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EBM 2002

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Bei der Berechnung der Größen a, c und d wurde der<br />

belegärztliche Leistungsbedarf bzw. Umsatz nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Die Aufspaltung der Fallpunktzahlen nach Nr.1.5 für<br />

Versicherte nach Versichertengruppen ergibt sich aus den<br />

Faktoren<br />

f = Punktzahl je Fall des 1. Halbjahres 1996 aus<br />

budgetierten Leistungen für Versicherte mit dem<br />

Status M/F<br />

g = Punktzahl je Fall des 1. Halbjahres 1996 aus<br />

budgetierten Leistungen für Versicherte mit dem<br />

Status R<br />

h = Punktzahl je Fall des 1. Halbjahres 1996 aus<br />

budgetierten Leistungen über alle Versicherten<br />

aus den Formeln:<br />

Fallpunktzahl für Versicherte mit dem Status M/F =<br />

Fallpunktzahl X<br />

f<br />

h<br />

Fallpunktzahl für Versicherte mit dem Status Rentner =<br />

Fallpunktzahl X<br />

g<br />

h<br />

Hinweis der KBV:<br />

Da sich die in den Allgemeinen Bestimmungen A I., Teil B, Anlage 2, zugrundegelegten<br />

Angaben in DM bzw. Dpf. ausschließlich auf das Jahr 1994 beziehen und für die Ermittlung der<br />

Fallpunktzahlen keine Relevanz haben, wird insofern auf eine Umrechnung in € verzichtet.<br />

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