04.11.2013 Aufrufe

ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen

ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen

ABSTANDSFLÄCHEN nach der ThürBO 2004 - DVW Thüringen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

‣ § 29 Abs. 10: Brandwan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>nis gilt nicht für seitliche<br />

Wände von Vorbauten i.S.d. § 6 Abs. 6, wenn sie vom<br />

Nachbargebäude und <strong>der</strong> <strong>nach</strong>bargrenze einen Abstand<br />

einhalten, <strong>der</strong> ihrer eigenen Ausladung entspricht, mindestens<br />

jedoch 1 m<br />

‣ Regelung gilt nur für seitliche Wände<br />

‣ Vor<strong>der</strong>e Wände müssen ggf. Brandwand haben<br />

Keine Verglasung eines Erkers, <strong>der</strong> näher als 2,5 m an<br />

gegenüberliegende Bebauung heranreicht<br />

Jens Meißner<br />

Öffentliches Nachbarrecht<br />

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!