WERKSTATT - IKK gesund plus
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Gesetzliche Regelungen<br />
Seit Juli 1994 gilt das Arbeitszeitge-<br />
setz, das Vorgaben für die Gestal-<br />
tung der Arbeitszeit, insbesondere<br />
der Nacht- und Schichtarbeit, gibt.<br />
Im Mittelpunkt steht dabei immer<br />
die <strong>gesund</strong>heitliche und soziale Un-<br />
versehrtheit des Arbeitnehmers.<br />
Das Gesetz konzentriert sich auf<br />
wenige übersichtliche und am Ge-<br />
sundheitsschutz orientierte Grund-<br />
normen für die<br />
l höchstzulässige tägliche<br />
Arbeitszeit und<br />
l arbeitsfreien Zeiten während<br />
der Arbeit und zwischen<br />
Beendigung und Wiederauf-<br />
nahme der Arbeit.<br />
Die tatsächliche Arbeitszeit der<br />
Arbeitnehmer wird durch Tarifver-<br />
träge, Betriebsvereinbarungen oder<br />
Einzelverträge festgelegt.<br />
Atypische Arbeitszeit<br />
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist<br />
Arbeit an Sonn- und Feiertagen<br />
grundsätzlich verboten. Allerdings<br />
gibt es für viele Bereiche eine Aus-<br />
nahmeregelung, z. B. für Kranken-<br />
häuser, Gaststätten, Feuerwehr und<br />
Polizei. Auch werden Ausnahmen<br />
für besondere Fälle vorgesehen; so<br />
z. B. wenn dadurch das „Misslingen<br />
von Arbeitsergebnissen” verhindert<br />
wird. Produktionssteigerungen<br />
oder die Verringerung von Produktionskosten<br />
dürfen jedoch nicht als<br />
Argument herangezogen werden.