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Österreichisches Lebensmittelbuch

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B.7.2 Bratmarinaden<br />

sind Erzeugnisse aus verschieden vorbereiteten Frischfischen, tiefgekühlten Fischen<br />

oder Fischteilen, die mit oder ohne Panade durch Braten, Backen, Frittieren, Rösten<br />

oder Grillen gegart wurden. Sie werden mit oder ohne pflanzliche Beigaben in Essigaufguss,<br />

Soßen oder Öl eingelegt.<br />

B.7.2.1 Herstellung<br />

a) Braten, Backen und Frittieren sind Verfahren, bei denen unter Anwendung von<br />

hohen Temperaturen eine Wärmeübertragung durch heißes Speiseöl oder -fett<br />

erfolgt. Braten und Backen sind hier gleichbedeutende Begriffe.<br />

b) Rösten und Grillen sind Verfahren, bei denen unter Anwendung von hohen Temperaturen<br />

eine Wärmeübertragung durch heiße Luft erfolgt. Rösten und Grillen<br />

sind hier gleichbedeutende Begriffe.<br />

c) Panieren ist bei Bratmarinaden das Umhüllen des Fisches mit einer Schicht aus<br />

Bratmehl, Paniermehl, Bröseln oder Teigen daraus.<br />

B.7.3 Kochmarinaden<br />

sind durcherhitzte Fischereierzeugnisse, die in Aspik (Gelee) eingelegt sind.<br />

B.7.4 Fischpräserven<br />

sind Halbkonserven, die gekühlt zu lagern sind, wie z.B. Seelachsscheiben in Öl, Lachsschnitzel<br />

in Öl, usw.<br />

Bei derartigen Produkten ist die Haltbarkeit deutlich kürzer als bei Vollkonserven.<br />

B.8 Fischvollkonserven<br />

sind Erzeugnisse aus Frischfischen, tiefgefrorenen oder vorbehandelten Fischen oder<br />

Fischteilen, deren Haltbarkeit ohne besondere Kühlhaltung für mindestens 1 Jahr durch<br />

ausreichende Hitzebehandlung in gasdicht verschlossenen Packungen oder Behältnissen<br />

erreicht wird.<br />

Erzeugnisse aus Thunfisch und Bonito<br />

− Filets, geschnitten (solid pack) Der Inhalt besteht aus quer zur Faser geschnittenen<br />

Filets, die mit ihren Schnittflächen parallel zum Behältnisboden in einer Schicht gepackt<br />

sind, bei Behältnissen über 210 ml Inhalt auch in mehreren Schichten von jeweils mindestens<br />

25 mm Dicke.Der Durchmesser des Einzelfilets beträgt nicht weniger als 25 mm.<br />

Der Anteil an kleinen Stücken (chunks, flakes) beträgt nicht mehr als 15 % des Abtropfgewichtes.<br />

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