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Holzkirchner - Holzkirchen

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09/2008 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.<br />

119 „Golfplatz Grasberghof“<br />

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

am 24.06.2008 den Bebauungsplan Nr. 119<br />

in der Fassung vom 25.10.2007 als Satzung<br />

beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit<br />

bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />

nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan<br />

Nr. 119 in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan wird mit Begründung,<br />

Umweltbericht und der zusammenfassenden<br />

Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB ab Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung in den<br />

Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus, Zimmer<br />

II/210-218) während der allgemeinen<br />

Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />

Über den Inhalt wird auf Verlangen<br />

Auskunft erteilt.<br />

Hinweis gem. § 44 BauGB:<br />

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3<br />

Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB hingewiesen.<br />

Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene<br />

Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb<br />

von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,<br />

in dem die Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruch<br />

herbeigeführt wird.<br />

Hinweis gemäß § 215 BauGB:<br />

Unbeachtlich werden:<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3<br />

BauGB beachtliche Verletzung der dort<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.<br />

2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

informationen<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel<br />

des Abwägungsvorganges, wenn sie<br />

nicht innerhalb eines Jahres seit dieser<br />

Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes<br />

schriftlich gegenüber der<br />

Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend<br />

gemacht worden sind.<br />

Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 119<br />

I.A. Herbst, Bauamt/Verw.<br />

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