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kommunalpolitischer Rundbrief - Kommunalpolitisches Forum ...

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einerseits, als auch die übergeordneten Interessen und Belange der Allgemeinheit bzw. des die<br />

Gemeinde/n umgebenden Umfeldes andererseits zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.<br />

Zu berücksichtigende Belange sind zum Beispiel Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft,<br />

Verflechtungsbeziehungen der Infrastruktur, der Wirtschaft, der Sozial- und Dienstleistungsstrukturen,<br />

landesplanerische Gesichtspunkte, geografische und historische Gegebenheiten,<br />

örtliche Verbundenheit.<br />

Aufgrund der völlig verschiedenartigen örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall kann ein allgemein<br />

gültiger Maßstab für die Gründe des öffentlichen Wohls nicht gefunden werden. Eine<br />

umfassende Prüfung der Gründe des öffentlichen Wohls muss in jedem Einzelfall erfolgen.<br />

Ziel einer jeden Neugliederungsmaßnahme ist die Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft<br />

der Gemeinden.<br />

Kommunalisierung von Aufgaben der Staatlichen Umweltämter (DS 4/2523)<br />

Dagmar Becker (SPD)<br />

Pressemitteilungen zufolge hat die Landesregierung bereits konkrete Vorschläge entwickelt,<br />

welche Aufgaben der Staatlichen Umweltämter kommunalisiert werden sollen. Diese Vorschläge<br />

sollen mit den kommunalen Vertretern diskutiert werden.<br />

Frage 1:<br />

Welche Aufgaben aus welchen Sachbereichen hält die Landesregierung für kommunalisierungsfähig?<br />

Antwort:<br />

Die Thüringer Landesregierung verhandelt mit den kommunalen Spitzenverbänden über ein<br />

Kontingent an Aufgaben der Staatlichen Umweltverwaltung, welches in die Zuständigkeit der<br />

Kommunen überführt werden kann. Hierzu hat das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz<br />

und Umwelt dem Steuerungskreis Verwaltungsreform im Thüringer Finanzministerium<br />

eine Liste zugearbeitet, welche jene Aufgaben der Staatlichen Umweltämter enthält, die u.<br />

a. nach einem Vergleich mit anderen Bundesländern grundsätzlich kommunalisierungsfähig<br />

sind. Im Ergebnis des letzten Spitzengespräches zwischen Herrn Ministerpräsidenten und den<br />

kommunalen Spitzenverbänden am 5. Oktober 2006 hat sich eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz<br />

des Staatssekretärs des Finanzministeriums aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände,<br />

der Staatskanzlei, des Innenministeriums und der jeweils betroffenen Fachressorts gebildet.<br />

Die Arbeitsgruppe hat diese kommunalisierungsfähigen Einzelaufgaben diskutiert, das Fachressort<br />

hat dabei fachlich erläutert. Die Spitzenverbände haben zudem noch zusätzliche Fragen<br />

und Bitten formuliert, die seitens der Landesregierung kurzfristig beantwortet wurden.<br />

Derzeit sichten die Spitzenverbände das zugearbeitete Material. Eine Nennung der Aufgaben<br />

kann mit Rücksicht auf die noch zu führenden Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />

erfolgen.<br />

Frage 2:<br />

Welche Aufgaben aus welchen Sachbereichen hält die Landesregierung für privatisierungsfähig?<br />

Antwort:<br />

Die Frage der Privatisierbarkeit wird in Folge und nach Abschluss der Verhandlungen zu 1.<br />

aufgegriffen. Die in Frage kommenden Aufgaben werden dann von der Landesregierung identifiziert<br />

und anschließend ggf. in Abstimmung mit der Thüringer Landgesellschaft und dem<br />

Landesverband der freien Berufe Thüringen e.V. und evtl. weiteren Verbänden behandelt.

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