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EBM 2002

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Notfallärzte, Ärzte im Notfalldienst,<br />

Ärztliche Notfallbehandlung 220 220<br />

Die Notfallordinationsgebühr ist nicht neben<br />

der Konsultationsgebühr und in demselben<br />

Behandlungsfall nicht neben der<br />

Ordinationsgebühr berechnungsfähig.<br />

Zur Erbringung psychotherapeutischer<br />

Leistungen ermächtigte Ärzte, Krankenhäuser,<br />

Institutionen,<br />

Psychologische<br />

Psychotherapeuten und Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten werden<br />

hinsichtlich der Ordinationsgebühr den<br />

ärztlichen Psychotherapeuten, den<br />

Psychologischen Psychotherapeuten bzw.<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

zugeordnet (Ordinationsgebühr: 40 Punkte).<br />

Erläuterung der KBV:<br />

Bei Berechnung der Nr. 1 auf dem Abrechnungschein für den ärztlichen<br />

Notfalldienst führt die KV die Abrechnung der dafür einheitlich für alle Arztgruppen<br />

festgelegten Punktzahl aus.<br />

BMÄ und E-GO<br />

Bei Gemeinschaftspraxen wird die Höhe der<br />

Ordinationsgebühr als arithmetischer Mittelwert<br />

der Ordinationsgebühren der beteiligten Ärzte,<br />

zuzüglich eines prozentualen Aufschlages von<br />

- 10% für Gemeinschaftspraxen zwischen<br />

Hausärzten (Allgemeinärzte, Praktische<br />

Ärzte, Hausärztliche Internisten,<br />

Hausärztliche Kinderärzte) oder Fachärzten<br />

derselben Gebietsbezeichnung<br />

- 5% je Fachgruppe bei Gemeinschaftspraxen<br />

zwischen Fachärzten verschiedener<br />

Gebietsbezeichnungen, maximal 35%<br />

- 5% je Fachgruppe bei Gemeinschaftspraxen<br />

zwischen Fachärzten und Hausärzten (die<br />

beteiligten Hausärzte zählen insgesamt als<br />

eine Fachgruppe), maximal 35%<br />

errechnet.<br />

Bei der Berechnung des arithmetischen<br />

Mittelwertes und des prozentualen Aufschlages<br />

der Ordinationsgebühr für<br />

Gemeinschaftspraxen bleiben Ärzte, die in der<br />

Auflistung nach Nr. 4 genannt sind,<br />

unberücksichtigt.<br />

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