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EBM 2002

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A I.<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

(<strong>EBM</strong>)<br />

TEIL A<br />

1. Eine Leistung ist nur berechnungsfähig, wenn der<br />

Leistungsinhalt vollständig erbracht worden ist.<br />

Eine Leistung ist dann nicht neben oder anstelle<br />

einer anderen Leistung berechnungsfähig, wenn<br />

sie Teil des Leistungsinhalts einer anderen berechnungsfähigen<br />

Leistung oder eines Leistungskomplexes<br />

ist. Dies gilt für Gesprächsleistungen auch<br />

dann, wenn das Gespräch mit unterschiedlicher<br />

Zielsetzung (Diagnose/Therapie) geführt wird (Nrn.<br />

10, 11, 17, 21, 165, 171, 173, 180, 190, 822, 827,<br />

845, 846, 848, 849, 850, 851, 871, 872, 873, 874,<br />

877, 878, 881, 882, 883, 884 und 1180). Psychologische<br />

Psychotherapeuten bzw. Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten können außer den<br />

Leistungen nach den Nrn. 1, 42 und 44 darüber<br />

hinaus - ohne Benennung in den Leistungslegenden<br />

- nur die Leistungen nach den Nrn. 3, 5, 72 bis<br />

75, 77, 855 bis 858, 860, 861, 866, 868 und 870 bis<br />

897 berechnen.<br />

Leistungen aus den Abschnitten B IX. (Prävention)<br />

und B X. (Empfängnisregelung, Sterilisation und<br />

Schwangerschaftsabbruch), die ganz oder teilweise<br />

aus Beratungen und/oder klinischen<br />

Untersuchungen bestehen, sind nicht<br />

nebeneinander berechnungsfähig (Nrn. 100, 109,<br />

151, 157, 158, 160, 161, 162, 165, 166, 171, 173,<br />

180, 181, 190, 192).<br />

Ist die Berechnung von Leistungen nebeneinander<br />

ausgeschlossen, kann die jeweils höher bewertete<br />

Leistung berechnet werden.<br />

Ärztliche Gesprächsleistungen mittels Fernsprecher<br />

sind ausschließlich als Konsultationsgebühr, ggf.<br />

zusätzlich mit der Nacht-, Wochenend- und<br />

Feiertagsgebühr, berechnungsfähig.<br />

Die Bewertung von kurativ-ambulanten Leistungen,<br />

für die Höchst- und Mindestpunktzahlen festgesetzt<br />

sind, ist abhängig von der Gesamtzahl der in allen<br />

kurativ-ambulanten Fällen abgerechneten<br />

Leistungen. Die bis zur Abstaffelungsgrenze<br />

abgerechneten Leistungen werden mit der<br />

angegebenen Höchstpunktzahl, diejenigen über der<br />

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