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EBM 2002

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V. Schriftliche Mitteilungen, Gutachten<br />

Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse,<br />

Berichte und Gutachten auf besonderes<br />

Verlangen der Krankenkasse bzw. des<br />

Medizinischen Dienstes sind - sofern keine<br />

besonderen Regelungen bestehen - nur nach<br />

den Leistungspositionen des Abschnitts B V<br />

berechnungsfähig, die auf den vereinbarten<br />

Vordrucken angegeben sind. Kurze<br />

Bescheinigungen und Auskünfte auf<br />

vereinbarten Vordrucken ohne entsprechenden<br />

Aufdruck sind ohne besonderes Honorar, ggf.<br />

gegen Erstattung von Auslagen, auszustellen.<br />

71* Bescheinigung zur Feststellung des Erreichens<br />

der Belastungsgrenze (Muster 55)..................... 40<br />

72 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, nur<br />

auf besonderes Verlangen der Krankenkasse 60<br />

73 Krankheitsbericht, nur auf besonderes<br />

Verlangen der Krankenkasse .............. 120<br />

74 Kurzer ärztlicher Bericht über das Ergebnis<br />

einer Patientenuntersuchung .............. 40<br />

Neben den Leistungen nach den Nrn. 155,<br />

168, 4900 bis 4965 ist die Leistung nach Nr. 74<br />

nicht berechnungsfähig.<br />

75 Brief ärztlichen Inhalts in Form einer<br />

individuellen schriftlichen Information des<br />

Arztes an einen anderen Arzt über den<br />

Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des<br />

Patienten (Anamnese, Befunde, epikritische<br />

Bewertung, ggf. Therapieempfehlung) ...... 80<br />

76* Konsiliarbericht eines Vertragsarztes bei<br />

Beantragung einer Psychotherapie durch einen<br />

Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder-<br />

und Jugendlichenpsychotherapeuten......... 80<br />

77 Ausführlicher schriftlicher Kurplan oder<br />

begründetes schriftliches Gutachten oder<br />

schriftliche gutachterliche Stellungnahme, nur<br />

auf besonderes Verlangen der Krankenkasse 225<br />

78 Ausführlicher Arztbrief über das Ergebnis einer<br />

eingehenden internistischen, pädiatrischen,<br />

neurologischen oder psychiatrischen<br />

Untersuchung oder Exploration unter<br />

Einbeziehung der Ergebnisse von<br />

Untersuchungen nach den Nrn. 60, 800, 820,<br />

841 oder 860 mit umfassender Beurteilung des<br />

Gesamtzustandes und kritischer Darstellung<br />

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