ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen
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§ 6 Abs. 1: Eine Abstandsfläche ist nicht erfor<strong>der</strong>lich vor Außenwänden, die an<br />
Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn <strong>nach</strong> planungsrechtlichen<br />
Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss o<strong>der</strong> gebaut werden darf<br />
‣ Wird bauplanungsrechtlich eine Bauweise<br />
vorgegeben, ist sie einzuhalten<br />
‣ Wird bauplanungsrechtlich keine Bauweise<br />
vorgegeben, kann jede zulässige Bauweise gewählt<br />
werden<br />
‣ Nur wenn bauplanungsrechtlich ein Grenzabstand<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist, stellt sich die Frage von<br />
Abstandsflächen<br />
Jens Meißner<br />
Öffentliches Nachbarrecht<br />
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