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Österreichisches Lebensmittelbuch

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F. UNTERSUCHUNG<br />

F.1 Bestimmung des flüchtigen basischen Stickstoffes<br />

Die Bestimmungsmethoden sind in der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 Anhang<br />

II, Abschnitt II, Kapitel I und III beschrieben.<br />

F.2 Bestimmung des Glasuranteiles bei tiefgekühlten Fischereierzeugnissen<br />

Es wird nach der AOAC - Methode vorgegangen:<br />

Die Packung nach der Entnahme aus der Tiefkühltruhe sofort öffnen, den Inhalt wiegen<br />

und unter kaltes Fließwasser geben. Dabei ist sorgfältig vorzugehen, damit das Produkt<br />

nicht gebrochen wird.<br />

Solange abspülen, bis die Eisglasur, die sichtbar und fühlbar ist, vollständig entfernt ist.<br />

Danach wird das Produkt auf ein Sieb gelegt, das Sieb 17 bis 20 Grad schräg gestellt, um<br />

das Wasser besser abrinnen zu lassen.<br />

Nach genau 2 Minuten werden die Stücke vom Sieb genommen und gewogen.<br />

F.3 Bestimmung des Anteiles an tiefgekühlten Fischereierzeugnissen in<br />

Panade und Backteigen<br />

Für die Bestimmung des Anteiles an Fischereierzeugnissen wird 10 bis 20 Minuten nach<br />

der Herausnahme aus der Tiefkühlung eine mechanische Trennung von Panade bzw.<br />

Backteig und Fischereierzeugnis vorgenommen. Es sind mindestens 3 Verbraucherpackungen<br />

bzw. bei Großpackungen mindestens 12 Einzelstücke zu untersuchen.<br />

Der durchschnittlich ermittelte Anteil des Fischereierzeugnisses ist auf das deklarierte<br />

Gesamtgewicht zu beziehen.<br />

F. 4 Bestimmung des Abtropfgewichtes von Fischmarinaden<br />

Zur Überprüfung des Gewichtes sind mind. 6 Gebinde einer Charge heranzuziehen.<br />

Das Abtropfgewicht wird nach Trennen der festen Bestandteile von der Aufgussflüssigkeit<br />

bestimmt.<br />

Zur Ermittlung des Abtropfgewichtes wird eine geeichte Waage und ein Prüfsieb mit<br />

Drahtsiebboden, Durchmesser 200 mm, Höhe 50 mm, Maschenweite 2,8 mm, Drahtstärke<br />

1,2 mm verwendet<br />

Die Ware ist zur Feststellung des Abtropfgewichtes zu kühlen. Die Abtropfzeit beginnt,<br />

sobald sich das unverpackte Lebensmittel auf dem Prüfsieb befindet und beträgt 2 Minuten<br />

(+ höchstens 3o Sekunden). Während der Abtropfzeit ist darauf zu achten, dass<br />

die Aufgussflüssigkeit auch aus eventuellen Wassertaschen abfließt.<br />

Bis zur Durchführung der Bestimmung ist die Kühlkette einzuhalten.<br />

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