EBM 2002
EBM 2002
EBM 2002
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
A I.<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
(<strong>EBM</strong>)<br />
TEIL A<br />
1. Eine Leistung ist nur berechnungsfähig, wenn der<br />
Leistungsinhalt vollständig erbracht worden ist.<br />
Eine Leistung ist dann nicht neben oder anstelle<br />
einer anderen Leistung berechnungsfähig, wenn<br />
sie Teil des Leistungsinhalts einer anderen berechnungsfähigen<br />
Leistung oder eines Leistungskomplexes<br />
ist. Dies gilt für Gesprächsleistungen auch<br />
dann, wenn das Gespräch mit unterschiedlicher<br />
Zielsetzung (Diagnose/Therapie) geführt wird (Nrn.<br />
10, 11, 17, 21, 165, 171, 173, 180, 190, 822, 827,<br />
845, 846, 848, 849, 850, 851, 871, 872, 873, 874,<br />
877, 878, 881, 882, 883, 884 und 1180). Psychologische<br />
Psychotherapeuten bzw. Kinder- und<br />
Jugendlichenpsychotherapeuten können außer den<br />
Leistungen nach den Nrn. 1, 42 und 44 darüber<br />
hinaus - ohne Benennung in den Leistungslegenden<br />
- nur die Leistungen nach den Nrn. 3, 5, 72 bis<br />
75, 77, 855 bis 858, 860, 861, 866, 868 und 870 bis<br />
897 berechnen.<br />
Leistungen aus den Abschnitten B IX. (Prävention)<br />
und B X. (Empfängnisregelung, Sterilisation und<br />
Schwangerschaftsabbruch), die ganz oder teilweise<br />
aus Beratungen und/oder klinischen<br />
Untersuchungen bestehen, sind nicht<br />
nebeneinander berechnungsfähig (Nrn. 100, 109,<br />
151, 157, 158, 160, 161, 162, 165, 166, 171, 173,<br />
180, 181, 190, 192).<br />
Ist die Berechnung von Leistungen nebeneinander<br />
ausgeschlossen, kann die jeweils höher bewertete<br />
Leistung berechnet werden.<br />
Ärztliche Gesprächsleistungen mittels Fernsprecher<br />
sind ausschließlich als Konsultationsgebühr, ggf.<br />
zusätzlich mit der Nacht-, Wochenend- und<br />
Feiertagsgebühr, berechnungsfähig.<br />
Die Bewertung von kurativ-ambulanten Leistungen,<br />
für die Höchst- und Mindestpunktzahlen festgesetzt<br />
sind, ist abhängig von der Gesamtzahl der in allen<br />
kurativ-ambulanten Fällen abgerechneten<br />
Leistungen. Die bis zur Abstaffelungsgrenze<br />
abgerechneten Leistungen werden mit der<br />
angegebenen Höchstpunktzahl, diejenigen über der<br />
Seite 2 von 264