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Das Gebäude- und Wohnungsregister - Statistik Austria

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• Dienst- <strong>und</strong> Naturalwohnung: Die Benutzung einer Dienstwohnung stellt für einen<br />

Arbeitnehmer eine Nebenleistung zur eigentlichen Entlohnung dar (z.B. häufig im<br />

öffentlichen Dienst). Die Benutzung ist entweder unentgeltlich oder das zu entrichtende<br />

Entgelt liegt erheblich unter einer vergleichbaren Miete. Bei einer Naturalwohnung<br />

hingegen ist die Benützung Teil des Entgeltes (z.B. häufig in der Landwirtschaft).<br />

• Sonstige Rechtsverhältnisse: Hierzu zählen alle anderen bisher nicht genannten<br />

Rechtsverhältnisse. Dies können z.B. sein: Benützung der Wohnung ohne Entgelt<br />

durch Verwandte des Eigentümers, zu Erholungszwecken gemietete Zweitwohnungen,<br />

Ausgedingewohnungen oder Wohnungen in Seniorenwohnanlagen mit „Wohnrecht<br />

auf Lebenszeit“, die jedoch nicht aufgr<strong>und</strong> der Mietrechtsgesetzes bewohnt<br />

werden, Leasingverträge (z.B. im Einfamilienhausbereich), usw.<br />

3.5.2.5 Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz<br />

Dieses Systemfeld kann von den Gemeinden nicht verändert werden. Die Angaben werden<br />

direkt vom zentralen Melderegister in periodischen Abständen in das Adress-GWR-Online<br />

hineingespielt.<br />

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