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Download Broschüre - Kellerbauen+

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• die architektonische Ausbildung des<br />

Sockels muss planerisch geklärt werden<br />

• vor allen Eingängen ins Erdgeschoß<br />

ist die Anordnung einer Außenstiege<br />

vorzusehen oder besser, um das Gebäude<br />

barrierefrei zu betreten eine<br />

Rampe<br />

• bei Einbau eines Schutzraumes können<br />

sich durch die geringe Einbindung<br />

ins Erdreich Schwierigkeiten<br />

ergeben<br />

Bei Gebäuden in Hanglage muss in Abhängigkeit<br />

von den Gebäudeabmessungen<br />

im Einzelfall entschieden werden, ob<br />

die Fundamente abgetreppt (Grafi k 1-2a)<br />

oder horizontal (Grafi k 1-2b) auszubilden<br />

sind. Dabei muss die Gründungstiefe die<br />

maximale Frosttiefe immer überschreiten.<br />

Bei getrennten oder abgetreppten Fundamenten<br />

sollte der Winkel zwischen<br />

der Verbindungslinie der Fundamentkanten<br />

und der Horizontalen („ideelle<br />

Böschungsneigung“) 30° nicht überschreiten.<br />

Aufgrund konstruktiver und<br />

herstellungstechnischer Überlegungen<br />

sollte bei nicht zu steilem Gelände der<br />

horizontalen Fundamentunterkante der<br />

Vorzug gegeben werden. Denn den im<br />

Zusammenhang mit den Gesamtherstellungskosten<br />

meist unerheblichen Mehraufwendungen<br />

stehen Schwierigkeiten<br />

im Zusammenhang mit der Erschließung<br />

der Kellerräume (Zwischentreppen) und<br />

6<br />

a) FUNDAMENT ENTSPRECHEND<br />

DER GELÄNDENEIGUNG<br />

ABGETREPPT<br />

Grafi k 1-2: Fundamente a) abgetreppt, b) eben<br />

t F<br />

der statisch-konstruktiven Fundamentausbildung<br />

gegenüber. Dies ist vor<br />

allem bei den im Einfamilienhausbau<br />

zunehmend ausgeführten durchgehenden<br />

Fundamentplatten zu beachten.<br />

1.4 Voll- und Teilunter -<br />

kellerungen<br />

Eine Teilunterkellerung kommt praktisch<br />

nur bei eingeschoßigen Gebäuden infrage,<br />

da hier die minder nutzbaren Kellerräume<br />

einen merkbaren Anteil der Gesamtherstellungskosten<br />

bedingen.<br />

Die Nachteile einer Teilunterkellerung<br />

(unterschiedliche Gründungstiefen und<br />

damit unterschiedliche Setzungen, die<br />

zu Rissen führen können) sollten jedoch<br />

bei derartigen Überlegungen auf keinen<br />

Fall außer Acht gelassen werden.<br />

1.5 Erschließung der<br />

Kellerräume<br />

Die Kellertreppen liegen meist unter der<br />

Haupttreppe eines Gebäudes, wobei<br />

die weniger aufwändige Ausführung der<br />

Kellertreppen durch die in der OIB-Richtlinie<br />

3 festgelegten Steigungsverhältnissen<br />

erkennbar ist. Wenn jedoch die<br />

Kellerräume durch dementsprechende<br />

Nutzung aufgewertet werden, ist es auch<br />

empfehlenswert, die Treppen der neuen<br />

b) FUNDAMENTUNTERKANTE<br />

HORIZONTAL<br />

t F<br />

Nutzung anzupassen und diese bequemer<br />

zu gestalten. Bei einem mehrstöckigen<br />

Gebäude könnte eventuell auch ein<br />

Aufzug eingeplant oder die Planung so<br />

gestaltet werden, dass ein späterer Einbau<br />

bei Bedarf möglich ist.<br />

Bei der Konstruktion der Treppen dürfen<br />

die Anforderungen hinsichtlich des<br />

Schallschutzes jedoch auf keinen Fall<br />

vernachlässigt werden, da über die massiven<br />

Konstruktionen eine Körperschallübertragung<br />

in die Wohngeschoße erfolgen<br />

kann. Die einfachste Methode zur<br />

Trittschalldämmung der Treppenläufe<br />

besteht in einer elastischen Aufl agerung<br />

der Laufplatten. Dabei sind an den seitlichen<br />

Anschlüssen der Laufplatten an<br />

das Treppenhausmauerwerk mögliche<br />

Schallbrücken durch geeignete Fugenausbildungen<br />

zu vermeiden. Entsprechende<br />

Konstruktionsvorschläge sind in<br />

ÖNORM B 8115, Teil 4 enthalten.<br />

Die Wärmedämmung von Treppenläufen,<br />

die eine Trennung zwischen beheiztem<br />

Erdgeschoß und unbeheiztem<br />

Keller bilden, ist in den OIB-Richtlinien<br />

nicht vorgeschrieben. Diese sollte jedoch<br />

je nach Nutzung und Beheizung<br />

der Räumlichkeiten erwogen werden.<br />

Neben der Kellertreppe sollte, sofern es<br />

die räumlichen Gegebenheiten zulassen,<br />

ein außen liegender so genannter<br />

„Schmutzeingang“ vorgesehen werden.<br />

Dieser separate Eingang soll gewährleisten,<br />

dass der Transport von Brennmaterial,<br />

Vorräten oder Gartengeräten<br />

in den Keller das Erdgeschoß nicht verschmutzt.<br />

Für die Einlagerung des Brennmaterials<br />

für die Pelletsheizung ist eine<br />

eigene Einfüllvorrichtung vorzusehen,<br />

die bei Zulieferung leicht zu erreichen ist.<br />

1.6 Kosten<br />

Wesentlich für die Abschätzung der Kosten<br />

für ein Kellergeschoß ist die in der<br />

Vorplanungsphase durchzuführende,<br />

möglichst genaue Baugrunderkundung.<br />

Neben der Feststellung der mechanischen<br />

Bodenkennwerte für die Dimensi-

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