ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen
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Grundstücksgrenze<br />
B<br />
Keine Anrechnung auf Abstandsflächen,<br />
wenn sie<br />
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel <strong>der</strong><br />
Breite <strong>der</strong> jeweiligen Außenwand in<br />
Anspruch nehmen<br />
1 B<br />
Hauptgebäude<br />
b) nicht mehr als 1,5 m vor diese<br />
Außenwand vortreten,<br />
> 2,0m < 1,5m<br />
c) mindestens 2 m von <strong>der</strong><br />
gegenüberliegenden Nachbargrenze<br />
entfernt bleiben.<br />
ggf. <strong>nach</strong> § 29 Abs. 2 Brandwand erfor<strong>der</strong>lich!<br />
Jens Meißner<br />
Öffentliches Nachbarrecht<br />
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