Download Broschüre - Kellerbauen+
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• die architektonische Ausbildung des<br />
Sockels muss planerisch geklärt werden<br />
• vor allen Eingängen ins Erdgeschoß<br />
ist die Anordnung einer Außenstiege<br />
vorzusehen oder besser, um das Gebäude<br />
barrierefrei zu betreten eine<br />
Rampe<br />
• bei Einbau eines Schutzraumes können<br />
sich durch die geringe Einbindung<br />
ins Erdreich Schwierigkeiten<br />
ergeben<br />
Bei Gebäuden in Hanglage muss in Abhängigkeit<br />
von den Gebäudeabmessungen<br />
im Einzelfall entschieden werden, ob<br />
die Fundamente abgetreppt (Grafi k 1-2a)<br />
oder horizontal (Grafi k 1-2b) auszubilden<br />
sind. Dabei muss die Gründungstiefe die<br />
maximale Frosttiefe immer überschreiten.<br />
Bei getrennten oder abgetreppten Fundamenten<br />
sollte der Winkel zwischen<br />
der Verbindungslinie der Fundamentkanten<br />
und der Horizontalen („ideelle<br />
Böschungsneigung“) 30° nicht überschreiten.<br />
Aufgrund konstruktiver und<br />
herstellungstechnischer Überlegungen<br />
sollte bei nicht zu steilem Gelände der<br />
horizontalen Fundamentunterkante der<br />
Vorzug gegeben werden. Denn den im<br />
Zusammenhang mit den Gesamtherstellungskosten<br />
meist unerheblichen Mehraufwendungen<br />
stehen Schwierigkeiten<br />
im Zusammenhang mit der Erschließung<br />
der Kellerräume (Zwischentreppen) und<br />
6<br />
a) FUNDAMENT ENTSPRECHEND<br />
DER GELÄNDENEIGUNG<br />
ABGETREPPT<br />
Grafi k 1-2: Fundamente a) abgetreppt, b) eben<br />
t F<br />
der statisch-konstruktiven Fundamentausbildung<br />
gegenüber. Dies ist vor<br />
allem bei den im Einfamilienhausbau<br />
zunehmend ausgeführten durchgehenden<br />
Fundamentplatten zu beachten.<br />
1.4 Voll- und Teilunter -<br />
kellerungen<br />
Eine Teilunterkellerung kommt praktisch<br />
nur bei eingeschoßigen Gebäuden infrage,<br />
da hier die minder nutzbaren Kellerräume<br />
einen merkbaren Anteil der Gesamtherstellungskosten<br />
bedingen.<br />
Die Nachteile einer Teilunterkellerung<br />
(unterschiedliche Gründungstiefen und<br />
damit unterschiedliche Setzungen, die<br />
zu Rissen führen können) sollten jedoch<br />
bei derartigen Überlegungen auf keinen<br />
Fall außer Acht gelassen werden.<br />
1.5 Erschließung der<br />
Kellerräume<br />
Die Kellertreppen liegen meist unter der<br />
Haupttreppe eines Gebäudes, wobei<br />
die weniger aufwändige Ausführung der<br />
Kellertreppen durch die in der OIB-Richtlinie<br />
3 festgelegten Steigungsverhältnissen<br />
erkennbar ist. Wenn jedoch die<br />
Kellerräume durch dementsprechende<br />
Nutzung aufgewertet werden, ist es auch<br />
empfehlenswert, die Treppen der neuen<br />
b) FUNDAMENTUNTERKANTE<br />
HORIZONTAL<br />
t F<br />
Nutzung anzupassen und diese bequemer<br />
zu gestalten. Bei einem mehrstöckigen<br />
Gebäude könnte eventuell auch ein<br />
Aufzug eingeplant oder die Planung so<br />
gestaltet werden, dass ein späterer Einbau<br />
bei Bedarf möglich ist.<br />
Bei der Konstruktion der Treppen dürfen<br />
die Anforderungen hinsichtlich des<br />
Schallschutzes jedoch auf keinen Fall<br />
vernachlässigt werden, da über die massiven<br />
Konstruktionen eine Körperschallübertragung<br />
in die Wohngeschoße erfolgen<br />
kann. Die einfachste Methode zur<br />
Trittschalldämmung der Treppenläufe<br />
besteht in einer elastischen Aufl agerung<br />
der Laufplatten. Dabei sind an den seitlichen<br />
Anschlüssen der Laufplatten an<br />
das Treppenhausmauerwerk mögliche<br />
Schallbrücken durch geeignete Fugenausbildungen<br />
zu vermeiden. Entsprechende<br />
Konstruktionsvorschläge sind in<br />
ÖNORM B 8115, Teil 4 enthalten.<br />
Die Wärmedämmung von Treppenläufen,<br />
die eine Trennung zwischen beheiztem<br />
Erdgeschoß und unbeheiztem<br />
Keller bilden, ist in den OIB-Richtlinien<br />
nicht vorgeschrieben. Diese sollte jedoch<br />
je nach Nutzung und Beheizung<br />
der Räumlichkeiten erwogen werden.<br />
Neben der Kellertreppe sollte, sofern es<br />
die räumlichen Gegebenheiten zulassen,<br />
ein außen liegender so genannter<br />
„Schmutzeingang“ vorgesehen werden.<br />
Dieser separate Eingang soll gewährleisten,<br />
dass der Transport von Brennmaterial,<br />
Vorräten oder Gartengeräten<br />
in den Keller das Erdgeschoß nicht verschmutzt.<br />
Für die Einlagerung des Brennmaterials<br />
für die Pelletsheizung ist eine<br />
eigene Einfüllvorrichtung vorzusehen,<br />
die bei Zulieferung leicht zu erreichen ist.<br />
1.6 Kosten<br />
Wesentlich für die Abschätzung der Kosten<br />
für ein Kellergeschoß ist die in der<br />
Vorplanungsphase durchzuführende,<br />
möglichst genaue Baugrunderkundung.<br />
Neben der Feststellung der mechanischen<br />
Bodenkennwerte für die Dimensi-