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Tabelle 2-9: Vorbemessungswerte für die Sohlnormalspannung (bezogen auf die verbaute<br />

Grundfl äche)<br />

Bauwerkstype-<br />

Konstruktionsart<br />

Je Geschoss<br />

(Keller + Dach = ein Geschoss)<br />

Zweistöckiges Wohnhaus<br />

(Siedlungshaus)<br />

Vierstöckiges Wohn- oder<br />

Bürohaus (massiv)<br />

Sohlnormalspannung zufolge<br />

Eigengewicht bezogen auf die<br />

verbaute Grundfl äche 0 [MN/m² = N/mm²]<br />

Sohlnormalspannung zufolge<br />

Gesamtlast bezogen auf die verbaute<br />

Grundfl äche 0 [MN/m² = N/mm²]<br />

0,015-0,020 ---<br />

0,025-0,035 0,03-0,04<br />

0,07-0,09 0,09-0,12<br />

Grafi k 2-1: Sohldruckwiderstand (a – links) und Bettungsmodul (b – rechts) in Abhängigkeit<br />

von Fundamentbreite und Einbindetiefe für nichtbindige Böden (Kiese und Sande: GW, GI,<br />

GE, GU, SW, SI, SE) (nach ÖNORM B 4435-1)<br />

Grafi k 2-2: Sohldruckwiderstand (a – links) und Bettungsmodul (b – rechts) in Abhängigkeit<br />

von Fundamentbreite und Einbindetiefe für Schluff (UL) (nach ÖNORM B 4435-1)<br />

Tabelle 2-10: Bemessungswerte des Sohldruckwiderstandes bei Gründungen auf Fels (nach<br />

ÖNORM B 4435-1)<br />

Gebirgszustand Sohldruckwiderstand [kN/m²]<br />

bei festem und<br />

unverwittertem Gestein<br />

bei weniger fest und/oder<br />

angewittertem Gestein<br />

massiger und dickbankiger Fels 4000 1500<br />

klüftiger Fels bzw. Fels in Wechsellagerung 2000 1000<br />

tigem Fels kann durch Injektion von<br />

Zementsuspensionen oder gelierenden<br />

Lösungen erhöht werden.<br />

• Hochdruckbodenvermörtelung: Dieses<br />

Verfahren wird vor allem bei der<br />

Unterfangung von Bestandsobjekten<br />

eingesetzt. Der anstehende nichtbindige<br />

Boden wird dabei mit Hochdruckwasserspülung<br />

gelöst und mit<br />

Zementsuspension gebunden.<br />

2.3.4 Frosttiefe<br />

In Österreich liegt die Frosttiefe im<br />

Durchschnitt bei etwa 0,80 bis 1,00 m,<br />

wobei regional höhere Werte zu beachten<br />

sind. Bei frostsicherem Boden sollte<br />

die Gründungstiefe mindestens 50 cm<br />

unter Niveau betragen, bei frostgefährdeten<br />

Böden ist die Fundamentsohle<br />

unbedingt unter der Frosttiefe anzuordnen.<br />

Als frostsicher sind dabei lehmfreier<br />

Kies und Sand einzustufen, frostgefährdet<br />

hingegen sind alle Böden mit Anteilen<br />

von Lehm, Ton, Schluff und Löss.<br />

Die frostgefährdeten Böden bilden beim<br />

Gefrieren getrennte Lagen von Erdstoff<br />

und Eiskristallen. Aus dem Grundwasser<br />

durch Kapillarströmungen zur Frostgrenze<br />

aufsteigendes Wasser lässt diese<br />

„Eislinsen“ anwachsen. Durch die Volumsvergrößerung<br />

des Wassers beim<br />

Gefrieren wird der Boden angehoben<br />

und/oder seitlich verschoben. Besonders<br />

während der Bauarbeiten sind die Gefahren,<br />

die beim Gefrieren frostgefährdeter<br />

Böden entstehen können, zu beachten;<br />

durchgefrorene Baugrubenböschungen<br />

aus frostgefährdetem Material<br />

können bei zu großem Böschungswinkel<br />

beim Auftauen abrutschen. Reicht die<br />

Baugrube bis an die Kellermauern oder<br />

an die Fundamente eines benachbarten<br />

Gebäudes, muss bei tiefen Temperaturen<br />

durch Abdeckung verhindert werden,<br />

dass der Frost bis unter die Fundamente<br />

des Nachbarhauses dringt. Bei Bauten<br />

in frostgefährdeten Böden ist die Gründungssohle<br />

nicht nur bis zum Erhärten<br />

der Fundamente, sondern während der<br />

gesamten Bauarbeiten frostfrei zu halten.<br />

Ebenso muss ein Eindringen des<br />

Frostes von außen unter die Kelleraußenwände<br />

verhindert werden. Diese sind<br />

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