Das Gebäude- und Wohnungsregister - Statistik Austria
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Abb. 3.7.: Beispiel eines korrekt eingegebenen <strong>Gebäude</strong>s II<br />
Bruttogeschoßfläche: 550m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 280m 2<br />
Nutzfläche Büro: 50m 2<br />
Nutzfläche Einzelhandel: 120m 2<br />
Nutzfläche Sonst. Keller: 100m 2<br />
Wohnung 150m 2<br />
Richtig:<br />
Woh./Arbeitst. 110m 2 Büro 50m 2<br />
Zur Nutzungsfläche<br />
sonst. Keller gibt es<br />
Einzelhandel 110m 2<br />
keine Nutzungseinheit<br />
<strong>Das</strong> Beispiel in Abbildung 3.7 ist nahezu ident mit dem in Beispiel 3.6. Allerdings wurde hier<br />
eine weitere sonstige Nutzfläche für den Keller (100m²) eingetragen. Als Konsequenz muss<br />
sich die Bruttogeschoßfläche entsprechend erhöhen (550m² statt 450m²). Eine eigene Nutzungseinheit<br />
muss (<strong>und</strong> kann!) nicht angelegt werden, da es zu den sonstigen Flächen keine<br />
Nutzungseinheiten gibt.<br />
Abb.3.8.: Beispiel eines korrekt eingegebenen <strong>Gebäude</strong>s III<br />
Bruttogeschoßfläche: 200m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 200m 2<br />
Wohnung 200m 2<br />
Richtig:<br />
Typisches 2-<br />
geschoßiges<br />
Einfamilienhaus<br />
Beispiel 3.8. zeigt schließlich die Angaben zu einem typischen zweigeschoßigen Einfamilienhaus.<br />
Eine Bruttogeschoßfläche von 200m² entspricht zu 100% der Nutzfläche Wohnung.<br />
Dieser Nutzfläche ist eine Nutzungseinheit Wohnung zugeordnet. Diese ist in diesem Beispiel<br />
auch 200m² groß. Hätte der Sachbearbeiter hier das Mauerwerk herausgerechnet, wäre<br />
sie entsprechend kleiner.<br />
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