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Rote Liste - Die Regierung von Niederbayern

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Kurzfassung <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> Farn- und Blütenpflanzen <strong>Niederbayern</strong> 63<br />

_____________________________________________________________________________________________<br />

onsmäßig definierte Feucht-, Mager- und Trockenstandorte überall, wo sie vorhanden<br />

sind. Eingriffe in sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen <strong>von</strong> den unteren<br />

Naturschutzbehörden (Kreisverwaltungsbehörden) genehmigt werden. <strong>Die</strong><br />

Pflanzenarten, die auf den so geschützten Flächen leben, sind hingegen nic ht automatisch<br />

mit geschützt.<br />

Anders verhält es sich bei den Schutzgebieten, die nach einem Anhörungsverfahren<br />

per Verordnung als Nationalpark, Naturschutzgebiet, Naturdenkmal oder geschützter<br />

Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden. Hier ist gewöhnlich die<br />

Entnahme <strong>von</strong> Pflanzen verboten, soweit es sich nicht um zugelassene land- oder<br />

forstwirtschaftliche Nutzungen handelt.<br />

<strong>Die</strong> wirksamste Form der Flächensicherung ist der Ankauf der Grundstücke für<br />

Naturschutzzwecke durch die öffentliche Hand oder Naturschutzverbände. Der<br />

Bayerische Naturschutzfonds fördert solche Ankäufe mit mindestens 50 %. Wenn<br />

mehrere bayernweit hochgefährdete Arten auf der Fläche leben, ist ein erhöhter<br />

Fördersatz möglich (bis 75 %).<br />

<strong>Die</strong> weitaus größte Zahl der bedrohten Sippen besiedelt allerdings Lebensräume,<br />

für die der bloße Schutz vor Eingriffen nicht ausreicht, weil sie nur durch regelmäßige<br />

menschliche Nutzungs- oder Pflegeaktivitäten zu erhalten sind. Meist wurden<br />

diese Lebensräume durch früher übliche Nutzungen geprägt, sind also Halbkultur-<br />

oder gar Kulturformationen. <strong>Die</strong> reguläre Landwirtschaft unserer Tage unterscheidet<br />

sich da<strong>von</strong> sehr stark und kann im Normalfall keinen Beitrag zum<br />

Pflanzenartenschutz mehr leisten. Es obliegt daher primär dem behördlichen Naturschutz,<br />

den Landschaftspflegeverbänden (in <strong>Niederbayern</strong> auch dem Naturpark<br />

Bayerischer Wald) und den Naturschutzverbänden (Landesbund für Vogelschutz,<br />

Bund Naturschutz, ferner Arbeitskreis Heimische Orchideen), die Flächen lebensraumerhaltend<br />

zu pflegen oder pflegen zu lassen. <strong>Die</strong> unteren Naturschutzbehörden<br />

können mit den Eigentümern oder Pächtern der Flächen Vereinbarungen nach dem<br />

Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) über die Pflege abschließen und<br />

honorieren. <strong>Die</strong> Mittel dafür kommen zu 100 % aus dem Staatshaushalt (kofinanziert<br />

durch die Europäische Union). Aufwendigere oder einmalige Maßnahmen<br />

werden nach den sog. Landschaftspflegerichtlinien gefördert, wobei die Vorkommen<br />

hochbedrohter Arten auch hier einen erhöhten Fördersatz ermöglichen.<br />

Besonders unterstützt werden bzw. wurden schutzbedürftige Pflanzenarten im<br />

Rahmen komplexer Naturschutzprojekte, so eine umfangreiche Gruppe beim Förderprojekt<br />

des Bundes im Isarmündungsgebiet nach dem "Programm zur Errichtung<br />

und Sicherung <strong>von</strong> Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />

Bedeutung" und den <strong>von</strong> der EU nach deren Programm LIFE-Natur geförderten<br />

Projekten "Auen, Haiden und Quellen im unteren Isartal" sowie "Unterer Inn mit<br />

Auen". In all diesen Fällen wurden die Restvorkommen einschlägiger Arten kartiert<br />

und Konzepte dafür erarbeitet, wie das hochwertige Artenpotential auf Entwicklungsflächen<br />

etabliert werden kann.

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