kommunalpolitischer Rundbrief - Kommunalpolitisches Forum ...
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einerseits, als auch die übergeordneten Interessen und Belange der Allgemeinheit bzw. des die<br />
Gemeinde/n umgebenden Umfeldes andererseits zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.<br />
Zu berücksichtigende Belange sind zum Beispiel Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft,<br />
Verflechtungsbeziehungen der Infrastruktur, der Wirtschaft, der Sozial- und Dienstleistungsstrukturen,<br />
landesplanerische Gesichtspunkte, geografische und historische Gegebenheiten,<br />
örtliche Verbundenheit.<br />
Aufgrund der völlig verschiedenartigen örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall kann ein allgemein<br />
gültiger Maßstab für die Gründe des öffentlichen Wohls nicht gefunden werden. Eine<br />
umfassende Prüfung der Gründe des öffentlichen Wohls muss in jedem Einzelfall erfolgen.<br />
Ziel einer jeden Neugliederungsmaßnahme ist die Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft<br />
der Gemeinden.<br />
Kommunalisierung von Aufgaben der Staatlichen Umweltämter (DS 4/2523)<br />
Dagmar Becker (SPD)<br />
Pressemitteilungen zufolge hat die Landesregierung bereits konkrete Vorschläge entwickelt,<br />
welche Aufgaben der Staatlichen Umweltämter kommunalisiert werden sollen. Diese Vorschläge<br />
sollen mit den kommunalen Vertretern diskutiert werden.<br />
Frage 1:<br />
Welche Aufgaben aus welchen Sachbereichen hält die Landesregierung für kommunalisierungsfähig?<br />
Antwort:<br />
Die Thüringer Landesregierung verhandelt mit den kommunalen Spitzenverbänden über ein<br />
Kontingent an Aufgaben der Staatlichen Umweltverwaltung, welches in die Zuständigkeit der<br />
Kommunen überführt werden kann. Hierzu hat das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz<br />
und Umwelt dem Steuerungskreis Verwaltungsreform im Thüringer Finanzministerium<br />
eine Liste zugearbeitet, welche jene Aufgaben der Staatlichen Umweltämter enthält, die u.<br />
a. nach einem Vergleich mit anderen Bundesländern grundsätzlich kommunalisierungsfähig<br />
sind. Im Ergebnis des letzten Spitzengespräches zwischen Herrn Ministerpräsidenten und den<br />
kommunalen Spitzenverbänden am 5. Oktober 2006 hat sich eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz<br />
des Staatssekretärs des Finanzministeriums aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände,<br />
der Staatskanzlei, des Innenministeriums und der jeweils betroffenen Fachressorts gebildet.<br />
Die Arbeitsgruppe hat diese kommunalisierungsfähigen Einzelaufgaben diskutiert, das Fachressort<br />
hat dabei fachlich erläutert. Die Spitzenverbände haben zudem noch zusätzliche Fragen<br />
und Bitten formuliert, die seitens der Landesregierung kurzfristig beantwortet wurden.<br />
Derzeit sichten die Spitzenverbände das zugearbeitete Material. Eine Nennung der Aufgaben<br />
kann mit Rücksicht auf die noch zu führenden Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />
erfolgen.<br />
Frage 2:<br />
Welche Aufgaben aus welchen Sachbereichen hält die Landesregierung für privatisierungsfähig?<br />
Antwort:<br />
Die Frage der Privatisierbarkeit wird in Folge und nach Abschluss der Verhandlungen zu 1.<br />
aufgegriffen. Die in Frage kommenden Aufgaben werden dann von der Landesregierung identifiziert<br />
und anschließend ggf. in Abstimmung mit der Thüringer Landgesellschaft und dem<br />
Landesverband der freien Berufe Thüringen e.V. und evtl. weiteren Verbänden behandelt.