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Fachinformationen - 2010 - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung ...

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LANDRATSAMT LÖRRACH<br />

- Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong> -<br />

L a n d r a t s a m t L ö r r a c h • 7 9 5 3 7 L ö r r a c h<br />

<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Fachschule für <strong>Landwirtschaft</strong> in Teilzeitform für<br />

Nebenerwerbslandwirte/ innen<br />

Das Landratsamt- <strong>Landwirtschaft</strong>samt Waldshut beabsichtigt, aufgrund der Resonanz<br />

der Kurse der vergangenen Jahre ab November <strong>2010</strong> wieder einen Kurs „Fachschule<br />

für <strong>Landwirtschaft</strong> in Teilzeitform“ für Nebenerwerbslandwirte anzubieten.<br />

Der Unterricht umfasst insgesamt 400 Stunden in zwei Winterhalbjahren und einem<br />

Sommerhalbjahr. Er findet in den Räumen der Fachschule beim Amt für <strong>Landwirtschaft</strong><br />

in Waldshut, Gartenstraße 7, zweimal wöchentlich abends am Dienstag und Donnerstag<br />

(im Sommer einmal wöchentlich) und alle zwei Wochen am Samstag (vormittags) statt.<br />

Inhaltlich ist der Unterricht auf jüngere Nebenerwerbslandwirte/innen abgestimmt, die<br />

ihr Wissen über Fragen der Betriebsführung und Produktionstechnik ergänzen und vertiefen<br />

möchten. Bei den Unterrichtsinhalten werden die speziellen Verhältnisse der Betriebe<br />

der Kursteilnehmer berücksichtigt. Folgende Fächer werden unterrichtet: Betriebswirtschaft,<br />

Volkswirtschaft-, Agrarpolitik-, Marktlehre, Tierische Erzeugung und<br />

Pflanzliche Erzeugung. Der Unterricht ist kostenfrei. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt<br />

12 Personen.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 07751/86-5300 (Hr. Käppeler) oder<br />

-5333 (Hr. Weißer). Außerdem können Sie auch Informationen im Internet unter<br />

www.waldshut.landwirtschaft-bw.de nachlesen.<br />

Eindrücke von dem Kurs können Sie gerne bei einer Absolventin erfragen:<br />

Frau Susanne Greiner, Sattelhof 3, 79650 Schopfheim-Raitbach, Tel. 07622/63130<br />

(Dr. Vetter)<br />

Tel.: 0 76 21/4 10-0 Fax: 0 76 21/4 10-12 99 E-Mail: mail@loerrach-landkreis.de Internet: www.loerrach-landkreis.de<br />

Gekennzeichnete Parkplätze<br />

vor dem Verwaltungsgebäude<br />

Verwaltungsgebäude 5 Min. vom Busbahnhof<br />

Bushaltestelle vor dem Landratsamt<br />

Parkmöglichkeit Tiefgarage am Bahnhof und<br />

in beschränktem Maße Tiefgarage Landratsamt<br />

Haus-/Paketanschrift: Palmstraße 3, 79539 Lörrach<br />

Bankverbindungen der Landkreiskasse Lörrach:<br />

Sparkasse Lörrach-Rheinfelden (BLZ 683 500 48) Kto.-Nr. 1-030-675<br />

Postbank Karlsruhe (BLZ 660 100 75) Kto.-Nr. 158 58-759


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Fachschule für <strong>Landwirtschaft</strong><br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liches Bildungszentrum Hochburg<br />

Schulleitung:<br />

Sekretariat:<br />

E-Mail:<br />

Internet:<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>sdirektor Peter Ackermann<br />

Stephanie Dingnis<br />

Hochburg 7. 79312 Emmendingen<br />

Tel. 07641 / 451-9166<br />

landwirtschaftsschule@landkreis-emmendingen.de<br />

bildungszentrum@landkreis-emmendingen.de<br />

www.emmendingen.landwirtschaft-bw.de<br />

Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landbau (Vollzeit)<br />

Zugangsvoraussetzungen<br />

– Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

oder<br />

– Andere abgeschlossene Berufsausbildung mit landwirtschaftlicher Zusatzqualifikation<br />

Dauer<br />

2 ½ Jahre<br />

– 3 Wintersemester mit Vollzeitunterricht<br />

– 15 fachpraktische Tage im Sommer mit Betriebsbesichtigungen, Exkursionen etc.<br />

Beginn<br />

2. November <strong>2010</strong><br />

Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Weinbau und Oenologie (Vollzeit)<br />

Zugangsvoraussetzungen<br />

– Nachweis einer erfolgreichen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> oder der Kellerwirtschaft<br />

– empfohlen wird ein Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit nach der Berufsabschlussprüfung<br />

Dauer<br />

1 ½ Jahre<br />

– 2 Wintersemester mit Vollzeitunterricht<br />

– 15 fachpraktische Tage im Sommer mit Exkursionen und Praktika etc.<br />

Beginn<br />

2. November 2009<br />

2


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Staatlich geprüfte Fachkraft für Landbau (Teilzeit)<br />

Zugangsvoraussetzungen<br />

– abgeschlossene Berufsausbildung<br />

– landwirtschaftliche Berufspraxis<br />

Dauer<br />

1 ½ Jahre (400 UE)<br />

– 2 Wintersemester mit Teilzeitunterricht in Abstimmung mit den Teilnehmern an einzelnen<br />

Wochentagen abends und an Samstagen vormittags<br />

– fachpraktische Tage im Sommer mit Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Projektarbeiten<br />

etc.<br />

Beginn<br />

November 2011<br />

Staatlich geprüfte Fachkraft für Weinbau (Teilzeit)<br />

Zugangsvoraussetzungen<br />

– abgeschlossene Berufsausbildung<br />

– landwirtschaftliche Berufspraxis<br />

Dauer<br />

1 ½ Jahre (400 UE)<br />

– 2 Wintersemester mit Teilzeitunterricht in Abstimmung mit den Teilnehmern an einzelnen<br />

Wochentagen abends und an Samstagen vormittags<br />

– fachpraktische Tage im Sommer mit Rebbegehungen, Betriebsbesichtigungen, Exkursionen,<br />

Projektarbeiten (z.B. Schulwein)<br />

Beginn<br />

November 2011<br />

Staatlich geprüfte Fachkraft für den ländlichen Haushalt (Teilzeit)<br />

Zugangsvoraussetzungen<br />

– Hauptschulabschluss<br />

und<br />

– eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

Dauer<br />

1 ½ Jahre<br />

– immer mittwochs von 8.30 – 16.45 Uhr (außer in den Schulferien)<br />

– zusätzliche Exkursionen<br />

Beginn<br />

November 2011<br />

3


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Meisterin der Hauswirtschaft (Vorbereitungslehrgang)<br />

Zugangsvoraussetzungen<br />

– abgeschlossene Berufsausbildung im Beruf Hauswirtschafter/in<br />

und<br />

– 2 Jahre Berufserfahrung in einer hauswirtschaftlichen Tätigkeit<br />

oder<br />

– Ohne Berufsabschlussprüfung sind 5 Jahre Berufspraxis in der Hauswirtschaft<br />

nachzuweisen<br />

Dauer<br />

15 Monate<br />

– immer montags von 9.00 – 17.00 Uhr (außer in den Schulferien)<br />

Beginn<br />

September <strong>2010</strong><br />

Detaillierte Informationen zu den Bildungsangeboten können direkt bei der<br />

Schule oder beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong>, angefordert<br />

werden.<br />

4


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Gemeinsamer Antrag<br />

Antragsabgabe <strong>2010</strong><br />

Leider haben wir festgestellt, dass mehr Landwirte als in den Vorjahren ihren Abgabetermin<br />

nicht wahrnehmen. Bitte nutzen Sie den Termin und melden Sie sich rechtzeitig<br />

telefonisch ab oder vereinbaren Sie unter 07621/410-1238 (Mo-Fr von 9:00-11:30) einen<br />

anderen Termin.<br />

Für die Planung des Personaleinsatzes sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, siehe auch<br />

den Hinweis von Frau Sahling zur <strong>Landwirtschaft</strong>szählung.<br />

Milchsonderprogramm<br />

Für die Teilnahme am Milchsonderprogramm für aktive Milcherzeuger ist die Vorlage der<br />

Milchgeldabrechnung für April <strong>2010</strong> erforderlich. Diese Milchgeldabrechnung wird jedoch<br />

erst Mitte Mai vorliegen, deshalb haben wir mit der Breisgaumilch vereinbart, dass wir<br />

die Milchgeldabrechnung anfordern können, wenn uns der Antragsteller dazu ermächtigt.<br />

Dazu ist die Lieferantennummer bei der Breisgaumilch notwendig.<br />

Aktive Milcherzeuger sollten sich deshalb zur Antragsabgabe die Lieferantennummer bei<br />

der Breisgaumilch notieren.<br />

Höhere MEKA-Förderung ab <strong>2010</strong><br />

Die bessere Honorierung zahlreicher MEKA-Maßnahmen wie zum Beispiel den Ökologischen<br />

Landbau oder die Brachebegrünung hatten wir bereits bei den Informationsveranstaltungen<br />

angekündigt. Es wurde auch in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag<br />

<strong>2010</strong> unter Haushaltsvorbehalt bekanntgemacht.<br />

Die endgültige Bestätigung des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum steht<br />

jedoch noch aus.<br />

Neue Maßnahme 5-gliedrige Fruchtfolge<br />

Ab <strong>2010</strong> wird die Maßnahme N-A3 „Fruchtartendiversifizierung im Ackerbau“ angeboten.<br />

Auflagen:<br />

• Jährlich müssen mindestens 5 verschiedene Kulturen oder Kulturgruppen mit einem<br />

jeweiligen Mindestanteil von 10 % und einem Maximalanteil von 30 % an der Ackerfläche<br />

des Unternehmens angebaut werden;<br />

• Maximal dürfen 2/3 der Ackerfläche mit Getreide bestellt werden;<br />

• Jährlich müssen mindestens 5 % der Ackerfläche mit Leguminosen oder einem Leguminosengemenge<br />

bestellt werden;<br />

5


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

• Nach Leguminosen ist eine über Winter beizubehaltende Folgekultur anzusäen;<br />

• Aus der Erzeugung genommene Ackerflächen zählen nicht als Kultur;<br />

• Verzicht auf Grünlandumbruch im gesamten Unternehmen.<br />

Es gibt 7,5 Punkte je ha (4,5 Punkte je ha bei Kombination mit dem Ökologischen Landbau).<br />

Ein Umstieg von der 4-gliedrigen Fruchtfolge in die 5-gliedrige Fruchtfolge ist möglich,<br />

weil es sich um eine höherwertige Maßnahme handelt.<br />

Interessierte Landwirte sollten sich rechtzeitig vor der Antragsabgabe beim Pflanzenbau<br />

erkundigen, ob diese Maßnahme für sie geeignet ist.<br />

------------<br />

(Ostertag)<br />

Weihnachtsbaumkulturen nur noch anzeigepflichtig<br />

Nach der Änderung des <strong>Landwirtschaft</strong>s- und Landeskulturgesetzes entfällt künftig die<br />

Genehmigungspflicht für die Anlagen von Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur<br />

Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig. Solche Anlagen sind nur noch anzeigepflichtig.<br />

Die jeweils zuständige Untere Verwaltungsbehörde (Landratsamt Lörrach) hat<br />

die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach Anzeige die Vereinbarkeit des Vorhabens<br />

mit sonstigen Vorschriften zu prüfen. Hierzu gehört insbesondere das Naturschutzrecht,<br />

dessen Vorschriften von der neuen Regelung unberührt bleiben. Äußert sich die Behörde<br />

gegenüber dem Anzeigepflichtigen nicht innerhalb dieser Frist oder teilt sie ihm mit,<br />

dass gegen das angezeigte Vorhaben keine Bedenken bestehen, kann die Anpflanzung<br />

vorgenommen werden. Durch die vorliegende Änderung soll eine deutliche Vereinfachung<br />

des Verfahrens erreicht werden. Künftig dürfen Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur<br />

eine Höhe von 3 m, Pflanzen einer Kultur zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig<br />

eine Höhe von 6 m nicht überschreiten. Weitere Informationen zum Thema Weihnachtsbaumkulturen<br />

befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong><br />

und Ländlichen Raum unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.<br />

Ansprechpartner in Sachen Erstaufforstung ist im Landratsamt Lörrach, Fachbereich<br />

<strong>Landwirtschaft</strong><br />

- Herr Lickert, Tel. 07621 / 410 – 3260, E-Mail: peter.lickert@loerrach-landkreis.de.<br />

(Lickert)<br />

6


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

<strong>Landwirtschaft</strong>szählung <strong>2010</strong>:<br />

Letzter Rücksendetermin ist der 14. Mai <strong>2010</strong>!<br />

Zurzeit findet in der gesamten EU eine <strong>Landwirtschaft</strong>szählung statt. Sie ist eine umfassende<br />

und grundlegende Bestandsaufnahme der <strong>Landwirtschaft</strong>. Die Ergebnisse der<br />

Zählung sind wichtig für die Landwirte, da sie die Grundlage für die zukünftige Agrarpolitik<br />

sind.<br />

Postalische Direktbefragung<br />

Die <strong>Landwirtschaft</strong>szählung wird vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg als<br />

postalische Direktbefragung durchgeführt. Die umfangreichen Fragebögen wurden Ende<br />

Januar <strong>2010</strong> verschickt.<br />

Befragt werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, die bestimmte Erfassungsgrenzen<br />

erreichen, zunächst alle Betriebe mit mindestens 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter<br />

Fläche. Kleinere Betriebe werden einbezogen, wenn sie vorgegebene Tierzahlen erreichen,<br />

z. B. mindestens 10 Rinder oder über festgelegte Mindestflächen mit Sonderkulturen,<br />

z. B. 0,5 ha Wein, verfügen.<br />

Wer einen Fragebogen erhalten hat, die Erfassungsgrenzen aktuell jedoch unterschreitet,<br />

muss seinen Fragebogen trotzdem mit einem entsprechenden Vermerk<br />

an das Statistische Landesamt zurückschicken!<br />

Die Datenmeldung über Internet-Fragebogen ist auch möglich.<br />

Der letzte Rücksendetermin ist der 14. Mai <strong>2010</strong>.<br />

Beratung und Unterstützung<br />

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg steht für Fragen zum Erhebungsbogen<br />

sowie für Probleme beim Ausfüllen des Bogens unter der kostenfreien Hotline-<br />

Nummer 0800 – 588 78 54 montags bis donnerstags von 6.30 bis 18.30 Uhr und freitags<br />

von 6.30 bis 16.30 Uhr bis zum 14. Mai <strong>2010</strong> zur Verfügung.<br />

Der Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong> des Landratsamtes Lörrach bietet Beratung und Unterstützung<br />

beim Ausfüllen des Fragebogens an. Mit dem Einladungstermin zur Abgabe<br />

des Gemeinsamen Antrags (GA) haben Sie ein Schreiben erhalten, das Sie an den<br />

Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong> zurücksenden, wenn Sie die Beratung in Anspruch nehmen<br />

möchten. Die Beratung erfolgt dann im Anschluss an die Abgabe des GA.<br />

Auskunftspflicht<br />

Die Teilnahme an der <strong>Landwirtschaft</strong>szählung ist gesetzlich angeordnet (EU-<br />

Verordnung, Agrarstatistikgesetz) und es besteht Auskunftspflicht.<br />

(Sahling)<br />

------------<br />

7


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Einladung zu Felderbegehungen des Sachgebietes Erzeugung und Verbrauch<br />

1. Felderbegehung im Getreide<br />

zusammen mit der Produktionsberatung der ZG Raiffeisen<br />

Termin: 01.04.<strong>2010</strong>, 9:30 in Blansingen (Treffpunkt Betrieb Hügin), 13.30 Uhr in Adelhausen<br />

(Treffpunkt Wanderparkplatz)<br />

Themen: aktuelle Fragen zu Pflanzenschutz und Düngung im Getreide<br />

2. Rebbegehung im Wasserschutzgebiet Efringen-Kirchen<br />

zusammen mit der übergebietlichen Weinbauberatung<br />

Termin: 28.04.<strong>2010</strong>, 18.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Schützenhaus Egringen<br />

Themen: Düngung (NID), Bodenpflege, aktueller Pflanzenschutz, Bodenbearbeitung und<br />

Begrünung im Sanierungsgebiet in den Reben mit Beteiligung des Weinbauberaters<br />

Hansjörg Stücklin.<br />

8


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

3. Felderbegehung Getreide/Mais<br />

Zusammen mit der Produktionsberatung der ZG Raiffeisen<br />

Termin: 20. Mai <strong>2010</strong>, 9.45 Uhr in Adelhausen (Treffpunkt Wanderparkplatz) und<br />

14.00 Uhr in Wintersweiler (Treffpunkt Maisschaufeld beim Friedhof)<br />

Themen: Fungizideinsatz im Getreide und aktuelle Fragen zum Pflanzenschutz und<br />

Düngung im Mais, Erosionskataster<br />

4. Baden-Württembergischer Grünlandtag in Titisee-Neustadt<br />

Am 02. Juni <strong>2010</strong> wird es im Hotel Neustädter Hof in Titisee-Neustadt anlässlich des<br />

Baden-Württembergischen Grünlandtages Fachvorträge zu Grünlandthemen wie „Erzeugung<br />

und Vermarktung von Weidemilch“ geben. Am Nachmittag dieses Grünlandtages<br />

werden Vorführungen auf dem Kreuzhof zu den Themen „Gülleausbringung, Gräser-Sorten<br />

und Grünlandverbesserung“ angeboten.<br />

------------<br />

(Winkler)<br />

Grunddüngung im Obstbau<br />

Die Grunddüngung sollte noch vor der Blüte erfolgen. Gaben von mehr als 40 kg N / ha sollten<br />

auf 2 Termine aufgeteilt werden: Zwei Drittel jetzt, ein Drittel Anfang Juni. Bei Erdbeeren ein Drittel<br />

jetzt, zwei Drittel nach der Ernte.<br />

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:<br />

• Kalkstickstoff geperlt (Gabe bis 200 kg / ha, entspricht 40 kg N / ha, keine Junganlagen<br />

bis 2 Jahre!)<br />

• Kalkammonsalpeter (26 % N, 150 kg / ha entsprechen rund 40 kg N / ha)<br />

• Entec 26 (26 % N) langsam fließender Stickstoffdünger<br />

• Volldünger (bei hohen Phospatgehalten laut Bodenuntersuchung Klasse D oder E phosphatfreie<br />

Volldünger verwenden!)<br />

Ist eine Senkung des pH-Wertes erwünscht, ganz oder teilweise auf Ammonsulfatsalpeter (26 %<br />

N) oder Schwefelsaures Ammoniak (21 % N) umsteigen.<br />

Stickstoff Sollwerte für Obstkulturen je nach Ertragsniveau pro ha<br />

Kernobst<br />

40-60 kg<br />

Zwetschgen 50-70 kg<br />

Kirschen<br />

60-90 kg<br />

Erdbeere 50-60 kg<br />

Strauchbeerenobst 70-80 kg<br />

9


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Bei der Berechnung der Düngermenge ist die geschätzte Nachlieferung des Bodens und die<br />

organische Düngung zu berücksichtigen. Die Werte des Nitratinformationsdienstes können als<br />

Orientierungshilfe herangezogen werden.<br />

Beachten Sie die Aufzeichnungspflicht gemäß Düngeverordnung, wenn Sie mehr als 50 kg/ha<br />

Gesamtstickstoff und / oder mehr als 30 kg/ha Gesamtphosphor ausbringen!<br />

Integrierter Pflanzenschutz im Obstbau - Schulungen<br />

mit Hubertus Gernoth und Uwe Dederichs<br />

jeweils dienstags, 9:30 Uhr in Egringen und 13:30 Uhr in Niedereggenen<br />

am 23.03.2009 -13.04.2009 - 11.05.2009 - 01.06.2009 - 22.06.2009<br />

Eintägige Lehrfahrt in die Schweiz<br />

Der Fachbereich <strong>Landwirtschaft</strong> plant gemeinsam mit dem Kreisobst- und Gartenbauverband<br />

Lörrach eine interessante Tour durch das benachbarte Schweizer Steinobstgebiet im Kanton<br />

Baselland. Durch die kurzen Wege werden einige interessante Besichtigungen möglich sein,<br />

darunter das Steinobstversuchszentrum Breitenhof und Betriebe mit modernen Zwetschgen-,<br />

Süßkirschen- und Himbeerkulturen.<br />

Termin: 10. Juni <strong>2010</strong> - Informationen und Anmeldung bei Klaus Nasilowski<br />

------------<br />

(Nasilowski)<br />

MEKA-Brachebegrünung wird jetzt deutlich lukrativer<br />

Im Rahmen des MEKA wird ab diesem Jahr für die einjährige Brachebegrünung mit<br />

Blühmischungen 500,00 €/ha angeboten. Für einige Betriebe im Landkreis Lörrach dürfte<br />

dies gerade auf mittleren bis schlechteren Böden eine Alternative zum Anbau bisheriger<br />

Ackerkulturen darstellen. Neben den 500,00 € wird zusätzlich die Betriebsprämie für<br />

die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Ackerfläche (ca. 285,00 €/ha)<br />

gewährt. Die Kosten für das jährlich neu im Handel zu beschaffende Saatgut betragen<br />

ca. 40,00 €/ha aufwärts. Dazu kommen Kosten für die Saatbettbereitung, Einsaat,<br />

Abschlegeln der Pflanzenreste im Herbst sowie die Grundbodenbearbeitung mit Pflug<br />

oder Grubber (Erosionslagen) in Höhe von mindestens 100,00 €/ha variablen Maschinenkosten.<br />

Unterm Strich können bei dieser MEKA-Maßnahme die betrieblichen Fixund<br />

variablen Kosten pro ha gut abgedeckt werden.<br />

Die Möglichkeit der Brachebegrünung mit Blühmischungen hat sich inzwischen auch bei<br />

den hiesigen Imkern im Landkreis herumgesprochen. Die dafür vorgeschriebenen Mischungen<br />

blühen bis in den Sommer hinein und bieten Bienen und anderen Insekten<br />

Pollen und Nektar. Weiterhin stellen solche „Bienenweiden“ Image verbessernde Farbtupfer<br />

in unserer Landschaft dar.<br />

10


<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Folgende Auflagen sind mit der Maßnahme verbunden:<br />

- Aussaat von vorgegebenen Blühmischungen, in der Regel 10 kg/ha, bis 15. Mai<br />

- Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November bzw. ab September zur Aussaat<br />

einer Winterkultur<br />

- Max. 5 ha/Unternehmen werden gefördert, Mindestflächengröße 10 ar (bei Betriebsprämie)<br />

- Eine Brachebegrünung mit Blühmischung kann nicht nach einer MEKA-<br />

Herbstbegrünung gefördert werden.<br />

- Nicht förderfähig sind Brachebegrünungen in Problem- und Sanierungsgebieten gemäß<br />

SchALVO (Grenzach-Wyhlen, Efringen-Kirchen, Fischingen, Schliengen)<br />

Bitte beachten Sie, dass die MEKA-Maßnahme 5 Jahre lang im gleichen Flächenumfang<br />

durchgehalten werden muss. Sie kann entweder auf derselben Fläche oder auf jährlich<br />

wechselnden Flächen stattfinden.<br />

Pflanzenbauliche Auskünfte zu dieser Maßnahme erhalten Sie unter Tel. Nr. 07621/410-<br />

3242 oder -3240.<br />

------------<br />

(Hess)<br />

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