uwe schumann - in Grosspösna
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Berechtigte Beschwerden gab es z. B. im Rittergut, am Sportplatz oder auch am<br />
Landwirtschaftsschulheim <strong>in</strong> Dreiskau-Muckern.<br />
Bitte denken Sie an Ihre Mitbürger und an die Besucher unserer Geme<strong>in</strong>de, die sich alle<br />
ungestört und ohne Ekel hier aufhalten möchten.<br />
Verbrennen von Gartenabfällen<br />
Wann, was und wie darf ich nach § 4 Pflanzenabfallverordnung me<strong>in</strong>e Gartenabfälle verbrennen?<br />
Pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken können<br />
ausnahmsweise im April und Oktober verbrannt werden, wenn e<strong>in</strong>e Entsorgung nicht<br />
möglich oder nicht zumutbar ist.<br />
Folgendes ist dabei zu beachten:<br />
- durch das Verbrennen dürfen ke<strong>in</strong>e Gefahren oder Belästigungen für die Allgeme<strong>in</strong>heit<br />
oder die Nachbarschaft e<strong>in</strong>treten, <strong>in</strong>sbesondere durch<br />
Rauchentwicklung oder Funkenflug,<br />
- zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen ke<strong>in</strong>e anderen Stoffe, <strong>in</strong>sbesondere<br />
ke<strong>in</strong>e häuslichen Abfälle, M<strong>in</strong>eralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln<br />
behandelte Hölzer benutzt werden.<br />
Zulässig ist das Verbrennen werktags, <strong>in</strong> der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, höchstens<br />
jedoch zwei Stunden täglich. Wir bitten um E<strong>in</strong>haltung der Zeiten. Ronny Biedermann<br />
Ordnungsamt<br />
Standesamt<br />
Heiraten <strong>in</strong> Großpösna<br />
Wer den Entschluss gefasst hat, den Bund fürs Leben<br />
zu schließen, sieht sich mit der Frage konfrontiert, welche Urkunden<br />
und Unterlagen dem Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen s<strong>in</strong>d.<br />
Das ist nicht <strong>in</strong> jedem Fall gleich, wie schon aus der nachfolgenden Übersicht hervorgeht:<br />
Man benötigt zur Anmeldung der Eheschließung:<br />
Aufenthaltsbesche<strong>in</strong>igungen des E<strong>in</strong>wohnermeldeamtes, wenn beide Partner volljährig,<br />
geschäftsfähig, ledig und deutsche Staatsangehörige s<strong>in</strong>d:<br />
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister,<br />
bei geme<strong>in</strong>same K<strong>in</strong>dern:<br />
- Geburtsurkunden der K<strong>in</strong>der,<br />
wenn geschieden:<br />
- Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (letzte Ehe) und<br />
wenn verwitwet:<br />
- Eheurkunde und Sterbeurkunde (letzte Ehe).<br />
Bitten beachten Sie, dass diese Angaben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Vollständigkeit erheben.<br />
Insbesondere dann, wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, sollte e<strong>in</strong>e vorherige<br />
Abstimmung mit dem Anmeldestandesamt erfolgen, um unnötige Wartezeiten und<br />
zusätzliche Kosten zu vermeiden.<br />
Gern erteile ich Ihnen auf Anfrage die nötigen Auskünfte. Sie erreichen mich unter 034297-<br />
71833.<br />
H<strong>in</strong>weis: Term<strong>in</strong>e für Eheschließungen 2011 werden vorgemerkt ab 01.09.2010.<br />
Ellen Zschörnig<br />
Standesbeamt<strong>in</strong><br />
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