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ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen

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§ 8 Abs. 1: Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut o<strong>der</strong> dessen Bebauung<br />

genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die diesem Gesetze<br />

o<strong>der</strong> den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften wi<strong>der</strong>sprechen<br />

‣ Grundstück muss bebaut o<strong>der</strong> Bebauung muss<br />

genehmigt sein<br />

‣ Ausreichend, wenn irgendeine bauliche Anlage i.S.d.<br />

§ 2 Abs. 1 <strong>ThürBO</strong> vorhanden ist (z. B. Parkplatz)<br />

‣ Probleme können i.d.R. nur bei Bebauung mit<br />

Gebäuden entstehen<br />

Jens Meißner<br />

Öffentliches Nachbarrecht<br />

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