kommunalpolitischer Rundbrief - Kommunalpolitisches Forum ...
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1.Kleine Anfragen<br />
Grenzwertüberschreitung des Krematoriums Pößneck (DS 4/2446)<br />
Frank Kuschel (Die Linkspartei.PDS)<br />
Wie die OTZ Pößneck am 14. September 2006 berichtete, sei der Kohlenmonoxidgrenzwert<br />
des Krematoriums Pößneck in der Vergangenheit insgesamt in 524 Fällen überschritten worden.<br />
Der Grenzwert sei mehrmals um über 100 Prozent höher gewesen als zulässig. Das<br />
Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat wegen wiederholter Verstöße gegen Bestimmungen des<br />
Immissionsschutzes ein Bußgeld gegen die Stadt Pößneck in Höhe von 26 256 Euro erlassen.<br />
Frage 1:<br />
Wie häufig werden auf welcher Rechtsgrundlage die Immissionswerte von Krematorien in<br />
Thüringen durch welche zuständige Behörde kontrolliert?<br />
Antwort:<br />
Krematorien sind als Anlagen nicht genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), unterliegen aber hinsichtlich der anlagentechnischen<br />
und messtechnischen Anforderungen den Regelungen der Siebenundzwanzigsten Verordnung<br />
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung<br />
- 27. BImSchV).<br />
In der 27. BImSchV sind keine Immissionswerte festgelegt, sondern unter anderem Emissionsgrenzwerte<br />
für die maximal zulässigen Emissionen von Kohlenmonoxid, Gesamtstaub und<br />
organischen Stoffen sowie von Dioxinen und Furanen. Diese Grenzwerte sind so genannte<br />
Vorsorgewerte in Analogie zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft),<br />
Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) und Verordnung über die Verbrennung und<br />
Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). Des Weiteren soll durch die Schornsteindimensionierung<br />
erreicht werden, dass die Freisetzung der Rauchgase in die freie Luftströmung<br />
erfolgt und damit eine hinreichende Verdünnung und Ausbreitung der Luftschadstoffe in der<br />
Atmosphäre gewährleistet ist.<br />
Für Krematorien gibt es keinen vorgeschriebenen Kontroll- bzw. Überwachungsrhythmus.<br />
Gemäß einer vom Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) aktuell durchgeführten Recherche<br />
erfolgen maximal zwei Vor-Ort-Kontrollen pro Jahr. Allerdings werden einzelne Anlagen<br />
auch nur anlassbezogen vor Ort überwacht.<br />
Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung auch nach Aktenlage, zum Beispiel bei den gemäß<br />
27. BImSchV vom Betreiber regelmäßig vorzulegenden Messberichten und Funktionsfähigkeitsnachweisen.<br />
Zuständige Überwachungsbehörden sind in der Regel die Landratsämter/kreisfreien<br />
Städte als Untere Immissionsschutzbehörde.<br />
Sind die Körperschaften selbst Betreiber, obliegt die Überwachung von Krematorien den<br />
Staatlichen Umweltämtern.<br />
Frage 2:<br />
Wie viele Fälle von Grenzwertüberschreitungen von Krematorien wurden seit 2000 in Thüringen<br />
festgestellt (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />
Antwort:<br />
Die 27. BImSchV unterscheidet zwischen Einzelmessungen im Abstand von drei Jahren<br />
durch eine in Thüringen bekannt gegebene Messstelle und kontinuierlichen Messungen. Bei<br />
den Einzelmessungen wurde entsprechend der o. g. Recherche des TLVwA nur eine Grenzwertüberschreitung<br />
bei Gesamtstaub (Schmalkalden) festgestellt.<br />
Grenzwertüberschreitungen bei Kohlenmonoxid wurden allerdings entsprechend der in den<br />
Überwachungsbehörden vorliegenden Jahresberichte durch kontinuierliche Messungen in<br />
zwölf Krematorien ausgewiesen. Dabei ist festzustellen, dass die Häufigkeit der Normverletzung<br />
zwischen einer geringfügigen Anzahl mit unwesentlicher Überschreitung des Grenzwertes<br />
bis zu ca. 600 pro Jahr bei deutlicher Überschreitung des Grenzwertes schwankt. Die Anlage<br />
mit der höchsten Anzahl der Überschreitungen von Stundenmittelwerten für Kohlenmo-