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FA-Brief 6/2008 - Landesverband für Ambulantes Operieren Bayern ...

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Facharztbrief<br />

06/08 Seite 9<br />

Formalien zur Feststellung von Unterversorgung<br />

Berlin – „Formale Voraussetzungen<br />

schaffen“, heißt es in der<br />

Juristensprache, wenn die Bedarfsplanungsrichtlinie<br />

im Hinblick<br />

auf den Bedarf geändert wird.<br />

Diesen Akt hat der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss (G-BA) am 13.<br />

März vollzogen.<br />

„Das Problem der Unterversorgung<br />

ist damit nicht gelöst“, kommentiert<br />

Karin Stötzner, Patientenvertreterin<br />

beim G-BA, am Tag danach vor<br />

der Presse. Der Gesetzgeber hatte<br />

der Selbstverwaltung in dem seit<br />

2007 geltenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetz<br />

diese<br />

Aufgabe übertragen. Die Zweifel<br />

an der Lösung des Problems Unterversorgung<br />

sind berechtigt. Es<br />

wurden allgemeine Voraussetzungen<br />

beschlossen, nach denen die<br />

Landesausschüsse der Ärzte und<br />

Krankenkassen einen zusätzlichen<br />

lokalen Versorgungsbedarf feststellen<br />

können. Wie heute auch<br />

schon sind Kassenärztliche Vereinigungen<br />

als Inhaber des Sicherstellungsauftrags<br />

in der Lage,<br />

ihren Vertragsärzten Sicherstellungszuschläge<br />

zu zahlen. Die<br />

Krankenkassen können <strong>für</strong> diese<br />

„Buschzulagen“ nicht extra zur<br />

Kasse gebeten werden. Für die<br />

Beurteilung des örtlichen Versorgungsgrades<br />

hatte die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung (KBV)<br />

laut G-BA-Vorsitzendem Dr. Rainer<br />

Hess folgenden Vorschlag<br />

unterbreitet: Bei einem statistischen<br />

Versorgungsgrad von weniger<br />

als 50 Prozent (fachärztliche<br />

Versorgung) und weniger als 75<br />

Prozent (hausärztliche Versorgung)<br />

wäre von Unterversorgung<br />

auszugehen. Der KBV-Vorschlag<br />

wurde abgelehnt. „Wir können<br />

nicht, wenn statistische Zahlen<br />

unterschritten werden, das mit<br />

Zahlungen verbinden“, meint Hess.<br />

Eine Automatisierung bei statistischer<br />

Unterschreitung à la KBV<br />

wird es also nicht geben. Stattdessen<br />

werden die Landesausschüsse<br />

der Ärzte und Krankenkassen<br />

den Grad der Versorgung an den<br />

vom G-BA formulierten allgemeinen<br />

formalen Voraussetzungen<br />

messen können. Bei Redaktionsschluss<br />

waren diese noch nicht<br />

eingestellt. Nachzulesen sind<br />

diese auf der G-BA-Website<br />

(www.g-ba.de). Worin die „erforderlichen<br />

Maßnahmen“ bestehen,<br />

Ärzte in strukturschwache Gebiete<br />

zu locken, bleibt nach wie vor<br />

offen. Das weiß auch der G-BA<br />

und warnt deshalb vor zu hohen<br />

Erwartungen: Die Zahlung von<br />

Sicherstellungszuschlägen sei<br />

„kein Garant“ im Kampf gegen die<br />

Unterversorgung.<br />

lib<br />

G-BA: Mindestmengen: Beweis muss noch erbracht werden<br />

Berlin – Als „dünne Evidenzlage“<br />

könnte man das bezeichnen, was<br />

der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

(G-BA) in einer Pressekonferenz<br />

am 14. März zu der Mindestmengen-Regelung<br />

präsentiert.<br />

Public-Health-Experte Prof. Dr.<br />

Max Geraedts von der Uni Düsseldorf<br />

ist mit der Begleitforschung<br />

zum Thema betraut. Denn was<br />

sich plausibel anhört, muss erst<br />

einmal belegt werden. Außer zur<br />

Kniegelenk-Totalendoprothesen-<br />

Operation (Knie-TEP) ließen sich<br />

bislang keine „wissenschaftlich<br />

fundierten Aussagen zur Angemessenheit<br />

der Mindestmengen<br />

insgesamt“ treffen. Das Prinzip<br />

„Übung macht den Meister“ sieht<br />

Prof. Geraedts allerdings bei der<br />

Knie-TEP bestätigt. Wer die Mindestmenge<br />

von 50 Eingriffen pro<br />

Jahr erfülle, könne eine „deutlich<br />

bessere Behandlungsqualität vorweisen<br />

als Krankenhäuser, die<br />

diese OP weniger häufig durchführten.<br />

Dabei bezieht sich der<br />

Wissenschaftler auf die im BQS-<br />

Qualitätsbericht ausgewiesenen<br />

Ergebnisse, die vor allem Auskunft<br />

über Wundinfektionen geben.<br />

Sektorenübergreifend wird nichts<br />

gemessen. Wie gut die Prothese<br />

im Hinblick auf Beweglichkeit und<br />

Beschwerdefreiheit im Alltag (!)<br />

und nicht im Krankenhausalltag<br />

sitzt, weiß kein Mensch – auch<br />

nicht die Wissenschaft. An dieser<br />

Stelle betont G-BA-Vorsitzender<br />

Dr. Rainer Hess die Notwendigkeit<br />

der sektorenübergreifenden Qualitätsmessung.<br />

Insgesamt gilt, so Geraedts, dass<br />

man keine Kausalzusammenhänge<br />

herstellen kann. Als wichtigstes<br />

Ergebnis nennt er: „Wir müssen an<br />

der Ergebnismessung arbeiten.“<br />

Dass sich in einigen Bereichen<br />

wegen der Zentrenbildung (Transplantationsmedizin)<br />

die Steuerung<br />

über Mindestmengen erledigt hat,<br />

unterstreicht der Wissenschaftler.<br />

In diesen Fällen würden Benchmarks<br />

zählen. Die offenkundig<br />

noch sehr dürftige Mindestmengen-Beweislage<br />

freut den Mindestmengen-Gegner<br />

Georg Baum.<br />

Als Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

erhebt er<br />

Einwände gegen die Belegung<br />

ganzer Leistungsbereiche mit<br />

Mindestmengen. Er sieht angesichts<br />

des Knie-Tep-Berichts sogar<br />

„Ernüchterung“ eintreten. Dass<br />

Mindestmengen auch im Verdacht<br />

stehen, eine Mengenausweitung<br />

zu initiieren, gab eine Patientenvertreterin<br />

zu bedenken.<br />

lib

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