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Nr. 06/2013 - Stadt Putbus

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Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Hinweise zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung<br />

und Auskunftserteilung<br />

Gemäß § 36 des Landesmeldegesetzes von Mecklenburg-Vorpommern<br />

vom 12. Oktober 1992 (GVOBl. M-V S. 578) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2003 (GVOBl. M-V<br />

S. 2) weise ich auf ihr Recht hin, einer Datenübermittlung und<br />

Auskunftserteilung in folgenden Fällen zu widersprechen:<br />

- an Parteien und Wählergruppen und anderen Trägern von<br />

Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen<br />

und Abstimmungen (§ 35 Abs. 1 Landesmeldegesetz – LMG),<br />

- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu Alters- oder Ehejubiläen<br />

(§ 35 Abs. 2 Landesmeldegestz – LMG),<br />

- an Adreßbuchverlage (§ 35 Abs. 3 Landesmeldegesetz –<br />

LMG)<br />

- an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, der ein<br />

Familienangehöriger angehört, dieses gilt nicht, soweit die<br />

Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechtes der jeweiligen<br />

öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden<br />

(§ 32 Abs. 2 Landesmeldegesetz – LMG),<br />

- Internetauskunft (§ 34 Abs. 1 a Landesmeldegestz – LMG)<br />

Anträge zur kostenlosen Einrichtung einer vorgenannten Übermittlungs-<br />

und Auskunftssperre sind während der Sprechzeiten<br />

im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro erhältlich.<br />

Ihr Einwohnermeldeamt<br />

ACHTUNG!<br />

NEUE GÄSTEKARTE<br />

Schöffenwahl –<br />

Amtsperiode 2014 bis 2018<br />

Wichtig für alle Vermieter und Gäste der <strong>Stadt</strong> <strong>Putbus</strong>!<br />

In der <strong>Putbus</strong>-Information wird zurzeit eine neue Gästekarte für<br />

die Gäste der <strong>Stadt</strong> <strong>Putbus</strong> und der dazugehörigen Ortsteile<br />

erarbeitet.<br />

Sie finden darauf die aktuellen Ermäßigungen, einen <strong>Stadt</strong>plan<br />

und die kostenfreien Leistungen, die mit der <strong>Putbus</strong>ser Kurkarte<br />

in Anspruch genommen werden können.<br />

Die Gästekarte liegt ab Ende Juni in der <strong>Putbus</strong>-Information/<br />

Orangerie für Sie bereit.<br />

Die kostenfreie Benutzung der Strände in Binz, Sellin, Baabe,<br />

Göhren entfällt ab sofort. Hier müssen vor Ort Tageskurkarten<br />

erworben werden. Weitere Informationen bekommen Sie vor<br />

Ort in den jeweiligen Kurverwaltungen.<br />

Gleichzeitig weisen wir auf die fristgerechte Erhebung- und Abgabepflicht<br />

der Kurabgabe in <strong>Putbus</strong> und den ausgewiesenen<br />

Ortsteilen hin.<br />

In der Saison vom 01.05.<strong>2013</strong> bis 31.10. <strong>2013</strong>, ist die <strong>Putbus</strong>-<br />

Information täglich für Sie und Ihre Gäste von 10.00 bis 17.00<br />

Uhr geöffnet.<br />

Wir beraten Sie gern!<br />

Ihre <strong>Putbus</strong>-Information<br />

Telefon: 038301 – 431<br />

info.putbus@putbus.de<br />

www.putbus.de<br />

Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen<br />

und Hilfsschöffen<br />

Die Amtsperiode der zurzeit im Amt befindlichen Schöffen<br />

endet mit Ablauf des 31. Dezember <strong>2013</strong>.<br />

Aus diesem Grund wurden für die neue Amtsperiode erneut<br />

Kandidaten gesucht und gefunden.<br />

Die Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Abs.3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

( GVG) in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Putbus</strong>, Markt 8,<br />

im Ordnungsamt, Zimmer 7 während der Öffnungszeiten in der<br />

Zeit vom 24.<strong>06</strong>.<strong>2013</strong> bis 01.07.<strong>2013</strong> zu jedermanns Einsicht<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Wilke<br />

Ordnungsamt<br />

Durchführung Sprechstunde<br />

des Bürgervorstehers im Rathaus<br />

Sitzungssaal, Markt 8, 18581 <strong>Putbus</strong> jeweils<br />

von 15.00 bis 16.00 Uhr<br />

am 15.08.<strong>2013</strong><br />

10.10.<strong>2013</strong><br />

05.12.<strong>2013</strong><br />

13.02.2014<br />

17.04.2014<br />

Lüth<br />

Bürgervorsteher<br />

PN # <strong>06</strong>.13 2

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