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kommunalpolitischer Rundbrief - Kommunalpolitisches Forum ...

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15<br />

Unterschiedliche gemeindliche Verschuldung als Hemmnis freiwilliger Gemeindefusionen?<br />

(DS 4/2488)<br />

Petra Enders (Die Linkspartei.PDS)<br />

Auf Grundlage von § 35 a Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) werden freiwillige<br />

Zusammenschlüsse oder Eingliederungen von Gemeinden durch das Land finanziell gefördert.<br />

In den Haushaltsjahren 2006 und 2007 sind dafür insgesamt 20 Millionen Euro im Landeshaushalt<br />

bereitgestellt. Im Jahre 2005 erfolgte die finanzielle Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse<br />

oder Eingliederungen von Gemeinden auf Grundlage einer speziellen Verordnung.<br />

In den auf gemeindlicher Ebene stattfindenden Diskussionen über freiwillige Gemeindezusammenschlüsse<br />

wird häufig das Argument der hohen Verschuldung benutzt, um freiwillige<br />

und sinnvolle Gemeindezusammenschlüsse abzulehnen.<br />

Frage 1:<br />

Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über seit 2005 auf gemeindlicher Ebene<br />

aufgenommene Aktivitäten mit der Zielstellung von freiwilligen Zusammenschlüssen oder<br />

Eingliederungen von Gemeinden vor? Welchen Sachstand haben diese aufgenommenen Aktivitäten<br />

bisher erreicht?<br />

Antwort:<br />

Nach § 9 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen<br />

Wohls in ihrem Bestand geändert, neu gebildet oder aufgelöst werden. Bestandsänderungen<br />

erfolgen durch Gesetz und derzeit ausschließlich auf der Basis freiwilliger und ü-<br />

bereinstimmender Beschlüsse der beteiligten Gemeinden.<br />

Der Landesregierung liegen nur teilweise Erkenntnisse über die auf gemeindlicher Ebene aufgenommenen<br />

Aktivitäten zu freiwilligen Zusammenschlüssen oder Eingliederungen vor.<br />

Nach den im Innenministerium vorliegenden Informationen gibt es in 14 Fällen Überlegungen<br />

von Gemeinden zu Eingliederungen bzw. Gemeindezusammenschlüssen.<br />

Auf der Grundlage freiwilliger und übereinstimmender Beschlüsse der beteiligten Gemeinden<br />

konnte der Landtag das Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt,<br />

Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Stadt Triebes,<br />

Unterwellenborn und Stadt Zeulenroda vom 27. Januar 2006 beschließen. Es trat am 1. Februar<br />

2006 in Kraft.<br />

Vollständige Antragsunterlagen liegen im Innenministerium zur Eingliederung der Gemeinde<br />

Utzberg in die Gemeinde Nohra (Landkreis Weimarer Land) sowie zur Eingliederung der<br />

Gemeinde Schernberg in die Stadt Sondershausen (Kyffhäuserkreis) vor.<br />

Von den übrigen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften liegen keine Informationen zu<br />

den jeweiligen aktuellen Sachständen der Fusionsbestrebungen vor. Es handelt sich hierbei<br />

um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet,<br />

den Aufsichtsbehörden ihre diesbezüglich gefassten Beschlüsse oder Absichtserklärungen<br />

vorzulegen, wenn nicht eine Antragstellung zur freiwilligen Gebiets- und Bestandsänderung<br />

damit verbunden ist.<br />

Frage 2:<br />

Welche der in Frage 1 nachgefragten Gemeinden haben seit 2005 gleich lautende Beschlussanträge<br />

mit der Zielstellung von freiwilligen Zusammenschlüssen oder Eingliederungen von<br />

Gemeinden in den betroffenen Gemeinderäten beraten? Welche Ergebnisse über die Beratungen<br />

liegen der Landesregierung derzeit vor? Welche dieser betroffenen Gemeinderäte haben<br />

im Ergebnis dieser Diskussionsprozesse einen freiwilligen Zusammenschluss oder eine Eingliederung<br />

von Gemeinden mit welcher Begründung abgelehnt? Welche dieser betroffenen<br />

Gemeinderäte haben im Ergebnis dieser Diskussionsprozesse einen freiwilligen Zusammenschluss<br />

oder eine Eingliederung von Gemeinden befürwortet?<br />

Antwort:<br />

Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.

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