Österreichisches Lebensmittelbuch
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A.1.5.10 Fischmus<br />
Fischmus ist durch Weichseparation aus „V-Schnitt“ gewonnenes Fischfleisch, das seine<br />
Struktur ähnlich grob faschiertem Fleisch histologisch nachweisbar erhalten hat.<br />
Als „V-Schnitt“ wird das beim Entfernen der Stehgräten anfallende Fischfleisch bezeichnet.<br />
Grundsätzlich wird bei Fischprodukten durch Hartseparation (maschinelles Abpressen)<br />
gewonnenes Separatorenmaterial nicht verwendet.<br />
A.1.6 Zubereitungen aus Fischteilen<br />
A.1.6.1 Fischportionen, Fischstäbchen u. dgl.<br />
werden aus tiefgekühltem Fischfilet geschnitten und sind paniert oder unpaniert in unterschiedlichen<br />
Formen und Größen in Verkehr.<br />
A.1.6.2 Praktisch grätenfreie Produkte<br />
"praktisch grätenfrei" heißt, dass bei Kabeljau (Dorsch), Seelachs und Seehecht höchstens<br />
2 und bei anderen Seefischen höchstens 3 Seitengräten pro kg Fischfleisch vorhanden<br />
sind.<br />
Als "praktisch grätenfrei“ bezeichnete Fischstäbchen können bis zu 25 % des Fischfleisches<br />
Fischmus enthalten.<br />
A.1.6.3 Tiefgekühlte Fische in Panade oder in Backteig<br />
Zur Herstellung von tiefgekühlten Fischen in Panade, bemehlt oder in Backteig werden<br />
Fischfilets verwendet. Ausgenommen bei als "praktisch grätenfrei" bezeichneten Fischstäbchen<br />
wird kein Fischmus zugesetzt.<br />
A.1.6.4 Fischlaibchen<br />
Fischlaibchen bestehen aus zerkleinerter Fischmuskulatur, welche ihre Struktur, ähnlich<br />
grob faschiertem Fleisch, behalten hat. Sie können u.a. Stärke und würzende Zutaten<br />
enthalten und sind in der Regel paniert.<br />
A.2 Grundsätze für den Verkehr mit Fischen<br />
A.2.1 Verkehr mit frischen Seefischen<br />
Es ist üblich, dass Seefische nur ausgenommen an den Endverbraucher abgegeben werden.<br />
Davon sind nicht betroffen:<br />
- Sprotten, Sardinen, Sardellen (einschließlich Ährenfische) und Fische vergleichbarer<br />
Größe.<br />
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