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Hochschulgesetz - Universität Koblenz · Landau

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§ 21<br />

Lehrangebot<br />

Der Fachbereich überträgt seinen in der Lehre tätigen Angehörigen im Rahmen der<br />

für ihr Dienstverhältnis geltenden Regelungen bestimmte Aufgaben und gewährleistet<br />

damit das Lehrangebot, das zur Einhaltung der Studienpläne innerhalb der Regelstudienzeit<br />

erforderlich ist. Möglichkeiten des Selbststudiums sind zu nutzen und zu fördern<br />

sowie die Mitwirkung der Studierenden an der Gestaltung der Lehrveranstaltungen<br />

zu ermöglichen.<br />

§ 22<br />

Vorlesungszeiten<br />

Die Konferenz der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten beschließt<br />

über die Festsetzung der Vorlesungszeiten und teilt ihren Beschluss dem fachlich zuständigen<br />

Ministerium mit; der Beschluss wird wirksam, wenn dieses nicht innerhalb<br />

eines Monats widerspricht. Das Ministerium kann unter Berücksichtigung der anderen<br />

Aufgaben der Hochschulen verlangen, dass die Vorlesungszeiten insgesamt oder für<br />

einzelne Studiengänge abweichend festgesetzt oder verlängert werden oder dass<br />

Lehrveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, soweit dies zur Behebung<br />

von Engpässen in der Ausbildung erforderlich ist; § 107 Abs. 2 und 4 Nr. 2 gilt<br />

entsprechend.<br />

§ 23 (aufgehoben)<br />

§ 24<br />

Studienberatung<br />

Die Hochschule unterrichtet Studierende und Studienbewerberinnen und Studienbewerber<br />

über die Studienmöglichkeiten und über Inhalte, Aufbau und Anforderungen<br />

eines Studiums. Während des gesamten Studiums unterstützt sie die Studierenden<br />

durch eine studienbegleitende fachliche Beratung. Sie orientiert sich bis zum Ende<br />

des ersten Jahres des Studiums über den bisherigen Studienverlauf, informiert die<br />

Studierenden und führt eine Studienberatung durch. Die Hochschule soll bei der Studienberatung<br />

insbesondere mit den für die Berufsberatung und den für die staatlichen<br />

Prüfungen zuständigen Stellen zusammenwirken. Sie schafft Einrichtungen, die sich<br />

der zentralen, insbesondere der fachübergreifenden Studienberatung annehmen.<br />

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