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WERKSTATT - IKK gesund plus

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Gesetzliche Regelungen<br />

Seit Juli 1994 gilt das Arbeitszeitge-<br />

setz, das Vorgaben für die Gestal-<br />

tung der Arbeitszeit, insbesondere<br />

der Nacht- und Schichtarbeit, gibt.<br />

Im Mittelpunkt steht dabei immer<br />

die <strong>gesund</strong>heitliche und soziale Un-<br />

versehrtheit des Arbeitnehmers.<br />

Das Gesetz konzentriert sich auf<br />

wenige übersichtliche und am Ge-<br />

sundheitsschutz orientierte Grund-<br />

normen für die<br />

l höchstzulässige tägliche<br />

Arbeitszeit und<br />

l arbeitsfreien Zeiten während<br />

der Arbeit und zwischen<br />

Beendigung und Wiederauf-<br />

nahme der Arbeit.<br />

Die tatsächliche Arbeitszeit der<br />

Arbeitnehmer wird durch Tarifver-<br />

träge, Betriebsvereinbarungen oder<br />

Einzelverträge festgelegt.<br />

Atypische Arbeitszeit<br />

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist<br />

Arbeit an Sonn- und Feiertagen<br />

grundsätzlich verboten. Allerdings<br />

gibt es für viele Bereiche eine Aus-<br />

nahmeregelung, z. B. für Kranken-<br />

häuser, Gaststätten, Feuerwehr und<br />

Polizei. Auch werden Ausnahmen<br />

für besondere Fälle vorgesehen; so<br />

z. B. wenn dadurch das „Misslingen<br />

von Arbeitsergebnissen” verhindert<br />

wird. Produktionssteigerungen<br />

oder die Verringerung von Produktionskosten<br />

dürfen jedoch nicht als<br />

Argument herangezogen werden.

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