Sondernummer, erausgin - Flaxweiler
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<strong>Sondernummer</strong>, <strong>erausgin</strong> vum Schäfferot, den 29. August 2001<br />
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Stellungnahme zum Info Flash 2/2001<br />
In der vergangenen Woche haben die Gemeinderäte Patrick KOLBUSCH und Marie-Claire MANGEN-<br />
RUPPERT ihren Info Flash 2/2001 an die Haushalte der Gemeinde verteilt. Da die wesentlichen<br />
Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen und die Bürger ein Recht darauf haben so informiert zu werden,<br />
dass sie sich selbst ein Bild über das Geschehen in der Gemeinde machen können, gibt der<br />
Schöffenrat hiermit folgende Stellungnahme ab.<br />
"Schoulorganisatioun 2001/2002"<br />
Dass die beiden Oppositionsräte hier mehr fordern, als die Umstände bis jetzt ermöglicht haben, sei<br />
dahingestellt. Dass sie sich dann aber bei den Eltern für das Verständnis betr. eventuelle kurzfristige<br />
Organisationsänderungen im Fettdruck bedanken, ist nichts weiter als gemeine Anbiederung. Dies trifft<br />
umso mehr zu, als die beiden Räte in der öffentlichen Sitzung die gleichen Dankesworte für alle zusätzlich<br />
erhaltenen mündlichen Erklärungen an die Vertreter im Schulsyndikat richteten, dann anschliessend<br />
aber vergassen zu erklären, weshalb sie eigentlich gegen die Primärschulorganisation 2001/2002 gestimmt<br />
haben und somit für rein gar nichts eine Verantwortung mitübernommen haben.<br />
Zu den angesprochenen Punkten "Sicherheit und Sauberkeit" in der Spielschule in Gostingen stellen<br />
sich folgende Fragen: Weshalb haben bis heute noch keine der angeblich beschwerdeführenden Eltern<br />
sich mit ihren Anliegen an den zuständigen Schöffenrat gewandt, damit die eventuellen Mängel sofort<br />
hätten behoben werden können? Weshalb diese mittelalterliche Anonymität und weshalb der lange<br />
Umweg über eine öffentliche Gemeinderatssitzung, wenn das Problem tatsächlich so wichtig und<br />
dringlich ist?
Die Antwort ist traurig aber wahr: Die beiden Begriffe "Sicherheit und Sauberkeit" werden nicht im<br />
vorgegebenen Interesse der Schulkinder eingesetzt, sondern seit einiger Zeit gezielt missbraucht, um<br />
öffentliche Angst- und Panikmache sowie Diskreditierung des Schöffenrates herbeizureden. Somit wird<br />
auch verständlich weshalb der Info Flash die in der öffentlichen Sitzung abgegebene Stellungnahme<br />
des Gemeindetechnikers zu den "fehlenden" WC-Brillen glatt unterschlägt; demnach entsprechen<br />
mobile WC-Brillen laut Angabe der einschlägigen Lieferfirma nicht mehr dem Hygienestandard in<br />
neuen Spielschulgebäuden.<br />
"Mëssbrauch vun öffentlechen Gelder"<br />
Der Vorwurf des Missbrauchs von öffentlichen Geldern ist an sich so schwerwiegend, dass er unbedingt<br />
von der dafür zuständigen Instanz geklärt werden muss; deshalb wird der Schöffenrat eine<br />
entsprechende Untersuchung durch die zuständigen Behörden veranlassen.<br />
Weiter heisst es im Info Flash: "Eis Sätzungen gin souwiesou op Tonband opgehol. Firwat desen<br />
Opwand, wann dach nemmen versicht get, d'Oppositioun mat Liigen an Wuertverdréiungen an en<br />
schlecht Liicht ze setzen!" und "Des skandaleis Zoustänn, kennen an wellen mer net hinhuelen! Wou<br />
bleiwt hei d'Eierlechkeet virum Biirger?"<br />
Die Antwort auf obige Fragen haben die Oppositionsräte KOLBUSCH und MANGEN-RUPPERT sich<br />
selbst in der öffentlichen Sitzung vom 9. Mai 2001 gegeben, als der Bürgermeister sie aufforderte, aus<br />
einem der Teleflaxe einen präzisen Punkt zu benennen, der zu ihrem Nachteil a) entweder eine<br />
Verdrehung oder b) eine Unterlassung oder c) eine Hinzufügung darstellt und der den Tatsachen nicht<br />
entspricht. Zudem erklärte der Schöffenrat sich bereit, nach gemeinsamem Abhören des Tonbandes<br />
eine eventuelle Richtigstellung zu veröffentlichen.lDie Reklamanten waren so überrascht, dass es<br />
ihnen bis heute den Atem verschlagen hat: nicht einen einzigen Punkt konnten sie anführen!<br />
Anschliessend war der Bürgermeister aber in der Lage genau nachzuweisen, dass sämtliche<br />
Darlegungen im Info Flash 1/2000 irgendwie so manipuliert waren, dass hier tatsächlich die Frage<br />
zutrifft: "Wou bleiwt hei d'Eierlechkeet virum Biirger?" (Zu lesen im nächsten Teleflax)<br />
Mit ihrer ganzen Aktion über "Mëssbrauch vun öffentlechen Gelder" haben die beiden Räte schliesslich<br />
nur bewiesen, dass es Aufgabe des Schöffenrates ist, die öffentlichen Sitzungen in ihren<br />
Zusammenhängen so darzustellen wie sie tatsächlich abgelaufen sind. Weil das Tonband ein objektives<br />
Mittel zur Überprüfung des richtigen Sachverhaltes ist, stellt die Opposition es in Frage! Sodann<br />
möchte sie eine einseitige Zensur einführen und dem Schöffenrat einen Maulkorb verpassen, damit die<br />
Öffentlichkeit nicht erfährt, wer hier wirklich "Liigen an Wuertverdréiungen" auftischt und dabei keine<br />
Gelegenheit verpasst, um sich selbst "an en schlecht Liicht ze setzen".<br />
"Keen Gegrimmels wann ech glift"<br />
Zu dem Vorschlag der Oppositionsräte betr. Berechnungsmodus der Teuerungszulage, erklärte der<br />
Schöffenrat, dass diese Zulage in der Gemeinde <strong>Flaxweiler</strong> eingeführt wurde, als nach dem Ölschock<br />
der 80er Jahre mancher Haushalt die Ausgaben für anstehende Heizungskosten nicht mehr tragen<br />
konnte. Die Berechnung beruht demnach auf einem amtlichen Einkommensmuster, das mit einem<br />
Unterschied von 4.000.- F berücksichtigt, ob der Interessent allein oder mit noch weiteren Personen<br />
die Ausgaben in demselben Haushalt bestreitet. Nach dieser logischen Begründung, weshalb der<br />
Vorschlag nicht angenommem werden könnte, meinte Rat Marie-Claire MANGEN-RUPPERT "Et geet<br />
dach nët drop un!"
Das brachte der Rätin die Bemerkung ein, sie wolle also ohne triftigen Grund "mat der Strenz d'Souen<br />
ausgin". Der weitere Vorschlag, dann eben das amtliche Einkommensmuster durch ein gemeindeeigenes<br />
Modell zu ersetzen, konnte ebenso nicht angenommem werden, weil mit dieser Änderung<br />
die Frage der Richtigkeit und der Kontrolle der von den Antragstellern gemachten Angaben verbunden<br />
ist.<br />
"Illegal Baugenehmegung?"<br />
Die äusserst schwerwiegende Verdächtigung, dass in unserer Gemeinde "Baugenehmigungen - à la<br />
tête du client - ausgestallt gin", wird ebenso wie der Vorwurf des Missbrauchs von öffentlichen Geldern<br />
Gegenstand einer einzuleitenden Untersuchung werden. Damit werden die Urheber dieser<br />
Beschuldigungen von nicht zu unterschätzender Tragweite Gelegenheit bekommen, ihre Beweise<br />
vorzulegen!<br />
Zu den Darlegungen im Info Flash über die "illegal Baugenehmegung?" in Beyren kann der Schöffenrat<br />
nur feststellen, dass die Räte KOLBUSCH und MANGEN-RUPPERT einfach die Unwahrheit sagen,<br />
wenn sie schreiben "Dem Schäfferot seng eenzeg Rechtfärdegung virum Gericht, fir des<br />
Baugenehmegung ass den Artikel 5.4. aus eisern Bautenréglement." Richtig ist vielmehr, dass die<br />
Baugenehmigung auf Grund von Artikel 2.24 erteilt wurde. Hier heisst es klar, dass "die Baufluchtlinien<br />
der bestehenden Gebäude vorbehalten bleiben (Les alignements des bâtiments existants demeurent<br />
réservés)". Der Baustopp wurde ausgesprochen, weil gemäss der rezenten Prozedur des<br />
Verwaltungsgerichtes festgehalten wurde, a) dass die Reklamanten ein direktes Interesse an dem<br />
Bauprojekt haben und b) weil der Argumentation der Klägerpartei ein-hinreichend ernster Charakter<br />
zuerkannt wurde.<br />
Ob nun das Recht des "Alignement réservé" vom Bürgermeister richtig oder falsch interpretiert wurde,<br />
ob ein Abriss oder eine Fortsetzung des Neubaus erfolgt, darüber wird das Gericht demnächst<br />
entscheiden.<br />
Zu der Anmerkung der "Commission d'aménagement" über das Verständnis des Bautenreglementes<br />
ist zu sagen, dass das betreffende Gutachten sich auf den rein urbanistischen Aspekt und nicht auf den<br />
juristischen Bestand bezieht. In einem Zeitalter, wo jeder alles vor Gericht in Frage stellen kann, ergibt<br />
sich aus dieser Feststellung, dass ein Bautenreglement aus juristischen Gründen auch "par passage<br />
incompréhensible pour l'administré moyennement instruit" erscheinen kann.<br />
"Tricken vun den Architekten oder dach net.......?"<br />
Die Architektin hat sich für das Fehlen des Postens "Anstrich" im Kostenanschlag entschuldigt; damit<br />
ist die Angelegenheit für den Schöffenrat erledigt, und es bedarf nicht einer öffentlichen Vorführung und<br />
Verdächtigung. Dies umso weniger, als das betreffende Architekturbüro bis jetzt gute Arbeit in der<br />
Gemeinde <strong>Flaxweiler</strong> geleistet hat und das zu vergleichsweise günstigen und korrekten Bedingungen.<br />
"Den Leit Sand an d'Aaen sträen!"<br />
Wenn auch nur einer der beiden Oppositionsräte je einmal in den vergangenen dreissig Jahren beim<br />
Eigenbau der Festsäle in der Gemeinde geholfen hätte, so würde er wissen, dass der Sand in den<br />
Beton gehört und nicht in die Augen der Bevölkerung. Auch würde er dann verstehen, weshalb bis<br />
heute noch nicht ein einziger Bürger ausser H. KOLBUSCH die Forderung zur umgehenden<br />
Verwirklichung einer "multifonktionalen Hal" gestellt hat. Die beiden Räte ziehen es da vor, als<br />
grosszügiger Prinz und freigebige Prinzessin im saftigen Dornröschengebüsch herumzutollen und die<br />
schlafende Gemeinde endlich wachzuküssen....
"Keen Konzept"<br />
Hier geht es wieder um die Bebauungspolitik der Gemeinde <strong>Flaxweiler</strong>. Zum einem wird dagegen<br />
gewettert, dass den Leuten erlaubt wird, zu dicht zu bauen; zum anderen, dass die Leute "beim Bauen<br />
vun hirem Haus schikanéiert gin". Es fällt den beiden Planern nicht auf, dass diese zwei Forderungen<br />
zum Teil einen Widerspruch darstellen: Wie kann man nämlich eine dichte Bauweise verhindern, ohne<br />
den eingeengten Antragsteller nicht gleichzeitig zu schikanieren? Das Konzept ist einfach: " à la tête<br />
du client", jedem etwas!<br />
In diesem Zusammenhang erinnert der Schöffenrat an drei bis heute nicht abgeschlossene Fälle in der<br />
Gemeinde, wo einmal ein bis jetzt nicht genehmigtes Appartement heimlich entstanden ist, wo einmal<br />
die schriftlich vorgesehenen Parkplätze zu einem Miethaus noch immer nicht angelegt sind und wo in<br />
einer Gemeinderatssitzung öffentlich beklagt wurde (siehe Teleflax Info 1/2001 Sitzung vom<br />
27.10.2000 Punkt 6), dass ein Antragsteller schikaniert worden ist. Wetten, dass die beiden<br />
Oppostionsräte in einer nächsten Sitzung auch hier nach dem Rechten sehen!