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kommunalpolitischer Rundbrief - Kommunalpolitisches Forum ...

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3<br />

1.Kleine Anfragen<br />

Grenzwertüberschreitung des Krematoriums Pößneck (DS 4/2446)<br />

Frank Kuschel (Die Linkspartei.PDS)<br />

Wie die OTZ Pößneck am 14. September 2006 berichtete, sei der Kohlenmonoxidgrenzwert<br />

des Krematoriums Pößneck in der Vergangenheit insgesamt in 524 Fällen überschritten worden.<br />

Der Grenzwert sei mehrmals um über 100 Prozent höher gewesen als zulässig. Das<br />

Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat wegen wiederholter Verstöße gegen Bestimmungen des<br />

Immissionsschutzes ein Bußgeld gegen die Stadt Pößneck in Höhe von 26 256 Euro erlassen.<br />

Frage 1:<br />

Wie häufig werden auf welcher Rechtsgrundlage die Immissionswerte von Krematorien in<br />

Thüringen durch welche zuständige Behörde kontrolliert?<br />

Antwort:<br />

Krematorien sind als Anlagen nicht genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), unterliegen aber hinsichtlich der anlagentechnischen<br />

und messtechnischen Anforderungen den Regelungen der Siebenundzwanzigsten Verordnung<br />

zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung<br />

- 27. BImSchV).<br />

In der 27. BImSchV sind keine Immissionswerte festgelegt, sondern unter anderem Emissionsgrenzwerte<br />

für die maximal zulässigen Emissionen von Kohlenmonoxid, Gesamtstaub und<br />

organischen Stoffen sowie von Dioxinen und Furanen. Diese Grenzwerte sind so genannte<br />

Vorsorgewerte in Analogie zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft),<br />

Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) und Verordnung über die Verbrennung und<br />

Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). Des Weiteren soll durch die Schornsteindimensionierung<br />

erreicht werden, dass die Freisetzung der Rauchgase in die freie Luftströmung<br />

erfolgt und damit eine hinreichende Verdünnung und Ausbreitung der Luftschadstoffe in der<br />

Atmosphäre gewährleistet ist.<br />

Für Krematorien gibt es keinen vorgeschriebenen Kontroll- bzw. Überwachungsrhythmus.<br />

Gemäß einer vom Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) aktuell durchgeführten Recherche<br />

erfolgen maximal zwei Vor-Ort-Kontrollen pro Jahr. Allerdings werden einzelne Anlagen<br />

auch nur anlassbezogen vor Ort überwacht.<br />

Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung auch nach Aktenlage, zum Beispiel bei den gemäß<br />

27. BImSchV vom Betreiber regelmäßig vorzulegenden Messberichten und Funktionsfähigkeitsnachweisen.<br />

Zuständige Überwachungsbehörden sind in der Regel die Landratsämter/kreisfreien<br />

Städte als Untere Immissionsschutzbehörde.<br />

Sind die Körperschaften selbst Betreiber, obliegt die Überwachung von Krematorien den<br />

Staatlichen Umweltämtern.<br />

Frage 2:<br />

Wie viele Fälle von Grenzwertüberschreitungen von Krematorien wurden seit 2000 in Thüringen<br />

festgestellt (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?<br />

Antwort:<br />

Die 27. BImSchV unterscheidet zwischen Einzelmessungen im Abstand von drei Jahren<br />

durch eine in Thüringen bekannt gegebene Messstelle und kontinuierlichen Messungen. Bei<br />

den Einzelmessungen wurde entsprechend der o. g. Recherche des TLVwA nur eine Grenzwertüberschreitung<br />

bei Gesamtstaub (Schmalkalden) festgestellt.<br />

Grenzwertüberschreitungen bei Kohlenmonoxid wurden allerdings entsprechend der in den<br />

Überwachungsbehörden vorliegenden Jahresberichte durch kontinuierliche Messungen in<br />

zwölf Krematorien ausgewiesen. Dabei ist festzustellen, dass die Häufigkeit der Normverletzung<br />

zwischen einer geringfügigen Anzahl mit unwesentlicher Überschreitung des Grenzwertes<br />

bis zu ca. 600 pro Jahr bei deutlicher Überschreitung des Grenzwertes schwankt. Die Anlage<br />

mit der höchsten Anzahl der Überschreitungen von Stundenmittelwerten für Kohlenmo-

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