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uwe schumann - in Grosspösna

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Berechtigte Beschwerden gab es z. B. im Rittergut, am Sportplatz oder auch am<br />

Landwirtschaftsschulheim <strong>in</strong> Dreiskau-Muckern.<br />

Bitte denken Sie an Ihre Mitbürger und an die Besucher unserer Geme<strong>in</strong>de, die sich alle<br />

ungestört und ohne Ekel hier aufhalten möchten.<br />

Verbrennen von Gartenabfällen<br />

Wann, was und wie darf ich nach § 4 Pflanzenabfallverordnung me<strong>in</strong>e Gartenabfälle verbrennen?<br />

Pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken können<br />

ausnahmsweise im April und Oktober verbrannt werden, wenn e<strong>in</strong>e Entsorgung nicht<br />

möglich oder nicht zumutbar ist.<br />

Folgendes ist dabei zu beachten:<br />

- durch das Verbrennen dürfen ke<strong>in</strong>e Gefahren oder Belästigungen für die Allgeme<strong>in</strong>heit<br />

oder die Nachbarschaft e<strong>in</strong>treten, <strong>in</strong>sbesondere durch<br />

Rauchentwicklung oder Funkenflug,<br />

- zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen ke<strong>in</strong>e anderen Stoffe, <strong>in</strong>sbesondere<br />

ke<strong>in</strong>e häuslichen Abfälle, M<strong>in</strong>eralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln<br />

behandelte Hölzer benutzt werden.<br />

Zulässig ist das Verbrennen werktags, <strong>in</strong> der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, höchstens<br />

jedoch zwei Stunden täglich. Wir bitten um E<strong>in</strong>haltung der Zeiten. Ronny Biedermann<br />

Ordnungsamt<br />

Standesamt<br />

Heiraten <strong>in</strong> Großpösna<br />

Wer den Entschluss gefasst hat, den Bund fürs Leben<br />

zu schließen, sieht sich mit der Frage konfrontiert, welche Urkunden<br />

und Unterlagen dem Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen s<strong>in</strong>d.<br />

Das ist nicht <strong>in</strong> jedem Fall gleich, wie schon aus der nachfolgenden Übersicht hervorgeht:<br />

Man benötigt zur Anmeldung der Eheschließung:<br />

Aufenthaltsbesche<strong>in</strong>igungen des E<strong>in</strong>wohnermeldeamtes, wenn beide Partner volljährig,<br />

geschäftsfähig, ledig und deutsche Staatsangehörige s<strong>in</strong>d:<br />

- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister,<br />

bei geme<strong>in</strong>same K<strong>in</strong>dern:<br />

- Geburtsurkunden der K<strong>in</strong>der,<br />

wenn geschieden:<br />

- Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (letzte Ehe) und<br />

wenn verwitwet:<br />

- Eheurkunde und Sterbeurkunde (letzte Ehe).<br />

Bitten beachten Sie, dass diese Angaben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Vollständigkeit erheben.<br />

Insbesondere dann, wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, sollte e<strong>in</strong>e vorherige<br />

Abstimmung mit dem Anmeldestandesamt erfolgen, um unnötige Wartezeiten und<br />

zusätzliche Kosten zu vermeiden.<br />

Gern erteile ich Ihnen auf Anfrage die nötigen Auskünfte. Sie erreichen mich unter 034297-<br />

71833.<br />

H<strong>in</strong>weis: Term<strong>in</strong>e für Eheschließungen 2011 werden vorgemerkt ab 01.09.2010.<br />

Ellen Zschörnig<br />

Standesbeamt<strong>in</strong><br />

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