutsche Kreditwirtschaft<br />

ist noch nicht so weit, dass sie die bisherigen elektronischen<br />

Lastschriftverfahren für ihre Kunden bequem in auf<br />

SEPA angepasste Lösungen umstellen kann. Sie benötigt<br />

dazu noch ein wenig Zeit.<br />

<strong>Die</strong> will ihr nun der deutsche Gesetzgeber verschaffen.<br />

Dabei nutzt er eine Möglichkeit der EU, die den Mitgliedsstaaten<br />

erlaubt, optional bis zum 1. Februar 2016 von<br />

Übergangsbestimmungen Gebrauch zu machen. Noch vor<br />

der parlamentarischen Sommerpause hat nun der Bundestag<br />

in erster Lesung über das sogenannte SEPA-Begleitgesetz<br />

beraten, das sich insbesondere mit der elektronischen<br />

Lastschrift befasst.<br />

<strong>Die</strong> gute Nachricht für Verbraucher und Unternehmen:<br />

<strong>Die</strong> elektronische Lastschrift soll in Deutschland noch<br />

die nächsten vier Jahre möglich sein. Bis dahin wird die<br />

Kreditwirtschaft aufgefordert, Alternativverfahren für den<br />

Handel zu entwickeln.<br />

<strong>Die</strong> eher schlechte Nachricht: <strong>Die</strong>se längere Übergangsfrist<br />

ist zunächst nur für die Lastschrift mit EC- oder<br />

Kreditkarte vorgesehen. Lastschriften ohne Karte oder<br />

beleghafte Unterschrift, wie also zum Beispiel bei Onlinebestellungen,<br />

sind davon zunächst ausgenommen.<br />

Weniger Spenden befürchtet<br />

Eine branchenübergreifende Verbändeinitiative<br />

fordert den Gesetzgeber daher jetzt dazu auf,<br />

auch diese Lastschriftverfahren in die verlängerten<br />

Übergangsregelungen mit<br />

einzubeziehen. Zu dieser Initiative<br />

gehören ne ben dem<br />

BDIU unter anderen der<br />

Handelsverband Deutschland<br />

HDE, der Versandhandelsverband,<br />

der Verband der Deut-

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