Rote Liste - Die Regierung von Niederbayern
Rote Liste - Die Regierung von Niederbayern
Rote Liste - Die Regierung von Niederbayern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kurzfassung <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> Farn- und Blütenpflanzen <strong>Niederbayern</strong> 63<br />
_____________________________________________________________________________________________<br />
onsmäßig definierte Feucht-, Mager- und Trockenstandorte überall, wo sie vorhanden<br />
sind. Eingriffe in sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen <strong>von</strong> den unteren<br />
Naturschutzbehörden (Kreisverwaltungsbehörden) genehmigt werden. <strong>Die</strong><br />
Pflanzenarten, die auf den so geschützten Flächen leben, sind hingegen nic ht automatisch<br />
mit geschützt.<br />
Anders verhält es sich bei den Schutzgebieten, die nach einem Anhörungsverfahren<br />
per Verordnung als Nationalpark, Naturschutzgebiet, Naturdenkmal oder geschützter<br />
Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden. Hier ist gewöhnlich die<br />
Entnahme <strong>von</strong> Pflanzen verboten, soweit es sich nicht um zugelassene land- oder<br />
forstwirtschaftliche Nutzungen handelt.<br />
<strong>Die</strong> wirksamste Form der Flächensicherung ist der Ankauf der Grundstücke für<br />
Naturschutzzwecke durch die öffentliche Hand oder Naturschutzverbände. Der<br />
Bayerische Naturschutzfonds fördert solche Ankäufe mit mindestens 50 %. Wenn<br />
mehrere bayernweit hochgefährdete Arten auf der Fläche leben, ist ein erhöhter<br />
Fördersatz möglich (bis 75 %).<br />
<strong>Die</strong> weitaus größte Zahl der bedrohten Sippen besiedelt allerdings Lebensräume,<br />
für die der bloße Schutz vor Eingriffen nicht ausreicht, weil sie nur durch regelmäßige<br />
menschliche Nutzungs- oder Pflegeaktivitäten zu erhalten sind. Meist wurden<br />
diese Lebensräume durch früher übliche Nutzungen geprägt, sind also Halbkultur-<br />
oder gar Kulturformationen. <strong>Die</strong> reguläre Landwirtschaft unserer Tage unterscheidet<br />
sich da<strong>von</strong> sehr stark und kann im Normalfall keinen Beitrag zum<br />
Pflanzenartenschutz mehr leisten. Es obliegt daher primär dem behördlichen Naturschutz,<br />
den Landschaftspflegeverbänden (in <strong>Niederbayern</strong> auch dem Naturpark<br />
Bayerischer Wald) und den Naturschutzverbänden (Landesbund für Vogelschutz,<br />
Bund Naturschutz, ferner Arbeitskreis Heimische Orchideen), die Flächen lebensraumerhaltend<br />
zu pflegen oder pflegen zu lassen. <strong>Die</strong> unteren Naturschutzbehörden<br />
können mit den Eigentümern oder Pächtern der Flächen Vereinbarungen nach dem<br />
Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) über die Pflege abschließen und<br />
honorieren. <strong>Die</strong> Mittel dafür kommen zu 100 % aus dem Staatshaushalt (kofinanziert<br />
durch die Europäische Union). Aufwendigere oder einmalige Maßnahmen<br />
werden nach den sog. Landschaftspflegerichtlinien gefördert, wobei die Vorkommen<br />
hochbedrohter Arten auch hier einen erhöhten Fördersatz ermöglichen.<br />
Besonders unterstützt werden bzw. wurden schutzbedürftige Pflanzenarten im<br />
Rahmen komplexer Naturschutzprojekte, so eine umfangreiche Gruppe beim Förderprojekt<br />
des Bundes im Isarmündungsgebiet nach dem "Programm zur Errichtung<br />
und Sicherung <strong>von</strong> Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />
Bedeutung" und den <strong>von</strong> der EU nach deren Programm LIFE-Natur geförderten<br />
Projekten "Auen, Haiden und Quellen im unteren Isartal" sowie "Unterer Inn mit<br />
Auen". In all diesen Fällen wurden die Restvorkommen einschlägiger Arten kartiert<br />
und Konzepte dafür erarbeitet, wie das hochwertige Artenpotential auf Entwicklungsflächen<br />
etabliert werden kann.