ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen
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§ 8 Abs. 1: Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut o<strong>der</strong> dessen Bebauung<br />
genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die diesem Gesetze<br />
o<strong>der</strong> den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften wi<strong>der</strong>sprechen<br />
‣ Grundstück muss bebaut o<strong>der</strong> Bebauung muss<br />
genehmigt sein<br />
‣ Ausreichend, wenn irgendeine bauliche Anlage i.S.d.<br />
§ 2 Abs. 1 <strong>ThürBO</strong> vorhanden ist (z. B. Parkplatz)<br />
‣ Probleme können i.d.R. nur bei Bebauung mit<br />
Gebäuden entstehen<br />
Jens Meißner<br />
Öffentliches Nachbarrecht<br />
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