Fachinformationen - 2010 - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung ...
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<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Folgende Auflagen sind mit der Maßnahme verbunden:<br />
- Aussaat von vorgegebenen Blühmischungen, in der Regel 10 kg/ha, bis 15. Mai<br />
- Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November bzw. ab September zur Aussaat<br />
einer Winterkultur<br />
- Max. 5 ha/Unternehmen werden gefördert, Mindestflächengröße 10 ar (bei Betriebsprämie)<br />
- Eine Brachebegrünung mit Blühmischung kann nicht nach einer MEKA-<br />
Herbstbegrünung gefördert werden.<br />
- Nicht förderfähig sind Brachebegrünungen in Problem- und Sanierungsgebieten gemäß<br />
SchALVO (Grenzach-Wyhlen, Efringen-Kirchen, Fischingen, Schliengen)<br />
Bitte beachten Sie, dass die MEKA-Maßnahme 5 Jahre lang im gleichen Flächenumfang<br />
durchgehalten werden muss. Sie kann entweder auf derselben Fläche oder auf jährlich<br />
wechselnden Flächen stattfinden.<br />
Pflanzenbauliche Auskünfte zu dieser Maßnahme erhalten Sie unter Tel. Nr. 07621/410-<br />
3242 oder -3240.<br />
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(Hess)<br />
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