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Das Gebäude- und Wohnungsregister - Statistik Austria

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Die Nutzfläche „Wohnzwecke“ (160m²) setzt sich aus zwei Nutzungseinheiten „Wohnung“ zu<br />

je 70m² zusammen. In Summe ergeben diese beiden Nutzungseinheiten eine Fläche von<br />

140m². Dies ist insofern plausibel, als dass es sich bei ihnen um Nettoflächen handelt (also<br />

exklusiv Mauerwerk, …), während die Nutzfläche eine Bruttoflächenangabe ist.<br />

Der Nutzfläche Büro (50m²) wurde eine Nutzungseinheit „Büro“ mit 45m² bzw. Nutzfläche<br />

„Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel“ eine Nutzungseinheit „Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel“ von 100m² zugewiesen.<br />

Der Fläche für Versorgung (20m²) können keine Nutzungseinheiten zugewiesen<br />

werden, da es sich um eine Fläche für sonstige Zwecke handelt.<br />

3.4.4 Regeln für das Verhältnis Nutzfläche zu Nutzungseinheiten<br />

Um die Flächenangaben innerhalb von <strong>Gebäude</strong>n im Adress-GWR-Online fehlerfrei abbilden<br />

zu können, hat man dem Verhältnis von Nutzfläche zu Nutzungseinheiten ein aus vier Regeln<br />

bestehendes Regelwerk zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Regel 1:<br />

Die Bruttogeschoßfläche ist die Summe aller einzelnen Nutzflächen.<br />

Da die Nutzflächen im Gegensatz zu den Flächen der Nutzungseinheiten Bruttoflächen sind,<br />

muss die Summe dieser Nutzflächen exakt der Bruttogeschoßfläche entsprechen, damit die<br />

<strong>Gebäude</strong>flächen vollständig abgebildet sind.<br />

Regel 2:<br />

Zu jeder Nutzfläche (mit Ausnahme der Flächen für sonstige Zwecke) muss es mindestens<br />

eine dazugehörige Nutzungseinheit geben.<br />

Bei den Nutzflächen für private Wohnflächen sind die Gemeinden ohnehin verpflichtet, alle<br />

tatsächlich bestehenden Wohnungen im Adress-GWR-Online abzubilden. Die anderen Nutzungseinheiten<br />

sind prinzipiell fakultativ. Um jedoch eine gewisse Struktur innerhalb der <strong>Gebäude</strong>daten<br />

zu gewährleisten, ist es notwendig, zu jeder Nutzfläche zumindest eine Nutzungseinheit<br />

anzulegen.<br />

Regel 3:<br />

Die Summe der Flächen der Nutzungseinheiten kann nur kleiner oder gleich der dazugehörigen<br />

Nutzfläche sein.<br />

Da die Nutzungseinheiten einer ganz bestimmten Nutzfläche zugeordnet sind, kann die<br />

Summe der Flächen dieser Nutzungseinheiten logischerweise nicht größer als die Nutzfläche<br />

sein. Da es sich bei den Flächen der Nutzungseinheiten um Nettoflächen handelt, kann ihre<br />

Summe jedoch kleiner als die Fläche der Nutzfläche sein.<br />

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