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Sondernummer, erausgin - Flaxweiler

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<strong>Sondernummer</strong>, <strong>erausgin</strong> vum Schäfferot, den 29. August 2001<br />

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Stellungnahme zum Info Flash 2/2001<br />

In der vergangenen Woche haben die Gemeinderäte Patrick KOLBUSCH und Marie-Claire MANGEN-<br />

RUPPERT ihren Info Flash 2/2001 an die Haushalte der Gemeinde verteilt. Da die wesentlichen<br />

Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen und die Bürger ein Recht darauf haben so informiert zu werden,<br />

dass sie sich selbst ein Bild über das Geschehen in der Gemeinde machen können, gibt der<br />

Schöffenrat hiermit folgende Stellungnahme ab.<br />

"Schoulorganisatioun 2001/2002"<br />

Dass die beiden Oppositionsräte hier mehr fordern, als die Umstände bis jetzt ermöglicht haben, sei<br />

dahingestellt. Dass sie sich dann aber bei den Eltern für das Verständnis betr. eventuelle kurzfristige<br />

Organisationsänderungen im Fettdruck bedanken, ist nichts weiter als gemeine Anbiederung. Dies trifft<br />

umso mehr zu, als die beiden Räte in der öffentlichen Sitzung die gleichen Dankesworte für alle zusätzlich<br />

erhaltenen mündlichen Erklärungen an die Vertreter im Schulsyndikat richteten, dann anschliessend<br />

aber vergassen zu erklären, weshalb sie eigentlich gegen die Primärschulorganisation 2001/2002 gestimmt<br />

haben und somit für rein gar nichts eine Verantwortung mitübernommen haben.<br />

Zu den angesprochenen Punkten "Sicherheit und Sauberkeit" in der Spielschule in Gostingen stellen<br />

sich folgende Fragen: Weshalb haben bis heute noch keine der angeblich beschwerdeführenden Eltern<br />

sich mit ihren Anliegen an den zuständigen Schöffenrat gewandt, damit die eventuellen Mängel sofort<br />

hätten behoben werden können? Weshalb diese mittelalterliche Anonymität und weshalb der lange<br />

Umweg über eine öffentliche Gemeinderatssitzung, wenn das Problem tatsächlich so wichtig und<br />

dringlich ist?


Die Antwort ist traurig aber wahr: Die beiden Begriffe "Sicherheit und Sauberkeit" werden nicht im<br />

vorgegebenen Interesse der Schulkinder eingesetzt, sondern seit einiger Zeit gezielt missbraucht, um<br />

öffentliche Angst- und Panikmache sowie Diskreditierung des Schöffenrates herbeizureden. Somit wird<br />

auch verständlich weshalb der Info Flash die in der öffentlichen Sitzung abgegebene Stellungnahme<br />

des Gemeindetechnikers zu den "fehlenden" WC-Brillen glatt unterschlägt; demnach entsprechen<br />

mobile WC-Brillen laut Angabe der einschlägigen Lieferfirma nicht mehr dem Hygienestandard in<br />

neuen Spielschulgebäuden.<br />

"Mëssbrauch vun öffentlechen Gelder"<br />

Der Vorwurf des Missbrauchs von öffentlichen Geldern ist an sich so schwerwiegend, dass er unbedingt<br />

von der dafür zuständigen Instanz geklärt werden muss; deshalb wird der Schöffenrat eine<br />

entsprechende Untersuchung durch die zuständigen Behörden veranlassen.<br />

Weiter heisst es im Info Flash: "Eis Sätzungen gin souwiesou op Tonband opgehol. Firwat desen<br />

Opwand, wann dach nemmen versicht get, d'Oppositioun mat Liigen an Wuertverdréiungen an en<br />

schlecht Liicht ze setzen!" und "Des skandaleis Zoustänn, kennen an wellen mer net hinhuelen! Wou<br />

bleiwt hei d'Eierlechkeet virum Biirger?"<br />

Die Antwort auf obige Fragen haben die Oppositionsräte KOLBUSCH und MANGEN-RUPPERT sich<br />

selbst in der öffentlichen Sitzung vom 9. Mai 2001 gegeben, als der Bürgermeister sie aufforderte, aus<br />

einem der Teleflaxe einen präzisen Punkt zu benennen, der zu ihrem Nachteil a) entweder eine<br />

Verdrehung oder b) eine Unterlassung oder c) eine Hinzufügung darstellt und der den Tatsachen nicht<br />

entspricht. Zudem erklärte der Schöffenrat sich bereit, nach gemeinsamem Abhören des Tonbandes<br />

eine eventuelle Richtigstellung zu veröffentlichen.lDie Reklamanten waren so überrascht, dass es<br />

ihnen bis heute den Atem verschlagen hat: nicht einen einzigen Punkt konnten sie anführen!<br />

Anschliessend war der Bürgermeister aber in der Lage genau nachzuweisen, dass sämtliche<br />

Darlegungen im Info Flash 1/2000 irgendwie so manipuliert waren, dass hier tatsächlich die Frage<br />

zutrifft: "Wou bleiwt hei d'Eierlechkeet virum Biirger?" (Zu lesen im nächsten Teleflax)<br />

Mit ihrer ganzen Aktion über "Mëssbrauch vun öffentlechen Gelder" haben die beiden Räte schliesslich<br />

nur bewiesen, dass es Aufgabe des Schöffenrates ist, die öffentlichen Sitzungen in ihren<br />

Zusammenhängen so darzustellen wie sie tatsächlich abgelaufen sind. Weil das Tonband ein objektives<br />

Mittel zur Überprüfung des richtigen Sachverhaltes ist, stellt die Opposition es in Frage! Sodann<br />

möchte sie eine einseitige Zensur einführen und dem Schöffenrat einen Maulkorb verpassen, damit die<br />

Öffentlichkeit nicht erfährt, wer hier wirklich "Liigen an Wuertverdréiungen" auftischt und dabei keine<br />

Gelegenheit verpasst, um sich selbst "an en schlecht Liicht ze setzen".<br />

"Keen Gegrimmels wann ech glift"<br />

Zu dem Vorschlag der Oppositionsräte betr. Berechnungsmodus der Teuerungszulage, erklärte der<br />

Schöffenrat, dass diese Zulage in der Gemeinde <strong>Flaxweiler</strong> eingeführt wurde, als nach dem Ölschock<br />

der 80er Jahre mancher Haushalt die Ausgaben für anstehende Heizungskosten nicht mehr tragen<br />

konnte. Die Berechnung beruht demnach auf einem amtlichen Einkommensmuster, das mit einem<br />

Unterschied von 4.000.- F berücksichtigt, ob der Interessent allein oder mit noch weiteren Personen<br />

die Ausgaben in demselben Haushalt bestreitet. Nach dieser logischen Begründung, weshalb der<br />

Vorschlag nicht angenommem werden könnte, meinte Rat Marie-Claire MANGEN-RUPPERT "Et geet<br />

dach nët drop un!"


Das brachte der Rätin die Bemerkung ein, sie wolle also ohne triftigen Grund "mat der Strenz d'Souen<br />

ausgin". Der weitere Vorschlag, dann eben das amtliche Einkommensmuster durch ein gemeindeeigenes<br />

Modell zu ersetzen, konnte ebenso nicht angenommem werden, weil mit dieser Änderung<br />

die Frage der Richtigkeit und der Kontrolle der von den Antragstellern gemachten Angaben verbunden<br />

ist.<br />

"Illegal Baugenehmegung?"<br />

Die äusserst schwerwiegende Verdächtigung, dass in unserer Gemeinde "Baugenehmigungen - à la<br />

tête du client - ausgestallt gin", wird ebenso wie der Vorwurf des Missbrauchs von öffentlichen Geldern<br />

Gegenstand einer einzuleitenden Untersuchung werden. Damit werden die Urheber dieser<br />

Beschuldigungen von nicht zu unterschätzender Tragweite Gelegenheit bekommen, ihre Beweise<br />

vorzulegen!<br />

Zu den Darlegungen im Info Flash über die "illegal Baugenehmegung?" in Beyren kann der Schöffenrat<br />

nur feststellen, dass die Räte KOLBUSCH und MANGEN-RUPPERT einfach die Unwahrheit sagen,<br />

wenn sie schreiben "Dem Schäfferot seng eenzeg Rechtfärdegung virum Gericht, fir des<br />

Baugenehmegung ass den Artikel 5.4. aus eisern Bautenréglement." Richtig ist vielmehr, dass die<br />

Baugenehmigung auf Grund von Artikel 2.24 erteilt wurde. Hier heisst es klar, dass "die Baufluchtlinien<br />

der bestehenden Gebäude vorbehalten bleiben (Les alignements des bâtiments existants demeurent<br />

réservés)". Der Baustopp wurde ausgesprochen, weil gemäss der rezenten Prozedur des<br />

Verwaltungsgerichtes festgehalten wurde, a) dass die Reklamanten ein direktes Interesse an dem<br />

Bauprojekt haben und b) weil der Argumentation der Klägerpartei ein-hinreichend ernster Charakter<br />

zuerkannt wurde.<br />

Ob nun das Recht des "Alignement réservé" vom Bürgermeister richtig oder falsch interpretiert wurde,<br />

ob ein Abriss oder eine Fortsetzung des Neubaus erfolgt, darüber wird das Gericht demnächst<br />

entscheiden.<br />

Zu der Anmerkung der "Commission d'aménagement" über das Verständnis des Bautenreglementes<br />

ist zu sagen, dass das betreffende Gutachten sich auf den rein urbanistischen Aspekt und nicht auf den<br />

juristischen Bestand bezieht. In einem Zeitalter, wo jeder alles vor Gericht in Frage stellen kann, ergibt<br />

sich aus dieser Feststellung, dass ein Bautenreglement aus juristischen Gründen auch "par passage<br />

incompréhensible pour l'administré moyennement instruit" erscheinen kann.<br />

"Tricken vun den Architekten oder dach net.......?"<br />

Die Architektin hat sich für das Fehlen des Postens "Anstrich" im Kostenanschlag entschuldigt; damit<br />

ist die Angelegenheit für den Schöffenrat erledigt, und es bedarf nicht einer öffentlichen Vorführung und<br />

Verdächtigung. Dies umso weniger, als das betreffende Architekturbüro bis jetzt gute Arbeit in der<br />

Gemeinde <strong>Flaxweiler</strong> geleistet hat und das zu vergleichsweise günstigen und korrekten Bedingungen.<br />

"Den Leit Sand an d'Aaen sträen!"<br />

Wenn auch nur einer der beiden Oppositionsräte je einmal in den vergangenen dreissig Jahren beim<br />

Eigenbau der Festsäle in der Gemeinde geholfen hätte, so würde er wissen, dass der Sand in den<br />

Beton gehört und nicht in die Augen der Bevölkerung. Auch würde er dann verstehen, weshalb bis<br />

heute noch nicht ein einziger Bürger ausser H. KOLBUSCH die Forderung zur umgehenden<br />

Verwirklichung einer "multifonktionalen Hal" gestellt hat. Die beiden Räte ziehen es da vor, als<br />

grosszügiger Prinz und freigebige Prinzessin im saftigen Dornröschengebüsch herumzutollen und die<br />

schlafende Gemeinde endlich wachzuküssen....


"Keen Konzept"<br />

Hier geht es wieder um die Bebauungspolitik der Gemeinde <strong>Flaxweiler</strong>. Zum einem wird dagegen<br />

gewettert, dass den Leuten erlaubt wird, zu dicht zu bauen; zum anderen, dass die Leute "beim Bauen<br />

vun hirem Haus schikanéiert gin". Es fällt den beiden Planern nicht auf, dass diese zwei Forderungen<br />

zum Teil einen Widerspruch darstellen: Wie kann man nämlich eine dichte Bauweise verhindern, ohne<br />

den eingeengten Antragsteller nicht gleichzeitig zu schikanieren? Das Konzept ist einfach: " à la tête<br />

du client", jedem etwas!<br />

In diesem Zusammenhang erinnert der Schöffenrat an drei bis heute nicht abgeschlossene Fälle in der<br />

Gemeinde, wo einmal ein bis jetzt nicht genehmigtes Appartement heimlich entstanden ist, wo einmal<br />

die schriftlich vorgesehenen Parkplätze zu einem Miethaus noch immer nicht angelegt sind und wo in<br />

einer Gemeinderatssitzung öffentlich beklagt wurde (siehe Teleflax Info 1/2001 Sitzung vom<br />

27.10.2000 Punkt 6), dass ein Antragsteller schikaniert worden ist. Wetten, dass die beiden<br />

Oppostionsräte in einer nächsten Sitzung auch hier nach dem Rechten sehen!

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