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Fachinformationen - 2010 - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung ...

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<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

• Nach Leguminosen ist eine über Winter beizubehaltende Folgekultur anzusäen;<br />

• Aus der Erzeugung genommene Ackerflächen zählen nicht als Kultur;<br />

• Verzicht auf Grünlandumbruch im gesamten Unternehmen.<br />

Es gibt 7,5 Punkte je ha (4,5 Punkte je ha bei Kombination mit dem Ökologischen Landbau).<br />

Ein Umstieg von der 4-gliedrigen Fruchtfolge in die 5-gliedrige Fruchtfolge ist möglich,<br />

weil es sich um eine höherwertige Maßnahme handelt.<br />

Interessierte Landwirte sollten sich rechtzeitig vor der Antragsabgabe beim Pflanzenbau<br />

erkundigen, ob diese Maßnahme für sie geeignet ist.<br />

------------<br />

(Ostertag)<br />

Weihnachtsbaumkulturen nur noch anzeigepflichtig<br />

Nach der Änderung des <strong>Landwirtschaft</strong>s- und Landeskulturgesetzes entfällt künftig die<br />

Genehmigungspflicht für die Anlagen von Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur<br />

Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig. Solche Anlagen sind nur noch anzeigepflichtig.<br />

Die jeweils zuständige Untere Verwaltungsbehörde (Landratsamt Lörrach) hat<br />

die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach Anzeige die Vereinbarkeit des Vorhabens<br />

mit sonstigen Vorschriften zu prüfen. Hierzu gehört insbesondere das Naturschutzrecht,<br />

dessen Vorschriften von der neuen Regelung unberührt bleiben. Äußert sich die Behörde<br />

gegenüber dem Anzeigepflichtigen nicht innerhalb dieser Frist oder teilt sie ihm mit,<br />

dass gegen das angezeigte Vorhaben keine Bedenken bestehen, kann die Anpflanzung<br />

vorgenommen werden. Durch die vorliegende Änderung soll eine deutliche Vereinfachung<br />

des Verfahrens erreicht werden. Künftig dürfen Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur<br />

eine Höhe von 3 m, Pflanzen einer Kultur zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig<br />

eine Höhe von 6 m nicht überschreiten. Weitere Informationen zum Thema Weihnachtsbaumkulturen<br />

befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong><br />

und Ländlichen Raum unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.<br />

Ansprechpartner in Sachen Erstaufforstung ist im Landratsamt Lörrach, Fachbereich<br />

<strong>Landwirtschaft</strong><br />

- Herr Lickert, Tel. 07621 / 410 – 3260, E-Mail: peter.lickert@loerrach-landkreis.de.<br />

(Lickert)<br />

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