Holzkirchner - Holzkirchen
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informationen 09/2008 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt 7<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />
118 d für den Anschluss des Gewerbegebiets<br />
an die kommunale Entlastungsstraße<br />
<strong>Holzkirchen</strong>-Nord – Kreisstraße MB 9;<br />
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2<br />
BauGB<br />
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
am 05.07.2007 beschlossen, für die eingangs<br />
genannte Straßenbaumaßnahme ergänzend<br />
zu den für die Nordumfahrung bereits abgeschlossenen<br />
Verfahren für die Bebauungspläne<br />
118a, 118b und 118c einen weiteren<br />
Bebauungsplan aufzustellen (Ziel und Zweck<br />
der Planung: Der Markt <strong>Holzkirchen</strong> plant und<br />
baut eine Nordumfahrung als Kreisstraße in<br />
der Sonderbaulast der Gemeinde. Nach der<br />
Prognose des Verkehrsgutachters Prof. Kurzak<br />
steigt die Effektivität der Nordumfahrung mit<br />
einer 2. Gewerbegebietsanbindung deutlich;<br />
auch hat die bessere Anbindung des Gewerbegebiets<br />
an die Nordtangente eine größere<br />
Entlastungswirkung für <strong>Holzkirchen</strong> zur Folge.<br />
Der Marktgemeinderat hat sich deshalb dafür<br />
ausgesprochen, durch eine Verlängerung<br />
des Rudolf-Diesel-Rings nach Norden eine<br />
weitere Gewerbegebietsanbindung zu schaffen.<br />
Diese Anbindung ist in der wirksamen<br />
36. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
bereits enthalten. Der Bebauungsplan Nr.<br />
118d soll nun die ergänzende planungsrechtliche<br />
Grundlage für das Straßenbauvorhaben<br />
schaffen.)<br />
Der von der Huber Planungs-GmbH ausgearbeitete<br />
Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F.<br />
vom 17.07.2008 mit Begründung, die bereits<br />
vorliegenden umweltbezogenen und sonstigen<br />
Stellungnahmen sowie das Ergebnis<br />
der Prüfung des Marktgemeinderates zu diesen<br />
Stellungnahmen liegen in der Zeit vom<br />
04.08. bis 03.09.2008 in den Amtsräumen<br />
des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) öffentlich<br />
aus. Während der Auslegungsfrist können<br />
Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
Gegenüber dem vorausgegangenen Anhörungsverfahren<br />
haben sich insbesondere folgende<br />
Änderungen des Bebauungsplanentwurfs<br />
ergeben:<br />
• Aufnahme der Umgestaltung der Einmündung<br />
Industriestraße/Rudolf-Diesel-Ring<br />
in eine Kreisverkehrsanlage<br />
• Änderung der Trasse des Forstweges im<br />
Norden des Plangebiets<br />
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