kommunalpolitischer Rundbrief - Kommunalpolitisches Forum ...
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Unterschiedliche gemeindliche Verschuldung als Hemmnis freiwilliger Gemeindefusionen?<br />
(DS 4/2488)<br />
Petra Enders (Die Linkspartei.PDS)<br />
Auf Grundlage von § 35 a Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) werden freiwillige<br />
Zusammenschlüsse oder Eingliederungen von Gemeinden durch das Land finanziell gefördert.<br />
In den Haushaltsjahren 2006 und 2007 sind dafür insgesamt 20 Millionen Euro im Landeshaushalt<br />
bereitgestellt. Im Jahre 2005 erfolgte die finanzielle Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse<br />
oder Eingliederungen von Gemeinden auf Grundlage einer speziellen Verordnung.<br />
In den auf gemeindlicher Ebene stattfindenden Diskussionen über freiwillige Gemeindezusammenschlüsse<br />
wird häufig das Argument der hohen Verschuldung benutzt, um freiwillige<br />
und sinnvolle Gemeindezusammenschlüsse abzulehnen.<br />
Frage 1:<br />
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über seit 2005 auf gemeindlicher Ebene<br />
aufgenommene Aktivitäten mit der Zielstellung von freiwilligen Zusammenschlüssen oder<br />
Eingliederungen von Gemeinden vor? Welchen Sachstand haben diese aufgenommenen Aktivitäten<br />
bisher erreicht?<br />
Antwort:<br />
Nach § 9 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen<br />
Wohls in ihrem Bestand geändert, neu gebildet oder aufgelöst werden. Bestandsänderungen<br />
erfolgen durch Gesetz und derzeit ausschließlich auf der Basis freiwilliger und ü-<br />
bereinstimmender Beschlüsse der beteiligten Gemeinden.<br />
Der Landesregierung liegen nur teilweise Erkenntnisse über die auf gemeindlicher Ebene aufgenommenen<br />
Aktivitäten zu freiwilligen Zusammenschlüssen oder Eingliederungen vor.<br />
Nach den im Innenministerium vorliegenden Informationen gibt es in 14 Fällen Überlegungen<br />
von Gemeinden zu Eingliederungen bzw. Gemeindezusammenschlüssen.<br />
Auf der Grundlage freiwilliger und übereinstimmender Beschlüsse der beteiligten Gemeinden<br />
konnte der Landtag das Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt,<br />
Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Stadt Triebes,<br />
Unterwellenborn und Stadt Zeulenroda vom 27. Januar 2006 beschließen. Es trat am 1. Februar<br />
2006 in Kraft.<br />
Vollständige Antragsunterlagen liegen im Innenministerium zur Eingliederung der Gemeinde<br />
Utzberg in die Gemeinde Nohra (Landkreis Weimarer Land) sowie zur Eingliederung der<br />
Gemeinde Schernberg in die Stadt Sondershausen (Kyffhäuserkreis) vor.<br />
Von den übrigen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften liegen keine Informationen zu<br />
den jeweiligen aktuellen Sachständen der Fusionsbestrebungen vor. Es handelt sich hierbei<br />
um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet,<br />
den Aufsichtsbehörden ihre diesbezüglich gefassten Beschlüsse oder Absichtserklärungen<br />
vorzulegen, wenn nicht eine Antragstellung zur freiwilligen Gebiets- und Bestandsänderung<br />
damit verbunden ist.<br />
Frage 2:<br />
Welche der in Frage 1 nachgefragten Gemeinden haben seit 2005 gleich lautende Beschlussanträge<br />
mit der Zielstellung von freiwilligen Zusammenschlüssen oder Eingliederungen von<br />
Gemeinden in den betroffenen Gemeinderäten beraten? Welche Ergebnisse über die Beratungen<br />
liegen der Landesregierung derzeit vor? Welche dieser betroffenen Gemeinderäte haben<br />
im Ergebnis dieser Diskussionsprozesse einen freiwilligen Zusammenschluss oder eine Eingliederung<br />
von Gemeinden mit welcher Begründung abgelehnt? Welche dieser betroffenen<br />
Gemeinderäte haben im Ergebnis dieser Diskussionsprozesse einen freiwilligen Zusammenschluss<br />
oder eine Eingliederung von Gemeinden befürwortet?<br />
Antwort:<br />
Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.