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Das Gebäude- und Wohnungsregister - Statistik Austria

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3.3.1.4 Zuweisung der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft<br />

Die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft eines <strong>Gebäude</strong>s ergibt sich gr<strong>und</strong>sätzlich aus jener Nutzfläche,<br />

die im <strong>Gebäude</strong> überwiegt.<br />

Beispiel 1:<br />

Ein Einfamilienhaus hat eine Bruttogeschoßfläche von 200m². Da dieses <strong>Gebäude</strong> allein für<br />

Wohnzwecke genutzt wird, beträgt die Nutzfläche „Fläche für private Wohnzwecke“ ebenfalls<br />

200m². Als <strong>Gebäude</strong>eigenschaft ergibt sich daraus ein „<strong>Gebäude</strong> mit einer Wohnung“.<br />

Beispiel 2:<br />

Ein zweigeschoßiges <strong>Gebäude</strong> mit der Bruttogeschoßfläche 350m² beinhaltet im Erdgeschoß<br />

einen Supermarkt (120m²) <strong>und</strong> eine Detektei (50m²), bzw. im ersten Geschoß zwei<br />

private Wohnungen (je 80m²). Daraus ergeben sich folgende Nutzflächen:<br />

• Nutzfläche „Flächen für private Wohnzwecke: 160m²<br />

• Nutzfläche „Flächen für Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel: 120m²<br />

• Nutzfläche „Flächen für Büro- <strong>und</strong> Verwaltungszwecke: 50m²<br />

Außerdem gibt es in dem <strong>Gebäude</strong> noch sonstige Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen von<br />

20m².<br />

Alle Nutzflächen zusammengezählt müssen wieder 350m² (= die Bruttogeschoßfläche) ergeben.<br />

Die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft, die sich aus der überwiegenden Nutzfläche ergibt, wäre in<br />

diesem <strong>Gebäude</strong> „<strong>Gebäude</strong> mit zwei oder mehr Wohnungen“.<br />

Falls in einem <strong>Gebäude</strong> mehrere Nutzflächen gleiche m²-Angaben haben, so erfolgt die<br />

Zuordnung der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft in dieser Rangordnung:<br />

„Fläche für private Wohnzwecke“ vor<br />

„Wohnfläche für Gemeinschaften“ vor<br />

„Flächen für Büro- <strong>und</strong> Verwaltungszwecke“ vor<br />

„Flächen für Hotel <strong>und</strong> ähnliche Zwecke“ vor<br />

„Flächen für Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel“ vor<br />

„Flächen für Verkehrs- <strong>und</strong> Nachrichtenwesen“ vor<br />

„Flächen für Industrie- <strong>und</strong> Lagerzwecke“ vor<br />

„Flächen für Kultur- oder Freizeitzwecke, Bildungs- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen“.<br />

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