Fachinformationen - 2010 - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung ...
Fachinformationen - 2010 - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung ...
Fachinformationen - 2010 - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
LANDRATSAMT LÖRRACH<br />
- Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong> -<br />
L a n d r a t s a m t L ö r r a c h • 7 9 5 3 7 L ö r r a c h<br />
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Fachschule für <strong>Landwirtschaft</strong> in Teilzeitform für<br />
Nebenerwerbslandwirte/ innen<br />
Das Landratsamt- <strong>Landwirtschaft</strong>samt Waldshut beabsichtigt, aufgrund der Resonanz<br />
der Kurse der vergangenen Jahre ab November <strong>2010</strong> wieder einen Kurs „Fachschule<br />
für <strong>Landwirtschaft</strong> in Teilzeitform“ für Nebenerwerbslandwirte anzubieten.<br />
Der Unterricht umfasst insgesamt 400 Stunden in zwei Winterhalbjahren und einem<br />
Sommerhalbjahr. Er findet in den Räumen der Fachschule beim Amt für <strong>Landwirtschaft</strong><br />
in Waldshut, Gartenstraße 7, zweimal wöchentlich abends am Dienstag und Donnerstag<br />
(im Sommer einmal wöchentlich) und alle zwei Wochen am Samstag (vormittags) statt.<br />
Inhaltlich ist der Unterricht auf jüngere Nebenerwerbslandwirte/innen abgestimmt, die<br />
ihr Wissen über Fragen der Betriebsführung und Produktionstechnik ergänzen und vertiefen<br />
möchten. Bei den Unterrichtsinhalten werden die speziellen Verhältnisse der Betriebe<br />
der Kursteilnehmer berücksichtigt. Folgende Fächer werden unterrichtet: Betriebswirtschaft,<br />
Volkswirtschaft-, Agrarpolitik-, Marktlehre, Tierische Erzeugung und<br />
Pflanzliche Erzeugung. Der Unterricht ist kostenfrei. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt<br />
12 Personen.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 07751/86-5300 (Hr. Käppeler) oder<br />
-5333 (Hr. Weißer). Außerdem können Sie auch Informationen im Internet unter<br />
www.waldshut.landwirtschaft-bw.de nachlesen.<br />
Eindrücke von dem Kurs können Sie gerne bei einer Absolventin erfragen:<br />
Frau Susanne Greiner, Sattelhof 3, 79650 Schopfheim-Raitbach, Tel. 07622/63130<br />
(Dr. Vetter)<br />
Tel.: 0 76 21/4 10-0 Fax: 0 76 21/4 10-12 99 E-Mail: mail@loerrach-landkreis.de Internet: www.loerrach-landkreis.de<br />
Gekennzeichnete Parkplätze<br />
vor dem Verwaltungsgebäude<br />
Verwaltungsgebäude 5 Min. vom Busbahnhof<br />
Bushaltestelle vor dem Landratsamt<br />
Parkmöglichkeit Tiefgarage am Bahnhof und<br />
in beschränktem Maße Tiefgarage Landratsamt<br />
Haus-/Paketanschrift: Palmstraße 3, 79539 Lörrach<br />
Bankverbindungen der Landkreiskasse Lörrach:<br />
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden (BLZ 683 500 48) Kto.-Nr. 1-030-675<br />
Postbank Karlsruhe (BLZ 660 100 75) Kto.-Nr. 158 58-759
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Fachschule für <strong>Landwirtschaft</strong><br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liches Bildungszentrum Hochburg<br />
Schulleitung:<br />
Sekretariat:<br />
E-Mail:<br />
Internet:<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>sdirektor Peter Ackermann<br />
Stephanie Dingnis<br />
Hochburg 7. 79312 Emmendingen<br />
Tel. 07641 / 451-9166<br />
landwirtschaftsschule@landkreis-emmendingen.de<br />
bildungszentrum@landkreis-emmendingen.de<br />
www.emmendingen.landwirtschaft-bw.de<br />
Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landbau (Vollzeit)<br />
Zugangsvoraussetzungen<br />
– Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
oder<br />
– Andere abgeschlossene Berufsausbildung mit landwirtschaftlicher Zusatzqualifikation<br />
Dauer<br />
2 ½ Jahre<br />
– 3 Wintersemester mit Vollzeitunterricht<br />
– 15 fachpraktische Tage im Sommer mit Betriebsbesichtigungen, Exkursionen etc.<br />
Beginn<br />
2. November <strong>2010</strong><br />
Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Weinbau und Oenologie (Vollzeit)<br />
Zugangsvoraussetzungen<br />
– Nachweis einer erfolgreichen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> oder der Kellerwirtschaft<br />
– empfohlen wird ein Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit nach der Berufsabschlussprüfung<br />
Dauer<br />
1 ½ Jahre<br />
– 2 Wintersemester mit Vollzeitunterricht<br />
– 15 fachpraktische Tage im Sommer mit Exkursionen und Praktika etc.<br />
Beginn<br />
2. November 2009<br />
2
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Staatlich geprüfte Fachkraft für Landbau (Teilzeit)<br />
Zugangsvoraussetzungen<br />
– abgeschlossene Berufsausbildung<br />
– landwirtschaftliche Berufspraxis<br />
Dauer<br />
1 ½ Jahre (400 UE)<br />
– 2 Wintersemester mit Teilzeitunterricht in Abstimmung mit den Teilnehmern an einzelnen<br />
Wochentagen abends und an Samstagen vormittags<br />
– fachpraktische Tage im Sommer mit Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Projektarbeiten<br />
etc.<br />
Beginn<br />
November 2011<br />
Staatlich geprüfte Fachkraft für Weinbau (Teilzeit)<br />
Zugangsvoraussetzungen<br />
– abgeschlossene Berufsausbildung<br />
– landwirtschaftliche Berufspraxis<br />
Dauer<br />
1 ½ Jahre (400 UE)<br />
– 2 Wintersemester mit Teilzeitunterricht in Abstimmung mit den Teilnehmern an einzelnen<br />
Wochentagen abends und an Samstagen vormittags<br />
– fachpraktische Tage im Sommer mit Rebbegehungen, Betriebsbesichtigungen, Exkursionen,<br />
Projektarbeiten (z.B. Schulwein)<br />
Beginn<br />
November 2011<br />
Staatlich geprüfte Fachkraft für den ländlichen Haushalt (Teilzeit)<br />
Zugangsvoraussetzungen<br />
– Hauptschulabschluss<br />
und<br />
– eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />
Dauer<br />
1 ½ Jahre<br />
– immer mittwochs von 8.30 – 16.45 Uhr (außer in den Schulferien)<br />
– zusätzliche Exkursionen<br />
Beginn<br />
November 2011<br />
3
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Meisterin der Hauswirtschaft (Vorbereitungslehrgang)<br />
Zugangsvoraussetzungen<br />
– abgeschlossene Berufsausbildung im Beruf Hauswirtschafter/in<br />
und<br />
– 2 Jahre Berufserfahrung in einer hauswirtschaftlichen Tätigkeit<br />
oder<br />
– Ohne Berufsabschlussprüfung sind 5 Jahre Berufspraxis in der Hauswirtschaft<br />
nachzuweisen<br />
Dauer<br />
15 Monate<br />
– immer montags von 9.00 – 17.00 Uhr (außer in den Schulferien)<br />
Beginn<br />
September <strong>2010</strong><br />
Detaillierte Informationen zu den Bildungsangeboten können direkt bei der<br />
Schule oder beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong>, angefordert<br />
werden.<br />
4
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Gemeinsamer Antrag<br />
Antragsabgabe <strong>2010</strong><br />
Leider haben wir festgestellt, dass mehr Landwirte als in den Vorjahren ihren Abgabetermin<br />
nicht wahrnehmen. Bitte nutzen Sie den Termin und melden Sie sich rechtzeitig<br />
telefonisch ab oder vereinbaren Sie unter 07621/410-1238 (Mo-Fr von 9:00-11:30) einen<br />
anderen Termin.<br />
Für die Planung des Personaleinsatzes sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, siehe auch<br />
den Hinweis von Frau Sahling zur <strong>Landwirtschaft</strong>szählung.<br />
Milchsonderprogramm<br />
Für die Teilnahme am Milchsonderprogramm für aktive Milcherzeuger ist die Vorlage der<br />
Milchgeldabrechnung für April <strong>2010</strong> erforderlich. Diese Milchgeldabrechnung wird jedoch<br />
erst Mitte Mai vorliegen, deshalb haben wir mit der Breisgaumilch vereinbart, dass wir<br />
die Milchgeldabrechnung anfordern können, wenn uns der Antragsteller dazu ermächtigt.<br />
Dazu ist die Lieferantennummer bei der Breisgaumilch notwendig.<br />
Aktive Milcherzeuger sollten sich deshalb zur Antragsabgabe die Lieferantennummer bei<br />
der Breisgaumilch notieren.<br />
Höhere MEKA-Förderung ab <strong>2010</strong><br />
Die bessere Honorierung zahlreicher MEKA-Maßnahmen wie zum Beispiel den Ökologischen<br />
Landbau oder die Brachebegrünung hatten wir bereits bei den Informationsveranstaltungen<br />
angekündigt. Es wurde auch in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag<br />
<strong>2010</strong> unter Haushaltsvorbehalt bekanntgemacht.<br />
Die endgültige Bestätigung des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum steht<br />
jedoch noch aus.<br />
Neue Maßnahme 5-gliedrige Fruchtfolge<br />
Ab <strong>2010</strong> wird die Maßnahme N-A3 „Fruchtartendiversifizierung im Ackerbau“ angeboten.<br />
Auflagen:<br />
• Jährlich müssen mindestens 5 verschiedene Kulturen oder Kulturgruppen mit einem<br />
jeweiligen Mindestanteil von 10 % und einem Maximalanteil von 30 % an der Ackerfläche<br />
des Unternehmens angebaut werden;<br />
• Maximal dürfen 2/3 der Ackerfläche mit Getreide bestellt werden;<br />
• Jährlich müssen mindestens 5 % der Ackerfläche mit Leguminosen oder einem Leguminosengemenge<br />
bestellt werden;<br />
5
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
• Nach Leguminosen ist eine über Winter beizubehaltende Folgekultur anzusäen;<br />
• Aus der Erzeugung genommene Ackerflächen zählen nicht als Kultur;<br />
• Verzicht auf Grünlandumbruch im gesamten Unternehmen.<br />
Es gibt 7,5 Punkte je ha (4,5 Punkte je ha bei Kombination mit dem Ökologischen Landbau).<br />
Ein Umstieg von der 4-gliedrigen Fruchtfolge in die 5-gliedrige Fruchtfolge ist möglich,<br />
weil es sich um eine höherwertige Maßnahme handelt.<br />
Interessierte Landwirte sollten sich rechtzeitig vor der Antragsabgabe beim Pflanzenbau<br />
erkundigen, ob diese Maßnahme für sie geeignet ist.<br />
------------<br />
(Ostertag)<br />
Weihnachtsbaumkulturen nur noch anzeigepflichtig<br />
Nach der Änderung des <strong>Landwirtschaft</strong>s- und Landeskulturgesetzes entfällt künftig die<br />
Genehmigungspflicht für die Anlagen von Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur<br />
Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig. Solche Anlagen sind nur noch anzeigepflichtig.<br />
Die jeweils zuständige Untere Verwaltungsbehörde (Landratsamt Lörrach) hat<br />
die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach Anzeige die Vereinbarkeit des Vorhabens<br />
mit sonstigen Vorschriften zu prüfen. Hierzu gehört insbesondere das Naturschutzrecht,<br />
dessen Vorschriften von der neuen Regelung unberührt bleiben. Äußert sich die Behörde<br />
gegenüber dem Anzeigepflichtigen nicht innerhalb dieser Frist oder teilt sie ihm mit,<br />
dass gegen das angezeigte Vorhaben keine Bedenken bestehen, kann die Anpflanzung<br />
vorgenommen werden. Durch die vorliegende Änderung soll eine deutliche Vereinfachung<br />
des Verfahrens erreicht werden. Künftig dürfen Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur<br />
eine Höhe von 3 m, Pflanzen einer Kultur zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig<br />
eine Höhe von 6 m nicht überschreiten. Weitere Informationen zum Thema Weihnachtsbaumkulturen<br />
befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong><br />
und Ländlichen Raum unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.<br />
Ansprechpartner in Sachen Erstaufforstung ist im Landratsamt Lörrach, Fachbereich<br />
<strong>Landwirtschaft</strong><br />
- Herr Lickert, Tel. 07621 / 410 – 3260, E-Mail: peter.lickert@loerrach-landkreis.de.<br />
(Lickert)<br />
6
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
<strong>Landwirtschaft</strong>szählung <strong>2010</strong>:<br />
Letzter Rücksendetermin ist der 14. Mai <strong>2010</strong>!<br />
Zurzeit findet in der gesamten EU eine <strong>Landwirtschaft</strong>szählung statt. Sie ist eine umfassende<br />
und grundlegende Bestandsaufnahme der <strong>Landwirtschaft</strong>. Die Ergebnisse der<br />
Zählung sind wichtig für die Landwirte, da sie die Grundlage für die zukünftige Agrarpolitik<br />
sind.<br />
Postalische Direktbefragung<br />
Die <strong>Landwirtschaft</strong>szählung wird vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg als<br />
postalische Direktbefragung durchgeführt. Die umfangreichen Fragebögen wurden Ende<br />
Januar <strong>2010</strong> verschickt.<br />
Befragt werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, die bestimmte Erfassungsgrenzen<br />
erreichen, zunächst alle Betriebe mit mindestens 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter<br />
Fläche. Kleinere Betriebe werden einbezogen, wenn sie vorgegebene Tierzahlen erreichen,<br />
z. B. mindestens 10 Rinder oder über festgelegte Mindestflächen mit Sonderkulturen,<br />
z. B. 0,5 ha Wein, verfügen.<br />
Wer einen Fragebogen erhalten hat, die Erfassungsgrenzen aktuell jedoch unterschreitet,<br />
muss seinen Fragebogen trotzdem mit einem entsprechenden Vermerk<br />
an das Statistische Landesamt zurückschicken!<br />
Die Datenmeldung über Internet-Fragebogen ist auch möglich.<br />
Der letzte Rücksendetermin ist der 14. Mai <strong>2010</strong>.<br />
Beratung und Unterstützung<br />
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg steht für Fragen zum Erhebungsbogen<br />
sowie für Probleme beim Ausfüllen des Bogens unter der kostenfreien Hotline-<br />
Nummer 0800 – 588 78 54 montags bis donnerstags von 6.30 bis 18.30 Uhr und freitags<br />
von 6.30 bis 16.30 Uhr bis zum 14. Mai <strong>2010</strong> zur Verfügung.<br />
Der Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong> des Landratsamtes Lörrach bietet Beratung und Unterstützung<br />
beim Ausfüllen des Fragebogens an. Mit dem Einladungstermin zur Abgabe<br />
des Gemeinsamen Antrags (GA) haben Sie ein Schreiben erhalten, das Sie an den<br />
Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong> zurücksenden, wenn Sie die Beratung in Anspruch nehmen<br />
möchten. Die Beratung erfolgt dann im Anschluss an die Abgabe des GA.<br />
Auskunftspflicht<br />
Die Teilnahme an der <strong>Landwirtschaft</strong>szählung ist gesetzlich angeordnet (EU-<br />
Verordnung, Agrarstatistikgesetz) und es besteht Auskunftspflicht.<br />
(Sahling)<br />
------------<br />
7
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Einladung zu Felderbegehungen des Sachgebietes Erzeugung und Verbrauch<br />
1. Felderbegehung im Getreide<br />
zusammen mit der Produktionsberatung der ZG Raiffeisen<br />
Termin: 01.04.<strong>2010</strong>, 9:30 in Blansingen (Treffpunkt Betrieb Hügin), 13.30 Uhr in Adelhausen<br />
(Treffpunkt Wanderparkplatz)<br />
Themen: aktuelle Fragen zu Pflanzenschutz und Düngung im Getreide<br />
2. Rebbegehung im Wasserschutzgebiet Efringen-Kirchen<br />
zusammen mit der übergebietlichen Weinbauberatung<br />
Termin: 28.04.<strong>2010</strong>, 18.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Schützenhaus Egringen<br />
Themen: Düngung (NID), Bodenpflege, aktueller Pflanzenschutz, Bodenbearbeitung und<br />
Begrünung im Sanierungsgebiet in den Reben mit Beteiligung des Weinbauberaters<br />
Hansjörg Stücklin.<br />
8
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
3. Felderbegehung Getreide/Mais<br />
Zusammen mit der Produktionsberatung der ZG Raiffeisen<br />
Termin: 20. Mai <strong>2010</strong>, 9.45 Uhr in Adelhausen (Treffpunkt Wanderparkplatz) und<br />
14.00 Uhr in Wintersweiler (Treffpunkt Maisschaufeld beim Friedhof)<br />
Themen: Fungizideinsatz im Getreide und aktuelle Fragen zum Pflanzenschutz und<br />
Düngung im Mais, Erosionskataster<br />
4. Baden-Württembergischer Grünlandtag in Titisee-Neustadt<br />
Am 02. Juni <strong>2010</strong> wird es im Hotel Neustädter Hof in Titisee-Neustadt anlässlich des<br />
Baden-Württembergischen Grünlandtages Fachvorträge zu Grünlandthemen wie „Erzeugung<br />
und Vermarktung von Weidemilch“ geben. Am Nachmittag dieses Grünlandtages<br />
werden Vorführungen auf dem Kreuzhof zu den Themen „Gülleausbringung, Gräser-Sorten<br />
und Grünlandverbesserung“ angeboten.<br />
------------<br />
(Winkler)<br />
Grunddüngung im Obstbau<br />
Die Grunddüngung sollte noch vor der Blüte erfolgen. Gaben von mehr als 40 kg N / ha sollten<br />
auf 2 Termine aufgeteilt werden: Zwei Drittel jetzt, ein Drittel Anfang Juni. Bei Erdbeeren ein Drittel<br />
jetzt, zwei Drittel nach der Ernte.<br />
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:<br />
• Kalkstickstoff geperlt (Gabe bis 200 kg / ha, entspricht 40 kg N / ha, keine Junganlagen<br />
bis 2 Jahre!)<br />
• Kalkammonsalpeter (26 % N, 150 kg / ha entsprechen rund 40 kg N / ha)<br />
• Entec 26 (26 % N) langsam fließender Stickstoffdünger<br />
• Volldünger (bei hohen Phospatgehalten laut Bodenuntersuchung Klasse D oder E phosphatfreie<br />
Volldünger verwenden!)<br />
Ist eine Senkung des pH-Wertes erwünscht, ganz oder teilweise auf Ammonsulfatsalpeter (26 %<br />
N) oder Schwefelsaures Ammoniak (21 % N) umsteigen.<br />
Stickstoff Sollwerte für Obstkulturen je nach Ertragsniveau pro ha<br />
Kernobst<br />
40-60 kg<br />
Zwetschgen 50-70 kg<br />
Kirschen<br />
60-90 kg<br />
Erdbeere 50-60 kg<br />
Strauchbeerenobst 70-80 kg<br />
9
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Bei der Berechnung der Düngermenge ist die geschätzte Nachlieferung des Bodens und die<br />
organische Düngung zu berücksichtigen. Die Werte des Nitratinformationsdienstes können als<br />
Orientierungshilfe herangezogen werden.<br />
Beachten Sie die Aufzeichnungspflicht gemäß Düngeverordnung, wenn Sie mehr als 50 kg/ha<br />
Gesamtstickstoff und / oder mehr als 30 kg/ha Gesamtphosphor ausbringen!<br />
Integrierter Pflanzenschutz im Obstbau - Schulungen<br />
mit Hubertus Gernoth und Uwe Dederichs<br />
jeweils dienstags, 9:30 Uhr in Egringen und 13:30 Uhr in Niedereggenen<br />
am 23.03.2009 -13.04.2009 - 11.05.2009 - 01.06.2009 - 22.06.2009<br />
Eintägige Lehrfahrt in die Schweiz<br />
Der Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong> plant gemeinsam mit dem Kreisobst- und Gartenbauverband<br />
Lörrach eine interessante Tour durch das benachbarte Schweizer Steinobstgebiet im Kanton<br />
Baselland. Durch die kurzen Wege werden einige interessante Besichtigungen möglich sein,<br />
darunter das Steinobstversuchszentrum Breitenhof und Betriebe mit modernen Zwetschgen-,<br />
Süßkirschen- und Himbeerkulturen.<br />
Termin: 10. Juni <strong>2010</strong> - Informationen und Anmeldung bei Klaus Nasilowski<br />
------------<br />
(Nasilowski)<br />
MEKA-Brachebegrünung wird jetzt deutlich lukrativer<br />
Im Rahmen des MEKA wird ab diesem Jahr für die einjährige Brachebegrünung mit<br />
Blühmischungen 500,00 €/ha angeboten. Für einige Betriebe im Landkreis Lörrach dürfte<br />
dies gerade auf mittleren bis schlechteren Böden eine Alternative zum Anbau bisheriger<br />
Ackerkulturen darstellen. Neben den 500,00 € wird zusätzlich die Betriebsprämie für<br />
die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Ackerfläche (ca. 285,00 €/ha)<br />
gewährt. Die Kosten für das jährlich neu im Handel zu beschaffende Saatgut betragen<br />
ca. 40,00 €/ha aufwärts. Dazu kommen Kosten für die Saatbettbereitung, Einsaat,<br />
Abschlegeln der Pflanzenreste im Herbst sowie die Grundbodenbearbeitung mit Pflug<br />
oder Grubber (Erosionslagen) in Höhe von mindestens 100,00 €/ha variablen Maschinenkosten.<br />
Unterm Strich können bei dieser MEKA-Maßnahme die betrieblichen Fixund<br />
variablen Kosten pro ha gut abgedeckt werden.<br />
Die Möglichkeit der Brachebegrünung mit Blühmischungen hat sich inzwischen auch bei<br />
den hiesigen Imkern im Landkreis herumgesprochen. Die dafür vorgeschriebenen Mischungen<br />
blühen bis in den Sommer hinein und bieten Bienen und anderen Insekten<br />
Pollen und Nektar. Weiterhin stellen solche „Bienenweiden“ Image verbessernde Farbtupfer<br />
in unserer Landschaft dar.<br />
10
<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Folgende Auflagen sind mit der Maßnahme verbunden:<br />
- Aussaat von vorgegebenen Blühmischungen, in der Regel 10 kg/ha, bis 15. Mai<br />
- Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November bzw. ab September zur Aussaat<br />
einer Winterkultur<br />
- Max. 5 ha/Unternehmen werden gefördert, Mindestflächengröße 10 ar (bei Betriebsprämie)<br />
- Eine Brachebegrünung mit Blühmischung kann nicht nach einer MEKA-<br />
Herbstbegrünung gefördert werden.<br />
- Nicht förderfähig sind Brachebegrünungen in Problem- und Sanierungsgebieten gemäß<br />
SchALVO (Grenzach-Wyhlen, Efringen-Kirchen, Fischingen, Schliengen)<br />
Bitte beachten Sie, dass die MEKA-Maßnahme 5 Jahre lang im gleichen Flächenumfang<br />
durchgehalten werden muss. Sie kann entweder auf derselben Fläche oder auf jährlich<br />
wechselnden Flächen stattfinden.<br />
Pflanzenbauliche Auskünfte zu dieser Maßnahme erhalten Sie unter Tel. Nr. 07621/410-<br />
3242 oder -3240.<br />
------------<br />
(Hess)<br />
11