ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen
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‣ Erstrecken auf Nachbargrundstücke<br />
► erfor<strong>der</strong>t Zustimmung des Nachbarn und öffentlichrechtliche<br />
Sicherung <strong>der</strong> Nichtüberbauung<br />
► Sicherung nur durch Baulast möglich<br />
‣ Unterschreitet Nachbargebäude Abstandsfläche <br />
► (grds.) keine Rücksichtnahme des Bauherrn erfor<strong>der</strong>lich<br />
► kein größerer Grenzabstand nötig<br />
► bei Fenstern in grenznaher Wand u.U. Brandschutzauflagen<br />
für bestehendes Gebäude<br />
Jens Meißner<br />
Öffentliches Nachbarrecht<br />
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