Stoellger, Stiftungen kurz - Aidgovernance.org
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sermassen sich selbst“. Ist es nicht eher so, daß sie nicht sich selbst gehört, sondern<br />
einem anderen: ihrem Sinn und Zweck? Und der ist nicht in ihr, sie ist ja kein<br />
‚Selbstzweck’, sondern der ist draußen, außer ihr, in der Zukunft.<br />
Daher kann die Zweckmäßigkeit auch in Konflikt geraten mit einen (zu eng) definierten<br />
Stifterwillen. Das Problem ist Juristen bekannt, und sie haben eine entsprechende<br />
Methode entwickelt: die teleologische Auslegung: sich nicht am subjektiven<br />
(historischen) Willen (des Gesetzgebers) zu orientieren, sondern am objektiven Sinn<br />
und Zweck.<br />
Es kann schmerzhaft sein, so zu unterscheiden. Denn der historische Stifterwille, das<br />
Testament der Stiftung, ist ihr Allerheiligstes. Nur veraltet der mit der Zeit. Daher<br />
muß man den Buchstaben vom Geist unterscheiden – und kann dann auch in Widerstreit<br />
mit dem Buchstaben geraten.<br />
Das ‚Woher’ (der subjektive Wille) und das ‚Wohin’ (der objektive Zweck) legitimieren<br />
das Dasein einer Stiftung.<br />
Ihr Sosein aber, also wie sie ist und operiert – bleibt immer zweifelhaft und von neuem<br />
rechtfertigungsbedürftig. Nur genau diese prekäre Lage darf nicht zu Zaghaftigkeit<br />
und maximaler Absicherung (ver)führen – sonst würde sie unter ihren Möglichkeiten<br />
bleiben.<br />
Der Stifterwille mag rein und unbefleckt sein – aber er konnte das nicht bleiben.<br />
Denn auch der beste Wille will wirklich werden, und damit mächtig, selbst der Wille<br />
Jesu. Es gibt keinen Willen, der nicht auch Wille zur Macht ist. Ein guter Wille will<br />
eben dem Guten zur Macht verhelfen. Das macht einen gewichtigen Unterschied,<br />
ändert aber nichts an dem Machtproblem.<br />
Wenn man dem gänzlich entkommen wollte, müsste man es halten wie Wittgenstein.<br />
Als er geerbt hatte und nicht wußte wohin mit dem vielen Geld, das ihm zur Last