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kommunalpolitischer Rundbrief - Kommunalpolitisches Forum ...

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1<br />

<strong>kommunalpolitischer</strong> <strong>Rundbrief</strong><br />

Jahrgang 2007 Nummer 10 Januar<br />

Liebe GenossInnen,<br />

Liebe MandatsträgerInnen,<br />

Liebe SympathisantInnen,<br />

der Stillstand in Sachen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform scheint langsam aber<br />

sicher zu bröckeln. Kurz vor Redaktionsschluss dieses <strong>Rundbrief</strong>es verlautbarte der Gemeinde-<br />

und Städtebunde Thüringen, dass nach Auffassung seines Präsidiums eine Gemeindegebietsreform<br />

unerlässlich sei. Zur Vorbereitung und als Einstieg gedacht, müsste das Land seinen<br />

Gemeinden und Städten zunächst die Möglichkeit geben, sich freiwillig zusammen zu<br />

finden. Hierfür bedarf es allerdings verlässliche Vorgaben des Landes, an denen sich die<br />

Kommunen orientieren können. Wenig Sinn würde es schließlich machen, derzeit freiwillige<br />

Gemeindefusionen mit zehn Mio. EUR jährlich zu fördern und kurze Zeit später die neuen<br />

Strukturen wieder grundsätzlich in Frage zu stellen.<br />

Mit der Aufforderung, dass sich das Land endlich dazu verständigen muss, wie die Strukturen<br />

künftig aussehen sollen, hat sich der Spitzenverband bei der Linkspartei.PDS eingereiht. Dies<br />

ist schon erstaunlich, hat doch der Verband als Mitglied der Enquetekommission bisher alle<br />

Versuche unserer Fraktion, endlich den Sand aus dem Getriebe zu bekommen, gemeinsam mit<br />

CDU und SPD blockiert.<br />

Inzwischen wurde aber auch bekannt, dass selbst die politische Führung des Innenministeriums<br />

davon überzeugt ist, dass die Kleingliedrigkeit in Thüringen längst überholt ist. Der Innenminister<br />

Dr. Gasser berichtete jüngst von seiner Jugend in Hessen, als dort eine umfassende<br />

Gebietsreform stattfand. Die Ergebnisse seien für ihn bis heute so nachhaltig überzeugend,<br />

dass Thüringen keine Gemeinden unter 7.000 Einwohner haben sollte. Und auch sein Stellvertreter<br />

im Ministerium, Staatssekretär Baldus, ist ebenfalls davon überzeugt, dass die Thüringer<br />

Strukturen verändert werden müssen. Man (also Baldus) wisse, dass die derzeitigen<br />

Gemeindeverwaltungen nicht effizient seien, weil sie einfach zu klein sind. Zu beiden Sachverhalten<br />

habe ich die Landesregierung befragt. Die Antworten werden allerdings erst voraussichtlich<br />

in der kommenden Februar-Ausgabe dieses <strong>Rundbrief</strong>es verarbeitet werden können.<br />

Bedauerlich an diesen jüngsten Erkenntnisprozessen bei einem der beiden kommunalen Spitzenverbänden<br />

und im Innenministerium ist nur, dass die Linkspartei.PDS seit Jahren eine umfassende<br />

Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform fordert und die CDU in Thüringen<br />

diese Notwendigkeit ignoriert hat. Nunmehr scheint sich sogar das Innenministerium vom<br />

Ministerpräsidenten in dieser Frage zu emanzipieren. Denn mit der Forderung einer Gebietsreform<br />

distanziert sich das Ministerium vom Regierungschef Althaus, der eine solche Reform<br />

während seiner Amtszeit noch immer ausschließt.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Frank Kuschel<br />

<strong>kommunalpolitischer</strong> Sprecher


2<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

1.Kleine Anfragen ............................................................................................................................3<br />

Grenzwertüberschreitung des Krematoriums Pößneck (DS 4/2446) ...................................3<br />

Vermietung von Räumen an Verkaufseinrichtung mit rechtsextremen<br />

Bezügen durch die TLG in Ilmenau (DS 4/2453) ................................................................4<br />

Stand der Bewilligungen und des Mittelabflusses bei den Einzeltiteln des<br />

Kommunalen Finanzausgleichs (DS 4/2461).......................................................................6<br />

Beantragung und Bewilligung von Bedarfszuweisungen in den Jahren<br />

2005 und 2006 (DS 4/2476)...............................................................................................10<br />

Unterschiedliche gemeindliche Verschuldung als Hemmnis freiwilliger<br />

Gemeindefusionen? (DS 4/2488) .......................................................................................15<br />

Kommunalisierung von Aufgaben der Staatlichen Umweltämter<br />

(DS 4/2523) ........................................................................................................................17<br />

Kommunales Engagement gegen Rechtsextremismus (DS 4/2529) ..................................19<br />

Steuerbefreiung für bestimmte Kommunalbetriebe (DS 4/2544) ......................................24<br />

Aufbau einer landesweiten E-Government-Serviceplattform (DS 4/2554) .......................25<br />

Interessenskollisionen in örtlichen Jugendhilfeausschüssen (DS 4/2568) .........................27<br />

Fiskalvermögen der Gemeinden und Landkreise (DS 4/2575) ..........................................29<br />

Kinder- und Jugendparlamente in Thüringen (DS 4/2583)................................................31<br />

Willensbildung hinsichtlich der Stimmrechtsausübung kommunaler<br />

Vertreter in Organen von Unternehmen der privaten Rechtsform<br />

(DS 4/2585) ........................................................................................................................32<br />

Erhöhung der Eintrittspreise für das Arnstädter Sport- und Freizeitbad<br />

(DS 4/2629) ........................................................................................................................33<br />

2. Mündliche Anfragen ..................................................................................................................35<br />

Lokale Bündnisse gegen Rechtsextremismus (DS 4/2496)................................................35<br />

Freigabe Teilabschnitt Ortsumfahrung B 62 Bad Salzungen (DS 4/2514) ........................37<br />

3. Mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene abgelehnt ....................................................38<br />

Alle im Folgenden genannten Texte, Drucksachen und sonstige Materialien sind bei der PDS-<br />

Landtagsfraktion erhältlich. Darüber hinaus können alle mit Drucksachen versehnen Dokumente<br />

im Internet (Parlamentsdatenbank) unter:<br />

http://www.parldok.thueringen.de/parldok/ bezogen werden.<br />

Neben dem erscheinenden kommunalpolitischen <strong>Rundbrief</strong> gibt die Landtagsfraktion den<br />

Kommunalabgaben-<strong>Rundbrief</strong> sowie den wohnungspolitischen <strong>Rundbrief</strong> heraus. Der<br />

Kommunalabgabenrundbrief erscheint zum Beginn eines Quartals, der wohnungspolitische<br />

<strong>Rundbrief</strong> erscheint halbjährlich.<br />

Impressum<br />

Herausgegeben von Die Linkspartei.PDS-Fraktion im Thüringer Landtag<br />

Ralf Hauboldt (MdL), Frank Kuschel (MdL)<br />

Redaktion: Sascha Bilay (V.i.S.d.P.)<br />

Anschrift: Arnstädter Straße 51, 99096 Erfurt<br />

Tel.: 0361 / 377 26 35, Fax: 0361 / 377 24 16<br />

Bilay@linkspartei-pds-thl.de<br />

www.linkspartei-pds-thl.de


3<br />

1.Kleine Anfragen<br />

Grenzwertüberschreitung des Krematoriums Pößneck (DS 4/2446)<br />

Frank Kuschel (Die Linkspartei.PDS)<br />

Wie die OTZ Pößneck am 14. September 2006 berichtete, sei der Kohlenmonoxidgrenzwert<br />

des Krematoriums Pößneck in der Vergangenheit insgesamt in 524 Fällen überschritten worden.<br />

Der Grenzwert sei mehrmals um über 100 Prozent höher gewesen als zulässig. Das<br />

Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat wegen wiederholter Verstöße gegen Bestimmungen des<br />

Immissionsschutzes ein Bußgeld gegen die Stadt Pößneck in Höhe von 26 256 Euro erlassen.<br />

Frage 1:<br />

Wie häufig werden auf welcher Rechtsgrundlage die Immissionswerte von Krematorien in<br />

Thüringen durch welche zuständige Behörde kontrolliert?<br />

Antwort:<br />

Krematorien sind als Anlagen nicht genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), unterliegen aber hinsichtlich der anlagentechnischen<br />

und messtechnischen Anforderungen den Regelungen der Siebenundzwanzigsten Verordnung<br />

zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung<br />

- 27. BImSchV).<br />

In der 27. BImSchV sind keine Immissionswerte festgelegt, sondern unter anderem Emissionsgrenzwerte<br />

für die maximal zulässigen Emissionen von Kohlenmonoxid, Gesamtstaub und<br />

organischen Stoffen sowie von Dioxinen und Furanen. Diese Grenzwerte sind so genannte<br />

Vorsorgewerte in Analogie zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft),<br />

Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) und Verordnung über die Verbrennung und<br />

Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). Des Weiteren soll durch die Schornsteindimensionierung<br />

erreicht werden, dass die Freisetzung der Rauchgase in die freie Luftströmung<br />

erfolgt und damit eine hinreichende Verdünnung und Ausbreitung der Luftschadstoffe in der<br />

Atmosphäre gewährleistet ist.<br />

Für Krematorien gibt es keinen vorgeschriebenen Kontroll- bzw. Überwachungsrhythmus.<br />

Gemäß einer vom Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) aktuell durchgeführten Recherche<br />

erfolgen maximal zwei Vor-Ort-Kontrollen pro Jahr. Allerdings werden einzelne Anlagen<br />

auch nur anlassbezogen vor Ort überwacht.<br />

Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung auch nach Aktenlage, zum Beispiel bei den gemäß<br />

27. BImSchV vom Betreiber regelmäßig vorzulegenden Messberichten und Funktionsfähigkeitsnachweisen.<br />

Zuständige Überwachungsbehörden sind in der Regel die Landratsämter/kreisfreien<br />

Städte als Untere Immissionsschutzbehörde.<br />

Sind die Körperschaften selbst Betreiber, obliegt die Überwachung von Krematorien den<br />

Staatlichen Umweltämtern.<br />

Frage 2:<br />

Wie viele Fälle von Grenzwertüberschreitungen von Krematorien wurden seit 2000 in Thüringen<br />

festgestellt (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Antwort:<br />

Die 27. BImSchV unterscheidet zwischen Einzelmessungen im Abstand von drei Jahren<br />

durch eine in Thüringen bekannt gegebene Messstelle und kontinuierlichen Messungen. Bei<br />

den Einzelmessungen wurde entsprechend der o. g. Recherche des TLVwA nur eine Grenzwertüberschreitung<br />

bei Gesamtstaub (Schmalkalden) festgestellt.<br />

Grenzwertüberschreitungen bei Kohlenmonoxid wurden allerdings entsprechend der in den<br />

Überwachungsbehörden vorliegenden Jahresberichte durch kontinuierliche Messungen in<br />

zwölf Krematorien ausgewiesen. Dabei ist festzustellen, dass die Häufigkeit der Normverletzung<br />

zwischen einer geringfügigen Anzahl mit unwesentlicher Überschreitung des Grenzwertes<br />

bis zu ca. 600 pro Jahr bei deutlicher Überschreitung des Grenzwertes schwankt. Die Anlage<br />

mit der höchsten Anzahl der Überschreitungen von Stundenmittelwerten für Kohlenmo-


4<br />

noxid ist dabei das Krematorium in Pößneck. Die Grenzwertüberschreitung bei Kohlenmonoxid<br />

korrespondiert teilweise mit einem Temperaturabfall im Zusammenhang mit der Zuführung<br />

von besonders schweren Leichen.<br />

Eine detaillierte Auflistung der Überschreitungen der Stundenmittelwerte bei Kohlenmonoxid<br />

liegt nicht vor.<br />

Frage 3:<br />

In welchen Fällen wurden die festgestellten Grenzwertüberschreitungen durch die zuständigen<br />

Aufsichtsbehörden geahndet? In welchen Fällen erfolgte die Aufforderung zur Einhaltung der<br />

Grenzwerte? In welchen Fällen wurde ein Bußgeld in welcher Höhe ausgesprochen (bitte jeweils<br />

Einzelaufstellung)?<br />

Antwort:<br />

Von den Überwachungsbehörden wurden acht Aufforderungen zur Einhaltung der Grenzwerte,<br />

zum Teil verbunden mit Androhung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ausgesprochen.<br />

Dies betraf die Krematorien in Altenburg, Eisenach, Gera, Jena, Pößneck, Saalfeld und Suhl.<br />

Im Fall Pößneck wurde nach zweimaliger Aufforderung zur Einhaltung der Grenzwerte ein<br />

Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro ausgesprochen. Darüber hinaus hat die Behörde eine Verwaltungsgebühr<br />

in Höhe von 1.250 Euro erhoben sowie eine Zustellungsgebühr von 5,60 Euro<br />

berechnet.<br />

Nach Auskunft des zuständigen Landratsamtes hat der Betreiber am 26. Oktober 2006 das<br />

Bußgeld bezahlt. Nach der Bußgelderhebung besteht behördlicherseits die Erwartung, dass<br />

der Betreiber in Zukunft seinen Betreiberpflichten nachkommt.<br />

Frage 4:<br />

Welche gesundheitlichen Gefährdungen auf den menschlichen Organismus gehen von einer<br />

Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei Immissionen aus Krematorien aus?<br />

Antwort:<br />

Bei den überschrittenen Werten handelt es sich um Emissionsgrenzwerte, nicht um Immissionsgrenzwerte.<br />

Aus einer Überschreitung der Emissionsgrenzwerte, wie im vorliegenden Fall,<br />

ist eine Bewertung der Immissionsverhältnisse im Umfeld einer Anlage unmittelbar nicht<br />

möglich. Gesundheitliche Gefährdungen können aus einer Überschreitung der Emissionsgrenzwerte<br />

nicht abgeleitet werden.<br />

Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Immissionsgrenzwert beträgt für<br />

Kohlenmonoxid 10 mg/m³ als Mittelwert über acht Stunden. Überschreitungen dieses Immissionsgrenzwertes<br />

in der Umgebung von Krematorien sind nicht bekannt.<br />

Vermietung von Räumen an Verkaufseinrichtung mit rechtsextremen Bezügen durch<br />

die TLG in Ilmenau (DS 4/2453)<br />

Sabine Berninger, Frank Kuschel, Dr. Roland Hahnemann (Die Linkspartei.PDS)<br />

Die Verkaufseinrichtung "Top Fuel Store" in Ilmenau veräußert diverse Waren mit rechtsextremen<br />

Bezügen, so Bekleidung, Accessoires, Bücher, CDs und ähnliches. Der Besitzer und<br />

seine Ehefrau unterhielten ein zwischenzeitlich in Erfurt geschlossenes Ladenlokal, mit gleichem<br />

Namen, das am 16. Februar 2005 von der Polizei durchsucht wurde. Weiterhin bietet<br />

der Inhaber von "Top Fuel Store" seine Waren unter der Bezeichnung L.E.M.B. im Internet<br />

an. Als Ladenlokal in Ilmenau dienten bis vor kurzem Geschäftsräume in der Schlossstraße 6.<br />

Dieser Mietvertrag wurde durch die Stadt Ilmenau zum 30. September 2006 gekündigt.<br />

Inzwischen eröffnete das Geschäft in neuen Räumen, die sich im Technologiepark Ilmenau,<br />

Am Vogelherd 90, befinden und durch die TLG vermietet werden.


5<br />

Frage 1:<br />

Wie bewertet die Landesregierung das Warenangebot von "Top Fuel Store" in Ilmenau bzw.<br />

des Onlinehandels L.E.M.B., insbesondere den Verkauf von<br />

− Bekleidung der Marke Doberman Deutschland,<br />

− H8Wear,<br />

− Pro Violance Streetware,<br />

− T-Shirts mit dem Aufdruck "Braune haben bessere Laune",<br />

− Thor Steinar,<br />

− Tonfas und Teleskopschlagstöcke?<br />

Antwort:<br />

Bei dem konkret hinterfragten Warenangebot handelt es sich überwiegend um für die rechtsextremistische<br />

Szene typische, strafrechtlich nicht relevante Bekleidung sowie um "Hooligan-<br />

Marken". Zum Vertrieb von Tonfas und Teleskopschlagstöcken liegen der Landesregierung<br />

keine Erkenntnisse vor.<br />

Frage 2:<br />

Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu einer Untervermietung/Nutzung der ehemaligen<br />

Verkaufsräume in der Schlossstraße an/durch den NPD-Kreisvorsitzenden/NPD-<br />

Kreisverband?<br />

Antwort:<br />

keine<br />

Frage 3:<br />

Welche Kontakte bestehen zwischen dem Besitzer des Ladens und der rechtsextremen Vereinigung<br />

"Nationaler Jugendbund Ilmenau"?<br />

Antwort:<br />

Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.<br />

Frage 4:<br />

Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass in der Kopfzeile des Internetauftrittes<br />

von L.E.M.B der Schriftzug der rechtsextremen Band "Ilmpiraten" zu sehen ist?<br />

Antwort:<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass es Kontakte zwischen dem Ladenbetreiber und Angehörigen<br />

der in den letzten Jahren inaktiven rechtsextremistischen Skinheadband "Ilmpiraten" gibt oder<br />

gegeben hat bzw. dass sich der Ladenbetreiber die frühere Popularität der Band zunutze machen<br />

will.<br />

Frage 5:<br />

Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Stadt Ilmenau in ihrer Entscheidung der Kündigung<br />

der Räumlichkeiten?<br />

Antwort:<br />

Die Kündigung von Mietverträgen vollzieht sich auch dann nach den für Vertragsverhältnisse<br />

einschlägigen Bestimmungen, wenn die Mietsache kommunales Eigentum darstellt. Die zuständigen<br />

Behörden handeln insoweit im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten<br />

Selbstverwaltung.<br />

Frage 6:<br />

Waren der TLG als neuer Vermieterin die Umstände und Gründe für die Kündigung der vormaligen<br />

Verkaufsräume des "Top Fuel Store" bekannt? Wenn ja, warum erfolgte trotzdem die<br />

Vermietung; wenn nein, wieso erfolgte keine Informationsweitergabe in den Behörden?<br />

Antwort:<br />

Die TLG Technologiepark Ilmenau GmbH ist eine Tochtergesellschaft des bundeseigenen<br />

Unternehmens TLG IMMOBILIEN GmbH. Auskünfte zur geschäftlichen Tätigkeit der TLG<br />

sind der Landesregierung nicht möglich.


6<br />

Frage 7:<br />

Welche Schritte werden seitens der TLG zur Auflösung des Mietverhältnisses unternommen?<br />

Antwort:<br />

Es wird auf die Antwort zu der Frage 6 verwiesen.<br />

Stand der Bewilligungen und des Mittelabflusses bei den Einzeltiteln des Kommunalen<br />

Finanzausgleichs (DS 4/2461)<br />

Dr. Werner Pidde (SPD)<br />

Zur Kontrolle des Haushaltsvollzugs bietet sich u.a. die Überprüfung des Standes der Bewilligungen<br />

und des Mittelabflusses an.<br />

Frage 1:<br />

Wie stellt sich der Stand der Bewilligungen und des Mittelabflusses mit Stand 30. September<br />

2006 bei den Einzeltiteln des Kommunalen Finanzausgleichs in absoluten und prozentualen<br />

Zahlen im Vergleich zum Haushaltssoll dar?<br />

(Es wird um Angabe in Form einer Tabelle mit folgenden Spalten gebeten:<br />

− Kapitel/Titel<br />

− Zweckbestimmung und Angabe der Förderrichtlinie mit Veröffentlichungsdatum<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Haushaltsansatz 2006 in Euro<br />

Haushaltsreste, die zu Lasten des Ansatzes gehen, in Euro [Fälle, in denen auch die<br />

Mittel des Vorjahres in das Jahr 2006 übertragen wurden - und damit zusätzlich zum<br />

Haushaltsansatz zur Verfügung stehen -, bitte kennzeichnen]<br />

Stand der Bewilligung 2006 [einschließlich VE der Vorjahre zu Lasten des HH-<br />

Jahres] in Euro<br />

Stand der Bewilligung zu Lasten 2006 insgesamt in Euro<br />

Stand der Bewilligung in Prozent<br />

Stand des Mittelabflusses in Euro<br />

Stand des Mittelabflusses in Prozent<br />

vom Haushaltsansatz mit Sperre belegt bzw. der Bewirtschaftungsreserve unterliegend<br />

in Euro<br />

vom Haushaltsansatz mit Sperre belegt bzw. der Bewirtschaftungsreserve unterliegend<br />

in Prozent)<br />

Antwort:<br />

Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen.<br />

Da die Fragestellung der Anstriche 5 und 6 zu exakt dem gleichen Ergebnis führt (Stand der<br />

Bewilligungen zu Lasten 2006 insgesamt, d.h. auch mit Verpflichtungsermächtigungen aus<br />

Vorjahren), werden beide Fragen in einer Spalte beantwortet.<br />

Die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs unterliegen keiner Sperre bzw. Bewirtschaftungsreserve.<br />

Die Anstriche 10 und 11 wurden daher nicht in die Tabelle aufgenommen.


Anlage<br />

Stand der Bewilligungen und des Mittelabflusses bei den Einzeltiteln des kommunalen Finanzausgleichs - Kapitel 17 20<br />

Stand: 30. September 2006<br />

Hinweis: Die prozentualen Angaben beziehen sich auf die verfügbaren Haushaltsmittel 2006.<br />

Titel<br />

Zweckbestimmung / Förderrichtlinie<br />

Stand der Bewilligungen<br />

insgesamt einschließlich VE<br />

der Vorjahre zu Lasten des<br />

Haushaltsansatz<br />

2006<br />

übertragene<br />

Haushaltsreste<br />

verfügbare<br />

Haushaltsmittel<br />

2006 HH-Jahres 2006<br />

Mittelabfluss zum<br />

30.09.2006<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro in % in Euro in %<br />

1. Allgemeine Finanzzuweisungen<br />

613 01 Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte 771.570.400 0 771.570.400 578.670.829 75,00% 578.670.829 75,00%<br />

613 02 Schlüsselzuweisungen an Landkreise 257.190.100 0 257.190.100 192.899.550 75,00% 192.899.550 75,00%<br />

613 03 Vorweg-Schlüsselzuweisungen für zentrale Orte 5.000.000 0 5.000.000 3.750.000 75,00% 3.750.000 75,00%<br />

2. Besondere Finanzzuweisungen<br />

613 04 Landesausgleichsstock 18.659.600 31.028.808 49.688.408 21.025.404 42,31% 8.997.038 18,11%<br />

613 07 Auftragskostenpauschale an Gemeinden und Landkreise 136.477.000 0 136.477.000 134.262.192 98,38% 134.262.192 98,38%<br />

633 02 Zuweisung zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 9.059.300 0 9.059.300 9.059.300 100,00% 9.059.300 100,00%<br />

633 04 Schullastenausgleich 75.400.000 0 75.400.000 75.399.148 100,00% 75.399.148 100,00%<br />

633 10 Zuschüsse zur Förderung der Ausbildung kommunaler Bediensteter 0 0 0 182.000 100,00%* 173.298 95,22%<br />

633 11 Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen ehrenamtlicher Kommunalpolitiker und 613.600 0 613.600 613.600 100,00% 460.200 75,00%<br />

hauptamtlicher Verwaltungsbediensteter<br />

633 12 Zuweisungen an die Thüringer Verwaltungsschule 340.000 0 340.000 340.000 100,00% 340.000 100,00%<br />

633 13 Zuweisungen an die Thüringer Verwaltungsfachhochschule 460.000 0 460.000 432.366 93,99% 1.611 0,35%<br />

633 14 Finanzierung der Erstellung von Geo-Basisdaten 400.000 0 400.000 400.000 100,00% 400.000 100,00%<br />

633 15 Zuweisungen an Theater und Orchester 60.178.000 0 60.178.000 59.959.083 99,64% 46.112.414 76,63%<br />

633 16 Zuweisungen an Museen, Museumsverbände und Kunstinstitute 6.600.000 0 6.600.000 6.600.000 100,00% 4.436.035 67,21%<br />

633 17 Zuweisungen an Musik- und Jugendkunstschulen 3.340.400 0 3.340.400 3.340.156 99,99% 2.729.900 81,72%<br />

633 19 Zuschüsse für öffentliche Bibliotheken 350.000 0 350.000 350.000 100,00% 35.000 10,00%<br />

663 01 Finanzhilfen an kommunale Aufgabenträger Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />

11.500.000 0 11.500.000 1.098.739 9,55% 0 0,00%<br />

682 01 Zuschüsse an öffentliche Auftragnehmer der Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />

(WAM GmbH)<br />

700.000 0 700.000 153.025 21,86% 130.627 18,66%


8<br />

Titel<br />

Zweckbestimmung / Förderrichtlinie<br />

Stand der Bewilligungen<br />

insgesamt einschließlich VE<br />

der Vorjahre zu Lasten des<br />

Haushaltsansatz<br />

2006<br />

übertragene<br />

Haushaltsreste<br />

verfügbare<br />

Haushaltsmittel<br />

2006 HH-Jahres 2006<br />

Mittelabfluss zum<br />

30.09.2006<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro in % in Euro in %<br />

3. Zuweisungen für Investitionen<br />

883 01 Investitionspauschale an Gemeinden 35.977.000 0 35.977.000 35.917.335 99,83% 35.917.335 99,83%<br />

883 02 Investitionspauschale an kreisfreie Städte 23.796.000 0 23.796.000 23.894.999 100,42%** 23.894.999 100,42%<br />

883 03 Investitionspauschale an Landkreise 34.130.000 0 34.130.000 34.088.295 99,88% 34.088.295 99,88%<br />

883 04 Investitionspauschale für Schulgebäude 22.200.000 0 22.200.000 22.332.100 100,60%*** 21.792.146 98,16%<br />

883 05 Kommunalanteil zur Finanzierung von Altenpflegeeinrichtungen 0 759 759 759 100,00% 0 0,00%<br />

883 08 Zuweisungen für Straßen in Baulastträgerschaft der Kommunen<br />

Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus<br />

aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs -Projektförderung- vom<br />

20.03.2003 (StAnz. Nr. 20/2003)<br />

883 09 Zuweisungen für öffentlichen Personennahverkehr<br />

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr<br />

in Thüringen vom 09.02.2001 (StAnz. Nr. 12/2001)<br />

883 11 Zuweisungen für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen<br />

Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen vom 20.03.2002<br />

(StAnz. Nr. 17/2002)<br />

883 13 Investitionszuschüsse für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Strukturhilfe)<br />

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Strukturhilfe für Aufgabenträger<br />

der Wasserver- u. Abwasserentsorgung durch die Nachförderung von<br />

Investitionsmaßnahmen vom 24.02.2002 (StAnz Nr. 21/2002)<br />

883 14 Zuweisungen für Abfallbeseitigungsanlagen<br />

Richtlinie für die Förderung von Vorhaben und Programmen der Abfallwirtschaft<br />

-Siedlungsabfallwirtschaft- vom 28.11.2004 (StAnz Nr. 14/2005)<br />

883 15 Zuweisungen für Rekultivierungsmaßnahmen<br />

Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen -<br />

Förderrichtlinie Altlasten- vom 16.10.2002 (StAnz Nr. 41/2002)<br />

883 17 Zuschüsse zur Förderung von Sportstätten und Badeanstalten<br />

Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus -Sportstättenbauförderrichtlinievom<br />

12.06.2001 (StAnz Nr. 27/2001, geändert StAnz Nr.34/2006)<br />

6.500.000 80.900 6.580.900 6.299.000 95,72% 1.324.850 20,13%<br />

1.700.000 0 1.700.000 1.615.000 95,00% 1.615.000 95,00%<br />

37.333.600 2.473.000 39.806.600 36.881.000 92,65% 10.764.000 27,04%<br />

15.000.000 0 15.000.000 14.477.750 96,52% 14.477.750 96,52%<br />

3.500.000 8.567 3.508.567 3.167.159 90,27% 1.366.691 38,95%<br />

650.000 0 650.000 105.500 16,23% 0 0,00%<br />

6.000.000 2.989.264 8.989.264 8.305.000 92,39% 3.501.246 38,95%


9<br />

Titel<br />

Zweckbestimmung / Förderrichtlinie<br />

883 18 Zuweisungen für Einrichtungen der Jugendhilfe<br />

Richtlinie zur investiven Förderung im Fachbereich Familie und Kinder- und<br />

Jugendhilfe) vom 21.03.2005 (StAnz Nr. 16/2005)<br />

Stand der Bewilligungen<br />

Haushaltsansatz<br />

2006<br />

übertragene<br />

Haushaltsreste<br />

verfügbare<br />

Haushaltsmittel<br />

2006<br />

insgesamt einschließlich VE<br />

der Vorjahre zu Lasten des<br />

HH-Jahres 2006<br />

Mittelabfluss zum<br />

30.09.2006<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro in % in Euro in %<br />

1.000.000 8.000 1.008.000 875.293 86,83% 120.494 11,95%<br />

883 20 Investitionszuschüsse für Kindertagesstätten 1.300.000 0 1.300.000 1.290.390 99,26% 1.005.210 77,32%<br />

883 22 Zuweisungen für Schulsporthallen<br />

Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des<br />

Schul- und Sporthallenbaus vom 07.05.2002 (StAnz. Nr 22/2002)<br />

4.500.000 27.400 4.527.400 4.395.300 97,08% 1.200.400 26,51%<br />

883 23 Zuweisungen zur Anschaffung von Computertechnik an Schulen 1.500.000 0 1.500.000 1.425.500 95,03% 658.144 43,88%<br />

883 25 Zuweisungen für Investitionen an Theater und Orchester 4.800.000 5.263.001 10.063.001 10.063.001 100,00% 2.133.396 21,20%<br />

883 26 Zuweisungen für Investitionen an Museen 500.000 144.955 644.955 644.946 100,00% 269.955 41,86%<br />

* Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Kapitels zwischen den Titeln 633 10 und 613 04 in Höhe von 182.000 Euro<br />

** Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Kapitels zwischen den Titeln 883 02 und 883 01 und 883 03 in Höhe von 98.999 Euro<br />

*** Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Kapitels zwischen den Titeln 883 04 und 883 22 in Höhe von 132.100 Euro


Frage 2:<br />

Was sind im Detail die Ursachen für die unter 1. aufgeführten - unter 70 Prozent der verfügbaren<br />

Bewilligungssumme liegenden - Bewilligungsstände (es wird um eine Begründung zu<br />

jedem einzelnen in Frage kommenden Förderprogramm gebeten)?<br />

Antwort:<br />

Grundsätzlich ermächtigt der Haushaltsplan die Verwaltung, Ausgaben zu leisten bzw. Verpflichtungen<br />

einzugehen. Er stellt den Leistungsrahmen dar, nicht jedoch die Verpflichtung,<br />

diesen Ausgaberahmen vollständig auszuschöpfen.<br />

Zum 30. September 2006 lag bei vier Titeln des kommunalen Finanzausgleiches die Bewilligung<br />

mit folgender Begründung unter 70 Prozent:<br />

17 20 - 613 04 Landesausgleichsstock:<br />

Der Landesausgleichsstock stellt kein Förderprogramm im eigentlichen Sinne dar. Er dient<br />

zum einen als Reserve für ggf. notwendige Verrechnungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs<br />

(§ 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz [ThürFAG]). Zum anderen können<br />

Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Landesausgleichsstock Zuweisungen<br />

in Form von Zuschüssen und rückzahlbaren Überbrückungshilfen nach Maßgabe des Landeshaushalts<br />

(Bedarfszuweisungen) gewährt werden, um der außergewöhnlichen Lage oder den<br />

besonderen Aufgaben von Kommunen im Einzelfall Rechnung zu tragen (§ 24 ThürFAG).<br />

Aufgrund der insgesamt erfreulich positiven Entwicklung der Finanzlage der Kommunen erfüllten<br />

bisher weniger Kommunen als ursprünglich erwartet die Voraussetzungen für die Ausreichung<br />

von Bedarfszuweisungen.<br />

17 20 - 663 01 Finanzhilfen an kommunale Ausgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung:<br />

Bis zum 30. September 2006 wurden drei Finanzhilfeanträge beschieden, die bewilligten Mittel<br />

jedoch noch nicht abgerufen. Es befinden sich gegenwärtig weitere sechs Anträge im Geschäftsgang.<br />

Eine abschließende Bearbeitung konnte bislang nicht erfolgen, da nicht alle prüfungsrelevanten<br />

Unterlagen von den Antragstellern bereitgestellt wurden und nachgereicht<br />

werden müssen.<br />

17 20 - 682 01 Zuschüsse an öffentliche Auftragnehmer der Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />

(WAM GmbH):<br />

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war noch nicht bekannt, dass die WAM GmbH zum 30.<br />

Juni 2006 ihre Tätigkeit einstellt. Das Kabinett hat am 11. April 2006 die Beendigung der<br />

Tätigkeit und die Liquidation der WAM GmbH zur Kenntnis genommen. Die bewilligten<br />

Mittel sind zur Restabwicklung der WAM GmbH bestimmt.<br />

17 20 - 883 15 Zuweisungen für Rekultivierungsmaßnahmen:<br />

Neben den bereits erteilten Bewilligungen in Höhe von 106.000 Euro befindet sich derzeit ein<br />

Antrag für ein größeres Vorhaben zur fachtechnischen Prüfung beim zuständigen staatlichen<br />

Umweltamt. Die beantragte Zuwendung beträgt 242.000 Euro.<br />

Beantragung und Bewilligung von Bedarfszuweisungen in den Jahren 2005 und 2006<br />

(DS 4/2476)<br />

Petra Enders (Die Linkspartei.PDS)<br />

Nach § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) können Gemeinden in außergewöhnlichen<br />

Lagen oder bei besonderen Aufgaben im Einzelfall Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock<br />

in Form von Zuschüssen und rückzahlbaren Überbrückungshilfen nach<br />

Maßgabe des Landeshaushaltes erhalten (Bedarfszuweisungen).<br />

Die Gewährung der Bedarfszuweisung erfolgt in Abhängigkeit des Nachweises der Ausschöpfung<br />

der eigenen Einnahmemöglichkeiten im zumutbaren Maße.


11<br />

Frage 1:<br />

Welche Gemeinden haben in welcher Höhe für die Jahre 2005 und 2006 Bedarfszuweisungen<br />

zur Deckung von Fehlbeträgen des Verwaltungshaushaltes beantragt (bitte Einzelaufstellung<br />

nach Jahren)?<br />

Frage 2:<br />

Welche Gemeinden erhielten in welcher Höhe in den Jahren 2005 und 2006 Bedarfszuweisungen<br />

zur Deckung von Fehlbeträgen des Verwaltungshaushaltes (bitte Einzelaufstellung<br />

nach Jahren)?<br />

Frage 3:<br />

Mit welcher Begründung haben welche antragstellenden Gemeinden in den Jahren 2005 und<br />

2006 keine Bedarfszuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen des Verwaltungshaushaltes<br />

erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Antwort zu den Fragen 1 bis 3:<br />

Die Angaben über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Jahr 2005 können der Antwort<br />

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 643, Drucksache 4/1669, entnommen werden.<br />

Die Aufstellung für das Jahr 2006 ist der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen.<br />

Soweit die Höhe der Bewilligung vom Antrag abweicht, ist dies darauf zurückzuführen, dass<br />

die Bewilligung der Bedarfszuweisungen nach den Verwaltungsvorschriften über die Gewährung<br />

von Bedarfszuweisungen - VV-Bedarfszuweisungen - (ThürStAnz 8/1998 S. 326), zuletzt<br />

geändert durch die Verwaltungsvorschriften vom 27. Februar 2002 (ThürStAnz 11/2002<br />

S. 847) erfolgt und die Gemeinden im Rahmen der Antragstellung die nach den VV-<br />

Bedarfszuweisungen mögliche Finanzzuweisung falsch berechnet haben.<br />

Anlage 1<br />

Bedarfszuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt in Jahr 2006<br />

Gemeinde Landkreis beantragt (€) bewilligt (€) abgelehnt<br />

Bad Blankenburg SLF 94.993 94.993<br />

Berga/Elster GRZ 24.786,00 24.573<br />

Brotterode SM 765.759,57 166.534<br />

Dorndorf-Steudnitz SHK 532.196,15 532.196<br />

Gera G 14.006.167,00 1.425.736<br />

Guthmannshausen SÖM 23.630,00 23.630<br />

Obermehler UH 692.300,00 125.151<br />

Olbersleben SÖM 38.458,00 38.458<br />

Reichenbach SHK 51.020,97 15.582<br />

Rohr SM 24.415,71 14.813<br />

Wolkramshausen NDH 2.451,89 2.452<br />

Frage 4:<br />

Welche defizitären Gemeinden haben in welcher Höhe für welche Maßnahmen für die Jahre<br />

2005 und 006 Bedarfszuweisungen zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen beantragt<br />

(bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Frage 5:<br />

Welche defizitären Gemeinden erhielten in welcher Höhe für welche Maßnahmen in den Jahren<br />

2005 und 2006 Bedarfszuweisungen zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen (bitte<br />

Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Frage 6:<br />

Mit welcher Begründung haben welche antragstellenden defizitären Gemeinden für welche<br />

Maßnahmen in den Jahren 2005 und 2006 keine Bedarfszuweisungen zur Durchführung von<br />

Investitionsmaßnahmen erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?


12<br />

Antwort zu den Fragen 4 bis 6:<br />

Die Angaben über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Jahr 2005 können der Antwort<br />

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 643, Drucksache 4/1669, entnommen werden.<br />

Die Aufstellung für das Jahr 2006 ist der als Anlage 2 beigefügten Tabelle zu entnehmen.<br />

Soweit die Höhe der Bewilligung vom Antrag abweicht, ist dies darauf zurückzuführen, dass<br />

die Bewilligung der Bedarfszuweisungen nach den VV-Bedarfszuweisungen erfolgt und die<br />

Gemeinden im Rahmen der Antragstellung die nach den VV-Bedarfszuweisungen mögliche<br />

Finanzzuweisung falsch berechnet haben.<br />

Anlage 2<br />

Bedarfszuweisungen zur Sicherung von Eigenanteilen bei Investitionen im Jahr 2006<br />

Gemeinde LK Maßnahme beantragt (€) bewilligt (€) Grund der Ablehnung<br />

Blankenhain AP Errichtung von 2 Buswartehallen<br />

2.815 in Bearbeitung<br />

an der B 85 Saal-<br />

born, Neusaalborn<br />

Blankenhain AP Fortführung Baumaßnahme<br />

56.250 56.250<br />

Schloss<br />

Blankenhain AP Beschaffung LF 10/6 111.375 111.375<br />

Dorndorf- SHK Straßenentwässerung Straße<br />

20.000 in Bearbeitung<br />

Steudnitz<br />

der AWG<br />

Ellrich NDH 1. BA Gerätehaus Ellrich 10.800 13.176<br />

Ellrich NDH Dorferneuerung OT Werna,<br />

32.750 39.955<br />

Straßenbau Neuer<br />

Markt und 2 Brücken<br />

Ellrich NDH Dorferneuerung OT Werna,<br />

1.000 1.220<br />

Beratertätigkeit 2006<br />

Ellrich NDH Stadtsanierung Ellrich<br />

22.700 27.694<br />

2006<br />

Ellrich NDH Sanierung Raven- und<br />

18.500 22.570<br />

Pfeifferstraße Ellrich<br />

Ellrich NDH Ausbau der Mittelgasse<br />

OT Woffleben<br />

2.500 0 keine Förderung<br />

Dritter<br />

Ellrich NDH Errichtung von 3 Buswartehallen<br />

1.500 1.830<br />

Frauenwald IK Ausbau der Straße Fraubachtal<br />

28.875 28.875<br />

(Hochwasserscha-<br />

den)<br />

Gefell SOK Kauf eines LF 10/6 52.125 41.847<br />

Gera G Generalsanierung Bühnen 1.134.585 1.384.194<br />

der Stadt Gera "Großes<br />

Haus"<br />

Hirschberg SOK Sanierung Kulturhaus, 2. 285.431 285.431<br />

BA<br />

Hirschberg SOK Beschaffung LF 10/6 117.375 117.375<br />

Ilfeld NDH Neubau Bahnübergangssicherungsanlage<br />

21.100 22.366<br />

HSB, Km<br />

10,115<br />

Ilfeld NDH Neubau Bahnübergangssicherungsanlage<br />

4.500 4.717<br />

HSB, Km<br />

11,725<br />

Kahla SHK Kommunales Förderprogramm<br />

2006<br />

3.350 3.350


13<br />

Kahla SHK Ordnungsmaßnahme<br />

14.070 14.070<br />

Stadtmauersanierung<br />

Kahla SHK Sanierungsträgerleistungen 9.595 9.595<br />

Kahla SHK Städtebauliche Beratung 670 670<br />

Lauscha SON Lauschabachüberbauung 81.975 in Bearbeitung<br />

im Zuge der L 1149 Bereich<br />

Hüttenplatz<br />

Masserberg HBN Beschaffung LF 10/6 214.200 94.528<br />

Rottleben KYF Sanierung kleine Wipper 103.500 103.500<br />

Straußfurt SÖM Beschaffung LF 10/6 100.102 73.074<br />

Weimar WE Neubau Gefahrenschutzzentrum<br />

1.505.200 1.314.719<br />

Wipfratal IK Sanierung Rüstheim im<br />

OT Reinsfeld<br />

14.866 18.434<br />

Frage 7:<br />

Welche Gemeinden haben in welcher Höhe für die Jahre 2005 und 2006 Bedarfszuweisungen<br />

für welche besonderen Aufgaben beantragt (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Frage 8:<br />

Welche Gemeinden erhielten in welcher Höhe in den Jahren 2005 und 2006 Bedarfszuweisungen<br />

für welche besonderen Aufgaben (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Frage 9:<br />

Mit welcher Begründung haben welche antragstellenden Gemeinden in den Jahren 2005 und<br />

2006 keine Bedarfszuweisungen für welche besonderen Aufgaben erhalten (bitte Einzelaufstellung<br />

nach Jahren)?<br />

Antwort zu den Fragen 7 bis 9:<br />

Die Angaben über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Jahr 2005 können der Antwort<br />

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 643, Drucksache 4/1669, entnommen werden.<br />

Im Jahr 2006 wurden der Stadt Oberhof antragsgemäß 192 103 Euro bewilligt. Darüber hinaus<br />

erhielten die Stadt Oberhof 1.097.699 Euro und die Gemeinde Masserberg 1.294.077 Euro<br />

als Schuldendiensthilfe wegen einer außergewöhnlichen Lage.<br />

Frage 10:<br />

Welche Gemeinden haben in welcher Höhe für die Jahre 2005 und 2006 Überbrückungshilfen<br />

beantragt (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Frage 11:<br />

Welche Gemeinden erhielten in welcher Höhe in den Jahren 2005 und 2006 Überbrückungshilfen<br />

(bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Frage 12:<br />

Mit welcher Begründung haben welche antragstellenden Gemeinden in den Jahren 2005 und<br />

2006 keine Überbrückungshilfen erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Antwort zu den Fragen 10 bis 12:<br />

Die Angaben über die Gewährung von Überbrückungshilfen im Jahr 2005 können der Antwort<br />

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 643, Drucksache 4/1669, entnommen werden.<br />

Die Aufstellung für das Jahr 2006 ist der als Anlage 3 beigefügten Tabelle zu entnehmen.<br />

Soweit die Höhe der Bewilligung vom Antrag abweicht, ist dies darauf zurückzuführen, dass<br />

die Bewilligung der Bedarfszuweisungen nach den VV-Bedarfszuweisungen erfolgt und die<br />

Gemeinden im Rahmen der Antragstellung die nach den VV-Bedarfszuweisungen mögliche<br />

Finanzzuweisung falsch berechnet haben.


Anlage 3<br />

rückzahlbare Überbrückungshilfen im Jahr 2006<br />

Gemeinde Landkreis beantragt (€) bewilligt (€) abgelehnt<br />

Artern KYF 1.000.000 771.900<br />

Bad Blankenburg SLF 274.000 274.000<br />

Bad Sulza AP 1.908.000 1.908.000<br />

Buchholz NDH 150.977 150.977<br />

Dorndorf-Steudnitz SHK 800.000 758.500<br />

Finsterbergen GTH 187.600 187.600<br />

Frauenwald IK 407.650 407.650<br />

Geismar EIC 367.000 367.950<br />

Gillersdorf IK 60.000 51.500<br />

Guthmannshausen SÖM 180.000 180.000<br />

Guthmannshausen SÖM 152.117 152.100<br />

Herrmannsacker NDH 163.257 163.257<br />

Hirschberg SOK 586.387 586.387<br />

Kranichfeld AP 405.000 402.808<br />

Lauscha SON 71.500 71.500<br />

Nordhausen NDH 741.100 741.000<br />

Nordhausen NDH 688.304 in Bearbeitung<br />

Oberhof SM 575.659 575.659<br />

Obermehler UH 1.104.029 753.000<br />

Oepfershausen SM 91.422 91.500<br />

Olbersleben SÖM 60.000 60.000<br />

Olbersleben SÖM 61.218 61.200<br />

Petersdorf NDH 296.700 in Bearbeitung<br />

Pillingsdorf SOK 9.433 in Bearbeitung<br />

Rentwertshausen SM 19.200 in Bearbeitung<br />

Rodishain NDH 623.826 623.826<br />

Rohr SM 214.800 in Bearbeitung<br />

Schmiedefeld SLF 351.450 351.450<br />

Staitz GRZ 78.325 in Bearbeitung<br />

Steinsdorf GRZ 79.250 79.250<br />

Stempeda NDH 560.393 560.393<br />

Wolkramshausen NDH 347.865 153.000<br />

14<br />

Frage 13:<br />

Welche Veränderungen bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen nach § 24 ThürFAG<br />

beabsichtigt die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes<br />

vom 21. Juni 2005 (AZ: VerfGH 28/03) und wie wird diese Auffassung<br />

durch die Landesregierung begründet?<br />

Antwort:<br />

Da die Frage der Gewährung von Bedarfszuweisungen im Zusammenhang mit der Neuordnung<br />

der kommunalen Finanzausstattung insgesamt zu betrachten ist, zu der die Entscheidungsfindung<br />

der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist, kann die Landesregierung<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine Aussagen treffen.


15<br />

Unterschiedliche gemeindliche Verschuldung als Hemmnis freiwilliger Gemeindefusionen?<br />

(DS 4/2488)<br />

Petra Enders (Die Linkspartei.PDS)<br />

Auf Grundlage von § 35 a Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) werden freiwillige<br />

Zusammenschlüsse oder Eingliederungen von Gemeinden durch das Land finanziell gefördert.<br />

In den Haushaltsjahren 2006 und 2007 sind dafür insgesamt 20 Millionen Euro im Landeshaushalt<br />

bereitgestellt. Im Jahre 2005 erfolgte die finanzielle Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse<br />

oder Eingliederungen von Gemeinden auf Grundlage einer speziellen Verordnung.<br />

In den auf gemeindlicher Ebene stattfindenden Diskussionen über freiwillige Gemeindezusammenschlüsse<br />

wird häufig das Argument der hohen Verschuldung benutzt, um freiwillige<br />

und sinnvolle Gemeindezusammenschlüsse abzulehnen.<br />

Frage 1:<br />

Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über seit 2005 auf gemeindlicher Ebene<br />

aufgenommene Aktivitäten mit der Zielstellung von freiwilligen Zusammenschlüssen oder<br />

Eingliederungen von Gemeinden vor? Welchen Sachstand haben diese aufgenommenen Aktivitäten<br />

bisher erreicht?<br />

Antwort:<br />

Nach § 9 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen<br />

Wohls in ihrem Bestand geändert, neu gebildet oder aufgelöst werden. Bestandsänderungen<br />

erfolgen durch Gesetz und derzeit ausschließlich auf der Basis freiwilliger und ü-<br />

bereinstimmender Beschlüsse der beteiligten Gemeinden.<br />

Der Landesregierung liegen nur teilweise Erkenntnisse über die auf gemeindlicher Ebene aufgenommenen<br />

Aktivitäten zu freiwilligen Zusammenschlüssen oder Eingliederungen vor.<br />

Nach den im Innenministerium vorliegenden Informationen gibt es in 14 Fällen Überlegungen<br />

von Gemeinden zu Eingliederungen bzw. Gemeindezusammenschlüssen.<br />

Auf der Grundlage freiwilliger und übereinstimmender Beschlüsse der beteiligten Gemeinden<br />

konnte der Landtag das Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt,<br />

Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Stadt Triebes,<br />

Unterwellenborn und Stadt Zeulenroda vom 27. Januar 2006 beschließen. Es trat am 1. Februar<br />

2006 in Kraft.<br />

Vollständige Antragsunterlagen liegen im Innenministerium zur Eingliederung der Gemeinde<br />

Utzberg in die Gemeinde Nohra (Landkreis Weimarer Land) sowie zur Eingliederung der<br />

Gemeinde Schernberg in die Stadt Sondershausen (Kyffhäuserkreis) vor.<br />

Von den übrigen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften liegen keine Informationen zu<br />

den jeweiligen aktuellen Sachständen der Fusionsbestrebungen vor. Es handelt sich hierbei<br />

um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet,<br />

den Aufsichtsbehörden ihre diesbezüglich gefassten Beschlüsse oder Absichtserklärungen<br />

vorzulegen, wenn nicht eine Antragstellung zur freiwilligen Gebiets- und Bestandsänderung<br />

damit verbunden ist.<br />

Frage 2:<br />

Welche der in Frage 1 nachgefragten Gemeinden haben seit 2005 gleich lautende Beschlussanträge<br />

mit der Zielstellung von freiwilligen Zusammenschlüssen oder Eingliederungen von<br />

Gemeinden in den betroffenen Gemeinderäten beraten? Welche Ergebnisse über die Beratungen<br />

liegen der Landesregierung derzeit vor? Welche dieser betroffenen Gemeinderäte haben<br />

im Ergebnis dieser Diskussionsprozesse einen freiwilligen Zusammenschluss oder eine Eingliederung<br />

von Gemeinden mit welcher Begründung abgelehnt? Welche dieser betroffenen<br />

Gemeinderäte haben im Ergebnis dieser Diskussionsprozesse einen freiwilligen Zusammenschluss<br />

oder eine Eingliederung von Gemeinden befürwortet?<br />

Antwort:<br />

Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.


16<br />

Frage 3:<br />

Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass ein unterschiedlich hoher<br />

gemeindlicher Verschuldungsgrad ein Hemmnis für freiwillige Zusammenschlüsse oder Eingliederungen<br />

von Gemeinden ist?<br />

Antwort:<br />

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass Gemeindefusionen aus Gründen<br />

eines zu hohen Verschuldungsgrades nicht zustande kommen.<br />

Frage 4<br />

Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung die Förderung von freiwilligen Zusammenschlüssen<br />

oder Eingliederungen von Gemeinden unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 3 neu<br />

auszurichten und wie wird diese Auffassung durch die Landesregierung begründet?<br />

Antwort:<br />

Für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 werden vom Freistaat jeweils zehn Millionen Euro zur<br />

Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse oder Eingliederungen zur Verfügung<br />

gestellt. Eine Änderung des § 35 a des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) ist aus<br />

Sicht der Landesregierung derzeit nicht vorgesehen. Die Bereitstellung von Fördermitteln ab<br />

dem Jahr 2008 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2008/2009 zu<br />

klären.<br />

Frage 5:<br />

Welche Gemeinden haben im Jahre 2006 einen Antrag auf finanzielle Förderung nach § 35 a<br />

ThürFAG gestellt? Welche dieser Gemeinden streben einen Zusammenschluss und welche<br />

dieser Gemeinden streben eine Eingliederung an?<br />

Antwort:<br />

Voraussetzung für die Zuweisung der Fördermittel nach § 35 a ThürFAG ist das Inkrafttreten<br />

des Gesetzes, das die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse oder Eingliederungen bewirkt.<br />

Nach Inkrafttreten des in der Antwort zu Frage 1 genannten Gesetzes vom 27. Januar 2006<br />

haben die durch Eingliederung um Triebes vergrößerte Stadt Zeulenroda-Triebes, die durch<br />

Zusammenschluss neu gebildete Gemeinde Unterwellenborn sowie die durch Eingliederung<br />

um Kleinschmalkalden vergrößerte Gemeinde Floh-Seligenthal die beantragten Fördermittel<br />

erhalten.<br />

Frage 6:<br />

Wie bewertet die Landesregierung die bisher vorliegende Anzahl von Anträgen auf finanzielle<br />

Förderung nach § 35 a ThürFAG insbesondere vor dem Hintergrund, dass rund ein Drittel<br />

aller Thüringer Gemeinden weniger als 1.000 Einwohner zählt?<br />

Antwort:<br />

Mit der Förderung nach § 35 a ThürFAG sollen die Gemeinden unterstützt werden, die durch<br />

weitere Konzentration der vorhandenen Ressourcen die Möglichkeiten der Erhöhung der<br />

Leistungsfähigkeit und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Kommunalverwaltung<br />

nutzen wollen. Da es derzeit allein Angelegenheit der Gemeinden ist, Beschlüsse über Gebiets-<br />

und Bestandsänderungen zu fassen, den Erlass des erforderlichen Gesetzes zu beantragen<br />

und schließlich die bereitstehenden Fördermittel in Anspruch zu nehmen, erübrigt sich<br />

eine Bewertung durch die Landesregierung.<br />

Frage 7:<br />

Anhand welcher Kriterien bemisst die Landesregierung, dass ein freiwilliger Zusammenschluss<br />

oder eine Eingliederung von Gemeinden den gesetzlich erforderlichen Gründen des<br />

öffentlichen Wohls entspricht?<br />

Antwort:<br />

"Gründe des öffentlichen Wohls" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der verfassungsgerichtlichen<br />

Nachprüfung unterliegt. Bei der Prüfung der Gründe des öffentlichen Wohls sind<br />

sowohl die Interessen und Belange des Einzelfalls, das heißt der beantragenden Gemeinde/n


17<br />

einerseits, als auch die übergeordneten Interessen und Belange der Allgemeinheit bzw. des die<br />

Gemeinde/n umgebenden Umfeldes andererseits zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.<br />

Zu berücksichtigende Belange sind zum Beispiel Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft,<br />

Verflechtungsbeziehungen der Infrastruktur, der Wirtschaft, der Sozial- und Dienstleistungsstrukturen,<br />

landesplanerische Gesichtspunkte, geografische und historische Gegebenheiten,<br />

örtliche Verbundenheit.<br />

Aufgrund der völlig verschiedenartigen örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall kann ein allgemein<br />

gültiger Maßstab für die Gründe des öffentlichen Wohls nicht gefunden werden. Eine<br />

umfassende Prüfung der Gründe des öffentlichen Wohls muss in jedem Einzelfall erfolgen.<br />

Ziel einer jeden Neugliederungsmaßnahme ist die Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft<br />

der Gemeinden.<br />

Kommunalisierung von Aufgaben der Staatlichen Umweltämter (DS 4/2523)<br />

Dagmar Becker (SPD)<br />

Pressemitteilungen zufolge hat die Landesregierung bereits konkrete Vorschläge entwickelt,<br />

welche Aufgaben der Staatlichen Umweltämter kommunalisiert werden sollen. Diese Vorschläge<br />

sollen mit den kommunalen Vertretern diskutiert werden.<br />

Frage 1:<br />

Welche Aufgaben aus welchen Sachbereichen hält die Landesregierung für kommunalisierungsfähig?<br />

Antwort:<br />

Die Thüringer Landesregierung verhandelt mit den kommunalen Spitzenverbänden über ein<br />

Kontingent an Aufgaben der Staatlichen Umweltverwaltung, welches in die Zuständigkeit der<br />

Kommunen überführt werden kann. Hierzu hat das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz<br />

und Umwelt dem Steuerungskreis Verwaltungsreform im Thüringer Finanzministerium<br />

eine Liste zugearbeitet, welche jene Aufgaben der Staatlichen Umweltämter enthält, die u.<br />

a. nach einem Vergleich mit anderen Bundesländern grundsätzlich kommunalisierungsfähig<br />

sind. Im Ergebnis des letzten Spitzengespräches zwischen Herrn Ministerpräsidenten und den<br />

kommunalen Spitzenverbänden am 5. Oktober 2006 hat sich eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz<br />

des Staatssekretärs des Finanzministeriums aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände,<br />

der Staatskanzlei, des Innenministeriums und der jeweils betroffenen Fachressorts gebildet.<br />

Die Arbeitsgruppe hat diese kommunalisierungsfähigen Einzelaufgaben diskutiert, das Fachressort<br />

hat dabei fachlich erläutert. Die Spitzenverbände haben zudem noch zusätzliche Fragen<br />

und Bitten formuliert, die seitens der Landesregierung kurzfristig beantwortet wurden.<br />

Derzeit sichten die Spitzenverbände das zugearbeitete Material. Eine Nennung der Aufgaben<br />

kann mit Rücksicht auf die noch zu führenden Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />

erfolgen.<br />

Frage 2:<br />

Welche Aufgaben aus welchen Sachbereichen hält die Landesregierung für privatisierungsfähig?<br />

Antwort:<br />

Die Frage der Privatisierbarkeit wird in Folge und nach Abschluss der Verhandlungen zu 1.<br />

aufgegriffen. Die in Frage kommenden Aufgaben werden dann von der Landesregierung identifiziert<br />

und anschließend ggf. in Abstimmung mit der Thüringer Landgesellschaft und dem<br />

Landesverband der freien Berufe Thüringen e.V. und evtl. weiteren Verbänden behandelt.


18<br />

Frage 3:<br />

Welche Aufgaben aus welchen Sachbereichen hält die Landesregierung weder für kommunalisierungs-<br />

noch für privatisierungsfähig?<br />

Antwort:<br />

Sämtliche Überwachungsaufgaben bei eigener Betroffenheit der kommunalen Ebene sowie<br />

sonstige Aufgaben, die aus rechtlichen Gründen in der Zuständigkeit der Landesverwaltung<br />

bleiben müssen, z.B. Verwaltung landeseigener Flächen; dies betrifft aber auch Zuständigkeiten<br />

bei Gewässern 1. Ordnung sowie bestimmte Aufgaben im Bereich des Flussgebietsmanagements,<br />

Aufgaben der Wasserversorgung, der Gewässerpflege und Unterhaltung.<br />

Frage 4:<br />

In welcher Weise sollen die weder kommunalisierungs- noch privatisierungsfähigen Aufgaben<br />

zukünftig wahrgenommen werden?<br />

Antwort:<br />

Vollzugsaufgaben und vollzugsnahe Fachaufgaben sollen für den Freistaat zentral im Thüringer<br />

Landesverwaltungsamt (TLVwA) wahrgenommen werden.<br />

Frage 5:<br />

Von welchen Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung geht die Landesregierung bei der von<br />

ihr vorgeschlagenen Kommunalisierung aus?<br />

Antwort:<br />

Durch das Zusammenfallen von Betroffenheits- und Entscheidungsebene wird die Aufgabenerfüllung<br />

dem Regional- und Lokalbezug noch besser Rechnung tragen können. Sie wird sich<br />

insgesamt effizienter gestalten, die Verwaltungsprozesse werden sich beschleunigen.<br />

Frage 6:<br />

In welchen Bereichen erwartet die Landesregierung Probleme im Zuge der von ihr vorgeschlagenen<br />

Kommunalisierung?<br />

Frage 7:<br />

Durch welche Maßnahmen kann und soll diesen Problemen begegnet werden?<br />

Antwort zu den Frage 6 und 7:<br />

Die Landesregierung erwartet keine grundlegenden Probleme bei der von Ihr für kommunalisierungsfähig<br />

erachteten Aufgaben, da die Verwaltungspraxis anderer Bundesländer belegt,<br />

dass eine Kommunalisierung grundsätzlich möglich und im Sinne der Antwort auf Frage 5<br />

geboten ist.<br />

Frage 8:<br />

Welche Kosteneffekte erwartet die Landesregierung durch die geplante Kommunalisierung<br />

der Aufgaben?<br />

Frage 9:<br />

Wie soll für Aufgaben, in denen eine landkreis- oder landesübergreifende Zusammenarbeit<br />

erforderlich, die Zusammenarbeit organisiert werden?<br />

Frage 10:<br />

Welche zusätzlichen personellen, organisatorischen und sächlichen Änderungen in den einzelnen<br />

Landkreisen sind nach den Plänen der Landesregierung zur Kommunalisierung zu erwarten?<br />

Frage 11:<br />

In welchem Umfang soll Personal der Umweltämter auf die Landkreise übertragen werden?<br />

Frage 12:<br />

Auf welche Weise sollen die zusätzlichen Aufwendungen der Landkreise im Zuge einer<br />

Kommunalisierung ausgeglichen werden?<br />

Frage 13:<br />

Sind alle Landkreise und kreisfreien Städte gleichermaßen in der Lage, die übertragenen Aufgaben<br />

der Umweltverwaltung im bisherigen Umfang wahrzunehmen?


19<br />

Antwort zu den Fragen 8 bis 13:<br />

Diese Fragen können aufgrund der noch laufenden Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden<br />

erst nach deren Abschluss beantwortet werden.<br />

Frage 14:<br />

Sollen die Staatlichen Umweltämter nach Abschluss der geplanten Kommunalisierung aufgelöst<br />

und deren Standorte geschlossen werden?<br />

Antwort:<br />

ja<br />

Kommunales Engagement gegen Rechtsextremismus (DS 4/2529)<br />

Sabine Berninger (Die Linkspartei.PDS)<br />

In der Berichterstattung der Landesregierung zu Punkt I.1 des Beschlusses des Thüringer<br />

Landtages (Drucksache 4/1853) "Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus<br />

und Gewalt" vom 28. September 2006 (Drucksache 4/2333) wird ab Seite 122 eine Aufzählung<br />

von Ansprechpartnern in den Kommunen vorgenommen.<br />

Hinweis: Der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist folgende Vorbemerkung des Thüringer Ministers für Soziales,<br />

Familie und Gesundheit, Dr. Klaus Zeh, vorangestellt:<br />

Grundlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage sind die eingeholten Zuarbeiten der aufgeführten Gremien.<br />

Stellungnahmen der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und Unstrut-Hainich-Kreis liegen nicht vor. Aufgrund des<br />

identischen örtlichen Bezugs erfolgt die Beantwortung der Fragen 1und 2 verbunden.<br />

Frage 1:<br />

Welche Aktivitäten entfaltete<br />

− der Runde Tisch Altenburger Land,<br />

− der Sicherheitsbeirat Altenburg,<br />

− der Kriminalpräventive Rat der Stadt Heilbad Heiligenstadt,<br />

− der Kriminalpräventive Rat der Stadt Leinefelde,<br />

− der Treff Sicherheit in Eisenach,<br />

− der Kriminalpräventive Rat der Stadt Erfurt,<br />

− der Kriminalpräventive Beirat der Stadt Gera,<br />

− das Netzwerk Zivilcourage des Landkreises Ilm-Kreis,<br />

− der Arbeitskreis "Demokratie braucht Zivilcourage" der Stadt Arnstadt,<br />

− der Kriminalpräventive Rat der Stadt Jena,<br />

− der Arbeitskreis für Jugendkriminalprävention in Saalfeld,<br />

− die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe des Landkreises Sömmerda,<br />

− der Kriminalpräventive Rat der Stadt Mühlhausen,<br />

− der Kriminalpräventive Rat der Stadt Weimar,<br />

− der Arbeitskreis Sicherheitslage Weimarer Land in Apolda,<br />

− der Präventionsrat gegen politischen Extremismus in Eisenach,<br />

− der Präventionsrat gegen politischen Extremismus in Pößneck,<br />

− der Präventionsrat gegen politischen Extremismus in Ohrdruf,<br />

− der Präventionsrat gegen politischen Extremismus in Schleusingen<br />

bezogen auf die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Rechtsextremismus im Jahr 2006 (bitte<br />

Art der Aktivität, Zeitraum, Ziel der Aktivitäten, Zielgruppe, Teilnehmerzahl, Ergebnis<br />

auflisten)?


20<br />

Frage 2:<br />

Welche Beiträge leisteten die o.g. Einrichtungen in 2006 zur<br />

− Thematisierung bzw. Zurückdrängung rechtsextremer Einstellungen in der Bevölkerung,<br />

Thematisierung bzw. Zurückdrängung rechtsextremer Organisationen und Strukturen,<br />

− Thematisierung bzw. Zurückdrängung Einflüsse rechtsextremer Jugend- und Alltagskultur,<br />

− Thematisierung bzw. Zurückdrängung rechtsextremer Gewalt,<br />

− Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements, Strukturen und Kulturangeboten in<br />

Auseinandersetzung<br />

mit dem aktuellen Rechtsextremismus?<br />

Antwort zu den Frage 1 und 2:<br />

a) Durch die Mitglieder des Runden Tisches gegen Gewalt im Landkreis Altenburger Land<br />

wurde bisher eine Analyse der Erscheinungsformen von Gewalt und politischem Extremismus<br />

im Landkreis durchgeführt. Weiterhin wurden die bereits zur Auseinandersetzung<br />

mit diesen Erscheinungsformen im Landkreis bestehenden Projekte gesammelt. Aus der<br />

Analyse ergab sich die zunehmende Gewalt als größtes Problemfeld. Gegen diese Erscheinungen<br />

soll durch den Runden Tisch ein Projekt erarbeitet werden.<br />

Die unter Frage 2 angesprochenen Problemfelder wurden alle im Rahmen des Runden Tisches<br />

gegen Gewalt besprochen. Im Ergebnis wurde durch den Landrat des Kreises Altenburger<br />

Land initiiert, die bereits in den Schulen vorhandenen Projekte zum Thema Gewalt<br />

und Rechtsextremismus durch aktive Einbindung von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitikern<br />

als Referenten zu unterstützen. Dabei wurden auch die genannten Problemfelder<br />

thematisiert.<br />

b) In der Stadt Altenburg hat sich für die Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus<br />

ein parteiübergreifendes Bündnis "ABGemeinsam gegen Rechts" gegründet. Im<br />

Jahr 2006 wurden bei zwei Versammlungen rechtsgerichteter Teilnehmer vielfältige Aktivitäten<br />

durchgeführt, die im Mai 2006 dazu führten, dass die Versammlungen unter Auflagen<br />

aus dem Stadtzentrum verbannt und im August vom Anmelder schließlich abgesagt<br />

wurden.<br />

Die permanente und intensive Zusammenarbeit zwischen der Polizeiinspektion und der<br />

Ordnungsbehörde hat bisher wiederholt dazu geführt, dass gerade in der stetigen Arbeit<br />

vor Ort z. B. in Jugendclubs und auf der Straße, rechtsextreme Verstöße unverzüglich zur<br />

Anzeige gebracht sowie derartige Symbole oder Gegenstände eingezogen wurden.<br />

In einer Vielzahl von Gesprächen werden die Jugendlichen zu diesem Thema informiert<br />

und aufgeklärt.<br />

c) In die Aktivitäten des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Heilbad Heiligenstadt ist die<br />

Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus allgemein einbezogen, da Probleme dieser<br />

Art in Heiligenstadt bisher kaum aufgetreten sind. Priorität hat in der Arbeit des Kriminalpräventiven<br />

Rates das Gespräch mit Jugendlichen an den Schulen. Hier werden gemeinsam<br />

Fragen und Probleme der Jugendlichen angesprochen und behandelt. Der Kriminalpräventive<br />

Rat sieht es als sein Ziel an, den Jugendlichen eine Richtung zu geben, so<br />

dass von vornherein Kontakte zur rechtsextremen Szene vermieden werden. In diesem<br />

Zusammenhang wird auf ein gutes Zusammenwirken mit der Polizeiinspektion Eichsfeld,<br />

den Schulen und besonders mit der Villa Lampe - Soziales Netzwerk für junge Menschen<br />

- verwiesen. In der Villa Lampe, deren Arbeit von der Stadt jährlich nicht unerheblich unterstützt<br />

wird, wird für junge Menschen ein breit gefächertes Programm angeboten, welches<br />

sich über Beratung in allen Lebenslagen, Beschäftigung und gemeinsame Veranstaltungen<br />

im gesamten Landkreis erstreckt. Auch hier ist die Auseinandersetzung mit dem<br />

Rechtsextremismus einbezogen.<br />

Der Kriminalpräventive Rat der Stadt Heilbad Heiligenstadt organisiert zweimal jährlich<br />

ein Midnight-Event für die Jugendlichen der Region. Dort werden sportliche Aktivitäten<br />

angeboten, durch die Polizeiinspektion werden Fahrsimulatoren zur Verfügung gestellt


21<br />

und Aufklärungsarbeit zu Themen wie "Alkohol am Steuer", "Drogen" oder "Gefahren<br />

des Rechtsextremismus" geleistet.<br />

d) Aufgrund des Städtezusammenschlusses Leinefelde und Worbis existiert der Kriminalpräventive<br />

Rat der Stadt Leinefelde nicht mehr. Die Stadt Leinefelde-Worbis ist bemüht,<br />

mittelfristig einen Kriminalpräventiven Rat für das gesamte Stadtgebiet Leinefelde-<br />

Worbis zu bilden.<br />

e) Der Treff Sicherheit der Stadt Eisenach widmet sich einem anderen Aufgabenfeld und<br />

führt keine kommunalen Aktivitäten gegen Rechtsextremismus durch.<br />

f) Durch den Kriminalpräventiven Rat der Stadt Erfurt erfolgten im Jahr 2006 keine Aktivitäten<br />

entsprechend der o.g. Kleinen Anfrage.<br />

Jedoch wird im Hinblick auf kommunales Engagement gegen Rechtsextremismus darauf<br />

verwiesen, dass in der Landeshauptstadt das Konzept des Bürgertisches "Demokratie gegen<br />

Fremdenfeindlichkeit und Extremismus" evaluiert wird, um Maßnahmen im Jahr<br />

2007 einzuleiten.<br />

g) Durch den Kriminalpräventiven Beirat der Stadt Gera wurden keine besonderen Aktivitäten<br />

im Sinne der Fragestellung entfaltet.<br />

Folgende inhaltliche Aktivitäten des Runden Tisches sind zu benennen:<br />

Treffen der Mitglieder des Runden Tisches fanden am 14. März 2006, 27. April 2006, 20.<br />

Juni 2006 sowie am 14. September 2006 statt. Ziel dieser Treffen war der Informationsaustausch<br />

über Aktivitäten von Vereinen und Initiativen, die Verständigung zu aktuellen<br />

Geschehnissen in der Stadt Gera, die Entwicklung von Strategien im Umgang mit Aktivitäten<br />

rechtsextremistischer Kräfte sowie die Vorbereitung gemeinsamer Veranstaltungen.<br />

Zielgruppen waren Vertreter von Parteien, Vereinen, Verbänden und Institutionen sowie<br />

Multiplikatoren für das gesellschaftliche Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit und<br />

Rechtsextremismus. An den Treffen nahmen ca. 20 bis 25 Personen teil. Ergebnis dieser<br />

Treffen ist eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedenster demokratischer<br />

Kräfte.<br />

Kundgebung "Gera - bunt, tolerant und weltoffen" - Ziel der Veranstaltung war der gemeinsamer<br />

Protest demokratischer Kräfte der Stadt Gera gegen eine Veranstaltung der<br />

NPD am 15. Juli 2006. Zielgruppen waren alle Bürger sowie Besucher der Stadt Gera. Es<br />

beteiligten sich etwa 600 bis 700 Personen. Ergebnis dessen war eine gemeinsame Erklärung<br />

des Stadtrates und des Runden Tisches "Gera - bunt, tolerant und weltoffen", die von<br />

zahlreichen Bürgern unterzeichnet wurde.<br />

Ausstellung "Opfer rechter Gewalt" - Ziel ist die Aufklärung der Bevölkerung - gegen die<br />

Verdrängung des Ausmaßes rechter Gewalt in Deutschland. Die Veranstaltung richtet sich<br />

an Bürger sowie Besucher der Stadt Gera sowie insbesondere an Schüler.<br />

h) Das Projekt des Ilm-Kreises "Netzwerk Zivilcourage" arbeitet vor allem mit den Schulen<br />

des Ilm-Kreises zusammen. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:<br />

− Streitschlichterausbildung in den Schulen des Ilm-Kreises (Förderschulen, Regelschulen<br />

und Gymnasien)<br />

− Organisation und Unterstützung von "Faustlos"<br />

− Beratung von Schulen bei Mobbingthemen mit einem entsprechenden Angebot für die<br />

betreffenden Klassen<br />

− Einzelfall- bzw. Kleingruppenarbeit in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin<br />

Seit 2003 organisiert das Landratsamt Ilm-Kreis im Einverständnis mit dem kreisweiten<br />

Gremium "Netzwerk Zivilcourage" einen jährlichen Schülerkunstwettbewerb für Schüler/-<br />

innen der Klassen 5 bis 12. Die Arbeiten wurden jeweils von einer Jury für Ausstellungen<br />

in Arnstadt und Ilmenau ausgewählt und die Schüler/-innen erhielten dafür neben der öffentlichen<br />

Anerkennung Urkunden und eine weiße Rose als Symbol für Zivilcourage.<br />

Speziell für die Arbeit gegen Rechtsextremismus, gegen die in Arnstadt und Ilmenau angemeldeten<br />

und durchgeführten Demonstrationen der Rechtsextremen im März und April<br />

2006 haben das Netzwerk und die Arbeitsgruppen der Stadträte in Arnstadt und Ilmenau<br />

beschlossen, mit Anwesenheit und eigenständigen Aktionen ein Zeichen gegen Rechtsex-


22<br />

tremismus zu setzen. In Ilmenau konnte noch einmal die Schülerkunstausstellung für Zivilcourage<br />

vom Jahr 2005 präsentiert werden.<br />

Für November 2006 ist in Arnstadt sowie in Ilmenau eine Lesung mit Toralf Staud "Moderne<br />

Nazis" organisiert worden. Zielgruppen waren die Öffentlichkeit, insbesondere jene,<br />

die in Beruf oder Freizeit mit diesem Thema zu tun haben sowie die Schüler und Schülerinnen<br />

und Lehrer und Lehrerinnen der beiden Gymnasien in Ilmenau.<br />

i) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich Aktivitäten des Arbeitskreises<br />

"Demokratie braucht Zivilcourage" der Stadt Arnstadt vor.<br />

j) Der Kriminalpräventive Rat der Stadt Jena hat die Aufgabe, nach Wegen zu suchen, wie<br />

im Stadtgebiet Jena Delikte durch gezielte und koordinierte Maßnahmen der Beteiligten<br />

Institutionen verhindert werden können. Die Sitzungen dienen der gegenseitigen Information<br />

und der gemeinsamen Erörterung von Angelegenheiten aus dem Bereich der Kriminalprävention.<br />

Er ist ein Lenkungsgremium, das hauptsächlich Koordinierungsaufgaben<br />

wahrnimmt. Der Kriminalpräventive Rat tagt in unregelmäßigen Abständen und befasst<br />

sich nur indirekt mit dem aktuellen Rechtsextremismus, wenn Delikte diesem Hintergrund<br />

zuzuordnen sind.<br />

k) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich Aktivitäten des Arbeitskreises<br />

für Jugendkriminalprävention in Saalfeld vor.<br />

l) Die interdisziplinären Arbeitsgespräche im Rahmen des Jugendkriminalitätspräventionsprojektes<br />

(JKPP), Sömmerda berühren den Themenbereich "Engagement gegen Rechtsextremismus"<br />

lediglich am Rande; eine explizite Auseinandersetzung mit dem aktuellen<br />

Rechtsextremismus findet dort nicht statt.<br />

m) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich Aktivitäten des Kriminalpräventiven<br />

Rates der Stadt Mühlhausen vor.<br />

n) Der Kriminalpräventive Rat der Stadt Weimar hat im Jahr 2006 keine Aktivitäten bezogen<br />

auf die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Rechtsextremismus entfaltet, da diese Aufgaben<br />

in Weimar ein "außerordentlich gut funktionierendes" Bürgerbündnis "Bürgerinnen<br />

und Bürger gegen Rechtsextremismus" leiste.<br />

o) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich Aktivitäten des Arbeitskreises<br />

Sicherheitslage Weimarer Land in Apolda vor.<br />

p) Im 1. Halbjahr 2006 wurde die Fortbildung "Community Coaching für Zivilcourage" über<br />

den Präventionsrat gegen politischen Extremismus in Eisenach den Schulen, Jugendeinrichtungen<br />

sowie weiteren Einrichtungen angeboten und organisiert. Siebzehn pädagogische<br />

Fachkräfte, Sozialarbeiter und Mitglieder des Präventionsrates nehmen von Juni bis<br />

November 2006 daran teil.<br />

Nach einer mehrmonatigen Unterbrechung hat der Präventionsrat erst jetzt wieder seine<br />

Arbeit aufgenommen. Zurzeit wird ein Projekt zur Unterstützung der Integration von<br />

Migrantinnen und Migranten erarbeitet.<br />

q) Am 25. April 2006 fand die 2. Beratung des Präventionsrates gegen politischen Extremismus<br />

in Pößneck statt. Diese diente im Wesentlichen dem Austausch der im Jahr 2006<br />

geplanten Maßnahmen. Es nahmen 20 Personen an der Beratung teil.<br />

Durchführung der dreiteiligen Fortbildungsveranstaltung "Community Coaching für Zivilcourage"<br />

am 21. Juni 2006. Diese wurde durch die Landesstelle Gewaltprävention im<br />

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit organisiert und finanziert.<br />

Die 3. Beratung des Präventionsrates fand am 1. November 2006 statt. Ziel der Beratung<br />

war die Vorbereitung und Vorberatung zur Durchführung des "11. Antirassistischen Ratschlags"<br />

in Pößneck. Es nahmen 13 Personen an der Beratung teil.<br />

Eine weitere Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Kampf um die Köpfe - erfolgreiche<br />

Argumentation gegen neu-rechte Parolen" fand am 21. November 2006 statt.<br />

r) Der Präventionsrat gegen politischen Extremismus in Ohrdruf tagte im Jahr 2006 zweimal,<br />

am 22. März 2006 und am 17. Oktober 2006. Inhalte waren die Struktur und Entwicklung<br />

der rechten sowie der linken Szene in Ohrdruf sowie die Absprache gemeinsamer<br />

Maßnahmen.


23<br />

Am 28. Juni 2006, 20. September 2006 sowie am 27. September 2006 wurde für die Mitglieder<br />

des Präventionsrates und andere Interessierte die Fortbildungsveranstaltungsreihe<br />

"Community Coaching für Zivilcourage" in Ohrdruf durchgeführt.<br />

Des Weiteren fanden viele Veranstaltungen in Kooperation mit dem Präventionsrat der<br />

Stadt Schleusingen statt. Als Beispiele sind hier das Projekt "Sport gegen Gewalt", das<br />

"Schülercafé Michaelisschule" sowie ein "Skaterfest" zu nennen.<br />

s) Der Präventionsrat gegen politischen Extremismus in Schleusingen tagte im Jahr 2006<br />

zweimal, am 30. März sowie am 5. Oktober. Die Teilnehmerzahl lag jeweils bei ca. 20.<br />

Inhalt der beiden Tagungen waren die Einschätzungen und Berichte über die aktuelle Situation<br />

und der Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Institutionen.<br />

Ein spezieller Fall wurde nicht thematisiert, da die rechtsextremen Aktivitäten in der Stadt<br />

Schleusingen zurzeit nicht wahrnehmbar sind.<br />

Für die Mitglieder des Präventionsrates und andere Interessierte wurde die Fortbildungsveranstaltungsreihe<br />

"Community Coaching für Zivilcourage" in Ohrdruf durchgeführt.<br />

Frage 3:<br />

Welche Unterstützungsleistungen wurden durch o.g. Einrichtungen in 2006 von der Landesregierung<br />

eingefordert/beantragt bzw. welche Unterstützungsangebote wurden den o.g. Einrichtungen<br />

durch die Landesregierung offeriert, welche Unterstützungsleistungen der Landesregierung<br />

wurden durch o.g. Einrichtungen in Anspruch genommen?<br />

Antwort:<br />

Die Landesregierung unterstützt die Aktivitäten kommunaler Präventionsgremien, die sich im<br />

eigenen Wirkungskreis gemäß Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 91 der Verfassung<br />

des Freistaats Thüringen betätigen.<br />

Die Landesstelle Gewaltprävention (LSGP) zeichnet für die Beratung von Präventionsgremien<br />

in Thüringen verantwortlich. Innerhalb dieses Aufgabenfeldes werden bei Anfragen<br />

diesen Gremien Unterstützungsangebote unterbreitet, die diese eigenverantwortlich in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Die Leistungen der LSGP erstrecken sich auf:<br />

− fachliche Beratung innerhalb des Initiierungsprozesses,<br />

− Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Erstellung von Aktionsplänen der<br />

Gremien,<br />

−<br />

−<br />

finanzielle Unterstützung bei fachbezogenen Fortbildungsangeboten sowie<br />

intensive Einbindung der Gremien in ggf. angebotene Fachtagungen, z. B. Fachtagung<br />

der LSGP mit der Bundeszentrale für politische Bildung "Was tun gegen Rechtsextremismus?"<br />

vom 4. bis 5. Dezember 2006 in Erfurt.<br />

An der Arbeit kommunaler Präventionsgremien beteiligen sich außerdem etliche Polizeidienststellen<br />

sowie das Landesamt für Verfassungsschutz; zudem sind Ansprechpartner aus<br />

den staatlichen Schulamtsbereichen vertreten.<br />

Als Unterstützungsleistung wurde seitens des Runden Tisches Altenburger Land bisher eine<br />

Beratung bei der Landesstelle Gewaltprävention nachgefragt und in Anspruch genommen.<br />

Die Landesregierung unterstützt die Arbeit des Kriminalpräventiven Beirats Gera durch die<br />

Bereitschaft, sachkundige Experten aus den Reihen der Polizei und der Gerichte im Beirat<br />

mitwirken zu lassen. Diese Mitwirkung wird "als für das Gelingen der Arbeit des Beirats essentiell"<br />

eingeschätzt.<br />

Seitens des Präventionsrates gegen politischen Extremismus in Eisenach wurden folgende<br />

Unterstützungsleistungen der Landesstelle Gewaltprävention genutzt:<br />

− Entwicklung der Konzeption des Präventionsrates unter Moderation der Landesstelle<br />

Gewaltprävention,<br />

− kontinuierliche fachliche Beratungstätigkeit sowie<br />

− Durchführung der Fortbildungsreihe "Community Coaching für Zivilcourage",<br />

Auch in Schleusingen wurde die Fortbildungsreihe "Community Coaching für Zivilcourage"<br />

durchgeführt.


24<br />

Steuerbefreiung für bestimmte Kommunalbetriebe (DS 4/2544)<br />

Frank Kuschel (Die Linkspartei.PDS)<br />

Im EU-Rahmenrecht ist geregelt, dass öffentliche Betriebe eine Umsatzsteuerbefreiung erhalten,<br />

wenn sie hoheitliche Aufgaben erfüllen. Kommunalen Betrieben droht jetzt der Wegfall<br />

der Umsatzsteuerbefreiung. Der Bund der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat bei<br />

der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte kommunale<br />

Betriebe eingereicht. Die Beschwerde wird gegenwärtig geprüft.<br />

Frage 1:<br />

Unter welchen Voraussetzungen und auf Grundlage welcher gesetzlichen Regelungen sind<br />

bestimmte kommunale Betriebe von der Umsatzsteuer befreit?<br />

Antwort:<br />

Der Umsatzsteuer unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer<br />

im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.<br />

Nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) werden juristische Personen des öffentlichen<br />

Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 Körperschaftsteuergesetz<br />

(KStG) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. Nur<br />

insoweit unterliegen sie mit ihren Leistungen der Umsatzsteuer.<br />

Tätigkeiten im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt (Hoheitsbetriebe) unterliegen nicht<br />

der Umsatzsteuer.<br />

Führt die Betätigung der öffentlichen Hand zu größeren Wettbewerbsverzerrungen, unterliegen<br />

nach Artikel 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie (6. EG-RL), welche aufgrund der Harmonisierung<br />

der Umsatzsteuer in der EU als vorrangiges Recht zu beachten ist, auch solche Leistungen<br />

der Umsatzsteuer, die der öffentlichen Hand im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.<br />

Frage 2:<br />

Für welche konkreten hoheitlichen Aufgaben, die von kommunalen Betrieben wahrgenommen<br />

werden, gilt die nachgefragte Umsatzsteuerbefreiung?<br />

Antwort:<br />

Abfallbeseitigung, Abwasserentsorgung und Straßenreinigung werden seit jeher als hoheitliche<br />

und damit umsatzsteuerrechtlich nicht relevante Tätigkeiten behandelt.<br />

Frage 3:<br />

Mit welcher Begründung hat der BDE nach Kenntnis der Landesregierung die Beschwerde<br />

gegen die nachgefragte Umsatzsteuerbefreiung bei der EU-Kommission begründet? Wie bewertet<br />

die Landesregierung diese Beschwerdebegründung?<br />

Antwort:<br />

Die Beschwerde des BDE an die EU-Kommission zielt auf eine umsatzsteuerliche Gleichstellung<br />

von öffentlich-rechtlichen und privaten Unternehmen im Abwasserbereich.<br />

Im Abwasserbereich liege laut BDE keine rein hoheitliche Aufgabe mehr vor, da einerseits in<br />

einigen Ländern Private an abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften beteiligt seien<br />

und andererseits in einigen Ländern die Möglichkeit zur Pflichtenübertragung bestünde. Die<br />

Nichtbesteuerung der öffentlich-rechtlichen Abwasserentsorgungsunternehmen stelle einen<br />

Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsrecht (Artikel 4 Abs. 5 der 6. EG-RL) dar und<br />

führe zu größeren Wettbewerbsverzerrungen.<br />

Nach § 18a Abs. 2a Wasserhaushaltsgesetz können die Länder die Übertragung der hoheitlichen<br />

Aufgabe "Abwasserentsorgung" auch auf private Dritte zulassen (Öffnungsklausel). In<br />

Thüringen obliegt die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 58 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz<br />

den Gemeinden. Eine Möglichkeit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf<br />

private Dritte ist landesgesetzlich nicht vorgesehen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt in Thüringen<br />

durch die Gemeinden selbst oder durch Zweckverbände.


25<br />

Frage 4:<br />

Hält die Landesregierung die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte kommunale Betriebe, die<br />

hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, in jetziger oder modifizierter Form auch weiterhin für<br />

gerechtfertigt und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?<br />

Antwort:<br />

Die Frage der zukünftigen Besteuerung der öffentlichen Hand - unter verstärkter Beachtung<br />

des Wettbewerbsgedankens - wird zurzeit auf Fachebene zwischen Bund und Ländern erörtert.<br />

Ungeachtet dessen werden wegen der zu erwartenden Abgabenmehrbelastungen für die Bürger<br />

Bestrebungen abgelehnt, die Abfall- und Abwasserentsorgung der Umsatzsteuer zu unterwerfen.<br />

Im Falle einer entsprechenden Besteuerung der Leistungen im Bereich der Abfallund<br />

Abwasserentsorgung müsste die Umsatzsteuer über die kommunalen Abgaben an die<br />

Nutzer weitergereicht werden.<br />

Frage 5:<br />

Welche Konsequenzen würden aus Sicht der Landesregierung für die Kommunen entstehen,<br />

wenn die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte kommunale Betriebe entfallen würde?<br />

Antwort:<br />

Es handelt sich hierbei um eine hypothetische Frage. Es lässt sich insoweit nur folgende Antwort<br />

geben:<br />

Die Leistungen der öffentlichen Hand im Bereich der Abfall- und Abwasserentsorgung würden<br />

der Umsatzsteuer unterliegen und den kommunalen Betrieben stünde aus den Eingangsleistungen<br />

der Vorsteuerabzug zu. Wegen des Zusammenwirkens von Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug<br />

können die wirtschaftlichen Konsequenzen für die jeweiligen kommunalen Betriebe<br />

nicht allgemein und einheitlich bestimmt werden.<br />

Aufbau einer landesweiten E-Government-Serviceplattform (DS 4/2554)<br />

Werner Buse (Die Linkspartei.PDS)<br />

Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung am 9. September 2004 angekündigt,<br />

ein Dienstleistungsportal für die Thüringer Landes- und Kommunalverwaltung einzuführen.<br />

Dazu wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt.<br />

In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde (Drucksache 4/1937) wird<br />

darauf verwiesen, dass der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Serviceplattform in Abhängigkeit<br />

von dem Ergebnis umfangreicher Abnahmetests des Landes Ende 2006 steht. Die erfolgreiche<br />

Abnahme wiederum sei Voraussetzung für den sich anschließenden inhaltlichen Ausbau<br />

der Funktionalitäten ab 2007.<br />

Im Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher<br />

und anderer Vorschriften“ (Drucksache 4/52) wurde über die Kosten der<br />

Einführung der E-Government-Serviceplattform ausgeführt, dass infolge der Entscheidung,<br />

den Zugang zu eröffnen, Kosten entstehen: „Durch die Einführung und auch durch die absehbare<br />

Zunahme der Anwendung der elektronischen Kommunikation werden für die Verwaltung<br />

Kosten für die Einführung entsprechender Signaturanwendungen entstehen."<br />

Frage 1:<br />

Zu welchen Bedingungen wurde der Generalauftragnehmervertrag mit der Firma T-Systems<br />

zur Erstellung der Serviceplattform abgeschlossen?<br />

Antwort:<br />

Der Vertrag mit T-Systems wurde am 16. Juli 2004 geschlossen. Im Vertrag enthalten waren<br />

verschiedene Meilensteine, zum Teil pönalisiert. Der letzte Meilenstein umfasste die Bereitstellung<br />

der Serviceplattform zum 31.Oktober2006.


26<br />

Frage 2:<br />

Wie hoch schätzt die Landesregierung den gesamten finanziellen Umfang der Einführung der<br />

Serviceplattform ein und in welchen Haushaltstiteln sind die Mittel etatisiert?<br />

Antwort:<br />

Aufgrund des noch laufenden Vergabeverfahrens für die Realisierung der Stufen zwei bis vier<br />

lassen sich hierzu keine detaillierten Aussagen treffen.<br />

Im Kapitel 17 16 ATG 69 sind unter anderem die für die Realisierung der Serviceplattform<br />

erforderlichen Haushaltsmittel etatisiert.<br />

Frage 3:<br />

Werden bis zum Ende des Jahres 2006 die umfangreichen Abnahmetests durchgeführt, um<br />

den inhaltlichen Ausbau ab 2007 zu gewährleisten? Wenn nein, worin liegen die Ursachen<br />

dafür, dass die Abnahmetests nicht durchgeführt werden können?<br />

Antwort:<br />

Der Auflösungsvertrag wurde vor der Bereitstellung zur Abnahme unterzeichnet, so dass keine<br />

Abnahmetests durchgeführt worden sind.<br />

Frage 4:<br />

Ist nach wie vor für die Errichtung der Serviceplattform das Innenministerium federführend?<br />

Wenn nein, wer ist jetzt federführend und welche Gründe gab es zur Veränderung der Federführung?<br />

Antwort:<br />

Per Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 19. Oktober 2004, veröffentlicht im Gesetz-<br />

und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen am 11. November 2004, wurden dem<br />

neu eingerichteten Steuerungskreis Verwaltungsreform, IT und E-Government im Thüringer<br />

Finanzministerium die Aufgaben der ressortübergreifenden Umsetzung des E-Government-<br />

Konzeptes des Freistaats übertragen. Damit wird die notwendige, ressortübergreifende Abstimmung<br />

zwischen den E-Government-Aktivitäten und den Verwaltungsstrukturmaßnahmen<br />

erleichtert.<br />

Frage 5:<br />

Ist die Landesregierung davon überzeugt, dass die Beauftragung eines Generalauftragnehmers<br />

nach wie vor günstiger war, als Einzelmodule des Systems zu vergeben?<br />

Antwort:<br />

Ja; aufgrund der damaligen Projektstruktur und den geplanten Inhalten wäre eine nachträgliche<br />

Abstimmung teurer als die Integrationsleistung eines Generalauftragnehmers gewesen.<br />

Frage 6:<br />

Welche Vorkehrungen hat die Landesregierung getroffen, um die Realisierung des Vorhabens<br />

im vorgesehenen Kostenrahmen zu gewährleisten?<br />

Antwort:<br />

Die laufende Ausschreibung sieht eindeutige Leistungsvorgaben vor. Damit ist die Realisierung<br />

im vorgesehenen Kostenrahmen gewährleistet.


27<br />

Interessenskollisionen in örtlichen Jugendhilfeausschüssen (DS 4/2568)<br />

Michael Panse (CDU)<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) ist<br />

der Jugendhilfeausschuss (JHA) ein beschließender Ausschuss im Sinne der Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO). Gemäß § 4 Abs. 5 ThürKJHAG gelten für die nicht der Vertretungskörperschaft<br />

angehörenden stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter die<br />

Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Vertretungskörperschaft entsprechend.<br />

Der § 5 ThürKJHAG benennt gesetzlich vorgeschriebene beratende Mitglieder im JHA. Weitere<br />

sachkundige Männer und Frauen können durch die Satzung bestimmt werden.<br />

Gemäß § 23 Abs. 4 ThürKO wurden vom Gesetzgeber Kriterien eingeführt, die sicherstellen<br />

sollen, dass eine Interessenskollision der Gemeinderatsmitglieder durch eine Verquickung<br />

von Amt und Mandat ausgeschlossen ist.<br />

Frage 1:<br />

Gilt § 23 Abs. 4 ThürKO auch für beratende/beschließende Mitglieder des JHA?<br />

Antwort:<br />

Der Jugendhilfeausschuss ist gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-<br />

Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) ein beschließender Ausschuss im Sinne der Kommunalverfassung.<br />

Damit finden die für beschließende Ausschüsse nach § 26 der Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) geltenden Bestimmungen auch auf den Jugendhilfeausschuss Anwendung,<br />

sofern nicht speziellere Regelungen, beispielsweise des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes,<br />

entgegenstehen. Die personelle Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse<br />

ist in den §§ 4, 5 ThürKJHAG geregelt. Diese speziellen Jugendhilferegelungen<br />

gehen den Regelungen der Thüringer Kommunalordnung vor, somit gilt die Unvereinbarkeitsbestimmung<br />

des § 23 Abs. 4 ThürKO nicht für Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.<br />

Frage 2:<br />

(bei Verneinung 1.) Ist der Landesregierung bekannt, dass durch die gesetzlichen Regelungen<br />

des § 5 ThürKJHAG beratende Mitglieder (der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, die<br />

für die Jugendarbeit zuständige Fachkraft des Jugendamtes) durch die Verbindung, dass sie<br />

einerseits Bedienstete der Gebietskörperschaft sind aber gleichzeitig beratende Mitglieder des<br />

JHA, es zu Interessenskollisionen kommt, die der Gesetzgeber durch § 23 Abs. 4 ThürKO<br />

gerade ausschließen wollte? Plant die Landesregierung hier eine Klarstellung, um dies auszuschließen?<br />

Antwort:<br />

Da der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes und die Fachkraft des Jugendamtes gemäß § 5<br />

Abs. 1 Nr. 2 und 3 ThürKJHAG nur beratend tätig sind, liegt ein Fall von Interessenkollision<br />

nicht vor.<br />

Frage 3:<br />

(bei Verneinung 1.) Die gleiche Interessenskollision kann im JHA auftreten, soweit ein Bediensteter<br />

der Gebietskörperschaft ein Ehrenamt bzw. ein politisches Amt angenommen hat<br />

und als solcher Vertreter im JHA ist (z.B. Schulelternsprecher - als beratendes Mitglied, soweit<br />

es die Satzung bestimmt bzw. beschließendes Mitglied - gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2<br />

ThürKJHAG). Ist diese Interessenskollision aus Sicht der Landesregierung gewollt oder durch<br />

gesetzliche Änderungen auszuschließen?


28<br />

Antwort:<br />

Da sich der Jugendhilfeausschuss im Gegensatz zum Gemeinderat nur mit einem eng beschränkten<br />

Aufgabenbereich gemeindlicher Tätigkeiten befasst, dürfte es kaum zu einer Interessenkollision<br />

(Fall der Selbstkontrolle) kommen. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nach der<br />

dem Grundgesetz zugrunde liegenden Konzeption auch nicht jede sich abzeichnende Möglichkeit<br />

von Interessenkollisionen innerhalb des öffentlichen Dienstes den Gesetzgeber befugt<br />

oder verpflichtet, entsprechende Regelungen zu treffen. Eine Gesetzesänderung wird daher<br />

nicht angestrebt.<br />

Frage 4:<br />

Ist durch die Erweiterung des § 5 Abs. 3 ThürKJHAG "weitere sachkundige Frauen und<br />

Männer" eine beliebige Erweiterung des Personenkreises in das Ermessen des Satzungsgebers<br />

gestellt, oder sieht die Landesregierung hier Grenzen?<br />

Antwort:<br />

Die Anzahl der "weiteren sachkundigen Frauen und Männer", die nach § 5 Abs. 3 ThürKJ-<br />

HAG in Verbindung mit der Satzung des Jugendamtes dem Jugendhilfeausschuss als beratende<br />

Mitglieder angehören können, ist gesetzlich nicht begrenzt. Soweit der örtliche Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe der Ansicht ist, dass eine solche Begrenzung erforderlich ist, kann er<br />

dies im Rahmen der Satzung nach §§ 2, 5 Abs. 3 ThürKJHAG selbst bestimmen. Eine landesrechtliche<br />

Regelung ist insoweit nicht erforderlich.<br />

Frage 5:<br />

Kann durch die Verbindung von § 5 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 ThürKJHAG der Satzungsgeber<br />

bestimmen, dass beispielsweise auch zwei Vertreter einer Kirche Mitglieder des JHA werden?<br />

Antwort:<br />

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 bis 8 ThürKJHAG sind jeweils ein Vertreter der evangelischen und der<br />

katholischen Kirche sowie der jüdischen Kulturgemeinde in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden.<br />

Darüber hinaus kann die Satzung des Jugendamtes nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ThürKJ-<br />

HAG bestimmen, dass in Ergänzung, das heißt zusätzlich, zu § 5 Abs. 2 Nr. 6 bis 8 ThürKJ-<br />

HAG weitere beratende Mitglieder entsandt werden. Folglich könnten auch zwei Vertreter<br />

einer Kirche dem Jugendhilfeausschuss angehören - allerdings nicht zu Lasten anderer entsendungsberechtigter<br />

Institutionen.<br />

Frage 6:<br />

Durch § 4 Abs. 5 ThürKJHAG ist bestimmt, dass die nicht der Vertretungskörperschaft angehörenden<br />

beschließenden Mitglieder in der Regel ihren Wohnsitz oder ihr Arbeitsfeld im Bereich<br />

des örtlichen Trägers haben sollen. Andererseits werden die Mitglieder im Gemeinderat<br />

gewählt. Welche Voraussetzungen müssen insofern abgeprüft werden, damit es nicht zu einer<br />

rechtswidrigen Wahl kommt?<br />

Antwort:<br />

Die Wählbarkeit der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses richtet sich<br />

entsprechend § 4 Abs. 5 Satz 1 ThürKJHAG nach Kommunalverfassungsrecht, das heißt nach<br />

der Thüringer Kommunalordnung und dem Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG),<br />

soweit nicht spezielle jugendhilferechtliche Regelungen dem entgegenstehen. Eine solche<br />

abweichende Regelung enthält § 4 Abs. 5 Satz 2 ThürKJHAG. Danach ist für die nicht der<br />

Vertretungskörperschaft angehörenden stimmberechtigten Mitglieder und deren Vertreter<br />

nicht erforderlich, dass sie zwingend ihren Wohnsitz im Bereich des örtlichen Trägers der<br />

öffentlichen Jugendhilfe haben; es reicht vielmehr, dass sie "in der Regel ihren Wohnsitz oder<br />

ihr Arbeitsfeld im Bereich des örtlichen Trägers haben". Bei der Wahl der nicht der Vertretungskörperschaft<br />

angehörigen stimmberechtigten Mitglieder müssen daher die Voraussetzungen<br />

des aktiven und passiven Wahlrechts vorliegen (§ 10 Abs. 2, § 93 Abs. 2 ThürKO i.<br />

V. m. §§ 1, 12 ThürKWG). Außerdem sind die Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit<br />

(§§ 12, 93 ThürKO) zu beachten, insbesondere darf die Bewerbung um ein Ehrenamt sowie<br />

dessen Annahme und Ausübung nicht behindert werden. Ferner müssen die in § 4 Abs. 1 bzw.


29<br />

Abs. 3 ThürKJHAG benannten Voraussetzungen vorliegen, das heißt, es müssen in der Jugendhilfe<br />

erfahrene Personen sein bzw. es muss seitens des Jugendamtes darauf hingewirkt<br />

worden sein, dass ein abgestimmter Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten<br />

Träger der freien Jugendhilfe eingereicht worden ist.<br />

Frage 7:<br />

Wird den beratenden Mitgliedern des JHA im JHA ein formelles Antragsrecht auf Einbringen<br />

von Beschlussvorlagen zugebilligt?<br />

Antwort:<br />

Den beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses steht ein Antrags-, Rede- und Mitberatungsrecht<br />

zu.<br />

Fiskalvermögen der Gemeinden und Landkreise (DS 4/2575)<br />

Frank Kuschel (Die Linkspartei.PDS)<br />

Auf Grundlage des § 66 Abs. 2 bzw. § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) können<br />

Gemeinden und Landkreise Geschäftsanteile bzw. Aktien an Unternehmen in privater Rechtsform<br />

besitzen, auch wenn der öffentliche Zweck entfallen ist. Diese kommunalen Unternehmensanteile<br />

haben somit die Wirkung eines Fiskalvermögens. Der beschriebene kommunale<br />

Besitz von Unternehmensanteilen unterliegt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.<br />

Frage 1:<br />

In welchen konkreten Fällen haben bisher Thüringer Gemeinden und Landkreise auf Grundlage<br />

von § 66 Abs. 2 bzw. § 114 ThürKO einen Beschluss gefasst und diesen der zuständigen<br />

Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)?<br />

Frage 2:<br />

Welche Unternehmen mit welchen kommunalen Geschäfts- bzw. Aktienanteilen waren von<br />

den in Frage 1 nachgefragten Fällen betroffen (bitte Einzelaufstellung)?<br />

Frage 3:<br />

In welchen Fällen wurden die in Frage 1 nachgefragten Beschlüsse mit welcher Begründung<br />

durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde abgelehnt (bitte Einzelaufstellung)?<br />

Frage 4:<br />

Welche Einnahmen für die kommunalen Haushalte konnten die in Frage 1 nachgefragten<br />

Gemeinden und Landkreise durch den Besitz der Geschäftsanteile bzw. Aktien erzielen (bitte<br />

Einzelaufstellung nach Gemeinde/Landkreis und Haushaltsjahren)?<br />

Antwort zu den Fragen 1 bis 4:<br />

Nach § 66 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) dürfen Gemeinden oder<br />

Unternehmen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Geschäftsanteile<br />

oder Aktien an Unternehmen in privater Rechtsform besitzen, an denen die Gemeinde unmittelbar<br />

oder mittelbar beteiligt war, bevor durch einen durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

genehmigten Gemeinderatsbeschluss festgestellt worden ist, dass der öffentliche Zweck dieses<br />

Unternehmens entfallen ist. Diese Regelung gilt gemäß § 114 ThürKO für Landkreise<br />

entsprechend.<br />

Im Übrigen wird zur Beantwortung auf die Anlage 1 verwiesen.


Anlage<br />

Haushaltsjahr<br />

Gemeinde/<br />

Stadt/Landkreis<br />

Unternehmen Geschäftsanteile genehmigt/<br />

abgelehnt*<br />

2003 Stadt Erfurt − Nordthüringer Wasserversorgung<br />

Thüringen Was-<br />

genehmigt<br />

und Abwasser<br />

GmbH zu<br />

serbehandlung GmbH jeweils 100%<br />

− Institut für Umwelt- und<br />

Wasseranalytik GmbH<br />

− TUT Thüringer Umwelttechnik<br />

GmbH<br />

2004 Gemeinde Masser-<br />

Rennsteig-Kur und Touris-<br />

Gemeinde Mas-<br />

genehmigt<br />

30<br />

berg<br />

tik GmbH<br />

2005 Stadt Erfurt B & R Bioverwertung und<br />

Recycling GmbH<br />

LK Schmalkalden-<br />

Meiningen<br />

Stadt Neustadt/Orla<br />

Bestattungen Schmalkalden<br />

GmbH<br />

Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

im Zusammenhang mit der<br />

Fusion der Wohnungsgenossenschaft<br />

Neustadt/Orla<br />

eG<br />

serberg zu 100%<br />

SWE Stadtwirtschaft<br />

GmbH zu<br />

100%<br />

Schmalkalden<br />

Stadtreinigung<br />

GmbH zu 100%<br />

Stadt Neustadt –<br />

Anteile an neuer<br />

Gesellschaft<br />

„WohnRingAG“–<br />

6.001 Stückaktien<br />

2006 Stadt Gotha Bestattungsinstitut Gotha Stadt Gotha zu<br />

100%<br />

LK Nordhausen Projektbetreuung im Gesundheitswesen<br />

Südharz-<br />

GmbH<br />

Krankenhaus<br />

genehmigt<br />

genehmigt<br />

genehmigt<br />

genehmigt<br />

noch in Bearbeitung<br />

Einnahmen im kommunalen<br />

Haushalt<br />

Gewinne der Unternehmen<br />

verbleiben im<br />

SWE-Konzern, keine<br />

Einnahmen im kommunalen<br />

Haushalt<br />

bisher keine Einnahmen<br />

Gewinne des Unternehmens<br />

verbleiben im<br />

SWE-Konzern, keine<br />

Einnahmen im kommunalen<br />

Haushalt<br />

Gewinne des Unternehmens<br />

verbleiben im<br />

Kreiswerke-SM-<br />

Konzern, keine Einnahmen<br />

im kommunalen<br />

Haushalt<br />

bisher keine Einnahmen<br />

für 2006 noch keine<br />

Angaben<br />

gGmbH zu 25 %<br />

* Nach § 66 Abs. 2 Satz 1 ThürKO unterliegt nicht der Besitz als solcher einer rechtsaufsichtlichen Genehmigungspflicht,<br />

sondern die Feststellung per Beschluss des jeweiligen Gemeinderats oder Kreistags darüber, dass<br />

der öffentliche Zweck des Unternehmens entfallen ist.<br />

Frage 5:<br />

Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der Regelungen des § 66 Abs. 2 bzw. §<br />

114 ThürKO? Welcher mögliche Novellierungsbedarf wird seitens der Landesregierung mit<br />

welcher Begründung gesehen?<br />

Antwort:<br />

Durch § 66 Abs. 2 Satz 1 ThürKO soll sichergestellt werden, dass nach einem Wegfall des<br />

öffentlichen Zwecks von kommunalen Beteiligungen auf Grund allgemeiner Marktliberalisierungen<br />

keine Veräußerung notwendig wird. Bei einem derartigen Wegfall des öffentlichen<br />

Zwecks besteht die Möglichkeit, nach einem entsprechenden Beschluss des jeweiligen Gemeinderates<br />

oder Kreistages die Beteiligung auch weiter zu halten.<br />

Die Folge eines derartigen Beschlusses ist, dass sich das Interesse der kommunalen Gebietskörperschaft<br />

ausschließlich auf den Unternehmenswert beschränkt. Eine Gewährung von Zuschüssen<br />

an derartige Unternehmen oder die Übernahme von Bürgschaften zu Gunsten solcher<br />

Unternehmen ist gesetzlich ausgeschlossen (§§ 64 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 3 Satz 2 Thür-<br />

KO). Im Übrigen soll die Beteiligung auf Dauer grundsätzlich in eine Minderheitsbeteiligung<br />

überführt werden (§ 66 Abs. 2 Satz 3 ThürKO).<br />

Ein Novellierungsbedarf des § 66 Abs. 2, § 114 ThürKO wird derzeit nicht gesehen.


31<br />

Kinder- und Jugendparlamente in Thüringen (DS 4/2583)<br />

Beate Meißner (CDU)<br />

Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Politik gibt es zwar zahlreiche<br />

rechtliche Verankerungen, doch werden diese nach dem 12. Kinder- und Jugendbericht der<br />

Bundesregierung selten genutzt.<br />

Wie schon in der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Panse im Jahr 2005 bekräftigt (Drucksache<br />

4/1548), gewinnen Kinder- und Jugendparlamente als demokratisch gewählte Mitwirkungsorgane<br />

gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Demokratieverdrossenheit unter<br />

Jugendlichen an Bedeutung. Als Konsequenz aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht stellt<br />

sich besonders die Frage nach der Förderung der Jugendgremien in Thüringen.<br />

Frage 1:<br />

Welche landesrechtlichen Grundlagen gibt es für Kinder- und Jugendparlamente in Thüringen?<br />

Antwort:<br />

Rechtsgrundlage ist die in § 28 des Thüringer Schulgesetzes und in § 9 der Thüringer Schulordnung<br />

festgeschriebene Mitwirkung der Schüler.<br />

Darüber hinaus können Gemeinden und Landkreise aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts<br />

als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts im eigenen Wirkungskreis neben den in §<br />

26 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erwähnten Ausländerbeiräten auch<br />

Beiräte oder anders benannte Mitwirkungsformen für bestimmte andere Bevölkerungsgruppen<br />

einrichten. Die Mitwirkung der auf dieser Grundlage eingerichteten Beiräte ist auf die Beratungsfunktion<br />

beschränkt. Auf dieser Grundlage können auch kommunale Jugendparlamente<br />

mitwirken.<br />

Frage 2:<br />

In welchen Thüringer Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es derzeit Kinder-<br />

und Jugendparlamente?<br />

Antwort:<br />

Der Landesregierung ist im Ergebnis der Wahrnehmung der Rechtsaufsichtsfunktion nicht<br />

bekannt, ob und in welchen Kommunen Kinder- und Jugendparlamente bestehen.<br />

Frage 3:<br />

Inwiefern und in welcher Form wird die Initiierung von Kinder- und Jugendgremien durch<br />

Verwaltung und Politik gefördert, um ein Scheitern an bürokratischen Hürden zu vermeiden?<br />

Antwort:<br />

Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die Initiierung von kommunalen Kinder-<br />

und Jugendgremien an bürokratischen Hürden gescheitert wäre.<br />

Frage 4:<br />

Wurden in den Jahren 2005 und 2006 Förderanträge für die Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten<br />

eingereicht? Wenn ja, wie häufig und wie viele davon wurden positiv beschieden?<br />

Antwort:<br />

nein<br />

Frage 5:<br />

Gibt es Untersuchungen zu den Kinder- und Jugendvertretungen in Thüringen? Falls ja, was<br />

sind deren Aufgabenstellung und ggf. erste Ergebnisse?


32<br />

Antwort:<br />

Seitens der Landesregierung wurde in den Jahren 1998/1999 eine Untersuchung zu "Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

von Kindern und Jugendlichen an der kommunalpolitischen Willensbildung"<br />

durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Frankfurt/Main in Auftrag gegeben.<br />

Für die Untersuchung und Auswertung der Ergebnisse wurde durch das Thüringer Ministerium<br />

für Soziales, Familie und Gesundheit ein Werkvertrag vergeben. Die Ergebnisse der<br />

Untersuchung wurden dokumentiert, in einem Leitfaden als Anregung für die Praxis zusammengefasst<br />

und veröffentlicht.<br />

Frage 6:<br />

Wo sieht die Landesregierung Möglichkeiten, bereits vorhandene Schüler- und Jugendparlamente<br />

künftig besonders zu fördern?<br />

Antwort:<br />

Im schulischen Bereich wäre eine projektbezogene Förderung denkbar und müsste im Einzelfall<br />

geprüft werden.<br />

Willensbildung hinsichtlich der Stimmrechtsausübung kommunaler Vertreter in Organen<br />

von Unternehmen der privaten Rechtsform (DS 4/2585)<br />

Michaele Reimann und Frank Kuschel (Die Linkspartei.PDS)<br />

Nach § 31 Abs. 1 bzw. § 109 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung obliegt dem Bürgermeister<br />

bzw. dem Landrat die Vertretung der Gemeinde bzw. des Landkreises in der Gesellschafterversammlung<br />

einer GmbH, an welcher entsprechende Anteile gehalten werden.<br />

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die regelt, welchem Organ der Gemeinde bzw. des Landkreises<br />

die Willensbildung hinsichtlich der Stimmrechtsausübung obliegt.<br />

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (ThürLVwA) vertritt in einer rechtsaufsichtlichen Stellungnahme<br />

(AZ: 240-1511-003/06 - ABG) die Auffassung, dass dies aus den allgemeinen<br />

kommunalverfassungsrechtlichen Grundsätzen abzuleiten sei.<br />

Demnach liegt bei der Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde und des Landkreises in der<br />

Gesellschafterversammlung regelmäßig kein Geschäft der laufenden Verwaltung vor. Das<br />

eigentliche Beschlussorgan in den Angelegenheiten der Gesellschafterversammlung wäre<br />

somit der Gemeinderat bzw. Kreistag. Die Bürgermeister bzw. Landräte wären an diese Beschlussfassung<br />

gebunden.<br />

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 957 "Rechtsaufsichtliche Genehmigung von Wohnungsverkäufen<br />

in Erfurt" (Drucksache 4/2318) verneint die Landesregierung eine Mitwirkungspflicht<br />

des Stadtrates bei Entscheidungen in Organen von Unternehmen der privaten<br />

Rechtsform.<br />

Frage 1:<br />

Inwieweit teilt die Landesregierung die durch das ThürLVwA im dargestellten Fall vertretene<br />

Rechtsauffassung, wonach das eigentliche Beschlussorgan in den Angelegenheiten der Gesellschafterversammlung<br />

der Gemeinderat bzw. der Kreistag sei und somit die Bürgermeister<br />

bzw. Landräte an hier gefasste Beschlüsse gebunden wären? Wie wird diese Auffassung begründet?<br />

Antwort:<br />

Die in dem Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 6. November 2006 (Az.: 240-1511-<br />

003/06-ABG) behandelte Entscheidung zur Bestellung eines zweiten Geschäftsführers einer<br />

gGmbH erfolgte durch die Gesellschafterversammlung. Zuvor hatte der Landrat keinen entsprechenden<br />

Kreistagsbeschluss herbeigeführt. Dies wäre nach § 22 Abs. 3, § 29 Abs. 2 Nr. 1,<br />

§ 101 Abs. 3, § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) jedoch<br />

grundsätzlich notwendig gewesen. An entsprechende Kreistagsbeschlüsse ist der Landrat im<br />

Innenverhältnis gebunden. Sein Recht, im Außenverhältnis (hier: in der Gesellschafterver-


33<br />

sammlung) nach § 31 Abs. 1, § 109 Abs. 1 ThürKO wirksam Erklärungen abzugeben, wird<br />

hiervon nicht berührt.<br />

Im vorliegenden Fall sah das Landesverwaltungsamt unter den besonderen Umständen des<br />

Einzelfalls von einer förmlichen Anordnung ab, dass der Kreistag in der Sache einen Beschluss<br />

fasst. Dies ist aus Sicht des Thüringer Innenministeriums insbesondere mit Rücksicht<br />

auf das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns und unter Berücksichtigung<br />

der kommunalen Selbstverwaltung nicht zu beanstanden.<br />

Frage 2:<br />

Nach welchen Kriterien erfolgt nach Ansicht der Landesregierung die Abgrenzung zwischen<br />

den laufenden Angelegenheiten der Verwaltung und der Zuständigkeit des Gemeinderates/Kreistages<br />

in Bezug auf die Vertretungswahrnehmung in Organen von Unternehmen der<br />

privaten Rechtsform? Welche Regelungen müssen diesbezüglich in der Hauptsatzung oder<br />

der Geschäftsordnung aufgenommen werden?<br />

Antwort:<br />

Die Definition der laufenden Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde bzw.<br />

des Landkreises ergibt sich aus § 29 Abs. 2 Nr. 1, § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ThürKO. Danach<br />

handelt es sich um Angelegenheiten, die für die Gemeinde bzw. den Landkreis keine grundsätzliche<br />

Bedeutung haben und auch keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Die<br />

Anwendung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe erfordert eine Prüfung im Einzelfall bezogen<br />

auf die jeweilige Gemeinde bzw. den Landkreis. Zur Erleichterung der Rechtsanwendung<br />

kann in der jeweiligen Hauptsatzung oder Geschäftsordnung mit Wertgrenzen und Fallgruppen<br />

eine Abgrenzung konkretisiert werden.<br />

Frage 3:<br />

Wie wird seitens der Landesregierung begründet, dass es hinsichtlich des dargestellten Sachverhaltes<br />

offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen dem ThürLVwA (vgl.<br />

Schreiben, AZ: 240-1511-003/06 - ABG) und dem Innenministerium (vgl. Drucksache<br />

4/2318) gibt?<br />

Frage 4:<br />

Wie wird seitens der Landesregierung begründet, dass bei der Berufung/Bestellung eines Geschäftsführers<br />

einer kommunalen Gesellschaft eine vorherige Beschlussfassung im Gemeinderat/Kreistag<br />

notwendig sei, während der Verkauf von über 5 000 Wohnungen ohne vorherigen<br />

Vertretungsbeschluss durch Organe eines kommunalen Unternehmens entschieden werden<br />

kann?<br />

Antwort zu den Fragen 3 und 4:<br />

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet.<br />

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat keine vom Thüringer Innenministerium abweichende<br />

Rechtsauffassung vertreten. Zu berücksichtigen sind immer die Besonderheiten des<br />

Einzelfalls.<br />

Entscheidend ist, ob im Einzelfall unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung innerhalb<br />

eines kommunalen Unternehmens nach den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen<br />

eine Beschlussfassung des Gemeinderates bzw. Kreistages erforderlich ist oder nicht.<br />

Erhöhung der Eintrittspreise für das Arnstädter Sport- und Freizeitbad (DS 4/2629)<br />

Sabine Berninger und Frank Kuschel (Die Linkspartei.PDS)<br />

Die Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH (BBV) ist zu 100 Prozent eine Gesellschaft<br />

der Stadt Arnstadt. Diese Gesellschaft betreibt das Arnstädter Sport- und Freizeitbad.<br />

Der Aufsichtsrat der BBV hat eine Erhöhung der Eintrittspreise für das Sport- und Freizeitbad<br />

zum 1. Januar 2007 beschlossen.


34<br />

Nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist geregelt, dass die Beschlussfassung<br />

über die Festsetzung von Abgaben und privatrechtlichen Entgelten der Gemeinde<br />

oder solcher Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt<br />

ist, zur Zuständigkeit des Gemeinderates gehört.<br />

Der Bürgermeister der Stadt Arnstadt vertritt die Auffassung, dass trotz der Regelung in § 26<br />

Abs. 2 Nr. 10 ThürKO die Zuständigkeit des Stadtrates nicht gegeben sei. Vielmehr wäre die<br />

Zuständigkeit des Aufsichtsrates auf Grundlage des Gesellschaftervertrages gegeben.<br />

Frage 1:<br />

Inwieweit ist die Regelung des § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO für die Festsetzung von Eintrittsgeldern<br />

im Arnstädter Sport- und Freizeitbad verbindlich, wonach ausschließlich der Stadtrat<br />

zuständig wäre?<br />

Antwort:<br />

Die Festsetzung und Änderung von privatrechtlichen Entgelten für das Sport- und Freizeitbad<br />

obliegt nach dem Gesellschaftervertrag der Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt dem<br />

Aufsichtsrat. Die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) schreibt nicht vor, dass für diese<br />

Entscheidung des Aufsichtsrates im Innenverhältnis ein Stadtratsbeschluss herbeigeführt werden<br />

muss. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO, der für den<br />

Fall, dass eine Zuständigkeit des Stadtrates besteht, die Übertragung auf einen beschließenden<br />

Ausschuss verbietet.<br />

Allerdings ergibt sich aus der Wertung des § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO, dass die Stadt Arnstadt,<br />

die mit mehr als 50 v.H. an der Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt beteiligt<br />

ist, darauf hinzuwirken hat, dass entsprechende Regelungen im Gesellschaftervertrag getroffen<br />

werden, die eine Beteiligung des Stadtrates im Innenverhältnis künftig sicherstellen.<br />

Frage 2:<br />

Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung des Bürgermeisters der Stadt Arnstadt,<br />

wonach für die Festlegung der Eintrittsgelder des Sport- und Freizeitbades trotz der Regelungen<br />

in § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO nicht der Stadtrat, sondern wegen der Regelungen im Gesellschaftervertrag<br />

der Aufsichtsrat der BBV zuständig wäre?<br />

Antwort:<br />

Es wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen.<br />

Frage 3:<br />

Inwieweit ist es möglich, durch Regelung im Gesellschaftervertrag einer kommunalen Gesellschaft<br />

die Bestimmungen des § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO zu "unterlaufen"? Wie wird dies<br />

begründet?<br />

Antwort:<br />

Zum verfassungsrechtlich besonders geschützten Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie<br />

gehört die Organisationshoheit der Gemeinden. Artikel 28 Abs. 2 Satz 1<br />

Grundgesetz (GG) und Artikel 91 Verfassung des Freistaats Thüringen gewährleisten den<br />

Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze<br />

in eigener Verantwortung zu regeln. Den Gemeinden steht es daher grundsätzlich frei,<br />

die ihnen obliegenden Aufgaben im Rahmen der allgemeinen Verwaltung oder in der Rechtsform<br />

des Privatrechts zu erfüllen. Die Übertragung der Aufgabenerfüllung auf rechtlich selbständige<br />

Unternehmen des Privatrechts bewirkt eine Kompetenzverschiebung. Die kommunalrechtlichen<br />

Vorgaben sind hierbei von der Gemeinde zu beachten. Im Übrigen verweise<br />

ich auf die Ausführungen zu Frage 1.


35<br />

Frage 4:<br />

Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Regelungen des § 26 Abs. 2 Nr. 10<br />

ThürKO zwingend so anzuwenden sind, dass in jedem Fall der Gemeinderat über die Festsetzung<br />

von Abgaben und privatrechtlichen Entgelten auch solcher Unternehmen, an denen die<br />

Gemeinde mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, ausschließlich beschließt? Wie begründet<br />

die Landesregierung ihre Auffassung?<br />

Frage 5:<br />

Welches Ermessen haben Gemeinden bei der Anwendung des § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO?<br />

Antwort zu den Fragen 4 und 5:<br />

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet.<br />

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.<br />

2. Mündliche Anfragen<br />

(Hinweis: Mündliche Anfragen werden in der Landtagssitzung gestellt und von der Landesregierung beantwortet.<br />

Aus diesem Grund erscheint in diesem <strong>Rundbrief</strong> zu den entsprechenden Mündlichen Abfragen ein Auszug<br />

aus den Protokollen der jeweiligen Landtagssitzung.)<br />

Lokale Bündnisse gegen Rechtsextremismus (DS 4/2496)<br />

Uwe Höhn (SPD)<br />

Auszug aus dem Protokoll der 51. Landtagssitzung vom 14. Dezember 2006, S. 5.112f.:<br />

…<br />

Abgeordneter Höhn, SPD:<br />

Lokale Bündnisse gegen Rechtsextremismus<br />

In der „Südthüringer Zeitung“ (STZ) erschien<br />

am 22. November 2006 ein Artikel<br />

unter der Überschrift „Ignorieren oder<br />

Auseinandersetzen?“, Pro und Kontra zur<br />

Kranzniederlegung der NPD. In diesem<br />

Artikel ist Innenstaatssekretär Baldus wie<br />

folgt zitiert worden: „Skeptisch sieht Baldus<br />

die Bildung lokaler Bündnisse. Damit<br />

habe man in Thüringen unterschiedliche<br />

Erfahrungen gemacht. Man habe es zum<br />

Beispiel in Schleusingen versucht. Die 20<br />

bis 30 Rechtsextremen dort hätten sich<br />

nicht beeinflussen lassen, aber sich über<br />

die Aufmerksamkeit gefreut.“<br />

Ich frage die Landesregierung:<br />

1. Entspricht das Zitat in der STZ vom 22.<br />

November 2006 den tatsächlich gemachten<br />

Äußerungen von Innenstaatssekretär Baldus?<br />

2. In welcher Weise hat sich die Landesregierung<br />

über das Wirken des Bündnisses<br />

gegen Rechtsextremismus in Schleusingen<br />

informiert?<br />

3. Wie bewertet die Landesregierung die<br />

zweifellos vorhandenen Erfolge des oben<br />

genannten Bündnisses im Hinblick auf das<br />

Zurückdrängen rechtsextremer Aktivitäten<br />

in und um Schleusingen?<br />

4. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung<br />

solche gesellschaftlichen Aktivitäten<br />

bei der Bekämpfung rechtsextremen<br />

Gedankenguts?<br />

Vizepräsidentin Pelke:<br />

Die Anfrage beantwortet Staatssekretär<br />

Illert.<br />

Illert, Staatssekretär:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,<br />

namens der Landesregierung beantworte<br />

ich die Mündliche Anfrage wie<br />

folgt:<br />

Zu Frage 1: In der „Südthüringer Zeitung“<br />

vom 22. November 2006 befindet sich weder<br />

ein Artikel mit der Überschrift „Ignorieren<br />

oder Auseinandersetzen?“ noch ein<br />

entsprechendes Zitat. Allerdings wird in<br />

der „Südthüringer Zeitung“ vom 21. November<br />

2006 unter diesem Titel berichtet.<br />

Dabei wird umfassend die politische Position<br />

des Kreisvorsitzenden der CDU, Wartburg-Kreis,<br />

zu dem gesamten Politikkomplex<br />

dargestellt, auch hinsichtlich der<br />

Skepsis gegenüber im Aufbau befindlichen<br />

lokalen Bündnissen. Der CDU-<br />

Kreisvorsitzende hat berichtet, insgesamt<br />

und zusammenfassend sei die politische<br />

Position so wiedergegeben, wie dies in der


36<br />

überlicherweise journalistisch gerafften<br />

Form möglich ist.<br />

Zu Frage 2: Die Landesstelle Gewaltprävention<br />

sowie Vertreter des Landesamts<br />

für Verfassungsschutz, der Polizei sowie<br />

des Schul- und Jugendamts nehmen regelmäßig<br />

an den Sitzungen des Präventionsrats<br />

gegen politischen Extremismus in<br />

Schleusingen teil. An diesen Sitzungen<br />

beteiligen sich auch Vertreter des Bündnisses<br />

gegen Rechtsextremismus und berichten<br />

über ihre Arbeit.<br />

Zu Frage 3: Aus fachwissenschaftlicher<br />

Sicht ist es notwendig, zivilgesellschaftliches<br />

Engagement wie im Bündnis gegen<br />

Rechtsextremismus mit der koordinierten<br />

Arbeit lokaler Verantwortungsträger wie<br />

im Präventionsrat zu verbinden. Dieser<br />

Weg wird auch von der Thüringer Landesregierung<br />

befürwortet und unterstützt. Die<br />

Stadt Schleusingen ist ein gutes Beispiel<br />

für diese Strategie und für deren Erfolge.<br />

In Schleusingen ist derzeit ein positiver<br />

Trend bei der Zurückdrängung rechtsextremer<br />

Aktivitäten erkennbar. Er bestätigt<br />

die Arbeit des Präventionsgremiums sowie<br />

des Bündnisses gegen Rechtsextremismus.<br />

Zu Frage 4: Die Landesstelle Gewaltprävention<br />

steht Kommunen als Ansprechpartner<br />

und Berater zur Verfügung und<br />

bietet präventiven Gremien fachliche Unterstützung.<br />

So unterstützt die Landesstelle<br />

Gewaltprävention den Präventionsrat gegen<br />

politischen Extremismus der Stadt<br />

Schleusingen bereits seit seiner Gründung<br />

im Jahr 2004. In Schleusingen wurde z.B.<br />

2006 die Fortbildungsreihe „Community<br />

Coaching für Zivilcourage“ durchgeführt.<br />

An den Veranstaltungen nahmen viele<br />

Mitglieder des Präventionsrats sowie des<br />

lokalen Bündnisses gegen Rechtsextremismus<br />

teil. Im Jahr 2005 wurde - ebenfalls<br />

initiiert durch die Landesstelle Gewaltprävention<br />

– die Ausstellung „Es betrifft<br />

Dich“ des Bundesamts für Verfassungsschutz<br />

in Schleusingen gezeigt. Im<br />

Übrigen war Herr Staatssekretär Baldus am<br />

Samstag, dem 28.05.2005 persönlich auf<br />

dem Marktplatz in Schleusingen bei einer<br />

Kundgebung gegen Rechtsextremismus<br />

anwesend, um ein Grußwort an die Teilnehmer<br />

zu richten.<br />

Vizepräsidentin Pelke:<br />

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordneter<br />

Höhn, bitte.<br />

Abgeordneter Höhn, SPD:<br />

Zunächst einmal, Herr Staatssekretär, für<br />

die falsche Datierung meinerseits bitte ich<br />

um Nachsicht, das kann passieren. Ich habe<br />

eine Nachfrage zu Ihren Antworten auf<br />

die Fragen 3 und 4, wo ich erfreut zur<br />

Kenntnis nehme, dass Sie die Leistungen<br />

des lokalen Bündnisses gegen Rechtsextremismus<br />

in Schleusingen positiv bewerten.<br />

Wenn das so ist, wie bewerten Sie<br />

dann die von Staatssekretär Baldus in der<br />

Zeitung vom 21.11. gemachten Äußerungen?<br />

Das passt ja wohl nicht so ganz zusammen.<br />

Illert, Staatssekretär:<br />

Herr Staatssekretär Baldus hat dort als<br />

CDU-Kreisvorsitzender gesprochen. Ich<br />

habe keine Möglichkeit, seine Position im<br />

Zusammenhang mit Präventionsräten, die<br />

im Aufbau befindlich sind, anders zu beurteilen.<br />

Das ist seine Auffassung.<br />


37<br />

Freigabe Teilabschnitt Ortsumfahrung B 62 Bad Salzungen (DS 4/2514)<br />

Frank Kuschel (Die Linkspartei.PDS)<br />

Auszug aus dem Protokoll der 51. Landtagssitzung vom 14. Dezember 2006, S. 5.115f.:<br />

…<br />

Abgeordneter Kuschel, Die Linkspartei.PDS:<br />

Freigabe Teilabschnitt Ortsumfahrung B<br />

62 Bad Salzungen<br />

Der Teilabschnitt der B 62, Ortsumfahrung<br />

Bad Salzungen (Kreuzung Hersfelder- und<br />

Langenfelder Straße - Einkaufsmarkt „Herkules“),<br />

ist offenbar technisch fertiggestellt.<br />

Es fehlen noch die Markierungen,<br />

Teile des Straßenbegleitgrüns und die<br />

Straßenleiteinrichtungen. Nach Auskunft<br />

des Ersten Beigeordneten der Stadt Bad<br />

Salzungen ist die Freigabe des Teilabschnitts<br />

vom Terminplan des Bundesverkehrsministers<br />

abhängig. Da dieser erst am<br />

1. Juli 2007 für die Freigabeveranstaltung<br />

Zeit hätte, bleibt der Abschnitt für den öffentlichen<br />

Straßenverkehr bis zu diesem<br />

Zeitpunkt gesperrt.<br />

Ich frage die Landesregierung:<br />

1. Wie stellt sich der gegenwärtige<br />

Baustand des nachgefragten Teilabschnitts<br />

der B 62 (Ortsumfahrung Bad Salzungen)<br />

dar und welche Arbeiten müssen noch in<br />

welchen Zeitabschnitten bis zur vollständigen<br />

Fertigstellung realisiert werden?<br />

2. Wann soll die Freigabe des nachgefragten<br />

Teilabschnitts der B 62 erfolgen und<br />

inwiefern ist dieser Freigabetermin durch<br />

den Terminplan des Bundesverkehrsministers<br />

beeinflusst?<br />

3. Bis zu welchem Zeitpunkt soll der vollständige<br />

Ausbau der B 62 abgeschlossen<br />

sein und von welchen Faktoren wird dieser<br />

Zeitplan bestimmt?<br />

Vizepräsidentin Pelke:<br />

Es antwortet Minister Trautvetter.<br />

Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr:<br />

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der<br />

Landesregierung beantworte ich die Mündliche<br />

Anfrage wie folgt:<br />

Zu Frage 1: Wegen der guten Witterungsverhältnisse<br />

in diesem Jahr konnten einige<br />

Teile der Baumaßnahme vorfristig fertiggestellt<br />

werden. Dies betrifft die Fahrbahn,<br />

die Nebenanlagen, Entwässerungsanlagen,<br />

Brückenbauwerke, Regenrückhaltebecken<br />

und erforderliche Wirtschaftswege. Wesentliche<br />

zum sicheren Funktionieren der<br />

Straße auch erforderliche Dinge wie Markierungen,<br />

Leiteinrichtungen und Wegweiser<br />

und nicht zuletzt die Rasenansaat auf<br />

den Böschungen können erst nach der<br />

Winterperiode, also erst im nächsten Jahr,<br />

fertiggestellt werden. Hierzu gehört auch<br />

die noch fehlende Lichtsignalanlage am<br />

Anschluss der Umgehung an die bestehende<br />

Bundesstraße B 62.<br />

Zu Frage 2: Der Bauvertrag sieht eine Fertigstellung<br />

zum 30. Juli 2007 vor. Sobald<br />

die Fertigstellung der Straße absehbar ist,<br />

wird in Abstimmung mit dem Baubetrieb<br />

und dem Bundesministerium ein Freigabetermin,<br />

üblicherweise unter Benennung<br />

einer Kalenderwoche, vorgeschlagen und<br />

die Verkehrsfreigabe vorbereitet. Ob dies<br />

gegebenenfalls auch früher als zum vertraglich<br />

vereinbarten Termin möglich ist,<br />

kann derzeit noch nicht gesagt werden.<br />

Zu Frage 3: Die Werraquerung bei Bad<br />

Salzungen befindet sich als vorletzter Bauabschnitt<br />

der Bundesstraße B 62, Ortsumfahrung<br />

Bad Salzungen, derzeit im Planfeststellungsverfahren.<br />

Zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt kann noch keine Aussage dazu<br />

getroffen werden, wann mit dem Vorliegen<br />

von Baurecht zu rechnen ist. Der letzte<br />

Abschnitt der Ortsumfahrung ist die Fortführung<br />

der B 62 in Richtung Hämbacher<br />

Kreuz. Hier soll das Planfeststellungsverfahren<br />

im Jahre 2007 eingeleitet werden,<br />

beide Abschnitte sind im Investitionsrahmenplan<br />

2006 bis 2010 des Bundes enthalten.<br />

Weitergehende Aussagen, insbesondere<br />

zu den Finanzierungsmöglichkeiten und<br />

zum Zeitpunkt des Vorliegens von Baurecht<br />

sind noch nicht möglich.<br />

Vizepräsidentin Pelke:<br />

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordneter<br />

Kuschel, bitte.


38<br />

Abgeordneter Kuschel, Die Linkspartei.PDS:<br />

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister,<br />

Sie haben darauf verwiesen, dass es aufgrund<br />

der günstigen Witterung einen Baufortschritt<br />

gibt. Der 30. Juni war ja der<br />

ursprünglich vereinbarte Fertigstellungstermin.<br />

Inwieweit sind in Abhängigkeit<br />

von der Witterung die von Ihnen noch benannten<br />

Arbeiten, also Restarbeiten, realisierbar<br />

oder ist gegebenenfalls aufgrund<br />

der Auftragsvergabe jetzt bereits abzusehen,<br />

dass die Arbeiten bis in das Frühjahr<br />

hinein ruhen und erst dann unabhängig von<br />

dem weiteren Verlauf der Witterung wieder<br />

aufgenommen werden?<br />

Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr:<br />

Ich habe Ihnen doch gesagt, dass ein Teil<br />

der Arbeiten erst im Frühjahr begonnen<br />

werden können. Es macht auch keinen<br />

Sinn, Rasenansaat im Frühjahr erst zu machen<br />

und die Straße unter Verkehr zu nehmen,<br />

weil man dann erst wieder eine Sperrung<br />

einrichten muss, was mit zusätzlichen<br />

Kosten verbunden ist. Wann wir im Frühjahr<br />

beginnen, das ist ja nun wirklich entscheidend<br />

davon abhängig, was bekommen<br />

wir dieses Jahr für einen Winter und wann<br />

können wir im Frühjahr wieder mit der<br />

Bautätigkeit beginnen.<br />

Vizepräsidentin Pelke:<br />

Die zweite Nachfrage bitte.<br />

Abgeordneter Kuschel, Die Linkspartei.PDS:<br />

Ja, danke, Frau Präsidentin. Herr Minister,<br />

wenn man durch das Land fährt, stellt man<br />

fest, dass, insbesondere was die Nebenanlagen<br />

betrifft, durchaus auch nach der Verkehrsfreigabe<br />

z.B. die Rasenansaat an Böschungen<br />

erfolgen kann. Ist es grundsätzlich<br />

üblich, dass auch alle Nebenanlagen<br />

erst fertiggestellt sein müssen, bevor die<br />

Freigabe der Fahrbahn erfolgen kann?<br />

Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr:<br />

Grundsätzlich ist es so üblich, es geschieht<br />

auch in Ausnahmefällen anders.<br />

…<br />

3. Mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene abgelehnt<br />

Wenige Tage vor Weihnachten hätten die Landtagsabgeordneten ihren Wählerinnen und<br />

Wählern ein richtig schönes Geschenk machen können, denn der gemeinsame Gesetzentwurf<br />

von Linkspartei.PDS und SPD zum Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene<br />

wurde in Zweiter Lesung behandelt. Leider war die christliche Mehrheitsfraktion kurz vor<br />

Weihnachten nicht in der Stimmung, das Volk zu bescheren. Der Tradition folgend, die Gesetzentwürfe<br />

der Opposition im Regelfall im Archiv zu verstauen, hat die CDU-Fraktion den<br />

Vorstoß für mehr Demokratie abgelehnt.<br />

In ihrer Rede führte die Vorsitzende der CDU-Fraktion nochmals die bekannten Ablehnungsgründe<br />

auf, welche sich im Grunde auf die Angst vor den Voten der Bevölkerung, die hin und<br />

wieder auch mal anders ausfallen können, als die Mehrheitsfraktion im Landtag dies will,<br />

reduzieren lässt. Bemerkenswert war dabei, dass die CDU-Fraktion die ablehnenden Stellungnahmen<br />

der kommunalen Spitzenverbände strapazierte, um ihren nicht wirklich überzeugenden<br />

Ablehnungsgründen den Anschein von Gewissenhaftigkeit bei der Bewertung der<br />

eingegangnen Stellungnahmen zu geben. Die CDU hatte schließlich auch kein Interesse daran,<br />

zur Kenntnis zu nehmen, dass einen Tag vor der Landtagssitzung 18 Bürgermeister, Oberbürgermeister<br />

und Landräte in einem offenen Brief den Landtag aufgefordert haben, dem Gesetzentwurf<br />

der Opposition zuzustimmen. Damit hat sich die CDU nicht zur Fürsprecherin der<br />

Kommunen gemacht, sondern allenfalls die Interessen der Oberhäupter der Verwaltungen<br />

vertreten, die der CDU angehören. Dass die meisten Bürgermeister und Landräte nur ein äußerst<br />

geringes Interesse an mehr Bürgerbeteiligung haben, liegt auf Hand. Weshalb soll man<br />

sich schließlich in die Karten schauen lassen?<br />

Ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen hat die CDU, dass in dem einen Jahr, in dem der Gesetzentwurf<br />

in den Ausschüssen Staub ansetzen durfte, entscheidende Kommunalwahlen


39<br />

stattgefunden haben. In allen kreisfreien Städten wurden die CDU-Oberbürgermeister aus<br />

einem Bündnis von Linkspartei.PDS und SPD abgewählt. In nur noch einer Großen kreisangehörigen<br />

Stadt, nämlich der Universitätsstadt Ilmenau, regiert ein Stadtoberhaupt, das der<br />

CDU angehört. (Manche behaupten, dies lag am Gegenkandidaten der Linkspartei.PDS.)<br />

Zwischenzeitlich hatte sich die politische Färbung des Landes also maßgeblich verändert.<br />

Doch die CDU ist in ihrer Landtagsablehnungsargumentation nicht ohne Possenhaftigkeit<br />

geblieben, verwies man doch auf die 2002 geänderten Bestimmungen für Volksbegehren und<br />

Volksentscheide. Nach Auffassung der Christdemokraten müssten sich diese bürgerfreundlichen<br />

Erleichterungen der abgesenkten Hürden auf Landesebene erst noch beweisen. „Ein<br />

Mindestmaß an Laufzeit sollte Gesetzen auch vorbehalten bleiben dürfen“, war die Meinung<br />

der Fraktionsvorsitzenden Lieberknecht. Problematisch wird es allerdings immer dann, wenn<br />

die Mehrheitspartei dank ihrer Absolutheit des Regierens eine Niederlage vor Gerichten einstecken<br />

muss, wenn in immer kürzeren Abständen deren Gesetze und Verordnungen wieder<br />

kassiert werden und von richterlicher Stelle die Unfähigkeit des Regierens attestiert wird.<br />

Roland Hahnemann verwies in seiner Rede zum von ihm mit erarbeiteten Gesetzentwurf darauf,<br />

dass Thüringen hinsichtlich der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene einsames<br />

Schlusslicht in Deutschland ist und im Nachbarland Bayern mehr einhundert mal mehr Bürgerbegehren<br />

durchgeführt werden. Dabei sind die für Thüringen traumhaft niedrigen Zulassungshürden<br />

in Bayern nicht immer so niedrig gewesen. Erst vor zwölf Jahren hat Bayern die<br />

Hürden auf das gegenwärtige Niveau gesenkt. Einer der größten damaligen Kritiker dieser<br />

Initiative, der heutige (Noch-)Innenminister Beckstein, referiert inzwischen deutschlandweit<br />

über die positiven Erfahrungen der bayerischen Regelungen. Nur im Thüringer Landtag blieb<br />

es dem Bayerischen Innenminister verwehrt, seine Unionskollegen zu überzeugen, dem gemeinsamen<br />

Gesetzentwurf von Linkspartei.PDS und SPD die Zustimmung nicht zu verweigern.<br />

Die CDU hatte nämlich im Innenausschuss eine mündliche Fachanhörung, zu der Herr<br />

Beckstein eingeladen werden sollte, verhindert. Nur durch ein in Auftrag gegebenes Gutachten<br />

der Landtagsverwaltung konnten die beiden Oppositionsparteien durchsetzen, dass es zumindest<br />

eine schriftliche Anhörung geben konnte. Herr Beckstein durfte seinen Sachverstand<br />

allerdings wieder nicht einbringen.<br />

Letztlich konnte sich die CDU-Landtagsfraktion mit ihrer „geistlosen Abwehrschlacht“, wie<br />

es Roland Hahnemann formulierte, durchsetzen. Der Gesetzentwurf wurde im Dezember endgültig<br />

beerdigt. Die Thüringer Bevölkerung muss also noch etwas warten, bis sie ihren Forderungen<br />

auf kommunaler Ebene, besser als derzeit möglich, Ausdruck verleihen kann. Aber<br />

das sollte die CDU nicht stören, denn ihr Innenminister, der aus Hessen stammt, hält die Ostdeutschen<br />

ohnehin noch nicht für demokratiefähig.<br />

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