Zur Entwicklung der Einheitsschulidee – Konsequenzen ... - Die Linke
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Auch in den westlichen Besatzungszonen gab es in <strong>der</strong> unmittelbaren Nachkriegszeit<br />
Reformansätze, durch die <strong>–</strong> z.T. unter amerikanischem Einfluss <strong>–</strong> das geglie<strong>der</strong>te<br />
Schulsystem in Richtung auf einen gestuften Schulaufbau verän<strong>der</strong>t werden sollte.<br />
Verfassungsrechtliche bzw. schulgesetzliche Bestimmungen einiger Län<strong>der</strong> weisen<br />
in eine solche Richtung.<br />
Zum Beispiel heißt es in <strong>der</strong> Verfassung Hessens vom 1. Dezember 1946, Art. 59:<br />
„...Der Zugang zu den Mittel-, höheren- und Hochschulen ist nur von <strong>der</strong> Eignung<br />
des Schülers abhängig zu machen.“<br />
Das Schulgesetz Hamburgs vom 23. September 1949 bestimmt:<br />
§ 8: <strong>Die</strong> allgemeine Volksschule fasst als Gemeinschaftsschule alle Schulpflichtigen<br />
ohne Unterschied des Bekenntnisses und <strong>der</strong> Weltanschauung zusammen.“<br />
§ 11: <strong>Die</strong> allgemeine Volksschule ist eine Einrichtung <strong>der</strong> Hansestadt Hamburg; sie<br />
glie<strong>der</strong>t sich in<br />
a) die für alle Schulpflichtigen gemeinsame sechsjährige Grundschule und<br />
b) die praktische (3 Jahre), technische (4 Jahre) und wissenschaftliche (7 Jahre)<br />
Oberschule.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Restauration <strong>der</strong> alten gesellschaftlichen Verhältnisse Ende <strong>der</strong> 40er /<br />
Anfang <strong>der</strong> 50er Jahre wurde das Schulwesen <strong>der</strong> Bundesrepublik im Anschluss an<br />
die Organisationsstrukturen <strong>der</strong> Weimarer Zeit wie<strong>der</strong>hergestellt und konsolidiert.<br />
Bereits durchgeführte Reformmaßnahmen wurden wie<strong>der</strong> aufgehoben. So<br />
verkürzten einzelne Bundeslän<strong>der</strong> die gemeinsame Grundschulzeit, die sie auf sechs<br />
Jahre verlängert hatten, um den Zeitpunkt <strong>der</strong> Übergangsauslese hinauszuschieben,<br />
wie<strong>der</strong> auf vier Jahre. 1955 vereinbarten die Bundeslän<strong>der</strong> im Düsseldorfer<br />
Abkommen zur Vereinheitlichung des Schulwesens die Dreigliedrigkeit, also das<br />
Nebeneinan<strong>der</strong> von Volksschule, Mittelschule und Gymnasium, als verbindliche<br />
Grundstruktur.<br />
Erst durch das Hamburger Abkommen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>regierungen von 1964 eröffnete<br />
sich wie<strong>der</strong> die Möglichkeit, Schulversuche mit abweichen<strong>der</strong> Organisationsstruktur<br />
durchzuführen. Damit konnten sich in den folgenden Jahren und Jahrzehnten<br />
Gesamtschulen entwickeln, die ihre Zukunft als „ersetzende“ Schulform verstanden,<br />
und die in ihrer bildungspolitischen Funktion und mit ihren pädagogischen Anliegen<br />
auf <strong>der</strong> <strong>Einheitsschulidee</strong> fußten und sie schöpferisch zu verwirklichen suchten.<br />
Restriktive Bestimmungen <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz zwangen sie allerdings in<br />
das mehrgliedrige System. Hervorragende pädagogische Innovationen,<br />
unterschiedlichste Formen <strong>der</strong> Beachtung und För<strong>der</strong>ung von Interessen und<br />
Neigungen, <strong>der</strong> Differenzierung <strong>der</strong> pädagogischen Arbeit und die Orientierung auf<br />
die Individualität <strong>der</strong> jungen Menschen <strong>–</strong> überhaupt gute pädagogische Arbeit <strong>–</strong><br />
brachten ihnen viel Anerkennung und auch Zuspruch <strong>–</strong> oft mehr Bewerber als<br />
staatlich zugelassen -, konnten aber letztlich die „Zwangsjacke“ bis heute nicht<br />
sprengen.<br />
In <strong>der</strong> Sowjetischen Besatzungszone wurde zielstrebig auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />
Verfassungen und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>gesetze zur Demokratisierung <strong>der</strong> deutschen Schule<br />
daran gearbeitet, die demokratische Einheitsschule und damit die Überwindung des<br />
alten bürgerlichen Bildungsprivilegs und das Recht auf Bildung für alle Wirklichkeit<br />
werden zu lassen. Damit verbunden waren die Schaffung einer neuen Lehrerschaft<br />
und die Bildung antifaschistisch-demokratischer Schulverwaltungen. Allen Kin<strong>der</strong>n<br />
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