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Das Gebäude- und Wohnungsregister - Statistik Austria

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STATISTIK AUSTRIA<br />

HANDBUCH<br />

ADRESS-GWR-Online<br />

Teil A<br />

Theoretisches Handbuch<br />

Kapitel 3<br />

<strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong><br />

Version 1.0<br />

1. Jänner 2005


Inhaltsverzeichnis<br />

3 <strong>Das</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>..............................................................................3<br />

3.1 Anforderungen an ein modernes <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>........................3<br />

3.2 Bisheriges Vorgehen bei der Erhebung von <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Wohnungsdaten..........4<br />

3.3 Einheiten des <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>s....................................................5<br />

3.3.1 <strong>Gebäude</strong> ...............................................................................................................5<br />

3.3.1.1 Verbaute Fläche............................................................................................5<br />

3.3.1.2 Bruttogeschoßfläche <strong>und</strong> Nutzflächen innerhalb des <strong>Gebäude</strong>s..................6<br />

3.3.1.3 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft gemäß EU-<strong>Gebäude</strong>klassifikation ..............................8<br />

3.3.1.4 Zuweisung der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft ..........................................................16<br />

3.3.1.5 Resümee.....................................................................................................17<br />

3.3.2 Sonstige Baulichkeit ...........................................................................................18<br />

3.3.2.1 Landwirtschaftliche Nutzgebäude...............................................................18<br />

3.3.2.2 Kirchen........................................................................................................18<br />

3.3.2.3 Freistehende Privatgaragen (bei Ein- oder Zweifamilienhäusern)..............18<br />

3.3.2.4 Sonstige......................................................................................................19<br />

3.3.2.5 Pseudobaulichkeiten...................................................................................19<br />

3.4 Nutzungseinheiten in <strong>Gebäude</strong>n ............................................................................19<br />

3.4.1 Arten von Nutzungseinheiten..............................................................................19<br />

3.4.2 Besonderheiten der verschiedenen Nutzungseinheiten .....................................21<br />

3.4.3 Beziehung der Flächen der Nutzungseinheiten zu den Nutzflächen ..................21<br />

3.4.4 Regeln für das Verhältnis Nutzfläche zu Nutzungseinheiten..............................22<br />

3.4.5 Adressen von Nutzungseinheiten .......................................................................27<br />

3.5 Weitere Strukturmerkmale des <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>s .......................28<br />

3.5.1 Strukturmerkmale von <strong>Gebäude</strong>n.......................................................................28<br />

3.5.1.1 Funktion des <strong>Gebäude</strong>s..............................................................................28<br />

3.5.1.2 Eignung für Wohnzwecke ...........................................................................29<br />

3.5.1.3 Eigentümer des <strong>Gebäude</strong>s .........................................................................29<br />

3.5.1.4 Errichtungsdatum........................................................................................30<br />

3.5.1.5 Anzahl der Hauptgeschoße ........................................................................30<br />

3.5.1.6 Gasanschluss, Kanalanschluss <strong>und</strong> Wasseranschluss ..............................31<br />

3.5.1.7 Art der Beheizung des <strong>Gebäude</strong>s...............................................................31<br />

3.5.1.8 Flächenbezogener Heizwärmebedarf.........................................................31<br />

3.5.1.9 Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz ..................31<br />

3.5.2 Strukturmerkmale von Nutzungseinheiten..........................................................32<br />

3.5.2.1 Anzahl der Räume > 4m²............................................................................32<br />

3.5.2.2 Diverse Merkmale zur Ausstattung der Nutzungseinheit ............................32<br />

3.5.2.3 Art der Beheizung der Nutzungseinheit ......................................................32<br />

3.5.2.4 Rechtsverhältnis an der Nutzungseinheit ...................................................33<br />

3.5.2.5 Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz ..................34<br />

2


3 <strong>Das</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong><br />

3.1 Anforderungen an ein modernes <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong> im Adress-GWR-Online umfasst die Strukturdaten des<br />

österreichischen <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Wohnungsbestandes sowie alle Daten der laufenden Bautätigkeiten.<br />

Diese Daten sind für zahlreiche innerösterreichische Entscheidungen von großer Bedeutung.<br />

Dies betrifft vor allem Fragen der Wohnungspolitik, der Bauwirtschaft, der örtlichen<br />

Raumplanung sowie den sinnvollen Einsatz öffentlicher Förderungsmittel in diesen Bereichen.<br />

Nicht zuletzt können die Strukturdaten des <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>s auch für die<br />

Beantwortung verschiedenster Umweltfragen herangezogen werden. Im Sinne des Kyoto-<br />

Abkommens können Indikatoren für die Luftverschmutzung (z.B. Heizwärmebedarf oder<br />

Heizformen) dem <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong> entnommen werden.<br />

Die Strukturdaten über die Bautätigkeiten dienen ferner noch als Gr<strong>und</strong>lage für diverse Erhebungen<br />

für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung bezüglich Wohnbaukosten <strong>und</strong><br />

deren Finanzierung<br />

<strong>Das</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong> muss jedoch auch internationalen Anforderungen<br />

genügen.<br />

So hat Österreich eine Meldeverpflichtung an die Europäische Union (Verordnung (EG)<br />

Nr. 1165/98), die besagt, dass quartalsweise <strong>Statistik</strong>en über Baugenehmigungen an das<br />

Statistische Amt der EU (EUROSTAT) zu melden sind. Diese Zahlen stellen einen wichtigen<br />

Konjunkturindikator dar.<br />

Eine andere internationale Anforderung ist durch die UNO gegeben. Es sind in periodischen<br />

Abständen Fragebögen bezüglich des <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Wohnungsbestandes in Österreich zu<br />

beantworten, um so einen weltweiten Vergleich des Wohnungswesens zu ermöglichen.<br />

3


3.2 Bisheriges Vorgehen bei der Erhebung von <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong><br />

Wohnungsdaten<br />

Die bisherigen <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Wohnungsdaten entstammen drei verschiedenen Quellen:<br />

(1) Im Abstand von 10 Jahren fanden im Zuge der Großzählungen die „<strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong><br />

Wohnungszählungen“ statt. Es handelte sich dabei um Vollerhebungen.<br />

(2) Im Rahmen des Mikrozensus finden regelmäßig stichprobenartige Erhebungen ausgewählter<br />

Wohnungsmerkmale statt.<br />

(3) Im Rahmen der Wohnbaustatistik wurden über die Bauvorhabensmeldungen <strong>Gebäude</strong><br />

mit Wohnungen bzw. Wohnungen erhoben.<br />

<strong>Das</strong> bisherige System weist allerdings eine Reihe von Mängeln auf. Besonders gravierend ist<br />

dabei die Tatsache, dass der genaue Wohnungsbestand eigentlich nur alle 10 Jahre –<br />

nämlich unmittelbar nach der <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Wohnungszählung – bekannt ist. Alle Veränderungen<br />

des Bestandes, die danach vonstatten gehen, können in ihrer Vollständigkeit erst in<br />

der nächsten <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Wohnungszählung berücksichtigt werden.<br />

Zwischen den Zählungsdekaden konnten nur teilweise Bestandsveränderungen erhoben<br />

werden. Der Mikrozensus erlaubte bloß die stichprobenartige Fortschreibung von Wohnungen.<br />

In der Wohnbaustatistik wurden nur <strong>Gebäude</strong> mit Wohnungen, nicht aber solche ohne<br />

Wohnungen erfasst. Abrisse oder Umwidmungen von <strong>Gebäude</strong>n oder Wohnungen wurden<br />

zwar erfasst, allerdings nur sehr unzureichend.<br />

Wie man erkennen kann, war bisher eigentlich nur eine Schätzung des österreichischen<br />

<strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Wohnungsbestandes möglich, der je nach zeitlicher Distanz zur <strong>Gebäude</strong><strong>und</strong><br />

Wohnungszählung mehr oder weniger genau war.<br />

Im Zuge der Vorbereitung zur letzten Großzählung 2001 wurde durch einen Ministerratsbeschluss<br />

festgelegt, dass es keine Großzählungen im herkömmlichen Sinne mehr geben<br />

soll. Stattdessen sollen funktionstaugliche Register aufgebaut werden. Als eine Konsequenz<br />

davon ist die Errichtung des neuen <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>s zu sehen.<br />

4


3.3 Einheiten des <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>s<br />

<strong>Das</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong> unterscheidet prinzipiell zwischen <strong>Gebäude</strong>n <strong>und</strong><br />

sonstigen Baulichkeiten. Die beiden wesentlichsten Unterschiede dieser beiden Registereinheiten<br />

sind dabei:<br />

1) <strong>Gebäude</strong> müssen im Adress-GWR-Online erfasst werden, sonstige Baulichkeiten<br />

können von den Gemeinden bei Bedarf aufgenommen werden.<br />

2) Bei <strong>Gebäude</strong>n gibt es dazugehörige Nutzungseinheiten (siehe Kap. 3.4), nicht jedoch<br />

bei den sonstigen Baulichkeiten.<br />

Damit wird einerseits gewährleistet, dass die Meldeverpflichtung von Bauvorhaben bei<br />

<strong>Gebäude</strong>n, die Österreich gegenüber der EU hat, vollständig erfüllt werden kann. Andererseits<br />

wird auch den bisherigen Gegebenheiten der österreichischen <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Wohnungsstatistik<br />

entsprochen, in der die sonstigen Baulichkeiten nur unvollständig erhoben<br />

wurden.<br />

An dieser Stelle ist anzumerken, dass es sich bei den im GWR geführten Bauten immer um<br />

Hochbauten handelt. Tiefbauten wie z.B. Straßen, Brücken, Tunnel oder Dämme sind nicht<br />

Teil des <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>s.<br />

Ins Adress-GWR-Online nicht aufzunehmen sind weiters militärische Waffen-, Materialoder<br />

Gerätelager, da diese der Geheimhaltung unterliegen.<br />

3.3.1 <strong>Gebäude</strong><br />

Definition:<br />

Ein <strong>Gebäude</strong> ist definiert als eine freistehende oder zumindest klar gegeneinander abgrenzbare<br />

Baulichkeit, deren verbaute Fläche mindestens 20 m² beträgt.<br />

In Wohnhausanlagen oder größeren Wohnobjekten gilt dabei jedes Stiegen- oder Reihenhaus<br />

als eigenes <strong>Gebäude</strong>, unabhängig davon, ob die einzelnen Stiegenhäuser miteinander<br />

verb<strong>und</strong>en sind. Im Gegensatz zu älteren Definitionen umfasst diese alle <strong>Gebäude</strong>, also<br />

nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nichtwohngebäude. Jedes <strong>Gebäude</strong>, das dieser Definition<br />

entspricht, hat im <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong> erfasst zu werden.<br />

3.3.1.1 Verbaute Fläche<br />

Definition:<br />

Die verbaute Fläche ist die von den Außenwänden umschlossene Fläche in Höhe des Erdgeschoßes.<br />

Zur verbauten Fläche gehören auch Flächen von Nischen, Umfassungswänden, Loggien<br />

(insofern es sich dabei um umbaute Räume handelt, die höchstens nach zwei Seiten offen<br />

sind), Durchfahrten, Arkaden, Unterfahrten auf Stützen sowie ans Haus angebaute Garagen.<br />

5


Nicht zur verbauten Fläche gerechnet werden alle Hof- oder Gartenflächen, Vordächer,<br />

ebenerdigen Balkone, Vorlegestufen, Gesimse <strong>und</strong> andere Zierteile.<br />

Im Adress-GWR-Online werden zwei verbaute Flächen angegeben. Zum einen die „verbaute<br />

Fläche gemäß B<strong>und</strong>esamt für Eich- <strong>und</strong> Vermessungswesen (BEV)“. Diese Flächenangabe<br />

kann von den Gemeinden nicht editiert, d.h. geändert werden. Sie wird jedoch in<br />

regelmäßigen Zeitabständen mit den Daten des BEV aktualisiert.<br />

Zum anderen gibt es im Adress-GWR-Online das Merkmal „verbaute Fläche gemäß Baustatistik“.<br />

Diese Flächenangabe muss von den Gemeinden bei Vorliegen eines neuen Bauvorhabens<br />

ins System eingepflegt werden.<br />

Da die Vermessung neuer Objekte (<strong>Gebäude</strong> oder sonstige Baulichkeiten) nur in größeren<br />

zeitlichen Abständen erfolgt <strong>und</strong> somit auch die verbaute Fläche gemäß BEV bei neuen<br />

Bauvorhaben erst mit einer größeren zeitlichen Verzögerung vorliegt, kann es sein, dass<br />

diese Flächenangabe von der verbauten Fläche gemäß Baustatistik abweicht.<br />

3.3.1.2 Bruttogeschoßfläche <strong>und</strong> Nutzflächen innerhalb des <strong>Gebäude</strong>s<br />

Definition:<br />

Unter Bruttogeschoßfläche wird – in Anlehnung an die ÖNORM B 1800 "Ermittlung von Flächen<br />

<strong>und</strong> Rauminhalten von Bauwerken" - die Summe der geschoßbezogenen Gr<strong>und</strong>flächen<br />

(inklusiv der Umfassungsmauern) verstanden.<br />

Die Bruttogeschoßfläche setzt sich aus einer oder mehreren Nutzflächen zusammen. Diese<br />

Nutzflächen sind ebenso Bruttoflächen <strong>und</strong> inkludieren das jeweilige Mauerwerk.<br />

Die Summe aller Nutzflächen eines <strong>Gebäude</strong>s muss immer die Bruttogeschoßfläche<br />

ergeben.<br />

Die Arten der Nutzflächen leiten sich aus der europäischen Klassifikation der Bauwerke<br />

(CC - Classifiaction types of constructions) ab. Es ist anzumerken, dass die Klassifikation der<br />

Bauwerke immer die <strong>Gebäude</strong> in ihrer Haupteigenschaft (<strong>Gebäude</strong>eigenschaft) klassifiziert.<br />

Die Nutzfläche als solches bezeichnet Flächen innerhalb eines <strong>Gebäude</strong>, die für bestimmte<br />

Zwecke genutzt werden. In einem <strong>Gebäude</strong> können daher auch verschiedene Nutzflächen<br />

vorhanden sein.<br />

Die Nutzfläche bezeichnet den eigentlichen Nutzen dieser Fläche, d.h. dass auch ein leer<br />

stehendes Geschäftslokal oder eine leer stehende Lagerhalle der Nutzfläche „Flächen für<br />

Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel“ bzw. der Nutzfläche „Fläche für Industrie- <strong>und</strong> Lagerzwecke“ zugeordnet<br />

wird.<br />

Ferner wird anhand der Nutzflächen innerhalb des Adress-GWR-Online die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft<br />

über einen Algorithmus errechnet. Diese <strong>Gebäude</strong>eigenschaft (siehe Kap. 3.3.1.3.)<br />

kennzeichnet die hauptsächliche Nutzung eines <strong>Gebäude</strong>s <strong>und</strong> kann eindeutig in die Klassifikation<br />

der Bauwerke überführt werden. Im Anschluss an die Darstellung der Nutzflächen<br />

<strong>und</strong> der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft wird dies anhand einiger Beispiele illustriert werden.<br />

6


Insgesamt werden acht verschiedene Arten von Nutzflächen unterschieden:<br />

1. Fläche für private Wohnzwecke: Gibt die Fläche in m² für (private) Wohnzwecke<br />

(inklusive allfälliger gemeinschaftlich genutzter Flächen wie z.B. Waschküchen,<br />

Sauna, Fahrradraum,…) an. Dieser Nutzfläche werden auch die Nutzungseinheiten<br />

„Wohnung/Arbeitsstätte“ hinzugerechnet (siehe Kap. 3.4.).<br />

2. Wohnfläche von Gemeinschaften: Gibt die Wohnflächen von Gemeinschaften<br />

(Senioren-, Studenten-, Schülerheim, Schwesterntrakt,...) in m² an.<br />

3. Flächen für Hotel <strong>und</strong> ähnliche Zwecke: Gibt die Flächen in m² für Hotel <strong>und</strong><br />

ähnliche Zwecke (Gasthof, Pension, ....) an.<br />

4. Flächen für Büro- oder Verwaltungszwecke: Gibt die Flächen in m² für Büro-<br />

/Verwaltungszwecke (Bürogebäude, Kongreßzentrum, Postamt, Rathaus, Gericht,<br />

Parlamentsgebäude, Bankgebäude, ...) an.<br />

5. Flächen für Groß- oder Einzelhandel: Gibt die Flächen in m² für Groß- / Einzelhandel<br />

(Geschäft, Kaufhaus, Markthalle, Tankstelle, ...) an.<br />

6. Flächen für Verkehrs- oder Nachrichtenwesen: Gibt die Flächen in m² für Verkehrs-<br />

/Nachrichtenwesen (Parkgarage (ausgenommen bei Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern),<br />

Bahnhof, Flughafen, Sendestation, ...) an.<br />

7. Flächen für Industrie- oder Lagerzwecke: Gibt die Flächen in m² für Industrie- /<br />

Lagerzwecke (Werkstätte, Industrie- / Lagerhalle, Silo, ...) an.<br />

8. Flächen für Kultur- oder Freizeitzwecke, Bildungs- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen:<br />

Gibt die Flächen in m² für Kultur- / Freizeitzwecke (Konzerthalle, Theater, Kino,<br />

Museum, Bibliothek, Sporthalle, ...) bzw. das Bildungs- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

(Schulgebäude, Krankenhaus, Sanatorium, Forschungseinrichtung, …) an.<br />

Neben diesen acht Arten von Nutzflächen, denen jeweils eigene Nutzungseinheiten zugeordnet<br />

werden können, gibt es weitere drei Flächen für sonstige Zwecke. Diesen Flächen<br />

für sonstige Zwecke werden keine Nutzungseinheiten zugeordnet <strong>und</strong> sie stehen auch in<br />

keiner Beziehung zur Klassifikation der Bauwerke. Diese Flächen werden auch der Bruttogeschoßfläche<br />

hinzugerechnet:<br />

1. Keller: Hiermit sind alle Kellerflächen in m² gemeint, die nicht bereits einer anderen<br />

Nutzfläche zugeordnet sind <strong>und</strong> die nicht gemeinsam genutzte Flächen (z.B.<br />

Waschküchen, Saunen, Fahrradräume, …) beinhalten.<br />

2. Privatgaragen im <strong>Gebäude</strong>: Diese Flächenangabe in m² bezieht sich auf<br />

Privatgaragen, die sich innerhalb eines <strong>Gebäude</strong>s befinden. Nicht zu dieser<br />

Kategorie zählen Privatgaragen neben Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern (siehe<br />

sonstige Baulichkeiten).<br />

3. Verkehr- <strong>und</strong> Versorgungsflächen: Hierzu zählen alle Flächen in m² wie z.B.<br />

Stiegenhäuser, Heizräume usw.<br />

7


3.3.1.3 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft gemäß EU-<strong>Gebäude</strong>klassifikation<br />

Die Vergabe der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft gemäß EU-<strong>Gebäude</strong>klassifikation erfolgt im Adress-<br />

GWR-Online automatisch. Es werden die jeweiligen m²-Angaben bei den einzelnen Nutzflächen<br />

für die Bestimmung der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft herangezogen. Diejenigen, die den<br />

flächenmäßig größten Anteil haben, sind dabei bestimmend für die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft.<br />

Da die Definitionen der Eigenschaften der Nutzflächen sowie die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft als<br />

solches unmittelbar aus der Klassifikation der <strong>Gebäude</strong> abgeleitet sind, ist eine grobe<br />

Kenntnis dieser Klassifikation für die richtige Zuordnung der Nutzflächen notwendig. Einige<br />

dieser Beispiele mögen jedoch nicht unbedingt <strong>Gebäude</strong> darstellen (z.B. Notariatskanzlei,<br />

Detektei, …). Sie sind dennoch angeführt, da sie wiederum typische Beispiele für Nutzflächen<br />

sind.<br />

3.3.1.3.1 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „<strong>Gebäude</strong> mit einer Wohnung“ sowie „<strong>Gebäude</strong> mit<br />

zwei <strong>und</strong> mehr Wohnungen“<br />

Diese <strong>Gebäude</strong>eigenschaft bezieht sich auf <strong>Gebäude</strong>, die typischerweise längerfristigen<br />

privaten Wohnzwecken dienen wie z.B. allen Arten von privaten Wohnhäusern.<br />

Beispiele für <strong>Gebäude</strong> mit einer oder mehreren Wohnungen<br />

Almhütte (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Apartmenthaus<br />

Baracke, Dauer-<br />

Bauernhaus (hauptsächliche Nutzung<br />

Wohnen)<br />

Bungalow<br />

Burg (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Dauerbaracke<br />

Doppelhaus<br />

Eigenheim<br />

Eigentumswohnhaus<br />

Einfamilienhaus<br />

Fischerhütte (hauptsächliche Nutzung<br />

Wohnen)<br />

Forsthaus (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Gemeindebau<br />

Gemeindewohnhaus<br />

Genossenschaftswohnhaus<br />

Haus<br />

Hütte (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Jagdhütte (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Kellerstöckl<br />

Landhaus (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Mehrfamilienhaus<br />

Mietwohnhaus<br />

Palais (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Pfarrhaus<br />

Pfarrheim (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Reihenhaus<br />

Schloss (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Seehaus (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Sommerhaus<br />

Stadtpalais (hauptsächliche Nutzung Wohnen)<br />

Unterkunft<br />

Villa<br />

Vorsäß<br />

Wochenendhaus<br />

Wohngebäude<br />

Zweifamilienhaus<br />

8


3.3.1.3.2 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „Wohngebäude für Gemeinschaften“<br />

Hier eingereiht werden <strong>Gebäude</strong>, in denen bestimmte Personengruppen gemeinschaftlich<br />

wohnen. Hierzu zählen <strong>Gebäude</strong> für ältere Menschen, Studenten, Kinder <strong>und</strong> andere<br />

soziale Gruppen.<br />

In solchen Wohngebäuden kann es auch eine Betreuung geben, allerdings darf der<br />

Schwerpunkt nicht in der Pflege liegen. In diesem Fall wären die <strong>Gebäude</strong> im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

zu klassifizieren.<br />

Zu diesen <strong>Gebäude</strong>n werden auch Gefängnisse <strong>und</strong> ähnliche Strafvollzugsanstalten gezählt.<br />

Beispiele für Wohngebäude für Gemeinschaften:<br />

Abtei, hauptsächliche Nutzung Wohnen<br />

Altenwohnheim (nicht: Schwerpunkt Pflege)<br />

Alterswohnheim (nicht: Schwerpunkt Pflege)<br />

Arbeiterwohnhaus<br />

Behindertenwohnheim (nicht: Schwerpunkt<br />

Pflege)<br />

Betriebswohnhaus<br />

Blindenwohnheim<br />

Bruderschaftswohnhaus<br />

Erziehungsheim<br />

Flüchtlingswohnheim<br />

Gastarbeiterunterkünfte<br />

Gefängnis<br />

Gemeinschaftswohnbereiche für bestimmte<br />

soziale Gruppen<br />

Geriatriezentrum (nicht: Schwerpunkt Pflege)<br />

Heim einer Unterrichtsanstalt<br />

Heim für Behinderte (nicht: Schwerpunkt<br />

Pflege)<br />

Heim für Jugendliche (nicht: Ferien- <strong>und</strong><br />

Erholungsheime)<br />

Heime für Kinder (nicht: Ferien- <strong>und</strong> Erholungsheime)<br />

Heime für Säuglinge<br />

Immigrantenwohnheim<br />

Internatswohnheim<br />

Jugendwohnheim<br />

Jungarbeiterwohnhaus<br />

Justizvollzugsanstalt<br />

Kasernenwohngebäude<br />

Kinderheim<br />

Kloster, hauptsächliche Nutzung für<br />

Wohnzwecke<br />

Konvikt, hauptsächliche Nutzung für<br />

Wohnzwecke<br />

Lehrlingswohnheim<br />

Missionshaus, hauptsächliche Nutzung für<br />

Wohnzwecke<br />

Obdachlosenwohnheim<br />

Ordenshaus, hauptsächliche Nutzung für<br />

Wohnzwecke<br />

Pensionistenheim (nicht: Schwerpunkt<br />

Pflege)<br />

Priesterseminaristenwohnheim<br />

Priorat, hauptsächliche Nutzung für Wohnzwecke<br />

Probstei, hauptsächliche Nutzung für<br />

Wohnzwecke<br />

Rentnerheim (nicht: Schwerpunkt Pflege)<br />

Schülerwohnheim<br />

Schwesternwohnheim<br />

Seminaristenwohnheim<br />

Seniorenheim (nicht: Schwerpunkt Pflege)<br />

Seniorenresidenz (nicht: Schwerpunkt<br />

Pflege)<br />

Stift, hauptsächliche Nutzung für Wohnzwecke<br />

Strafvollzugsanstalt<br />

Studentenwohnheim<br />

Waisenhaus<br />

Werktätigenwohnheim<br />

Wohngebäude für ältere Menschen (nicht:<br />

Schwerpunkt Pflege)<br />

Wohngebäude, in denen bestimmte Personen<br />

gemeinschaftlich wohnen<br />

Wohnheim für Auszubildende<br />

Wohnheim für Behinderte (nicht: Schwerpunkt<br />

Pflege)<br />

Wohnheim für Gemeinschaften<br />

Wohnheim für Pflegepersonal<br />

Wohnheim für Schüler<br />

Wohnheim für sonstige Berufstätige<br />

Wohnheim für Studenten<br />

9


3.3.1.3.3 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „Hotels <strong>und</strong> ähnliche <strong>Gebäude</strong>“<br />

Diese <strong>Gebäude</strong>eigenschaft umfasst all jene <strong>Gebäude</strong>, in denen Personen (z.B. Touristen,<br />

Geschäftsreisende, …) kurzfristig Unterkunft finden können bzw. in welchen sie bewirtet<br />

(Essen <strong>und</strong>/oder Trinken) werden können.<br />

Beispiele für Hotels <strong>und</strong> ähnliche <strong>Gebäude</strong>:<br />

Almhütte, als Jausenstation oder für kurzfristige<br />

Beherbergung<br />

Autobahnraststätte<br />

Bar<br />

Beisl<br />

Berggasthaus<br />

Berghotel<br />

Berghütte, für kurzfristige Beherbergung<br />

Bierlokal<br />

Buschenschank, auch wenn nur saisonal<br />

geöffnet<br />

Cafe<br />

China-Lokal<br />

Eissalon<br />

Erholungsheim, für kurzfristige Beherbergung<br />

Espresso<br />

Familienferienlager<br />

Fast Food Restaurant<br />

Ferienbungalows<br />

Ferienheim<br />

Ferienlager<br />

Frühstückspension<br />

Gasthaus<br />

Gaststätte<br />

Heuriger, auch wenn nur saisonal geöffnet<br />

Hotel<br />

Hotelbar<br />

Hotelrestaurant<br />

Jausenstation<br />

Jugendherberge<br />

Kaffeehaus<br />

Kantine<br />

Keller, als gastronomische Einrichtung<br />

Kinderferienlager<br />

Landgasthaus<br />

Mensagebäude<br />

Motel<br />

Nachtklub<br />

Palaishotel<br />

Pension<br />

Personalrestaurant<br />

Pizzeria<br />

Pub<br />

Rasthaus<br />

Raststätte<br />

Restaurant<br />

Restaurant im Einkaufszentrum<br />

Schenke<br />

Schilifthaus (mit Schwerpunkt Gaststätte)<br />

Schlosshotel<br />

Schlossrestaurant<br />

Schlosstaverne<br />

Schnellimbissrestaurant<br />

Seegasthaus<br />

Seehotel<br />

Seehütte, für kurzfristige Beherbergung<br />

Sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber<br />

Spezialitätenrestaurant<br />

Sporthotel<br />

Sushi Bar<br />

Weinlokal<br />

Wirtshaus<br />

10


3.3.1.3.4 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „Bürogebäude“<br />

Zu dieser Kategorie zählen alle <strong>Gebäude</strong>, die Büro- oder Verwaltungszwecken dienen, wie<br />

z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Gerichtsgebäude sowie Polizeireviere usw.<br />

Beispiele für Bürogebäude:<br />

Amtshaus<br />

Amtssitz<br />

Architektenbüro<br />

Bank<br />

Büro- u. Verwaltungsgebäude, sonstiges<br />

Call Center<br />

Detektei<br />

Feuerwehrzeughaus<br />

Fotoatelier (nicht: Fotohandel)<br />

Fotolabor<br />

Gemeindeamt<br />

Gemeindehaus, Verwaltungsgebäude<br />

Gerichtsgebäude<br />

Ingenieurbüro<br />

Konferenzzentrum<br />

Kongresshalle<br />

Kongresszentrum<br />

Landhaus, Verwaltungsgebäude<br />

Landtag<br />

Markt- <strong>und</strong> Meinungsforschungsbüro<br />

Mehrzweckhalle, hauptsächliche Nutzung<br />

als Kongresshalle<br />

Ministerium<br />

Notariatskanzlei<br />

Parlament<br />

Personalberatungsbüro<br />

Polizeirevier<br />

Postamt<br />

Rathaus<br />

Rechtsanwaltskanzlei<br />

Redaktionsgebäude einer Zeitung<br />

Regierungsgebäude<br />

Sparkasse<br />

Übersetzungsbüro<br />

Unternehmensberaterbüro<br />

Verwaltungs- u. Bürogebäude, sonstiges<br />

Werbeagentur<br />

3.3.1.3.5 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „Groß- <strong>und</strong> Einzelhandelsgebäude“<br />

Hier einzureihen sind alle jene <strong>Gebäude</strong>, die dem Groß- oder Einzelhandel dienen wie z.B.<br />

Einkaufszentren, oberirdische Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Geschäftslokale,<br />

Messe-, Auktions-, Ausstellungs- <strong>und</strong> Markthallen, Tankstellen usw.<br />

Beispiele für Groß- <strong>und</strong> Einzelhandelsgebäude:<br />

Abholmarkt<br />

Auktionshaus<br />

Ausstellungshalle (Schwerpunkt: Handel)<br />

Diskontmarkt<br />

Einkaufsgalerie<br />

Einkaufsgeschäft<br />

Einkaufspassage<br />

Einkaufszentrum<br />

Einzelhandelsgeschäft<br />

Fachgeschäft (für Handel)<br />

Fleischhauerei<br />

Galerie (Schwerpunkt: Handel)<br />

Geschäft (für Handel)<br />

Geschäftsgebäude, derzeit nicht benützt<br />

Geschäftspassage<br />

Großhandelsgeschäft<br />

Handelsgeschäft, sonstiges<br />

Kaufhaus<br />

Lagerhaus, Verkaufsgebäude<br />

Leihhaus<br />

Markthalle<br />

Mehrzweckhalle (Schwerpunkt: Handel)<br />

Messehalle<br />

Möbelhaus<br />

Pfandhaus<br />

Reisebüro<br />

Selbstbedienungsgeschäft<br />

Shopping City<br />

Sonstiges Handelsgeschäft<br />

Supermarkt<br />

Tankstelle<br />

Verbrauchermarkt<br />

11


3.3.1.3.6 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „<strong>Gebäude</strong> des Verkehrs- <strong>und</strong> Nachrichtenwesens“<br />

Mit dieser <strong>Gebäude</strong>eigenschaft werden solche <strong>Gebäude</strong> bezeichnet, die dem Verkehrswesen<br />

zugerechnet werden (z.B. Bahnhöfe, Flughäfen, Seilbahnstationen, Parkhäuser, usw.)<br />

oder solche, die dem Nachrichtenwesen dienen (z.B. Sendegebäude für R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong><br />

Fernsehen, Fernmeldezentralen, usw.).<br />

Tiefgaragen werden – insofern sie zumindest ein oberirdisches Geschoß haben – auch dieser<br />

Kategorie zugerechnet. Sollte die Tiefgarage jedoch vollständig unterirdisch sein, so<br />

würde es sich um eine „Pseudobaulichkeit“ bei den „Sonstigen Bauwerken“ handeln.<br />

Nicht hinzugezählt werden jedoch Parkgaragen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, da<br />

diese als „Sonstige Baulichkeit“ klassifiziert sind.<br />

Beispiele für <strong>Gebäude</strong> des Verkehrs- <strong>und</strong> Nachrichtenwesens:<br />

Abfertigungsgebäude<br />

Airport<br />

Autobusbahnhof<br />

Autobusgarage<br />

Autogarage (nicht: bei Ein- oder Zweifamilienhäusern)<br />

Bahngebäude (Frachtenmagazin, Reparaturwerkstätte,<br />

Wagenreinigung <strong>und</strong> Ähnliches)<br />

Bahnhof<br />

Bergstation von Seilbahnen oder Sesselliften<br />

Betriebsgarage<br />

Busbahnhof<br />

Eisenbahnwagenschuppen<br />

Fernmeldezentrale<br />

Fernsehsendehaus<br />

Flughafen<br />

Fernsehturm<br />

Fernsprechvermittlungsgebäude<br />

Fliegerhorst<br />

Flugplatz<br />

Flugsicherungsgebäude<br />

Flugzeughalle<br />

Funkhaus<br />

<strong>Gebäude</strong> der Nachrichtenübermittlung<br />

Kraftfahrzeuggarage (nicht: bei Ein- oder<br />

Zweifamilienhäusern)<br />

Leuchtturm<br />

Lokomotivschuppen<br />

Militärflugplatz<br />

Mobilfunkgebäude<br />

Nachrichtenwesen, <strong>Gebäude</strong> <strong>und</strong> Anlage<br />

Parkhaus<br />

Postwählamt, Zwischenstation<br />

Remise<br />

R<strong>und</strong>funksendehaus<br />

R<strong>und</strong>funkturm<br />

Schilifthaus (Ticketverkauf, Seilumlauf)<br />

Schuppen für Lokomotiven <strong>und</strong> Eisenbahnwagen<br />

Segelflugplatz<br />

Seilbahnstation, Berg- oder Tal-<br />

Sendegebäude, für Fernsehen oder R<strong>und</strong>funk<br />

Sesselliftstation, Berg- oder Tal-<br />

Sportflugplatz<br />

Stellwerk<br />

Talstation von Seilbahnen oder Sesselliften<br />

Telefonzentrale<br />

Terminal<br />

Tower (Flugsicherungsgebäude)<br />

Verkehrsempfangsgebäude<br />

Waggonhalle<br />

Zivilflughafen<br />

12


3.3.1.3.7 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „Industrie- <strong>und</strong> Lagergebäude“<br />

In diese Kategorie fallen alle <strong>Gebäude</strong>, die für industrielle Zwecke genutzt werden (z.B.<br />

Fabriken, Montagehallen, Produktionshallen usw.) sowie <strong>Gebäude</strong>, die in erster Linie der<br />

Lagerung dienen (z.B. Becken oder Tanks, Öl- oder Gasbehälter, Kühlräume, usw.)<br />

Beispiele für Industrie- <strong>und</strong> Lagergebäude:<br />

Autowaschanlage<br />

Becken, Lagergebäude<br />

Behälter, Lagergebäude<br />

Brauerei<br />

Fabrik<br />

Filmatelier<br />

Flughafenlager<br />

Frachtguthalle<br />

Gasbehälter, oberirdisch<br />

Gerätedepot<br />

Gewerbegebäude<br />

Gewerbehof<br />

Güterhalle als Lagerhalle<br />

Halle, hauptsächliche Nutzung als Lager<br />

Halle, hauptsächlich industrielle Nutzung<br />

Heizhaus<br />

Industriegebäude<br />

Kläranlage (Steuerungshaus)<br />

Kraftstofflager, überirdisch<br />

Kühlräume<br />

Lager<br />

Mehrzweckhalle, hauptsächliche Nutzung<br />

als Lagerhalle<br />

Mehrzweckhalle, hauptsächlich zur industriellen<br />

Nutzung<br />

Milchübernahmestelle<br />

Montagehalle<br />

Ölbehälter<br />

Problemstoffsammelstelle<br />

Produktionshalle<br />

Reparaturwerkstätte<br />

Schlachthaus<br />

Schüttgutsilos<br />

Silos, als <strong>Gebäude</strong><br />

Speziallager<br />

Tank, Lagergebäude<br />

Tiefkühlhaus<br />

Warenlagergebäude<br />

Wäscherei<br />

Werkstätte<br />

Zementsilos<br />

13


3.3.1.3.8 <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „<strong>Gebäude</strong> für Kultur- <strong>und</strong> Freizeitzwecke sowie das<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen“<br />

In diese Kategorie fallen alle <strong>Gebäude</strong>, die Kultur- <strong>und</strong> Freizeitzwecken dienen. Dies wären<br />

z.B. Theater, Konzerthallen, Opernhäuser, Museen, Bibliotheken aber auch Versammlungssäle,<br />

Sporthallen, Tanzsäle, Diskotheken, Spielkasinos usw.<br />

Außerdem gehören alle <strong>Gebäude</strong> des Bereichs Bildungs- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen in diese<br />

Kategorie. Dies wären einerseits alle Arten von Schulen sowie alle <strong>Gebäude</strong>, die für Lehr<strong>und</strong><br />

Forschungszwecke genutzt werden. Andererseits alle Arten von Einrichtungen, die<br />

Kranken oder Verletzten ärztliche oder pflegerische Betreuung bieten, wie z.B. Krankenhäuser,<br />

Pflegeheime für chronisch Kranke, Ambulatorien, Facharztpraxen, Apotheken, veterinärmedizinische<br />

Behandlungseinrichtungen usw.<br />

Beispiele für <strong>Gebäude</strong> für Kultur- <strong>und</strong> Freizeitzwecke sowie das Bildungs- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen:<br />

Allgemeinbildende Schulen<br />

Allgemeines Krankenhaus<br />

Altenpflegeheim<br />

Altersheim (Schwerpunkt: Pflege)<br />

Ambulatorium<br />

Anstaltsgebäude für die Eingliederung<br />

Behinderter<br />

Anstaltsgebäude für die Pflege Behinderter<br />

Apotheke<br />

Archiv<br />

Ärztezentrum<br />

Ärztliche Praxis<br />

Ausstellungshalle (Schwerpunkt: Kultur,<br />

Freizeit)<br />

Automatenhalle<br />

Basketballhalle<br />

Behindertenheim (Schwerpunkt: Pflege)<br />

Berufsbildende Schule (mittlere, höhere)<br />

Berufsschule<br />

Bibliothek<br />

Bücherei<br />

Bühnen<br />

Burg (Schwerpunkt: Besichtigungen)<br />

Club (hauptsächlich für Unterhaltungszwecke)<br />

Diskotheken<br />

Dusch- <strong>und</strong> Umkleidegebäude für Sportler<br />

Eishockeyhalle<br />

Eislaufhalle<br />

Entbindungsanstalt<br />

Erwachsenenbildungseinrichtung<br />

Facharztpraxis<br />

Fachhochschule<br />

Fachschule<br />

Filmtheater<br />

Fitnesszentrum<br />

Forschungsstelle<br />

Forschungslaboratorium<br />

Freizeithaus<br />

Fußballspielhalle<br />

Galerie (nicht: Schwerpunkt Handel)<br />

<strong>Gebäude</strong> für Forschungszwecke<br />

Gemäldegalerie<br />

Gemeinschaftshaus<br />

Geriatriezentrum (Schwerpunkt: Pflege)<br />

Glücksspielhalle<br />

Gr<strong>und</strong>schule<br />

Gruppenpraxis, ärztlich<br />

Gymnasium<br />

Gymnastikhalle<br />

Halle, hauptsächlich für sportliche Zwecke<br />

Halle, hauptsächlich für Unterhaltungszwecke<br />

Hallenbad<br />

Hallensportgebäude<br />

Hauptschule<br />

Heilbad<br />

Heilgymnastikzentrum<br />

Hochschulgebäude<br />

Höhere technische Lehranstalt<br />

Hort<br />

Indoorsportzentrum<br />

Jugendzentrum<br />

Kasino<br />

Kassengebäude für Sporthallen<br />

Kegelbahn<br />

Kindergarten<br />

Kinderkrippe<br />

Kindertagesstätte<br />

Kino<br />

Kloster, als Krankenhaus genutzt<br />

Kloster, als Pflegeheim genutzt<br />

Kloster, als Sanatorium genutzt<br />

14


Kloster, für schulische Zwecke genutzt<br />

Konservatorium<br />

Konzerthalle<br />

Konzerthaus<br />

Krankenhaus (auch: in Justizvollzugsoder<br />

Untersuchungshaftanstalten<br />

Krankenhausapotheke<br />

Krankenheim<br />

Kriegsarchiv<br />

Kulturgebäude<br />

Kunsteishalle<br />

Kunstgalerie (nicht: Schwerpunkt Handel)<br />

Kunsthalle<br />

Laboratorium für Forschungszwecke<br />

Landeskrankenhaus<br />

Leichtathletikhalle<br />

Lichtspieltheater<br />

Massageinstitut<br />

Mediathek<br />

Medizinische Behandlungsinstitute<br />

Mehrzweckhalle, hauptsächliche Nutzung<br />

für Freizeitzwecke<br />

Mehrzweckhalle, hauptsächliche Nutzung<br />

für sportliche Zwecke<br />

Meteorologisches <strong>Gebäude</strong><br />

Militärkrankenhaus<br />

Mittelschule<br />

Multimediazentrum<br />

Museum<br />

Musikhalle<br />

Musikpavillon<br />

Musikschule<br />

Observatorium<br />

Opernhaus<br />

Palais (Schwerpunkt: Besichtigungen)<br />

Palast (Schwerpunkt: Besichtigungen)<br />

Pensionistenheim (Schwerpunkt: Pflege)<br />

Pfarrhaus oder -heim, hauptsächliche Nutzung<br />

für Freizeitzwecke<br />

Pflegeheim<br />

Philharmonie<br />

Physikalisches Zentrum<br />

Planetarium<br />

Psychiatrisches Krankenhaus<br />

Realschule<br />

Rehabillitationsheim<br />

Reithalle<br />

Rettungsstation<br />

Sanatorium<br />

Schauspielhaus<br />

Schloss (Schwerpunkt: Besichtigungen<br />

Schule<br />

Schwimmhalle<br />

Seminargebäude<br />

Sonderschule (auch: für behinderte Kinder)<br />

Sonstiges Freizeithaus<br />

Sonstiges Gemeinschaftshaus<br />

Sonstiges Sportgebäude<br />

Sozialzentrum<br />

Spielkasino<br />

Spielsalon<br />

Spital<br />

Sportanlagengebäude mit Dusch- <strong>und</strong><br />

Umkleideräumen<br />

Sporthalle<br />

Sportstadium, als <strong>Gebäude</strong><br />

Sprachschule<br />

Stadtpalais (Schwerpunkt: Besichtigungen<br />

Sternwarte<br />

Stift, (Schwerpunkt: Pflege)<br />

Stift (Schwerpunkt: Schule)<br />

Tanzsaal<br />

Tennishalle<br />

Theater<br />

Thermalhallenbad<br />

Tierärztliche Praxis oder Zentrum<br />

Tribüne, überdacht, für Zuschauer bei<br />

Sportveranstaltungen<br />

Turnhalle<br />

Umkleide- <strong>und</strong> Duschgebäude für Sportler<br />

Universitätsgebäude<br />

Universitätsklinik<br />

Untersuchungsanstalt, medizinisch<br />

Versammlungssaal, hauptsächlich für Unterhaltungszwecke<br />

Veterinärmedizinische Praxis oder Klinik<br />

Volkshochschule<br />

Volksschule<br />

Vorschule<br />

Wassersporthalle<br />

Weiterbildungseinrichtung<br />

Wetterwarte<br />

Wettgebäude<br />

Zahnambulatorium<br />

Zahnarztpraxis<br />

Zahnklinik<br />

Zuschauertribüne, überdacht, für Sportveranstaltungen<br />

15


3.3.1.4 Zuweisung der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft<br />

Die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft eines <strong>Gebäude</strong>s ergibt sich gr<strong>und</strong>sätzlich aus jener Nutzfläche,<br />

die im <strong>Gebäude</strong> überwiegt.<br />

Beispiel 1:<br />

Ein Einfamilienhaus hat eine Bruttogeschoßfläche von 200m². Da dieses <strong>Gebäude</strong> allein für<br />

Wohnzwecke genutzt wird, beträgt die Nutzfläche „Fläche für private Wohnzwecke“ ebenfalls<br />

200m². Als <strong>Gebäude</strong>eigenschaft ergibt sich daraus ein „<strong>Gebäude</strong> mit einer Wohnung“.<br />

Beispiel 2:<br />

Ein zweigeschoßiges <strong>Gebäude</strong> mit der Bruttogeschoßfläche 350m² beinhaltet im Erdgeschoß<br />

einen Supermarkt (120m²) <strong>und</strong> eine Detektei (50m²), bzw. im ersten Geschoß zwei<br />

private Wohnungen (je 80m²). Daraus ergeben sich folgende Nutzflächen:<br />

• Nutzfläche „Flächen für private Wohnzwecke: 160m²<br />

• Nutzfläche „Flächen für Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel: 120m²<br />

• Nutzfläche „Flächen für Büro- <strong>und</strong> Verwaltungszwecke: 50m²<br />

Außerdem gibt es in dem <strong>Gebäude</strong> noch sonstige Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen von<br />

20m².<br />

Alle Nutzflächen zusammengezählt müssen wieder 350m² (= die Bruttogeschoßfläche) ergeben.<br />

Die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft, die sich aus der überwiegenden Nutzfläche ergibt, wäre in<br />

diesem <strong>Gebäude</strong> „<strong>Gebäude</strong> mit zwei oder mehr Wohnungen“.<br />

Falls in einem <strong>Gebäude</strong> mehrere Nutzflächen gleiche m²-Angaben haben, so erfolgt die<br />

Zuordnung der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft in dieser Rangordnung:<br />

„Fläche für private Wohnzwecke“ vor<br />

„Wohnfläche für Gemeinschaften“ vor<br />

„Flächen für Büro- <strong>und</strong> Verwaltungszwecke“ vor<br />

„Flächen für Hotel <strong>und</strong> ähnliche Zwecke“ vor<br />

„Flächen für Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel“ vor<br />

„Flächen für Verkehrs- <strong>und</strong> Nachrichtenwesen“ vor<br />

„Flächen für Industrie- <strong>und</strong> Lagerzwecke“ vor<br />

„Flächen für Kultur- oder Freizeitzwecke, Bildungs- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen“.<br />

16


Beispiel 3:<br />

In einem dreigeschoßigen <strong>Gebäude</strong> mit einer Bruttogeschoßfläche von 600m² befinden sich<br />

je ein Lebensmittelgeschäft (200m²), ein Jugendzentrum (120m²), eine Zahnarztpraxis<br />

(80m²), das Büro eines Unternehmensberaters (130m²) sowie eine Notariatskanzlei (70m²).<br />

Daraus ergeben sich folgende Nutzflächen:<br />

• Flächen für Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel<br />

(Lebensmittelgeschäft): 200m²<br />

• Flächen für Kultur- oder Freizeitzwecke, Bildungs- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

(Jugendzentrum, Zahnarztpraxis): 200m²<br />

• Flächen für Büro- <strong>und</strong> Verwaltungszwecke<br />

(Unternehmensberater, Notariatskanzlei): 200m²<br />

Alle drei Flächen sind in diesem Beispiel je 200m² groß <strong>und</strong> ergeben in Summe die Bruttogeschoßfläche<br />

von 600m². Nach der oben beschriebenen Rangordnung der Nutzflächen,<br />

hätte dieses <strong>Gebäude</strong> die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft „Bürogebäude“.<br />

3.3.1.5 Resümee<br />

Die gesamte Fläche eines <strong>Gebäude</strong>s wird durch die Bruttogeschoßfläche beschrieben.<br />

Diese Bruttogeschoßfläche setzt sich aus (Brutto-)Nutzflächen zusammen, die den Flächen<br />

ihre Eigenschaft zuweisen. Da es sich um Bruttoflächen handelt, muss die Summe dieser<br />

Nutzflächen die Bruttogeschoßfläche ergeben.<br />

Die Nutzflächen werden ferner zur Bestimmung der <strong>Gebäude</strong>eigenschaft herangezogen.<br />

Die Nettoflächen eines <strong>Gebäude</strong>s - also die tatsächlich nutzbaren Flächen aus denen z.B.<br />

das Mauerwerk herausgerechnet wurde - werden im Adress-GWR-Online über die Flächen<br />

der Nutzungseinheiten bestimmt. Eine detaillierte Darstellung sowie zahlreiche Anwendungsbeispiele<br />

finden sich in Kapitel 3.4.<br />

17


3.3.2 Sonstige Baulichkeit<br />

Neben den <strong>Gebäude</strong>n können im Adress-GWR-Online auch sonstige Baulichkeiten erfasst<br />

werden.<br />

Diese sonstigen Baulichkeiten unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von den <strong>Gebäude</strong>n:<br />

(1) Im Rahmen der Wohnbaustatistik werden keine Bauvorhabensmeldungen gefordert.<br />

(2) Ihnen werden keine Nutzungseinheiten zugeordnet.<br />

(3) Die Strukturdaten haben einen reduzierten Merkmalskatalog.<br />

Die sonstigen Baulichkeiten können für das Meldewesen interessant sein, da sie für Wohnzwecke<br />

geeignet sein können <strong>und</strong> deswegen von den Gemeinden Personen in ihnen gemeldet<br />

werden können. Außerdem können in sonstigen Baulichkeiten Arbeitstätten vorhanden<br />

sein.<br />

Insgesamt gibt es fünf verschiedene Arten sonstiger Baulichkeiten.<br />

3.3.2.1 Landwirtschaftliche Nutzgebäude<br />

Zu den landwirtschaftlichen Nutzgebäuden zählen alle landwirtschaftlichen Betriebs- <strong>und</strong><br />

Lagergebäude wie z.B. Kuh-, Pferde- oder Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, H<strong>und</strong>ezwinger,<br />

industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen <strong>und</strong> Schuppen, landwirtschaftliche<br />

Nebengebäude, Weinherstellungsanlagen, Kellereien, Gewächshäuser, Glashäuser,<br />

landwirtschaftliche Silos usw.<br />

3.3.2.2 Kirchen<br />

Zu diesen sonstigen Baulichkeiten werden alle Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen<br />

<strong>und</strong> andere <strong>Gebäude</strong> mit religiöser Nutzung gezählt. Ebenso werden Friedhofsgebäude,<br />

Leichenhallen oder Krematorien dieser Kategorie zugeordnet.<br />

Nicht in diese Kategorie gehören jedoch z.B. Pfarrhäuser, Klöster <strong>und</strong> ähnliches, da diese<br />

dem Wohnen (in Gemeinschaften) <strong>und</strong> nicht unmittelbar nur religiösen Zwecken dienen.<br />

3.3.2.3 Freistehende Privatgaragen (bei Ein- oder Zweifamilienhäusern)<br />

Garagen können im Adress-GWR-Online insgesamt an drei Stellen Zugang finden. Entweder<br />

werden sie zu den sonstigen Flächen eines <strong>Gebäude</strong>s gezählt, wenn es sich um Privatgaragen<br />

innerhalb eines <strong>Gebäude</strong>s handelt oder sie werden der Nutzfläche „Flächen für Verkehrs-<br />

<strong>und</strong> Nachrichtenwesen“ zugerechnet, wenn es sich um eigene <strong>Gebäude</strong> handelt, die<br />

dem Parken dienen (z.B. Parkhäuser, private Garagengebäude, die zu größeren Wohngebäuden<br />

gehören).<br />

Einen Sonderfall stellen die freistehenden Privatgaragen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern<br />

dar. Diese werden nämlich als sonstige Baulichkeiten in das Adress-GWR-Online aufgenommen.<br />

18


3.3.2.4 Sonstige<br />

In die Kategorie „Sonstige“ fallen alle aufstrebenden Bauwerke lt. BEV, die kleiner als 20m²<br />

sind. Dies sind z.B. Trafostationen, Kioske, Marktstände, Bildstöcke, Geräteschuppen, usw.<br />

3.3.2.5 Pseudobaulichkeiten<br />

Pseudobaulichkeiten sind keine aufstrebenden Bauwerke im eigentlichen Sinn, es können<br />

in ihnen allerdings Arbeitstätten vorhanden sein bzw. können Personen in ihnen gemeldet<br />

sein. Zu solchen Pseudobaulichkeiten zählen z.B. Schottergruben, Kläranlagen, unterirdische<br />

Fußgängerpassagen (mit Geschäften, Lokalen usw.), feststehende Wohnwagen, Behelfsbaracken,<br />

archäologische Ausgrabungsstätten etc.<br />

3.4 Nutzungseinheiten in <strong>Gebäude</strong>n<br />

Während die Bruttogeschoßfläche <strong>und</strong> die dazugehörigen Nutzflächen immer die Bruttoflächen<br />

innerhalb eines <strong>Gebäude</strong>s beschreiben, werden auf Ebene der Nutzungseinheiten die<br />

tatsächlich genutzten Flächen beschrieben. Diese Nettoflächen sind exklusiv der Mauern<br />

<strong>und</strong> Wände, inkludieren jedoch etwaige Nebenräume oder Wandnischen (z.B. Einbauschränke).<br />

Definition:<br />

Eine Nutzungseinheit ist ein nach der Verkehrsauffassung selbstständiger Teil eines <strong>Gebäude</strong>s,<br />

der eine baulich abgeschlossene Einheit bildet.<br />

3.4.1 Arten von Nutzungseinheiten<br />

Insgesamt gibt es neun verschiedene Arten von Nutzungseinheiten, die jeweils eindeutig<br />

einer Nutzfläche zugeordnet sind. Typische Beispiele für die einzelnen Nutzflächen ergeben<br />

sich aus den in Kapitel 3.3.1.3 aufgeführten Beispielen zur CC-Klassifikation.<br />

(1) Nutzungseinheit „Wohnung“: Hierzu werden alle Nutzungseinheiten gerechnet, die<br />

ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden. Der Gesetzgeber definiert eine<br />

Wohnung so, dass diese von der Art <strong>und</strong> Größe geeignet sein muss, den individuellen<br />

Wohnbedürfnissen von Menschen zu dienen. Der Gesetzgeber gibt dabei keine<br />

weitere Spezifikation an. Es ist daher nicht ausschlaggebend, ob eine Küche oder<br />

Kochnische vorhanden ist, ob eine bestimmte Mindestgröße gegeben ist, etc.<br />

19


(2) Nutzungseinheit „Wohnung/Arbeitstätte“: Es gelten alle Definitionen der Nutzungseinheit<br />

Wohnen, nur dass bei der Nutzungseinheit „Wohnung/Arbeitsstätte“ die<br />

Wohnung zusätzlich als Arbeitsstätte genutzt wird. Beispiele wären Arbeitszimmer<br />

von praktizierenden Psychotherapeuten, die in einer Wohnung liegen oder Wohnungen<br />

von Selbstständigen, die ihrer Arbeit an ständig wechselnden Plätzen nachgehen<br />

(z.B. Taxifahrer). Gr<strong>und</strong>sätzlich können auch Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien,<br />

usw. zur Nutzung Wohnung/Arbeitsstätte gezählt werden. Allerdings muss dabei eine<br />

wirkliche Nutzung dieser Räume als Wohnung gegeben sein. Wenn z.B. ein Arzt<br />

gelegentlich in seiner Praxis übernachtet, so begründet dies noch keine Nutzungseinheit<br />

„Wohnung/Arbeitsstätte“. Die Praxis wäre in diesem Fall weiterhin der Nutzungseinheit<br />

„Kultur, Freizeit, Bildungs- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen“ zuzurechnen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zu Nutzungseinheit „Wohnung/Arbeitstätte“ werden Nutzungseinheiten<br />

gezählt, die keine eigene Arbeitsstätte begründen, wie z.B. das<br />

Vermieten von Privatzimmern oder auch die Heimarbeit (inkl. Teleworking). Diese<br />

Nutzungseinheiten wären als normale Wohnungen in das Adress-GWR-Online aufzunehmen.<br />

(3) Nutzungseinheit „Wohnfläche für Gemeinschaften“: Zu dieser Nutzungseinheit<br />

werden alle Wohnflächen gezählt, die gemeinschaftlich genutzt werden (z.B. Seniorenheime,<br />

Schülerheime, Schwesterntrakte, …). Wohnungen von Hausmeistern,<br />

Pflegern, etc., die im selben <strong>Gebäude</strong> untergebracht sind, werden jedoch als Nutzungseinheit<br />

„Wohnung“ eingestuft. Zur Nutzungseinheit „Wohnfläche für Gemeinschaften“<br />

zählen ferner auch Gefängnisse <strong>und</strong> andere Strafvollzugsanstalten.<br />

(4) Nutzungseinheit „Hotel <strong>und</strong> andere Einheiten für kurzfristige Beherbergung“:<br />

Diese Nutzungseinheit umfasst alle Einheiten, die der kurzfristigen Beherbergung<br />

(Hotel, Pension, ...) oder Bewirtung (Speiselokal, Bar, …) dienen.<br />

(5) Nutzungseinheit „Büroflächen“: Dieser Nutzungseinheit werden all jene Flächen<br />

zugeordnet, die für Bürotätigkeiten (z.B. Rechtsanwaltskanzlei, Sekretariatsbüro, …)<br />

oder für Verwaltungstätigkeiten (z.B. Gerichte, Ämter, …) genutzt werden. Dieser Kategorie<br />

werden weiters auch Polizeireviere oder Feuerwehrzentralen zugeordnet.<br />

(6) Nutzungseinheit „Groß- Einzelhandelsflächen“: Alle Flächen, die dem Groß- oder<br />

Einzelhandel dienen (z.B. Geschäftslokale, Tankstellen, …), werden dieser Nutzungseinheit<br />

zugeordnet.<br />

(7) Nutzungseinheit „Verkehrs- <strong>und</strong> Nachrichtenwesen“: In diese Kategorie gehören<br />

alle Flächen, die dem Verkehrswesen (z.B. Bahnhöfe, große nicht private Parkflächen,<br />

…) oder dem Nachrichtenwesen (Fernmeldezentralen, Sendestationen für<br />

Funk oder Fernsehen, …) dienen.<br />

(8) Nutzungseinheit „Industrie <strong>und</strong> Fläche für Lagerzwecke“: Zu dieser Nutzungseinheit<br />

gehören alle Flächen, die für industrielle Zwecke (z.B. Montagehallen, Produktionshallen,<br />

…) oder der Lagerei (z.B. Lagerhallen, …) dienen.<br />

(9) Nutzungseinheit „Kultur, Freizeit, Bildungs- oder Ges<strong>und</strong>heitswesen“: Diese<br />

Nutzungseinheit beschreibt alle Flächen, die Kultur- oder Freizeitzwecken (z.B. Bühnen,<br />

Bibliotheken, Tanzsäle, …), dem Bildungswesen (z.B. Schulen, …) oder dem<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen (z.B. Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern, …) zugeordnet<br />

werden.<br />

20


3.4.2 Besonderheiten der verschiedenen Nutzungseinheiten<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gibt es einen Unterschied zwischen den Nutzungseinheiten „Wohnung“ bzw.<br />

„Wohnung/Arbeitsstätte“ <strong>und</strong> den anderen Nutzungseinheiten.<br />

Bei den Nutzungseinheiten „Wohnung“ bzw. „Wohnung/Arbeitstätte“ sind die Gemeinden<br />

verpflichtet, diese im Adress-GWR-Online zu führen. Von den Strukturmerkmalen (siehe<br />

auch Kap. 3.5) sind die Flächen der Nutzungseinheiten sowie die Anzahl der Räume verpflichtend.<br />

Alle anderen Angaben sind fakultativ.<br />

Zur Führung der Nutzungseinheiten, die nicht zu privaten Wohnzwecken genutzt werden,<br />

ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Es muss jedoch zumindest zu jeder Nutzfläche eine<br />

Nutzungseinheit vorhanden sein, die die Gesamtfläche repräsentiert. Die Gemeinden sind<br />

jedoch angehalten, die nicht den privaten Wohnzwecken dienenden Nutzungseinheiten e-<br />

benso vollständig zu führen, wie die Nutzungseinheiten für private Wohnzwecke. Dies ist vor<br />

allem auch für die Gemeinden von Vorteil, da sie so gemeindeinterne statistische Abfragen<br />

aus dem Adress-GWR-Online entnehmen können, die für Verwaltungszwecke genutzt werden<br />

können. Die Eingabe von Strukturmerkmalen ist bei solchen Nutzungseinheiten generell<br />

fakultativ.<br />

3.4.3 Beziehung der Flächen der Nutzungseinheiten zu den Nutzflächen<br />

In Abbildung 3.1. ist das aus Kapitel 3.3.1.4 bekannte Beispiel 2 nochmals dargestellt. Diesmal<br />

wurden den Nutzflächen auch Nutzungseinheiten zugewiesen.<br />

Abb. 3.1.: Beispiel eines zweigeschoßigen <strong>Gebäude</strong>s eingeteilt in Nutzflächen <strong>und</strong> Nutzungseinheiten<br />

Bruttogeschoßfläche: 350m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 160m 2<br />

Nutzfläche Büro: 50m 2<br />

Nutzfläche Einzelhandel: 120m 2<br />

Fläche für Versorgung: 20m 2<br />

Wohnung 70m 2 Wohnung 70m 2<br />

für diese Fläche gibt es<br />

keine Nutzungseinheit<br />

Büro 45m 2 Einzelhandel 100m 2<br />

21


Die Nutzfläche „Wohnzwecke“ (160m²) setzt sich aus zwei Nutzungseinheiten „Wohnung“ zu<br />

je 70m² zusammen. In Summe ergeben diese beiden Nutzungseinheiten eine Fläche von<br />

140m². Dies ist insofern plausibel, als dass es sich bei ihnen um Nettoflächen handelt (also<br />

exklusiv Mauerwerk, …), während die Nutzfläche eine Bruttoflächenangabe ist.<br />

Der Nutzfläche Büro (50m²) wurde eine Nutzungseinheit „Büro“ mit 45m² bzw. Nutzfläche<br />

„Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel“ eine Nutzungseinheit „Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel“ von 100m² zugewiesen.<br />

Der Fläche für Versorgung (20m²) können keine Nutzungseinheiten zugewiesen<br />

werden, da es sich um eine Fläche für sonstige Zwecke handelt.<br />

3.4.4 Regeln für das Verhältnis Nutzfläche zu Nutzungseinheiten<br />

Um die Flächenangaben innerhalb von <strong>Gebäude</strong>n im Adress-GWR-Online fehlerfrei abbilden<br />

zu können, hat man dem Verhältnis von Nutzfläche zu Nutzungseinheiten ein aus vier Regeln<br />

bestehendes Regelwerk zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Regel 1:<br />

Die Bruttogeschoßfläche ist die Summe aller einzelnen Nutzflächen.<br />

Da die Nutzflächen im Gegensatz zu den Flächen der Nutzungseinheiten Bruttoflächen sind,<br />

muss die Summe dieser Nutzflächen exakt der Bruttogeschoßfläche entsprechen, damit die<br />

<strong>Gebäude</strong>flächen vollständig abgebildet sind.<br />

Regel 2:<br />

Zu jeder Nutzfläche (mit Ausnahme der Flächen für sonstige Zwecke) muss es mindestens<br />

eine dazugehörige Nutzungseinheit geben.<br />

Bei den Nutzflächen für private Wohnflächen sind die Gemeinden ohnehin verpflichtet, alle<br />

tatsächlich bestehenden Wohnungen im Adress-GWR-Online abzubilden. Die anderen Nutzungseinheiten<br />

sind prinzipiell fakultativ. Um jedoch eine gewisse Struktur innerhalb der <strong>Gebäude</strong>daten<br />

zu gewährleisten, ist es notwendig, zu jeder Nutzfläche zumindest eine Nutzungseinheit<br />

anzulegen.<br />

Regel 3:<br />

Die Summe der Flächen der Nutzungseinheiten kann nur kleiner oder gleich der dazugehörigen<br />

Nutzfläche sein.<br />

Da die Nutzungseinheiten einer ganz bestimmten Nutzfläche zugeordnet sind, kann die<br />

Summe der Flächen dieser Nutzungseinheiten logischerweise nicht größer als die Nutzfläche<br />

sein. Da es sich bei den Flächen der Nutzungseinheiten um Nettoflächen handelt, kann ihre<br />

Summe jedoch kleiner als die Fläche der Nutzfläche sein.<br />

22


Regel 4:<br />

Eine Nutzungseinheit muss mindestens 4m² groß sein.<br />

Ebenso wie es eine Obergrenze für die Flächen der Nutzungseinheiten gibt, muss es auch<br />

eine Untergrenze geben. Seitens der <strong>Statistik</strong> <strong>Austria</strong> ist man – auch mit Einbezug langjähriger<br />

Erfahrungen mit der Wohnbaustatistik – zu dem Schluss gekommen, dass eine Nutzungseinheit<br />

mindestens 4m² groß sein muss, um als eigene Nutzungseinheit gelten zu können.<br />

Dieses Regelwerk wird im Folgenden an einigen Beispielen mit typischen Eingabefehlern<br />

illustriert.<br />

In Abbildung 3.2. ist ein ähnliches <strong>Gebäude</strong> wie in Abbildung 3.1 dargestellt. Allerdings ist in<br />

diesem Beispiel die Summe der Nutzflächen ungleich der Bruttogeschoßfläche. Im Adress-<br />

GWR-Online kann so ein <strong>Gebäude</strong> nicht aufgenommen werden. Man erhält eine Fehlermeldung.<br />

Abb. 3.2.: Summe der Nutzflächen entspricht nicht der Bruttogeschoßfläche<br />

Bruttogeschoßfläche: 400m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 180m 2<br />

Nutzfläche Büro: 50m 2<br />

Nutzfläche Einzelhandel: 220m 2<br />

Wohnung 80m 2 Wohnung 80m 2<br />

Büro 50m 2 Einzelhandel 110m 2<br />

Fehler:<br />

Summe Nutzflächen<br />

(450 m²) ist nicht<br />

Bruttogeschoßfläche<br />

(400 m²)<br />

23


Abb. 3.3.: Beispiel eines <strong>Gebäude</strong>s, bei dem nicht allen Nutzflächen Nutzungseinheiten zugewiesen<br />

wurden.<br />

Bruttogeschoßfläche: 370m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 180m 2<br />

Nutzfläche Büro: 50m 2<br />

Nutzfläche Einzelhandel: 120m 2<br />

Nutzfläche Verkehr: 20m 2<br />

Wohnung 80m 2 Wohnung 80m 2<br />

Verkehr 20m 2 Einzelhandel 110m 2<br />

Fehler:<br />

Es gibt keine<br />

Nutzungseinheit Büro<br />

In Abbildung 3.3. ist ein <strong>Gebäude</strong> dargestellt, in welchem es Nutzflächen für Wohnzwecke,<br />

Büro, Einzelhandel sowie Verkehr gibt. Die Summe der Flächen der Nutzflächen ergibt hier<br />

richtigerweise die Bruttogeschoßfläche. Dieses <strong>Gebäude</strong> ließe sich im Adress-GWR-Online<br />

allerdings auch nicht aufnehmen, weil vergessen wurde, der Nutzfläche Büro eine entsprechende<br />

Nutzungseinheit zuzuweisen. Beim Versuch des Abspeicherns würde man wieder<br />

eine Fehlermeldung erhalten.<br />

Abb. 3.4.: Beispiel eines <strong>Gebäude</strong>s, bei dem die Summe Fläche der Nutzungseinheiten größer<br />

ist als die dazugehörige Nutzfläche<br />

Bruttogeschoßfläche: 350m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 180m 2<br />

Nutzfläche Büro: 50m 2<br />

Nutzfläche Einzelhandel: 120m 2<br />

Wohnung 100m 2 Wohnung 90m 2<br />

Büro 50m 2 Einzelhandel 110m 2<br />

Fehler:<br />

Die Summe der Fläche<br />

der Nutzungseinheiten<br />

Wohnungen (190m²) ist<br />

größer wie die Nutzfläche<br />

für Wohnzwecke<br />

Abbildung 3.4. zeigt ein <strong>Gebäude</strong> in welchem es Nutzflächen für Wohnzwecke, für Büros<br />

<strong>und</strong> für den Einzelhandel gibt. Da die Nutzfläche für Wohnzwecke 180m² groß ist, kann nicht<br />

die Summe der Flächen der Nutzungseinheiten „Wohnen“ 190m² groß sein. Entweder muss<br />

in diesem Beispiel die Nutzfläche für Wohnzwecke vergrößert werden (<strong>und</strong> damit auch die<br />

Bruttogeschoßfläche!) oder die Fläche der dazugehörigen Nutzungseinheiten verkleinert<br />

werden.<br />

24


Abb. 3.5.: Beispiel für ein <strong>Gebäude</strong> mit einer Nutzungseinheit kleiner als 4m²<br />

Bruttogeschoßfläche: 350m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 180m 2<br />

Nutzfläche Industrie: 50m 2<br />

Nutzfläche Einzelhandel: 120m 2<br />

Wohnung 80m 2 Wohnung 80m 2<br />

Industrie 3m 2 Einzelhandel 110m 2<br />

Fehler:<br />

Nutzfläche Industrie ist<br />

kleiner als 4m²<br />

Abbildung 3.5. zeigt das Beispiel eines <strong>Gebäude</strong>s mit Nutzflächen für Wohnzwecke, Industrie<br />

<strong>und</strong> Einzelhandel. Da die Nutzungseinheit „Industrie“ kleiner als 4m² ist, wird das Adress-<br />

GWR-Online auch dieses <strong>Gebäude</strong> nicht akzeptieren <strong>und</strong> eine Fehlermeldung ausgeben.<br />

Möglicherweise ist bei der Eingabe der Fläche zur Nutzungseinheit „Industrie“ ein Tippfehler<br />

passiert.<br />

Abb. 3.6.: Beispiel eines korrekt eingegebenen <strong>Gebäude</strong>s I<br />

Bruttogeschoßfläche: 450m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 280m 2<br />

Nutzfläche Büro: 50m 2<br />

Nutzfläche Einzelhandel: 120m 2<br />

Wohnung 150m 2<br />

Woh./Arbeitst. 110m 2<br />

Einzelhandel 110m 2<br />

Büro 50m 2<br />

Richtig:<br />

Alle Angaben sind<br />

korrekt.<br />

In Abbildung 3.6. ist ein dreigeschossiges <strong>Gebäude</strong> dargestellt, das aus Nutzflächen für<br />

Wohnzwecke, Büro <strong>und</strong> Einzelhandel besteht. Im Erdgeschoß ist ein Supermarkt (110m²), im<br />

ersten Stock ist ein Übersetzungsbüro (50m²) sowie die Wohnung eines Taxifahrers (110m²)<br />

<strong>und</strong> schließlich im zweiten Stock eine 150m² große Wohnung. Alle Werte sind korrekt, dieses<br />

<strong>Gebäude</strong> könnte im Adress-GWR-Online angelegt werden.<br />

25


Abb. 3.7.: Beispiel eines korrekt eingegebenen <strong>Gebäude</strong>s II<br />

Bruttogeschoßfläche: 550m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 280m 2<br />

Nutzfläche Büro: 50m 2<br />

Nutzfläche Einzelhandel: 120m 2<br />

Nutzfläche Sonst. Keller: 100m 2<br />

Wohnung 150m 2<br />

Richtig:<br />

Woh./Arbeitst. 110m 2 Büro 50m 2<br />

Zur Nutzungsfläche<br />

sonst. Keller gibt es<br />

Einzelhandel 110m 2<br />

keine Nutzungseinheit<br />

<strong>Das</strong> Beispiel in Abbildung 3.7 ist nahezu ident mit dem in Beispiel 3.6. Allerdings wurde hier<br />

eine weitere sonstige Nutzfläche für den Keller (100m²) eingetragen. Als Konsequenz muss<br />

sich die Bruttogeschoßfläche entsprechend erhöhen (550m² statt 450m²). Eine eigene Nutzungseinheit<br />

muss (<strong>und</strong> kann!) nicht angelegt werden, da es zu den sonstigen Flächen keine<br />

Nutzungseinheiten gibt.<br />

Abb.3.8.: Beispiel eines korrekt eingegebenen <strong>Gebäude</strong>s III<br />

Bruttogeschoßfläche: 200m 2 Nutzfläche Wohnzwecke: 200m 2<br />

Wohnung 200m 2<br />

Richtig:<br />

Typisches 2-<br />

geschoßiges<br />

Einfamilienhaus<br />

Beispiel 3.8. zeigt schließlich die Angaben zu einem typischen zweigeschoßigen Einfamilienhaus.<br />

Eine Bruttogeschoßfläche von 200m² entspricht zu 100% der Nutzfläche Wohnung.<br />

Dieser Nutzfläche ist eine Nutzungseinheit Wohnung zugeordnet. Diese ist in diesem Beispiel<br />

auch 200m² groß. Hätte der Sachbearbeiter hier das Mauerwerk herausgerechnet, wäre<br />

sie entsprechend kleiner.<br />

26


3.4.5 Adressen von Nutzungseinheiten<br />

Wenn es in einem <strong>Gebäude</strong> mehrere Nutzungseinheiten gibt (z.B. Wohnhaus mit mehreren<br />

Wohnungen), so ist es notwendig, diese Nutzungseinheiten durch zusätzliche Adressangaben<br />

voneinander unterscheidbar zu machen. Die gesamte Adresse der Nutzungseinheit besteht<br />

dann aus der Gr<strong>und</strong>stücksadresse, der <strong>Gebäude</strong>adresse (falls vorhanden) <strong>und</strong> den<br />

zusätzlichen Angaben zur Nutzungseinheit.<br />

Wie bei der Adressierung von Gr<strong>und</strong>stücken oder <strong>Gebäude</strong>n wurde bei der Entwicklung des<br />

Adress-GWR-Online Wert darauf gelegt, dass die Gemeinden ihre bisherige Praxis bei der<br />

Adressierung von Nutzungseinheiten auch im neuen System abbilden können.<br />

Den Gemeinden stehen dabei mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, eine Nutzungseinheit<br />

zu adressieren. Es kann pro Nutzungseinheit eine Türnummer <strong>und</strong>/oder eine Topnummer<br />

vergeben werden. Ferner kann eine freie verbale Lagebeschreibung (z.B. Arztpraxis,<br />

Hausmeisterwohnung, …) eingegeben werden. Um die Lage der Nutzungseinheit im <strong>Gebäude</strong><br />

anzugeben, stehen den Gemeinden mehrere Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung<br />

(z.B. „im Keller“, „im Erdgeschoß“, „in einem Zwischengeschoß“, „in einem Stockwerk“, „im<br />

ausgebauten Dachgeschoß“, …). Wenn als Lage „in einem Stockwerk“ angegeben wurde,<br />

muss von der Gemeinde auch eine Angabe bezüglich des Stockwerks gemacht werden.<br />

Ein zentrales Merkmal bei der Adressierung von Nutzungseinheiten ist die „Adressart der<br />

Nutzungseinheit“. Dieses Merkmal gibt an, aus welchen Teilen sich die eigentliche Adresse<br />

der Nutzungseinheit zusammensetzt <strong>und</strong> dient damit nicht zuletzt der Überprüfung der Eindeutigkeit<br />

der Nutzungseinheitenadresse. Folgende sieben Adressarten sind dabei möglich:<br />

• Türnummer<br />

• Topnummer<br />

• Lagebeschreibung<br />

• Türnummer plus Angabe der Lage <strong>und</strong> des Stockwerks<br />

• Topnummer plus Angabe der Lage <strong>und</strong> des Stockwerks<br />

• Lagebeschreibung plus Angabe der Lage <strong>und</strong> des Stockwerks<br />

• unbekannt<br />

Beispiel 1:<br />

In einem zweigeschossigen <strong>Gebäude</strong> gibt es in jedem Geschoß vier Nutzungseinheiten, die<br />

jeweils auf der Türnummernebene mit 1, 2, 3 bzw. 4 versehen sind. Würde als Adressart die<br />

Türnummer gewählt werden, wären die Nutzungseinheiten nicht eindeutig, da jede Türnummer<br />

im <strong>Gebäude</strong> zweimal vorkommt. In diesem Fall wäre es notwendig, als Adressart „Türnummer<br />

plus Angabe der Lage <strong>und</strong> des Stockwerks“ anzugeben, da so die Nutzungseinheitenadresse<br />

eindeutig wäre (z.B. Maierstraße 5 Stiege 1 Tür 1/Erdgeschoß <strong>und</strong> Maierstraße 5<br />

Stiege 1 Tür 1/1. Stock).<br />

Beispiel 2:<br />

Zwei Nutzungseinheiten in einem <strong>Gebäude</strong> werden jeweils mit der Türnummer 1 <strong>und</strong> der<br />

Topnummer 1 versehen. Sollte die Adressart der Nutzungseinheit bei beiden Nutzungseinheiten<br />

die Türnummer bzw. die Topnummer sein, wäre die Nutzungseinheitenadresse nicht<br />

eindeutig. (Bei Türnummer wäre zweimal Türnummer 1, bzw. bei Topnummer wäre zweimal<br />

die Topnummer 1). Wäre jedoch die Adressart einmal Türnummer <strong>und</strong> einmal Topnummer,<br />

so wäre die Nutzungseinheitenadresse in beiden Fällen eindeutig.<br />

27


3.5 Weitere Strukturmerkmale des <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong>s<br />

Neben den Angaben zu den Flächen gibt es im <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsregister</strong> eine Reihe<br />

von weiteren Merkmalen für <strong>Gebäude</strong> <strong>und</strong> Nutzungseinheiten, die entweder aufgr<strong>und</strong> des<br />

GWR-Gesetzes geführt werden müssen, oder die von den Gemeinden auf freiwilliger Basis<br />

(z.B. für gemeindeinterne Verwaltungszwecke) gewartet werden können.<br />

Eine genaue <strong>und</strong> vollständige Aufzählung <strong>und</strong> Beschreibung dieser Merkmale befindet sich<br />

im Anhang dieses Handbuchs bzw. kann auf der Homepage der <strong>Statistik</strong> <strong>Austria</strong> herunter<br />

geladen werden (http://www.statistik.at/adress-gwr-online/download.shtml).<br />

Im Folgenden sind die wichtigsten dieser Merkmale näher erläutert.<br />

3.5.1 Strukturmerkmale von <strong>Gebäude</strong>n<br />

3.5.1.1 Funktion des <strong>Gebäude</strong>s<br />

Falls unvorhergesehen größere Katastrophen (z.B. bei Überschwemmungen, Erdbeben, Unfall<br />

in einem Atomkraftwerk, etc.) eingetreten sind, kann es im Rahmen des Krisenmanagements<br />

von entscheidender Bedeutung sein, zu wissen, wo sich die nächstgelegenen<br />

Krankenhäuser, Feuerwehren etc. befinden. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist das Merkmal „Funktion<br />

des <strong>Gebäude</strong>s“ als verpflichtendes Strukturmerkmal eines <strong>Gebäude</strong>s in das Adress-GWR-<br />

Online aufgenommen worden. <strong>Das</strong> Merkmal ist jedoch Teil des Adressregister <strong>und</strong> damit<br />

der Öffentlichkeit zugänglich. Es steht dabei folgende Auswahlliste zur Verfügung:<br />

• Apotheke: Zu den Apotheken werden alle ordentlichen Apotheken gezählt, die im<br />

Apothekenverzeichnis der Apothekerkammer aufgenommen sind. Nicht zu den<br />

Apotheken zählen Krankenanstaltsapotheken oder Hausapotheken in Arztpraxen.<br />

• Einsatzzentrale Rettungsdienst: Darunter werden Stützpunkte der Rettung sowie<br />

öffentliche oder private Organisationen zur Krankenbeförderung verstanden. Beispiele<br />

wären das Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-B<strong>und</strong> (ASB) <strong>und</strong> andere Organisationen<br />

sowie Bergrettung oder auch Betriebsambulanzen. Nähere Informationen<br />

über die Einsatzzentralen der Rettungsdienste können bei den Landesverbänden der<br />

Rettungsdienste erfragt werden.<br />

• Exekutive: Zur Exekutive werden alle Stützpunkte der Polizei <strong>und</strong> Gendarmerie<br />

gezählt, unabhängig davon, ob sie ständig besetzt sind oder nur vorübergehend besetzt<br />

sind (z.B. Stützpunkt der „Stadionpolizei“). Weitere Informationen bzw. Definitionen<br />

stellt das B<strong>und</strong>esministerium für Inneres bereit.<br />

• Feuerwehr: In diese Kategorie fallen alle Feuerwehrstützpunkte. Dazu zählen die<br />

Garagen der Einsatzfahrzeuge, Stützpunkte von Berufsfeuerwehren, Freiwilligen<br />

Feuerwehren oder Betriebsfeuerwehren sowie auch sonstige Einrichtungen der<br />

Feuerwehren (z.B. Kommandanturen, Ausbildungszentren, etc.). Die Erfassung betrifft<br />

sowohl ständig besetzte als auch vorübergehend besetzte Einrichtungen. Nähere<br />

Informationen können Ihnen die Landesfeuerwehrkommandanten geben.<br />

• Gemeindeamt: Hierzu zählen alle <strong>Gebäude</strong>, in dem der Bürgermeister, der Gemeinderat<br />

sowie die Verwaltung der Gemeinde ihren Sitz haben. Nicht erfasst<br />

werden Außenstellen in anderen Ortschaften von ein <strong>und</strong> derselben Gemeinde. Nähere<br />

Informationen bezüglich Gemeindeämtern erhalten Sie von der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

<strong>Statistik</strong> Österreich.<br />

28


• Krankenanstalt: Eine Krankenanstalt wird definiert als eine öffentliche oder private<br />

Einrichtung, die medizinische Leistungen erbringt. Hierzu zählen Krankenhäuser,<br />

Krankenstationen, Behandlungsstationen, Sanatorien, Rehabilitationszentren, Sonderkrankenanstalten,<br />

Privatkliniken usw. Nicht als Krankenanstalten zu erfassen sind<br />

Altenpflegeeinrichtungen, Pflegestationen oder Tageskliniken. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie im B<strong>und</strong>esministerium für Soziale Sicherheit <strong>und</strong> Generationen.<br />

• Tankstelle: Hierzu werden alle Einrichtungen (inkl. Tankautomaten) gezählt, die dem<br />

Vertrieb von Treibstoffen unterschiedlicher Sorten dienen. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie bei den Eichämtern.<br />

• <strong>Gebäude</strong> ist keiner Funktion zugeordnet<br />

<strong>Das</strong> System erzeugt ferner ein Timestamp („Funktion des <strong>Gebäude</strong>s seit“), der angibt,<br />

wann die Funktion des <strong>Gebäude</strong>s zum letzten Mal geändert wurde. Dieses Merkmal mag<br />

auch als Hinweis über die Aktualität der jeweiligen Funktion dienen.<br />

3.5.1.2 Eignung für Wohnzwecke<br />

Dieses verpflichtende Strukturmerkmal dient als Infofeld für die Meldebehörde. Sind in einem<br />

<strong>Gebäude</strong>, das nicht für Wohnzwecke geeignet ist, Personen gemeldet, so wird die Meldebehörde<br />

diesen Fällen nachgehen müssen. Hinsichtlich der Erstbefüllung wurde so vorgegangen,<br />

dass alle <strong>Gebäude</strong>, für die es Meldungen aus dem Zentralen Melderegister gibt, als<br />

geeignet für Wohnzwecke eingestuft wurden.<br />

3.5.1.3 Eigentümer des <strong>Gebäude</strong>s<br />

Dieses von der Gemeinde verpflichtend anzugebende Strukturmerkmal, gibt an, wer der Eigentümer<br />

des <strong>Gebäude</strong>s ist. Insofern eine Bauvorhabensmeldung vorliegt, kann es aus dieser<br />

übernommen werden.<br />

Insgesamt gibt es neun Arten von <strong>Gebäude</strong>eigentümern:<br />

• Privatperson: Gr<strong>und</strong>sätzlich können dies auch mehrere physische Personen sein,<br />

wie z.B. beim Miteigentum vom Ehepartner oder bei mehrgeschoßigen <strong>Gebäude</strong>n mit<br />

Eigentumswohnungen (z.B. Miteigentum an der Liegenschaft wird mit einem Eintrag<br />

in das Gr<strong>und</strong>buch erworben).<br />

• B<strong>und</strong>: Hierzu gehören alle <strong>Gebäude</strong>, die unmittelbar im Besitz des B<strong>und</strong>es bzw.<br />

einzelner Ministerien sind, wie z.B. historische Objekte (die Hofburg, das Belvedere,<br />

die KZ-Gedenkstätte Mauthausen, die Radetzky-Gedenkstätte Heldenberg, etc.),<br />

Burghauptmannschaften, Liegenschaften der Justiz usw. Nicht in diese Kategorie gehören<br />

<strong>Gebäude</strong>, die von der B<strong>und</strong>esimmobiliengesellschaft mbH (BIG) übernommen<br />

wurden. Diese wären der Kategorie „sonstige Unternehmen“ zuzuordnen. Auch nicht<br />

in diese Kategorie gehören ferner <strong>Gebäude</strong>, die sich im Besitz einer gemeinnützigen<br />

Bauvereinigung befinden, die in Form einer Kapitalgesellschaft zumindest teilweise<br />

Eigentum des B<strong>und</strong>es sein kann. Diese <strong>Gebäude</strong> wären der Kategorie „gemeinnützige<br />

Bauvereinigungen“ zugeordnet.<br />

• Land: Zum Land gehören alle <strong>Gebäude</strong>, die sich unmittelbar im Besitz des Landes<br />

oder deren Dienststellen befinden. <strong>Gebäude</strong>, deren Eigentümer ausgegliederte Landesimmobiliengesellschaften<br />

sind, werden jedoch entsprechend ihrer Rechtskonstruktion<br />

zugeordnet (oftmals Ges.m.b.H., d.h. Kategorie „sonstige Unternehmen“).<br />

Auch nicht in diese Kategorie gehören ferner <strong>Gebäude</strong>, die sich im Besitz einer gemeinnützigen<br />

Bauvereinigung befinden, die in Form einer Kapitalgesellschaft zumindest<br />

teilweise Eigentum des Landes sein kann. Diese <strong>Gebäude</strong> wären der Kategorie<br />

„gemeinnützige Bauvereinigungen“ zugeordnet.<br />

29


• Gemeinde: Zur Gemeinde gehören alle <strong>Gebäude</strong>, die sich unmittelbar im Besitz<br />

der Gemeinde oder deren Dienststellen befinden. <strong>Gebäude</strong>, deren Eigentümer ausgegliederte<br />

Gemeindeimmobiliengesellschaften sind, werden jedoch entsprechend ihrer<br />

Rechtskonstruktion zugeordnet (oftmals Ges.m.b.H., d.h. Kategorie „sonstige Unternehmen“).<br />

Auch nicht in diese Kategorie gehören ferner <strong>Gebäude</strong>, die sich im Besitz<br />

einer gemeinnützigen Bauvereinigung befinden, die in Form einer Kapitalgesellschaft<br />

zumindest teilweise Eigentum der Gemeinde sein kann. Diese <strong>Gebäude</strong> wären<br />

der Kategorie „gemeinnützige Bauvereinigungen“ zugeordnet.<br />

• Andere öffentliche (rechtliche) Körperschaften: In diese Kategorie fallen alle <strong>Gebäude</strong>,<br />

deren Eigentümer Kammern, Sozialversicherungsträger oder gesetzlich<br />

anerkannte Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sind.<br />

• Gemeinnützige Bauvereinigung: Als gemeinnützige Bauvereinigungen gelten jene<br />

Unternehmen (Genossenschaft oder Kapitalgesellschaft), die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz<br />

(WGG) als gemeinnützig anerkannt sind. In diese Kategorie<br />

fallen auch gemeinnützige Bauvereinigungen, die in Form einer Kapitalgesellschaft<br />

zumindest teilweise im Eigentum des B<strong>und</strong>es, des Landes oder einer Gemeinde<br />

sind.<br />

• Sonstige Unternehmen: In diese Kategorie fallen alle AG’s, Ges.m.b.H.’s (auch die<br />

B<strong>und</strong>esimmobiliengesellschaft mbH (BIG), sowie andere ausgegliederte Landesoder<br />

B<strong>und</strong>esimmobiliengesellschaften zählen dazu), Genossenschaften (sofern es<br />

keine gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften sind), Banken, ausländische<br />

Bauvereinigungen, usw.<br />

• Andere Eigentümer: Alle Eigentümer, die in der bisherigen Aufzählung nicht vorgekommen<br />

sind, würden in diese Kategorie fallen. Beispiele wären Vereine oder Stiftungen.<br />

• Eigentümer nicht bekannt<br />

Hinweis: Gehören Anteile an einem <strong>Gebäude</strong> mehreren unterschiedlichen Eigentümern, so<br />

ist eine Zuordnung nach Mehrheit der Eigentumsanteile vorzunehmen. Bei genau gleichen<br />

Teilen ist jener als Eigentümer anzugeben, der vorwiegend die Entscheidungen für das <strong>Gebäude</strong><br />

trifft bzw. als Entscheidungsbefugter auftritt.<br />

3.5.1.4 Errichtungsdatum<br />

In dieses Pflichtfeld ist das Datum der Fertigstellung eines <strong>Gebäude</strong>s (Neubau oder Altersatz)<br />

einzutragen. Für den Altbestand stand als Errichtungsdatum nur die Angabe eines periodischen<br />

Zeitintervalls (sog. Bauperiode) zur Verfügung. In diesen Fällen wurde der Mittelwert<br />

der Bauperiode als Errichtungsdatum gewählt. Liegt als Baumaßnahme eine Auf-, Zu<strong>und</strong><br />

Umbautätigkeit an einem bestehenden <strong>Gebäude</strong> vor, so kann die Gemeinde das Errichtungsdatum<br />

ändern.<br />

3.5.1.5 Anzahl der Hauptgeschoße<br />

Unter Hauptgeschoßen versteht man alle Geschoße eines <strong>Gebäude</strong>s (Ebenerdig, 1. Stock,<br />

2. Stock, …) sowie ausgebaute Dachgeschoße. Keller werden jedoch nicht als eigene Geschoße<br />

gesehen. <strong>Das</strong> Feld „Anzahl der Hauptgeschoße“ ist von den Gemeinden zu warten,<br />

bzw. wird die Angabe aus der Bauvorhabensmeldung übernommen.<br />

30


3.5.1.6 Gasanschluss, Kanalanschluss <strong>und</strong> Wasseranschluss<br />

Die Angaben, ob bei einem <strong>Gebäude</strong> ein öffentlicher Gas-, Wasser– oder Kanalanschluss<br />

vorhanden ist oder nicht (bzw. ob dies bekannt ist), können von den Gemeinden auf freiwilliger<br />

Basis gewartet werden bzw. kann die Angabe aus der Bauvorhabensmeldung übernommen<br />

werden.<br />

3.5.1.7 Art der Beheizung des <strong>Gebäude</strong>s<br />

Bei der Beheizung eines <strong>Gebäude</strong>s wird prinzipiell zwischen zentralbeheizten (inkl. Beheizung<br />

durch Fernwärme, ...) <strong>und</strong> nicht-zentralbeheizten <strong>Gebäude</strong>n unterschieden. Daraus<br />

ergeben sich insgesamt 4 verschiedene Arten der <strong>Gebäude</strong>beheizung:<br />

• Zentralheizung (Fernwärme): <strong>Das</strong> <strong>Gebäude</strong> ist zur Gänze an ein Fernwärmenetz<br />

angeschlossen.<br />

• Zentralheizung (Blockheizung oder Biomassefernwärme): <strong>Das</strong> <strong>Gebäude</strong> wird<br />

durch eine Nahwärmeanlage (z.B. Biomasseheizwerk oder Blockheizwerk) mit Wärme<br />

versorgt.<br />

• Hauszentralheizung: Von einer Hauszentralheizung spricht man dann, wenn ein<br />

<strong>Gebäude</strong> eine eigene Zentralheizung (Öl, Gas, ...) besitzt, mit der es überwiegend<br />

beheizt wird. Von einer Hauszentralheizung spricht man auch, wenn ein <strong>Gebäude</strong> zur<br />

Gänze mit einer elektrischen Boden-, Decken oder Wanddirektheizung ausgestattet<br />

ist.<br />

• keine Zentralheizung: Keine Zentralheizung bedeutet nicht unbedingt, dass in einem<br />

<strong>Gebäude</strong> keinerlei Heizform existiert. In Mehrgeschoßwohnbauten z.B. können<br />

die einzelnen Wohnungen durch individuelle Heizformen (Gasetagenheizung, Einzelöfen,<br />

...) beheizt werden. Im Adress-GWR-Online wäre dies im Merkmal „Beheizung<br />

der Nutzungseinheit“ anzugeben.<br />

3.5.1.8 Flächenbezogener Heizwärmebedarf<br />

Der flächenbezogene Heizwärmebedarf (HWBBGF) ist jene rechnerisch ermittelte Wärmemenge,<br />

die notwendig ist, um eine vorgegebene Innenraumtemperatur aufrechtzuerhalten.<br />

Dieser flächenbezogene Heizwärmebedarf ist immer für das gesamte <strong>Gebäude</strong> <strong>und</strong> nicht<br />

bloß für einzelne Nutzungseinheiten zu berechnen. In einigen B<strong>und</strong>esländern ist diese Kennzahl<br />

für diverse Wohnbauförderungen von Bedeutung. Sie ist insofern ein Pflichtfeld im<br />

Adress-GWR-Online, als dass zumindest der Eintrag „nicht bekannt“ vorhanden sein muss.<br />

Dieser Eintrag wird daher in der Erstbefüllung in das Feld eingesetzt.<br />

Der flächenbezogene Heizwärmebedarf errechnet sich durch folgende Beziehung:<br />

HWBBGF=kWh/(m²*a)<br />

3.5.1.9 Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz<br />

Dieses Systemfeld kann von den Gemeinden nicht verändert werden. Die Angaben werden<br />

direkt vom zentralen Melderegister in periodischen Abständen in das Adress-GWR-Online<br />

hineingespielt.<br />

31


3.5.2 Strukturmerkmale von Nutzungseinheiten<br />

3.5.2.1 Anzahl der Räume ≥ 4m²<br />

Dieses, zumindest bei den Nutzungseinheiten „Wohnung“ <strong>und</strong> „Wohnung/Arbeitsstätte“ verpflichtend<br />

zu führende Merkmal soll Auskunft über die Anzahl der Räume ≥ 4m² geben, in<br />

denen ein Aufenthalt gr<strong>und</strong>sätzlich möglich ist.<br />

Küchen, die ≥ 4 m² sind, zählen dabei ebenso als eigene Aufenthaltsräume <strong>und</strong> sind daher<br />

im Merkmal dazuzurechnen. Kleinere Küchen (


Ist in einer Nutzungseinheit neben einer Zentralheizung (Wohnungszentralheizung, Hauszentralheizung)<br />

auch eine andere Heizform vorhanden (z.B. Kachelofen, ...) <strong>und</strong> wird mit<br />

dieser anderen Heizform die Nutzungseinheit überwiegend beheizt, so ist dennoch die Zentralheizung<br />

als Art der Beheizung der Nutzungseinheit anzugeben. Dies ist deswegen notwendig,<br />

da dieses Merkmal auch für die Bildung der einzelnen Ausstattungskategorien nach<br />

dem Mietrechtsgesetz (MRG) herangezogen wird. Im Sinne des Mietrechtsgesetzes wird<br />

die Zentralheizung als eine höherwertigere Heizform gesehen.<br />

3.5.2.4 Rechtsverhältnis an der Nutzungseinheit<br />

Während bei einer Bauvorhabensmeldung das überwiegende Rechtsverhältnis an den<br />

Nutzungseinheiten verpflichtend anzugeben ist, ist dieses Merkmal auf Ebene bestehender<br />

Nutzungseinheiten optional.<br />

Bei einer Bauvorhabensmeldung gibt es für alle Nutzungseinheiten nur ein Rechtsverhältnis<br />

(das überwiegende), das nach Fertigstellung des Bauvorhabens generell auf alle Nutzungseinheiten<br />

des neuen <strong>Gebäude</strong>s übertragen wird (Beispiel: Zwei Mietwohnungen mit 45m²<strong>und</strong><br />

55m² <strong>und</strong> eine Eigentumswohnung mit 160m² überwiegendes Rechtsverhältnis „Eigentumswohnung“).<br />

Dieses kann von der Gemeinde bei Bedarf natürlich geändert werden <strong>und</strong><br />

jeder Nutzungseinheit das tatsächliche Rechtsverhältnis zugeordnet werden.<br />

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:<br />

• Eigenbenützung durch den <strong>Gebäude</strong>eigentümer: Dies Merkmal trifft für alle Nutzungseinheiten<br />

zu, die vom <strong>Gebäude</strong>eigentümer selbst genutzt werden. Dies ist z.B.<br />

bei Eigenheimen der Fall oder auch bei einzelnen Nutzungseinheiten in Mehrgeschoßbauten<br />

(z.B. Mietshäusern), die von Eigentümern selbst benützt werden.<br />

• Wohnungseigentum: Hiermit sind Eigentumswohnungen (bzw. generell der Besitz<br />

von Nutzungseinheiten) in Mehrgeschoßbauten gemeint. Dies stellt eine besondere<br />

Form des Miteigentums an einer Liegenschaft dar, die im Wohnungseigentumsgesetz<br />

(WEG 1975) geregelt ist. Mit dem Miteigentumsanteil ist das Recht verb<strong>und</strong>en,<br />

eine bestimmte Wohnung oder andere Nutzungseinheit (z.B. Büro, Geschäftslokal,...)<br />

ausschließlich zu nutzen <strong>und</strong> darüber allein zu verfügen. Wohnungseigentum wird<br />

durch den Abschluss von Wohnungseigentums- bzw. Kaufverträgen sowie durch die<br />

Einverleibung ins Gr<strong>und</strong>buch erworben. Wohnungseigentum ist auch dann anzugeben,<br />

wenn dieses im Gr<strong>und</strong>buch noch nicht eingetragen ist. Zum Wohnungseigentum<br />

werden auch ehemalige Mietwohnungen gezählt, die nach Parifizierung des<br />

Hauses als Eigentum erworben wurden.<br />

• Hauptmiete: Eine Hauptmiete kann auf dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder auf dem<br />

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) beruhen. Hauptmiete ist bei Gemeindewohnungen,<br />

Genossenschaftswohnungen (Miet- oder Nutzungsvertrag) <strong>und</strong> bei<br />

einer gemieteten Eigentumswohnung anzugeben. Dies gilt ebenso für sogenannte<br />

Mietkaufwohnungen, bei denen der Kauf erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich<br />

ist. Hauptmietverträge werden zwischen dem Eigentümer des <strong>Gebäude</strong>s, dem<br />

Fruchtnießer einer Liegenschaft bzw. dem Wohnungseigentümer <strong>und</strong> dem Mieter abgeschlossen.<br />

Mietverhältnisse können befristet oder unbefristet sein. Unbefristete<br />

Mietverträge können vom Vermieter nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden<br />

(Kündigungsschutz). Befristete Mietverträge enden nach Ablauf des vereinbarten<br />

Zeitraumes ohne Kündigung. Soweit sie bekannt sind, werden Untermieten auch der<br />

Kategorie „Hauptmiete“ zugeordnet, da diese dem Charakter nach einem Hauptmiet-<br />

Rechtsverhältnis ähneln.<br />

33


• Dienst- <strong>und</strong> Naturalwohnung: Die Benutzung einer Dienstwohnung stellt für einen<br />

Arbeitnehmer eine Nebenleistung zur eigentlichen Entlohnung dar (z.B. häufig im<br />

öffentlichen Dienst). Die Benutzung ist entweder unentgeltlich oder das zu entrichtende<br />

Entgelt liegt erheblich unter einer vergleichbaren Miete. Bei einer Naturalwohnung<br />

hingegen ist die Benützung Teil des Entgeltes (z.B. häufig in der Landwirtschaft).<br />

• Sonstige Rechtsverhältnisse: Hierzu zählen alle anderen bisher nicht genannten<br />

Rechtsverhältnisse. Dies können z.B. sein: Benützung der Wohnung ohne Entgelt<br />

durch Verwandte des Eigentümers, zu Erholungszwecken gemietete Zweitwohnungen,<br />

Ausgedingewohnungen oder Wohnungen in Seniorenwohnanlagen mit „Wohnrecht<br />

auf Lebenszeit“, die jedoch nicht aufgr<strong>und</strong> der Mietrechtsgesetzes bewohnt<br />

werden, Leasingverträge (z.B. im Einfamilienhausbereich), usw.<br />

3.5.2.5 Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz<br />

Dieses Systemfeld kann von den Gemeinden nicht verändert werden. Die Angaben werden<br />

direkt vom zentralen Melderegister in periodischen Abständen in das Adress-GWR-Online<br />

hineingespielt.<br />

34

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