01.11.2013 Aufrufe

Rote Liste - Die Regierung von Niederbayern

Rote Liste - Die Regierung von Niederbayern

Rote Liste - Die Regierung von Niederbayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kurzfassung <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> Farn- und Blütenpflanzen <strong>Niederbayern</strong> 9<br />

_____________________________________________________________________________________________<br />

– Gefährdungsgrad <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> <strong>Niederbayern</strong> – Arealaspekte<br />

– Gefährdung in benachbarten Regio- -- Arealfortsetzung in den Nachbarregionen<br />

nen (Oberösterreich, Südböhmen)<br />

-- Größe des Areals u. Anteil am globalen<br />

⏐<br />

⏐<br />

⏐<br />

⏐<br />

⏐<br />

raum (Bayern)<br />

-- Struktur des niederbayerischen Areals<br />

– Status<br />

⏐<br />

⏐<br />

⏐<br />

↓<br />

– Manipulierbarkeit<br />

– Gefährdung im übergeordneten Bezugs- Areal<br />

„abgeglichene Gefährdung“<br />

gefährdungsunabhängige<br />

Schutzwürdigkeitsstufe<br />

⎝________________________________________________________________⎠<br />

⇓<br />

Schutzerfordernisgrad (Schutzbedürftigkeitsgrad)<br />

Abb. 2: Synthese der Gefährdungs- und Schützwürdigkeitsaspekte zum Schutzerfordernisgrad<br />

Erläuterungen zur <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong><br />

Berücksichtigt werden ausschließlich Sippen, die in <strong>Niederbayern</strong> (= "Gebiet, Bezugsraum")<br />

irgendwo alteinheimisch oder e ingebürgert sind oder nach 1800<br />

waren und hier zugleich eine ausreichende Tradition haben. Was dafür erforderlich<br />

ist, legen spezielle Kriterien fest.<br />

Neben den in <strong>Niederbayern</strong> zumindest potentiell (Gefährdungsstufen R, R*) oder<br />

örtlich gefährdeten Arten (Gefährdungsgrad V) enthält die folgende <strong>Liste</strong> auch<br />

all jene, die im aktuellen Entwurf der neuen <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> Bayern mindestens gefährdet<br />

sind (Gefährdungsstufen 3, 2, ...) – auch dann, wenn sie nach unserer Einschätzung<br />

in <strong>Niederbayern</strong> keinen Gefährdungsgrad rechtfertigen. Aufgeführt sind<br />

auch ungefährdete, aber besonders s chutzbedürftige Sippen und Populationen<br />

sowie die naturschutzrechtlich geschützten Sippen.<br />

_______________________________________________<br />

Spalte Taxon: Wissenschaftliche Sippenbezeichnung (Normalfall: Art; ssp. = Unterart,<br />

var. = Varietät); Nomenklatur in der Regel gemäß WISSKIRCHEN &<br />

HAEUPLER 1998 (Standardliste für die Bundesrepublik Deutschland).<br />

Da die <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> anwenderfreundlich sein soll und mit ihr auch viele Personen<br />

arbeiten sollen, die keine versierten Floristen sind, wird streng die alphabetische<br />

Reihenfolge eingehalten und damit auf die Zusammenfassung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!