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Österreichisches Lebensmittelbuch

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A.1.5.10 Fischmus<br />

Fischmus ist durch Weichseparation aus „V-Schnitt“ gewonnenes Fischfleisch, das seine<br />

Struktur ähnlich grob faschiertem Fleisch histologisch nachweisbar erhalten hat.<br />

Als „V-Schnitt“ wird das beim Entfernen der Stehgräten anfallende Fischfleisch bezeichnet.<br />

Grundsätzlich wird bei Fischprodukten durch Hartseparation (maschinelles Abpressen)<br />

gewonnenes Separatorenmaterial nicht verwendet.<br />

A.1.6 Zubereitungen aus Fischteilen<br />

A.1.6.1 Fischportionen, Fischstäbchen u. dgl.<br />

werden aus tiefgekühltem Fischfilet geschnitten und sind paniert oder unpaniert in unterschiedlichen<br />

Formen und Größen in Verkehr.<br />

A.1.6.2 Praktisch grätenfreie Produkte<br />

"praktisch grätenfrei" heißt, dass bei Kabeljau (Dorsch), Seelachs und Seehecht höchstens<br />

2 und bei anderen Seefischen höchstens 3 Seitengräten pro kg Fischfleisch vorhanden<br />

sind.<br />

Als "praktisch grätenfrei“ bezeichnete Fischstäbchen können bis zu 25 % des Fischfleisches<br />

Fischmus enthalten.<br />

A.1.6.3 Tiefgekühlte Fische in Panade oder in Backteig<br />

Zur Herstellung von tiefgekühlten Fischen in Panade, bemehlt oder in Backteig werden<br />

Fischfilets verwendet. Ausgenommen bei als "praktisch grätenfrei" bezeichneten Fischstäbchen<br />

wird kein Fischmus zugesetzt.<br />

A.1.6.4 Fischlaibchen<br />

Fischlaibchen bestehen aus zerkleinerter Fischmuskulatur, welche ihre Struktur, ähnlich<br />

grob faschiertem Fleisch, behalten hat. Sie können u.a. Stärke und würzende Zutaten<br />

enthalten und sind in der Regel paniert.<br />

A.2 Grundsätze für den Verkehr mit Fischen<br />

A.2.1 Verkehr mit frischen Seefischen<br />

Es ist üblich, dass Seefische nur ausgenommen an den Endverbraucher abgegeben werden.<br />

Davon sind nicht betroffen:<br />

- Sprotten, Sardinen, Sardellen (einschließlich Ährenfische) und Fische vergleichbarer<br />

Größe.<br />

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