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kommunalpolitischer Rundbrief - Kommunalpolitisches Forum ...

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4<br />

noxid ist dabei das Krematorium in Pößneck. Die Grenzwertüberschreitung bei Kohlenmonoxid<br />

korrespondiert teilweise mit einem Temperaturabfall im Zusammenhang mit der Zuführung<br />

von besonders schweren Leichen.<br />

Eine detaillierte Auflistung der Überschreitungen der Stundenmittelwerte bei Kohlenmonoxid<br />

liegt nicht vor.<br />

Frage 3:<br />

In welchen Fällen wurden die festgestellten Grenzwertüberschreitungen durch die zuständigen<br />

Aufsichtsbehörden geahndet? In welchen Fällen erfolgte die Aufforderung zur Einhaltung der<br />

Grenzwerte? In welchen Fällen wurde ein Bußgeld in welcher Höhe ausgesprochen (bitte jeweils<br />

Einzelaufstellung)?<br />

Antwort:<br />

Von den Überwachungsbehörden wurden acht Aufforderungen zur Einhaltung der Grenzwerte,<br />

zum Teil verbunden mit Androhung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ausgesprochen.<br />

Dies betraf die Krematorien in Altenburg, Eisenach, Gera, Jena, Pößneck, Saalfeld und Suhl.<br />

Im Fall Pößneck wurde nach zweimaliger Aufforderung zur Einhaltung der Grenzwerte ein<br />

Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro ausgesprochen. Darüber hinaus hat die Behörde eine Verwaltungsgebühr<br />

in Höhe von 1.250 Euro erhoben sowie eine Zustellungsgebühr von 5,60 Euro<br />

berechnet.<br />

Nach Auskunft des zuständigen Landratsamtes hat der Betreiber am 26. Oktober 2006 das<br />

Bußgeld bezahlt. Nach der Bußgelderhebung besteht behördlicherseits die Erwartung, dass<br />

der Betreiber in Zukunft seinen Betreiberpflichten nachkommt.<br />

Frage 4:<br />

Welche gesundheitlichen Gefährdungen auf den menschlichen Organismus gehen von einer<br />

Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei Immissionen aus Krematorien aus?<br />

Antwort:<br />

Bei den überschrittenen Werten handelt es sich um Emissionsgrenzwerte, nicht um Immissionsgrenzwerte.<br />

Aus einer Überschreitung der Emissionsgrenzwerte, wie im vorliegenden Fall,<br />

ist eine Bewertung der Immissionsverhältnisse im Umfeld einer Anlage unmittelbar nicht<br />

möglich. Gesundheitliche Gefährdungen können aus einer Überschreitung der Emissionsgrenzwerte<br />

nicht abgeleitet werden.<br />

Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Immissionsgrenzwert beträgt für<br />

Kohlenmonoxid 10 mg/m³ als Mittelwert über acht Stunden. Überschreitungen dieses Immissionsgrenzwertes<br />

in der Umgebung von Krematorien sind nicht bekannt.<br />

Vermietung von Räumen an Verkaufseinrichtung mit rechtsextremen Bezügen durch<br />

die TLG in Ilmenau (DS 4/2453)<br />

Sabine Berninger, Frank Kuschel, Dr. Roland Hahnemann (Die Linkspartei.PDS)<br />

Die Verkaufseinrichtung "Top Fuel Store" in Ilmenau veräußert diverse Waren mit rechtsextremen<br />

Bezügen, so Bekleidung, Accessoires, Bücher, CDs und ähnliches. Der Besitzer und<br />

seine Ehefrau unterhielten ein zwischenzeitlich in Erfurt geschlossenes Ladenlokal, mit gleichem<br />

Namen, das am 16. Februar 2005 von der Polizei durchsucht wurde. Weiterhin bietet<br />

der Inhaber von "Top Fuel Store" seine Waren unter der Bezeichnung L.E.M.B. im Internet<br />

an. Als Ladenlokal in Ilmenau dienten bis vor kurzem Geschäftsräume in der Schlossstraße 6.<br />

Dieser Mietvertrag wurde durch die Stadt Ilmenau zum 30. September 2006 gekündigt.<br />

Inzwischen eröffnete das Geschäft in neuen Räumen, die sich im Technologiepark Ilmenau,<br />

Am Vogelherd 90, befinden und durch die TLG vermietet werden.

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