Österreichisches Lebensmittelbuch
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C. KREBSTIERE<br />
Beschreibung und Begriffsbestimmung<br />
sind zum Verzehr bestimmte Tiere der Klasse der Crustacea.<br />
Die wesentlichen Handelsformen sind u.a.:<br />
• Lebende Krebstiere<br />
• Krebstiere und Teile von Krebstieren<br />
• frisch oder tiefgefroren<br />
• geschält oder ungeschält<br />
• gekocht oder ungekocht<br />
Tiefgefrorene Krebstiere und tiefgefrorene Krebstierteile sowie Erzeugnisse entsprechen<br />
hinsichtlich der Temperaturen A.1.4.<br />
Erzeugnisse aus Krebstieren oder Krebstierteilen sind durch geeignete Verfahren, auch<br />
unter Verwendung von Zutaten, haltbar gemacht.<br />
D. WEICHTIERE<br />
D.1. Beschreibung und Begriffsbestimmung<br />
sind zum Verzehr bestimmte Mollusken, wie Muscheln, Schnecken, Tintenfische.<br />
Die wesentlichen Handelsformen sind:<br />
• Lebende Weichtiere<br />
• ganze Weichtiere und Teile von Weichtieren<br />
• gekocht oder ungekocht<br />
• frisch oder tiefgefroren<br />
• mit Schale oder ohne Schale bzw. Gehäuse<br />
Tintenfischteile:<br />
• Tuben: röhrenförmige, spitz zulaufende Körpermuskulatur vom Tintenfisch<br />
(Kalmare), ohne Kopf, ohne Haut, ohne Flügel und ohne Stützgerät, frei von Innereien<br />
• Zylinder sind Tuben nach Abschneiden der Spitzen<br />
• Ringe sind Querschnitte der Tuben/Zylinder<br />
• Flügel sind flache seitliche Anhänge der Tuben<br />
• Filet ist die Rumpfmuskulatur des Tintenfisches (Sepia) ohne Haut<br />
• Arme, Tentakel sind die Fang- bzw. Greifarme der Tintenfische; die Saugnäpfe<br />
sind i. d. R. nicht entfernt<br />
• Streifen und Stücke sind möglichst gleichmäßig zerteilte Tuben, Zylinder, Filets<br />
und/oder Arme/Tentakel von Tintenfischen<br />
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