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ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen

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‣ Erstrecken auf Nachbargrundstücke<br />

► erfor<strong>der</strong>t Zustimmung des Nachbarn und öffentlichrechtliche<br />

Sicherung <strong>der</strong> Nichtüberbauung<br />

► Sicherung nur durch Baulast möglich<br />

‣ Unterschreitet Nachbargebäude Abstandsfläche <br />

► (grds.) keine Rücksichtnahme des Bauherrn erfor<strong>der</strong>lich<br />

► kein größerer Grenzabstand nötig<br />

► bei Fenstern in grenznaher Wand u.U. Brandschutzauflagen<br />

für bestehendes Gebäude<br />

Jens Meißner<br />

Öffentliches Nachbarrecht<br />

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