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ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen

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Grundstücksgrenze<br />

B<br />

Keine Anrechnung auf Abstandsflächen,<br />

wenn sie<br />

a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel <strong>der</strong><br />

Breite <strong>der</strong> jeweiligen Außenwand in<br />

Anspruch nehmen<br />

1 B<br />

Hauptgebäude<br />

b) nicht mehr als 1,5 m vor diese<br />

Außenwand vortreten,<br />

> 2,0m < 1,5m<br />

c) mindestens 2 m von <strong>der</strong><br />

gegenüberliegenden Nachbargrenze<br />

entfernt bleiben.<br />

ggf. <strong>nach</strong> § 29 Abs. 2 Brandwand erfor<strong>der</strong>lich!<br />

Jens Meißner<br />

Öffentliches Nachbarrecht<br />

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