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ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen

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§ 6 Abs. 1: Eine Abstandsfläche ist nicht erfor<strong>der</strong>lich vor Außenwänden, die an<br />

Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn <strong>nach</strong> planungsrechtlichen<br />

Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss o<strong>der</strong> gebaut werden darf<br />

‣ Wird bauplanungsrechtlich eine Bauweise<br />

vorgegeben, ist sie einzuhalten<br />

‣ Wird bauplanungsrechtlich keine Bauweise<br />

vorgegeben, kann jede zulässige Bauweise gewählt<br />

werden<br />

‣ Nur wenn bauplanungsrechtlich ein Grenzabstand<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, stellt sich die Frage von<br />

Abstandsflächen<br />

Jens Meißner<br />

Öffentliches Nachbarrecht<br />

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